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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Wir hatten Glück, denke ich
Moin moin.
Bei uns war es wie folgt. Wir kauften uns auf der Hanse-Boot unser neues Spaßmobil. Die alte Emma haben wir dann mit Inzahlung gegeben. Bei der Übergabe und Empfang des neuen Bootes habe ich alle Papiere (Einschließlich des grauen Scheins ) mit übergeben . Der Händler aus Aachen würde sich drum kümmern. ( Ja wir waren zu leichtgläubig grr. Egal!:wa ll:) Nachdem ich dann bei WSA Meppen ( Aussenstelle Nachbarschaft) mein neues Bootanmelden wollte, meinte man zu mir das ich dann ja zwei hätte. Hmm ich konnte klären das wir das Boot abgegeben haben aber eben den Schein nicht mehr besitzen würden. Daraufhin habe ich mit dem netten Herrn aus Meppen telefoniert und wir haben eine tolle Lösung gefunden Das Kennzeichen wurde vom alten auf das neue Boot überschrieben und wir haben dem WSA den Beleg der Gutschrift für unser altes Boot gesendet. Dem Händler habe ich mitgeteilt das er den Schein dem WSA zuzusenden hat. (per Mail und mit dem WSA Sachbearbeiter im CC ) Das neue Boot ist angemeldet und das alte ist abgemeldet. Zeitaufwand keine 2 Stunden inkl. Telefonate und Formblätter ausfüllen. Was wollen wir mehr! Gruß Kalli-Klick |
#52
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Zitat:
Im §9 der KlFzKV-BinSch heißt es: (1) Der Eigentümer hat den ausstellenden Stellen unverzüglich mitzuteilen, wenn sich 3. die Eigentumsverhältnisse geändert haben. In diesen Fällen ist der Ausweis zur Berichtigung vorzulegen. Haben sich die Eigentumsverhältnisss durch Verkauf/ Kauf geändert, dann ist der Käufer doch ab dem Kaufdatum der Eigentümer der diese Verpflichtung erfüllen muss. Um den Ausweis zur Berichtigung vorlegen zu können ist es aber zwingend erforderlich, dass er diesen vom Verkäufer ausgehändigt bekommt. "Sicherheitshalber" könnte der Verkäufer dem WSA ja den Verkauf sowie Name und Adresse des Käufers mitteilen. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#53
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.... hier aktuelle Infos vom WSA-Freiburg
auf die Frage was zu tun ist, bekomme ich diese Info Guten Tag Herr Markus Nbg , bitte senden Sie den Schein im Original hierher zu Abmeldung. Dem Käufer können Sie eine Kopie vom Schein mitgeben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag xxxxxxxx Schifffahrtspolizei Telefon +0049 (0) 761-xxxxxx Telefax +0049 (0) 761-xxxxxx xxxxxx@wsv.bund.de Wasser- und Schifffahrtsamt Freiburg Stefan-Meier-Straße 4 - 6 79104 Freiburg (Postfach 79095 Freiburg) wsa-freiburg@wsv.bund.de
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Markus es ist nie zu spät für eine glückliche Kindheit |
#54
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Zitat:
Lediglich beim DMYV gab es damit ein Problem.
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die besten Grüße von Uschi |
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