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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 28.11.2016, 19:03
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Moin,
wenn ich das so lese, dann kommt mir der Verdacht, dass da jemand ganz persönlich "angepisst" ist und wohl keine Hausboote und Übernachtungen auf Booten mag.
Vielleicht hat derjenige ja einen schönen Garten am Wasser und der "Krach" von diesen "bösen und rücksichtslosen" Wassersportlern beeinträchtigt dessen Wohlbefinden in seiner Freizeit ...... sollte mal wer schauen, wo derjenige denn wohnt?
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Eine Fiberline G14II haben wir auch Noch: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=253589

Gruß Ralf
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  #52  
Alt 28.11.2016, 19:18
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Captain
 
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Ach so. Ich mein doch das Behörden angehalten sind in ihren Entscheidungen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu berücksichtigen. Das ist schon hart. Ich wünsche dem Verein viele Unterstützer...
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Gruß Martin
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  #53  
Alt 28.11.2016, 19:26
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Hallo,
Ich hatte das Thema schon angesprochen.
Es gibt Gewässer, die dem Land Berlin unterliegen.
Und es gibt Bundeswasserstraßen.
Warte restmal Die Antwort auf meine Anfrage vom Verkehrsministerium ab.

Ich habe dennen klar geschreiben dass:
Ich im Winter auch dort liege, wie die letzten 40 Jahre.
Ist das nicht der Fall, kürze ich das Nutungsendgeld.
Ist ja ene Nutzzungesveränderung,
den meinem Nutzungsvertrag ist das so nicht geregelt.
- Nutungsvertragsendgeldkürzung

Klar musste das land Berlin zustimmen beim Steg.
jedoch noch mal, mein Steg steht auf einer Bundeswasserstraße.
Und die fangen gerade erst an aufzuwachen, was Die dort angezettelt haben.
Klaus, lasse mir mas die Kopie zukommen vom Urteil,
will den Namen der Kammer und des Richters haben.
Und den werde ich auch hier veröffentlichen, ist ja sicherlich
im Namen des Volkes das Urteil / Beschluss.
Und da muss man gegen diese Kammer klagen.
Auch sagte mir meine Rechtsvertretung, das wenn ein großes
öffentliches Intresse besteht, wird es nicht auf einer
kleinkarrierten Berliner Behördekreise einen Schlusspunkt setzen können
ohne Wiederspruchmöglichkeiten.
Auch das Land Berlin wird sich derm Bund unterwerfen müssen
wenn das vernünftig juristisch aufgezogen wird.

Haben wir im Forum eine Fachanwalt für Behördenrecht, der uns unter die Arme greifen kann? Mein juristischen Kenntisse reichen da nicht aus. Aber ich bin geren bereit mich die nächsten 10 Jahre einzuarbeiten um diesern Richterdreck aufzuhalten.
Für mich kann es nicht sein, das ein Richter hier politisches Recht spricht.
Im alten Koalitionsvertrag von Berlin stand von einer solchen Einschrankung nichts drin.
Und für die, die blödes Berlin sagen. Was glaubt ihr , wie schnell so ein Grundsatzurteil sonst Bundesweit durchgesetzt wird?
Leute es trifft alle!

Grüeß Frank
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  #54  
Alt 28.11.2016, 19:34
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Mein Gott! Das ist sogar eine Erhöhung um 115% !
REVOLUTION!
Von 1931 bis 2000 war der Steg kostenlos, Du musstes ihn nur in
stand halten.

Die Zwangseinführung lag bei 100 DEM.
Daraus wurden in den letzen 5 Jahren
erst 51,73 Euro, dann 78 Euro
dann 170 Euro . Bei einem Steg von 15 Metern Länge.

