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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#51
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Alter FS Klasse 3 umgeschrieben in C1E:
Gesamtmasse des Zug nicht über 12000kg, Zugfahrzeug nicht über 7,49kg. |
#52
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Zitat:
mein Hinweis hat nichts mit dem Führerschein zu tun (für uns alte) .... wenn das Zugfahrzeug mit dem HÄnger das zZG überschreitet, dann können, wie in meinem Beispiel auch schon mal 3000 kg zuviel sein... Stefan hat den richtigen Hinweis gegeben, dann muss das Zugfahrzeug entsprechend weniger beladen werden.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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#53
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Zitat:
Zitat:
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#54
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nöö..nur wenn du CE haben möchtest (mit der Einschränkung auf max 18,5 to), bei C1E gilt das nicht
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Gruß Jürgen immer halb so viel nicht weniger trinken, wie der nächstmildeste |
#55
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stimmt, du hast recht, hab ich verwechselt... C1E ist bei mir auch noch gültig.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#56
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Zitat:
Die Umschreibung der Fahrerlaubnisklassen ist zurzeit freiwillig. Jedoch müssen bis zum 18.01.2033 alle alten Führerscheine in einen EU-Scheckkartenführerschein umgetauscht werden. Die alten Rechte aus der bisherigen Fahrerlaubnis bleiben grundsätzlich erhalten (Besitzstandswahrung) und werden bei einer Umschreibung in die EU-Führerscheinklassen entsprechend berücksichtigt. Einschränkungen ergeben sich jedoch bei bestimmten Klassen ab dem 50. Lebensjahr. Inhaber der Fahrerlaubnisklasse 3 erhalten bei der Umstellung (neben der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE für Kraftfahrzeuge bis 3,5 t mit Anhänger) automatisch auch die Klassen C1 und C1E. Mit dieser neuen Fahrerlaubnis dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis 7,5 t und Züge bis 12 t gefahren werden. Dabei gibt es keine zeitliche Befristung und keine Notwendigkeit regelmäßiger ärztlicher Gesundheitsuntersuchungen. Soll der volle Umfang der bisherigen Klasse 3 (Züge mit max. 3 Achsen bis max. 18,5 t zulässiger Gesamtmasse; Sattelkraftfahrzeuge bis 7,5 t zul. Gesamtmasse) erhalten bleiben, muss diese Umstellung besonders beantragt werden. Hierbei wird die Fahrerlaubnis der Klasse CE (eingeschränkt auf den bisherigen vollen Klasse 3-Umfang) erteilt, die bis zum 50. Lebensjahr befristet wird. Eine Verlängerung um jeweils 5 Jahre ist möglich. Zur Umstellung und zur Verlängerung sind eine ärztliche Untersuchung und eine Überprüfung des Sehvermögens erforderlich. Ohne Umstellung der Klasse 3 erlischt mit Erreichen des 50. Lebensjahres die Berechtigung für die eingeschränkte Klasse CE. Grundsätzliche Regelungen für Zugkombinationen nach EU-Recht: Hinter jeder Soloklasse darf grundsätzlich ein Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGM) von max. 750 kg mitgeführt werden.
Mit der Klasse B96 können Zugkombinationen mit einer zGM > 3,5 t bis ≤ 4,25 t gefahren werden. Für den Inhaber einer alten Klasse 3 mit einer umgeschriebenen Fahrerlaubnis CE (Schlüsselnummer 79) gilt der alte Besitzstand. Schlüsselnummer nach Anlage 9 der FeV: 79 (C1E > 12 000 kg, L ≦ 3) Beschränkung der Klasse CE aufgrund der aus der bisherigen Klasse 3 resultierenden Berechtigung zum Führen von dreiachsigen Zügen mit einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und mehr als 12 000 kg Gesamtmasse und von Zügen mit Zugfahrzeug der Klasse C1 und zulassungsfreien Anhängern, wobei die Gesamtmasse mehr als 12 000 kg betragen kann und dreiachsigen Zügen aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger, bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs übersteigt (nicht durch C1E abgedeckter Teil). Die vorgenannten Berechtigungen gelten nicht für Sattelkraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 7,5 t. Der Buchstabe L steht in dieser Schlüsselung für die Anzahl der Achsen (Tandemachse < 1m Achsabstand = 1 Achse). Wichtig! Die Berechnung der zulässigen Gesamtmasse der Sattelkraftfahrzeuge erfolgt in diesem Fall nach altem Fahrerlaubnisrecht gemäß § 34 Abs. 7 StVZO (zGM Sattelzugmaschine + zGM Sattelanhänger - der jeweils höheren Aufliegelast). Zur Ermittlung der erforderlichen Fahrerlaubnis einer vorliegenden Zugkombination muss man nun zwei Fälle unterscheiden:
Bin ich zusätzlich im Besitz der Klasse CE (Schl.Nr.79) kann ich auch das alte Recht (Besitzstand) in Anspruch nehmen. Ich darf beispielsweise ein Sattelkraftfahrzeug dann fahren, wenn entweder die Bedingungen der Klasse BE, C1E oder aber die Rahmenbedingungen der Klasse CE (Schl. Nr. 79) erfüllt werden. Wichtig! Ich darf beide Rechte (EU-Recht und altes Führerscheinrecht) nicht miteinander vermischen. Mit der Schlüsselnummer CE 79 wird ausschließlich der alte Besitzstand festgeschrieben. Viel Geschreibsel aber, vor allem bei einem Schadenfall, äusserst wichtige Infos. Noch Fragen?? Geändert von Janus (14.09.2015 um 19:00 Uhr) |
#57
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Sag doch mal wo ich es finde....
