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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Ich habe keinesfalls geschrieben, dass es sich um den gleichen Tatbestand handelt, sondern von "gleicher, zumindest ähnlicher Sache". Dass es Unterschiede gibt, ist
mir durchaus klar. Dass Verbände solche Musterklagen über einzelne Mitglieder abwickeln, ist übrigens gängige Praxis. Wenn der DMYV in unserer Sache tätig werden würde, wäre ich gerne bereit, mich als "Musterkläger" zur Verfügung zu stellen. Natürlich wäre es fatal, wenn der Schuss nach hinten losgehen sollte und die Bagatellgebühren sogar noch angehoben würden. Vermutlich könnten sie aber nicht höher werden, als die tatsächlich anfallenden Verwaltungskosten. Das wäre schlimm genug, brächte aber dem Staat immer noch keine wirklich relevante Einnahme. Da fragt man sich doch, warum unsere Bürokratie so etwas nicht gleich lässt. Bei anderen Sportarten (Bundesliga!) werden mit Millionen Stadionbauten subventioniert und später abermals Millionen für deren Absicherung bei Spielen ausgegeben (ich weiss, es gibt in mindestens einem Bundesland Bestrebungen, diese Kosten auf die Vereine abzuwälzen). Hat schon mal jemand etwas von staatlich subventionierten Marinas in Deutschland gehört? Nochmals zusammengefasst: Momentan werden mit einem unerhörten Aufwand Bagatellgebühren in der Nischen-Sportart "Wassersport" eingetrieben. Und alle schauen zu, machen nichts und zahlen oder klatschen hier sogar noch öffentlich Beifall, weil "die hohe Hand" so einen tollen Einfall hatte. Armes Deutschland! Gruss Gerd
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#52
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Muss nun auch noch meinen Senf dazu geben:
Die Amatuerfunker zahlen einen jährlichen Obulus von bummelig 20 EUR, der meistens alle 3 - 4 Jahre erhoben wird. So what, so lange ich nicht noch Wasserbenutzungsgebühr zahlen muss... Außerdem, eine Gebühr ist eine Zweckgebundene Abgabe ( eine Steuer nicht ) ; ich denke, das eine Klage keinen Erfolg hat. Gruß, Martin
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Martin |
#53
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Ansonsten gilt es bei sowas immer aufpassen ob man nicht nur 1 Monat Zeit hat zu widersprechen (Verwaltungsakt). Wenn man den Widerspruch einlegen will. Gruß Chris
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#54
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Anstatt es dem Wassersportler möglichst schmackhaft zu machen dieses wichtige Sicherheitsfeature zu nutzen, wird ein völlig überfrachteter Funkschein (mittlerweile sogar zwei für Binnen und See) verlangt und dann noch laufende, wenn auch nicht allzu hohe Kosten. Je mehr Boote mit Funk ausgerüstet sind, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, daß jemand in der Nähe im Notfall schnell zu Hilfe kommen kann. Bei z.B. Feuer an Bord kann unter Umständen jede Minute Leben retten.
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#55
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Hallo Funkfreunde,
Ich habe jetzt auch diesen Bescheid bekommen. Für 2011. Irritierend finde ich neben der nachträglichen Festsetzung den Umstand daß mir für die Jahre 2006 bis 2010 nichts berechnet wurde. Zuteilung hat in 2005 130,00€ gekostet. Das wurde doch hier auch schon mal diskutiert. Hat sich denn an den Rechtsgrundlagen dieser Nutzungsgebühr zwischendurch etwas geändert?
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis. |
#56
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Ich reihe mich mal hier ein ![]() ![]() ![]() ![]() ![]()
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#57
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Heute kam der Bescheid für 2011, Beiträge nach dem TKG = 13,10 €, Beiträge nach dem EMVG = 3,49 € ergibt 16,59 €
Also werden die Jahre vorher und bis jetzt doch sicherlich auch noch in einem Bescheid enden ![]() Habe meine Frequenzzuteilungsurkunde seit 2005.
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Schöne Grüße aus dem Westerwald Bruno |
#58
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Für die Jahre vorher kommt nix, da die Verjährungsfrist 4 Jahre beträgt.
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Mit freundlichem Gruß Krohmie "There's no place I can't be since I found Serenity. You can't take the sky from me." Serenity - Das kleine Schiff
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#59
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Heute auch 16,59 für 2011.
Gibt es schon Rückmeldung von den Juristen? |
#60
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Vor einigen Jahren musste ich auch schon mal rückwirkend für einige Jahre zahlen ....
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die besten Grüße von Uschi |
#61
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#62
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Hab bisher keinen Bescheid bekommen ....
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#63
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Wenn Du 2011 Funk hattest, kommt der noch, 16,59 €.
Die Festsetzungsverjährung beträgt 4 Jahre, kann für 2011 also noch bis 31.12.2015 erfolgen. Für 2012 steht die Höhe dieser Gebühren noch nicht fest. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#64
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Ich habe am Samstag meinen Bescheid bekommen.
bei mir sind es in der Summe nur 11,xx € da ich das Funkgerät erst mit dem Kauf meines jetzigen Bootes angemeldet habe. Das Funkgerät im alten Boot lief auf meine Ex-Frau.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#65
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Hallo,
ich habe nun auch meine Rechnung für 2011 erhalten. Da ich das Prozedere vom Fliegen her kenne, wo ja gerade diese Musterklage wegen der Höhe der Gebühren läuft, sehe ich jetzt keinen Grund, die Rechnung nicht zu bezahlen. Knapp 17,- für die Nutzung sehe ich als angemessen. Gruß Axel
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#66
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Wenn man die Gebühr bis 31.12.2015 nicht bezahlen würde und bis dahin auch kein Mahnbescheid eingehen würde, dann wäre die Forderung trotz evtl. Mahnungen verjährt. Ob die wohl wegen so eines Betrages im Dezember einen Mahnbescheid in die Wege leiten würden ? -
Na ja, was soll´s. Lohnt sich ja nicht, das auszuprobieren.
