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![]() Zitat:
Sonst braucht mann kein SBF / VB oder ahnliches
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#52
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Ich denke nein aber bin mal gespannt. Bitte auch mal was schwarz auf weiß! Es gibt zu viele Aussagen darüber.
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Ich blicke da nicht durch. Der SBB wird ja in NL anerkannt. Aber muss ich den überhaupt als DEUTSCHER einen Schein in NL haben? Also bis 15m und max. 20km?
Führerschein Mit dem Inkrafttreten des neuen Binnenschifffahrtgesetzes am 1. Juli 2009 gibt es in den Niederlanden drei Arten Bootführerscheine. Neben dem kleinen und dem großen Bootführerschein, klein bzw. groot vaarbewijs, gibt es nun auch den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs. Bestimmend für die Art Bootführerschein ist die Bootslänge. Und darüber hinaus gibt es von diesen drei Arten Bootführerscheine jeweils zwei Versionen. Die leichte Version, I oder B, ist nur gültig auf Kanälen, Flüssen und Seen, während die schwere Version, II oder A, für alle Wasserstraßen gilt, also einschließlich Wester- und Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. Es handelt sich bei dieser neuen Einteilung nicht um eine Ausweitung der Bootführerscheinpflicht, sondern um dessen Neuordnung. In der neuen Ordnung brauchen Sie für Sportboote den folgenden Führerschein: • für motorisierte Sportboote mit einer Länge unter 15 m und einer Höchstgeschwindigkeit über 20 km/h: den kleinen Bootführerschein, klein vaarbewijs; • für Sportboote mit einer Länge von 15 m bis 25 m: ebenfalls den kleinen Bootführerschein, klein vaarbewijs; • für Sportboote mit einer Länge von 25 m bis 40 m: den eingeschränkten großen Bootführerschein, beperkt groot vaarbewijs; • für Sportboote mit einer Länge über 40 m: den großen Bootführerschein, groot vaarbewijs. Der Sportbootführerschein-Binnen, ausgestellt nach dem 1.1.1989, und das Sportschifferzeugnis in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter auf den Binnenschifffahrtstraßen anerkannt. Ausnahmen: Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard. Der Sportbootführerschein-See, ausgestellt nach dem 1.1.1974, und das Sportpatent werden in den Niederlanden für das Fahren mit einem Sportboot mit einer Länge von weniger als 25 Meter für die Fahrt mit einem Sportboot auf allen Gewässern, einschließlich Westerschelde, Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard, anerkannt. Schifferpatent, Grosses und Kleines Patent (Rhein) sind Deutsche Äquivalente für das Groot Vaarbewijs und das Beperkt Groot Vaarbewijs. |
#54
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![]() Also noch einmal: L > 15m ODER Vmax > 20kmh: SBF Pflicht, sonst nicht WENN SBF Plicht: - Generell: KVB-1 (~ SBF-Binnen) - Bestimmte Wasserns (sehe oben): KVB-2 (~SBF See) Jetz gebe ich auf ![]() Übrichens bin ich der Meinung das JEDER ein SBF haben soll, egal welches Schiff, ausgenommen den lokalen See im Park.
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#55
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Oosterschelde, IJsselmeer, Waddenzee, Ems und Dollard?? |
#56
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Unter 15m Länge und langsamer 20 km/h nix Führerschein. Egal ob Kanäle oder Ijsselmeeer usw.. ![]()
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#57
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Brauchen sie kein SBF... Für uns gilt das gleiche: In NL brauche ich für meinen Schiff kein SBF (11m, max 13kmh) In Deutschland (und Frankreich) ja doch....... Deshalb habe ich mein KVB-2 (~SBF See)
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Rob Der Fliegenden Holländer Verdrängt 11 Tonnen Wasser mit 1x84Ps, auch auf der Rhein zur Berg |
#58
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Hallo,
Ich will euch ja jetzt nicht völlig aus dem Konzept bringen aber heist das jetzt nicht auch das man sich die deutschen Sportpatentinhaber die Revierkunde für den Niederländischen Rhein sparen können wenn hier bis 25m der SBF reicht? MFG s Ps. der Rhein ist ja ein kurzes Stück Grenzfluss, ab wann gibt den Deutsches bzw. Niederländisches Recht? MFG S |
#60
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Rheinschifffahrtspolizeiverordnung gilt auch in Holland.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#61
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Ich rede vom Führerscheinrecht!
MFG S |
#62
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Wenn für ein Boot in Deutschland ein Führerschein nötig ist, dann ist theoretisch auch in Holland dafür ein Führerschein von nöten. Auch wenn das boot in Holland Führerscheinfrei wäre.