Willy |
#58
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Zitat:
Da kann sich inzwischen auch Östereuch und andere EU-Länder nicht mehr raus nehmen.
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Gruß - Georg
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#59
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Auf dem Typenschild stehen 4 Zahlen: Zulässiges Gesamtgewicht, Achslast vorn, Achslast hinten, Gesamtzuggewicht. So braucht bei Wiegungen kein Kontrolleur viel zu rechnen.
Ärger gibt es, wenn eine der Achslasten überschritten ist, deren Summe größer als das zulässige Gesamtgewicht ist oder die Summe aller drei Achslasten größer als das Gesamtzuggewicht ist. |
#60
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Zitat:
Das ist mir neu.
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Suche 4-Blatt 14x23 Zoll Propeller Alpha4 Vensura Ballistic... Mein Flohmarkt https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=300010 |
#61
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Zitat:
Führerscheinklasse B Anhänger:
Das heißt das man mit der Klasse B auch mehr als 750Kg ziehen darf, maximal Leergewicht vom KFZ sofern die Gesammtmasse 3500Kg nicht überschritten wird. |
#62
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Des weiteren möchte ich darauf hinweisen das bei einer Übertretung der Zuladung die Versicherung im falle eines Unfalls Regressansprüche geltend machen kann!! Das kann sehr teuer werden!
Eine Überladung ist in meinen Augen sehr grob Fahrlässig und lässt sich durchaus vermeiden! Jeder war bestimmt schon auf der Waage aus neugier wieviel das Gespann oder Trailer mit Boot urlaubsfertig wiegt. Ich habe kein Verständnis für Überladung Lg Roland |
#63
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Ich finde es immer wieder spannend und gleichzeitig erschreckend zu sehen für was manche Bootssportler jede Menge Geld ausgeben, und dann auf der anderen Seite an Trailer&Co. sparen. Meines Erachtens nach geht es hier um Sicherheit für mich, andere und mein Boot. Ist mein Trailer zu knapp bemessen, verkaufe ich ihn und kaufe eine Nummer "größer". Packts mein Zugfahrzeug nicht, verkaufe ich es und kaufe mir ein Passendes.
Demnach: auch ich habe kein Verständnis für Überladung
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Die Titanic wurde vom Profis gebaut, die arche Noah von einem Amateur... http://www.plug-n-play-live.de - Live Cover Music
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#64
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Zitat:
Beim Jeep finde ich kein Typenschild, weder im Motor oder Kofferraum, auch nicht in den Türen. Hier habe ichmir die Bedienungsanleitung zur Brust genommen und kann, auch als einigermaßen versierter Mensch was Fahrzeuge angeht, zum Gesamt-Zuggewicht des Jeep nichts intelligentes sagen. Wie also soll ein nicht uebermäßig gebildeter Mensch dahinter kommen? Willy |
#65
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früher war das , die immer so, alles stimmte mit den Angaben im KFz-Schein überein, die Abweichung von den Scheindaten ist dies erst seit ein paar Jahren im modernen Autobau !
ich weiss jetzt nicht, welchen du hast... beim WJ ist das gesuchte Schild innen,unten an der Fahrertür.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#66
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Zitat:
Deshalb ist die Beschaffung eines Zugfahrzeugs, das gerade mit der gegebenen Anhänhängelast zurecht kommt, ein gutes Rechenexempel. Gerade große Zugmaschinen stehen doch zu 90% nur sinnlos rum, ein 2,5 to-Trailer ist allerdings tatsächlich kaum teurer als ein 2-Tonner. Die Sicherheitsfrage wird sowieso zwiespältig gesehen. Es gibt Zugwagen, die unter Ausnutzung aller Tricks und Sonderregelungen 3,5 to ziehen dürfen und dabei wirklich an der Grenze sind, und es gibt andere, denen der Hersteller vernünftigerweise nur 2 to zubilligt, diese werden aber unter allen Umständen damit nicht überfordert.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#67
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Zitat:
Gefunden, leider fehlt der Abschnitt auf dem die Lasten stehen, so wie bei dir. War auch, so wie das aussieht, nie vorhanden. Gruß Willy |
#68
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Ist in D wie in Ö gleich; und zwar weil das mit dem "Stützlast abziehen" nur für die Zuordnung eines Anhäners in die Typenklasse O2 gilt und für sonst nichts! Wenn unter F1 2000kg steht, dann ist bei einem tatsächlichen Gesamtgewicht von 2000kg (zu ermitteln z.B. durch abgekuppeltes Wiegen) Schluss; auch in D! Wird hier leider immer wieder durcheinander geworfen.
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Schöne Grüße, Ulli
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#69
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Zitat:
Das "aufrunden" auf 3,5 To war von Anfang da ... das BE bezog sich schon immer auf die +3,5 To
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diesen Beitrag löschen ist auch keine Lösung
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