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Grüsse Gebhard www.youtube.com/watch?v=QXbER-JXvlc https://www.youtube.com/watch?v=y870wlSzzWc |
#67
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Ich hab heute den Bescheid für 2011 bekommen € 16,59
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Gruss - Peter Man sollte dem Leib etwas gutes bieten, damit die Seele Lust hat darin zu wohnen ![]() |
#68
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![]() Zitat:
Die Festsetzungsfrist von vier Jahren verjährt für 2011 am 31.12.2015. Die Zahlungsverjährung beträgt fünf Jahre und beginnt mit Ablauf des Jahres der Festsetzung, endet also (wenn in 2015 festgesetzt) frühestens am 31.12.2020. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#69
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![]() Zitat:
Die Behörde braucht Dir keinen Mahnbescheid schicken - sie kann sofort vollstrecken! Der Vollziehungsbeamte der Stadt oder des Landkreises in dem Du zu Hause bist, klopft schneller an Deine Tür, als Du denkst. Das ist (leider) bei allen Forderungen der öffentlichen Hand so: Selbst wenn Du Widerspruch einlegst, musst Du trotzdem erst einmal brav zahlen... Gruss Gerd
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#70
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Moin.
Natürlich hat jeder das Recht die Gebühren zu zahlen. Aber auch , sie nicht zu bezahlen. Den Meinungsaustausch verbunden Mit der Meinungsänderung des Zahlungsunwilligen macht dann ohnehin der Vollstrecker. Übrigens , von den durchschnittlich 170 Betriebsstunden pro Jahr , verbrauche ich innerhalb von 3 BStd. die gesamte Jahresgebühr für UKW Funk. Bei vielen Speedbooten reicht schon eine halbe Stunde. Macht dafür auch mehr Spaß als das Bezahlen von (Abzock -) Funkgebühren . Also Widerspruch und Prozessieren. Wir sind schließlich ein Rechts (mittel) Staat. Alternativ : UKW abmelden. Alle Schleusen sind per Händy erreichbar und die Bootskameraden auch. Dafür hat jeder doch ne Händyflat. Wem das alles aus purer Bequemlichkeit, so wie bei mir , zu unbequem ist , der bezahlt , so wie ich. Ich zähle mich da zu den bequemen , vermutlich dann auch dummen Zeitgenossen, die eine Knechtung und Ausbeutung durch die "hohe Hand" willenlos über sich ergehen lassen. Das Land braucht auch Dumme , denn mit den Intelligenten gibt's oft nur Mord und Totschlag , und dann geht das Land unter. Gruß Hermann Noch ein Nachtrag: kann man nachlesen bei Gottfried Keller : Die drei gerechten Kammmacher. Lesenswert.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann Geändert von hermann.l (28.10.2015 um 11:42 Uhr)
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#71
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Hallo
, wem die knapp 17 € zu viel sind, der soll doch einfach seine Funke abmelden und ausbauen - es besteht bei Sportbooten ja keine Funkepflicht ! Gruß Hermann |
#72
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Gibt es eigentlich eine Vorschrift, wie groß die Handy-Nummer am Boot angeschrieben sein muß?
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Gruß Ewald |
#73
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![]() Zitat:
In wie weit da zugelassene Seefunkstellen Störungen und somit Kosten verursachen ![]() Zitat:
Von laufenden Folgekosten hatte weder der wirklich nette Mitarbeiter der BNetzA was gesagt noch war das auf den BNetzA-Web-Seiten zu lesen. Vielleicht hätte der eine oder andere ja, eben weil es für "uns" keine Funkausrüstungspflicht gibt, dann auf Funk verzichtet. Und ja 17,- €, für 2011 - Für das Jahr 2012 und die folgenden Jahre liegen die Beitragssätze noch nicht vor. (letzter Satz). Kostentranzparenz ist etwas anderes. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#74
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ich habe gerade (8.10.2015) den Gebührenbescheid für 2011 bekommen.
TKG: 13,10€ und EMVG 3,49 Über Gebühren für die folgenden Jahren steht nichts drin. Bezahlen muß ich erstmal. Ich werde darüberhinaus Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Parallel dazu werde ich an den DMYV schreiben (Brief) mit der Bitte um Unterstützung durch eine Sammelklage. Die Bundesnetzagentur und Ihre Vorgänger probieren seit Jahrzenten ihre Daseinsberechtigung durch Erfindung von Gebühren nachzuweisen. Ich hatte schon vor 30 Jahren auf einer Messe eine heisse Diskussion mit den Behördenvertretern. Sie konnten mir einfach nicht erklären für was die Gebühren sind. Mein Verdacht ist:die Schiffsfunker (und Hobbypiloten) sind in Dateien erfasst und leicht greifbar. Andere "Funker" wie : CB-Funk, Garagentorfunk, Modellflieger, Heizungsfernsteuerungen, Handynutzer, Wlannutzer usw... sind nicht erfasst und funken trotzdem gebührenfrei. ![]() Ich finde die Aufgabe der Frequenzzuteilung und Funküberwachung sind ein hoheitliche Aufgabe wie Polizei und Feuerwehr. Alle Bürger sind betroffen. Gruß vom Rhein Dieter
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#75
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![]() Zitat:
Es gibt keine , wozu auch.
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![]() ![]() die 4-beinige Chefin von Bootsmann Hermann |
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