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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#51
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Nehmen wir mal die absolute Spannungshöhe heraus...
Auch dann bedeutet der zulässige Spannungsabfall immer noch 5% von der Spannungsquelle bis zur Lampe und dieser Spannungsabfall wird ganz bestimmt nicht nur durch das Kabelstück im Mast (um dessen Dimensionierung es hier geht) bestimmt, sondern maßgebend auch von der gesamten davor sitzenden Installation. Dieses Kabelstück im Mast in der Weise zu dimensionieren, dass der maximale Spannungsabfall in diesem Kabelstück auftreten darf, greift deutlich zu kurz. @chewbaka: Zitat:
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#52
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Zitat:
Es sind immer 5%, also 5 Hundertstel Bei 12V sind das 0,6V, bei 24V halt 1,2V und bei 48V eben 2,4V. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#53
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Um die Toleranz beim Spannungsabfall ging es in diesem Satz gar nicht.
Die Nennspannung der Lampe ist die Ausgangsbedingung, an der sich alles andere orientieren muss. Wenn deine Lampen für 12V-Nennspannung ausgelegt sind, du aber z.B. nur eine Spannungsquelle von 9V ( = x-beliebige Abweichung der realen Ausgangsspannung) hättest, wäre das (völlig unabhängig von irgendwelchen Kabeltoleranzen) ganz bestimmt nicht zulässig. Das war die Aussage. Die Ausgangsspannung darf m.E. eben nicht beliebig abweichen. Oder, um im eher realistischen Bereich zu bleiben: Bei 2A erfüllt die Verkabelung einen Spannungsabfall von 5%, also bei 12V >> 0,6V. D.h. die niedrigste, zulässige Spannung an der Lampe mit 12V-Nennspannung wäre somit 11,4V. Wie sieht es dann aus, wenn die Spannungsquelle nur noch 11,5V (ein durchaus möglicher Wert) hat und an der Lampe dann real noch knapp 11V zu messen sind? Damit ist die Lampe in jedem Fall dunkler (= weniger Reichweite), als mit den minimal zulässigen 11,4V. Ist das dann noch zulässig? Vorgeschrieben sind Mindestreichweiten der Positionslampen und die erreicht man nur, wenn man auch die vorgeschriebene Mindestspannung an den Lampen einhält. Wie man das bewerkstelligt, ist doch letztendlich egal. In jedem Fall spielt die reale Stromquelle dafür eine entscheidende Rolle. Geändert von tritonnavi (23.02.2015 um 09:58 Uhr) |
#54
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An Volker (Beitrag #2):
Vielen Dank für die rasche Antwort. "Vorschriften Lichterfarben" ist ein mir nicht bekannter Begriff, wer ist der verantwortliche Herausgeber dieser Vorschrift, welches Veröffentlichungsdatum hat sie? Vielen Dank im voraus. Gruß Siegfried |
#55
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Zitat:
Genauer Titel: Vorschriften über die Farbe und Lichtstärke der Bordlichter sowie Zulassung von Signalleuchten in der Rheinschifffahrt. der Stand ist von 1990 also schon etwas älter. Hab aber kein aktuelleres finden können.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#56
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Zitat:
12V Lampe an 9V Bordnetz Das im Bordnetz Spannungsquelle und Verbraucher die gleiche Nennspannung haben (müssen) sollte doch klar sein. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#57
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Die 9V waren bewusst zur Verdeutlichung gewählt und danach kam eine durchaus realistische Annahme (11,5V)
Wie wärs, wenn du dich darüber, möglichst fachlich, auslassen würdest? |
#58
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Irgendwie sprechen wir eine andere Sprache, ich gebe auf.
Gruß Lutz
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