Die Grenze zwichen Deutschland und Holland ist die Spyck'schen Fähre (km 857,40) kann man auch in der RHeinschifffahrtspolizeiverordnung nachlesen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#63
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War aber auch garnicht meine Frage... Mir ging es aber um das Sportpatent, dafür braucht man ja in Deutschland einen Nachweis über die Revierkunde mit entsprechenden Fahrten. Wenn jetzt in den Niederlanden der Deutsche SBF- See einem Niederländischen Patent gleichgestellt ist, mit man bis 25m lange Schiffe führen darf, kann man sich das Sportpatent dort schenken. Oder mache ich einen Denkfehler? MFG S |
#64
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In Holland gilt für deutsche Staatsbürger unter deutscher Flagge deutsches Führercheinrecht. Dies gilt mal Grundsätzlich.
Wenn das Holländische Führerscheinrecht früher einen entprechenden Schein fordert, dann muss dieser vorhanden sein Wenn das holländische Führerscheinrecht keinen Führerschein fordert, das Deutsch aber einen vorsieht, dann ist der entprechende Führerschein nach deutschem Recht von nöten. Wie genau sich hier die Holländischen Polizisten mit dem deutschen Führerscheinrecht auskennen bleibt dabei fraglich und vermutlich kontrollieren diese rein nach holländischem Recht. Spätestestens bei einem Unfall wird nachgeforscht ob ein Führerschein erforderlich war und ob der Fahrzeugführer eine ausreichende befähigung hatte.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#65
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Tut mir leid, aber das stimmt so nicht.
Im Binnenbereich ist die Nationalflagge eines Bootes nur von geringer rechtlicher Bedeutung, anders als auf See. Binnen gilt das jeweilige nationale Führerscheinrecht und weder die deutschen noch die niederländischen Gesetze unterscheiden hier nach der Staatsangehörigkeit. Im Gegenteil, es steht jedem Ausländer offen den jeweiligen SBF/VB zu erwerben und zu nutzen. Einen Verweis, dass doch auch der ausländische SBF/VB notwendig ist gibt es ebensowenig wie entsprechende Straf-/OWi-Regelungen. Nicht nur, dass kaum ein Polizist sämtliche Führerscheinregelungen kennen kann, aber auch die Durchsetzung der jeweiligen ausländischen Regelungen würde scheitern. Es gibt keine Grundlage wonach der niederländische Staat im eigenen Land deutsches Recht durchsetzen könnte (selbst wenn er wollte). Und bis auf ganz wenige schwerwiegende Ausnahmen kann der deutsche Staat nicht deutsche Staatsbürger für deren Verhalten im Ausland nach deutschen Regeln sanktionieren. Welche Befähigungsnachweise dagegen manche Versicherungen verlangen steht auf einem anderen Blatt.
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#66
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Die Versicherungsfrage ist wohl dann sehr wichtig sofern die in NL liegende Yacht >15m >20km/h unter deutscher Flagge auch in D versichert ist. Das ist für mich ein Thema auf der Boot. Werde das mit meinem Makler mal besprechen und hier berichten.
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LG Rolf Was ist Wissen schon, wenn das Wissen nicht zur Erfahrung wurde? ![]() |
#67
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NEIN! Das wird auch in der x-ten Wiederholung nicht wahr! In den Niederlanden gilt niederländisches Recht - für Alle und Jeden! Incl. Führerscheinunwesen. Die Zeiten eines grossdeutschen Reichs mit dem Anspruch international deutsches Recht durchzusetzen sind gottseidank vorbei. Auch wenn elitäre Wassersport-Verbände und sonstige Interessenvertreter wie Fahrschulen gerne dieses Gerücht kolportieren ... es bleibt ein Gerücht! Nix für Ungut ... aber das kommt immer wieder hoch ... und bleibt falsch. Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch! |
#68
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immer wieder lustig
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Mit Recht in die Zukunft ![]() |
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Moin Diese Aussage ist allerdings genauso richtig wie: Niederlande = Kein Schein - damit ist alles abgedeckt! Du siehst das "Problem"? Beide Aussagen sind zwar richtig ... aber nur unter bestimmten Voraussetzungen. Somit sind sie in dieser Form sinnlos und tragen nicht zur Lösung der Frage bei. RobG_NL hat die Fakten hierzu bereits mehrfach innerhalb dieses Threads ausgeführt. Beste Grüße, Peter
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Mast- und Schotbruch!
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#70
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Ich verwirre noch mal ein wenig
![]() Schlauchboot, 15PS, also in D zumindest überwiegend FS-frei. Fährt aber schneller als 20km/h, muss ich also in NL einen Führerschein haben? Streite mich grade mit einem Freund drüber.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#71
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Ja, ohne wenn und aber ...!
....und wenn es langsamer als 20km/h ist, aber ein laaaaaaaaaaaaaanges Schlauchboot mitr der Länge > 20m. , bräuchteste auch einen Lappen ![]()
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Grüße Richard |
#73
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Brauchen sie KVB-1 (~ SBF Binnen), aufs IJsselmeer, Waddenzee unsw. KVB-2 (~ SBF See).
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#74
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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RobG_NL
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