In unserem Verein ( Sammelsteg ) wurde es von 120 DEM auf 472 Euro erhöht. ( 400 % ) Stand 2015 bevor ich den Kassenwart niedergelegt habe.
Grüße Frank
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  #55  
Alt 28.11.2016, 19:37
Fronmobil Fronmobil ist offline
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Zitat:
Zitat von Frank
Klaus, lasse mir mal die Kopie zukommen vom Urteil,
will den Namen der Kammer und des Richters haben.
Im Posting #37 hab ich den Link gesetzt. Hier nochmal:
http://www.spyc.de/news.html#Betrieb...bnisSteganlage

Bevor du eine Attacke reitest mach dich erstmal richtig schlau.

Geändert von Fronmobil (28.11.2016 um 20:17 Uhr)
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  #56  
Alt 28.11.2016, 19:44
bootshund bootshund ist offline
Commander
 
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Da an der Scharfen Lanke gibt es ja einige Steganlagen.
Darf man dann in paar Jahren evtl. in der großen Marina Lanke auch nicht mehr übernachten.

Was soll der Mist mit der Beleuchtung. Dort ist doch überall hell.
Oder wird in Berlin abends das Licht ausgemacht (lol).

Oder soll jemand anderer neuer Pächter werden?
Oder soll eine Campinggenehmigung zusätzlich für viel Geld beantragt werden?

Viele Fragen.

Gruß Mike
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  #57  
Alt 28.11.2016, 19:46
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Ensign
 
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Na dann Frank, Hand aufs Herz, wenn, wie es aussieht, du da im Vorstand warst (Kassenwart), wer hat denn da gepennt und die Genehmigung 2000 nicht erlängert.
Sowas spricht man doch bei Vorstandssitzungen ab ? Und bei uns in Meckpomm ist es so, wenn du den Verein als Motorbootsportclub anmeldest, kannst du die 50% Förderung beim WSA beantragen.
Ich finde das auch scheisse von den Behörden, aber ielleicht haben sich die Umstände aber auch für einen neugenehmigung geändert. Denn die müsst ihr ja nun machen, da seit 2000 eigentlich unberechtigt im Betrieb (laut Behörde).

Christopher
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  #58  
Alt 28.11.2016, 19:47
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Weil das Berlin ist und nicht Brandenburg.

In Berlin werden solche Genehmigungen mit einer Laufzeit von max 10 Jahren erteilt. ...
Wie schon weiter vorne gesagt, es sind zwei Genehmigungen erforderlich, einmal vom WSA und einmal vom Bezirksamt (BA).

Mit dem WSA, oder besser mit der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, dieses vertreten durch die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost in Magdeburg, diese vertreten durch das Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin, im Folgenden "WSV" genannt, ist dann ein Nutzungsvertrag für die Überlassung der Wasserfläche abzuschließen. Dieser hat eine Laufzeit von einem Jahr und verlängert sich jeweils um ein Jahr, wenn nicht eine Partei mit einer Frist von drei Monaten kündigt.

Die Genehmigung vom BA ist befristet und wird unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufes erteilt.
Die erste Frist lag bei uns bei 10 Jahren, (2002 bis 2012) und liegt aktuell bei 15 Jahren (2012 bis 2027).

Wird dieser "Verwaltungsakt" versagt, kann der Nutzer den Nutzungsvertrag mit der WSV fristlos kündigen.

So jedenfalls bei unserer Steganlage am km 30,0 des SOW.

Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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  #59  
Alt 28.11.2016, 19:49
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Gaaaaaanz tief durchatmen. Nix ist passiert. Nix wird wahrscheinlich passieren.

So alt werden wir alle wohl nicht mehr, als dass uns übernachten am Steg in Spandau oder irgendwo anders verboten wird...und wie sollte das auch kontrolliert werden?!

Mich persönlich interessieren irgendwelche Urteile nicht, die gerade eben gesprochen wurden und deren Auslegung wohl nie durchgesetzt werden wird....

Ich kenne einige Bootsbewohner in eben diesem Gebiet. Da hat keiner Schnappatmung....und genau diese Leute melden sich hier nicht. Warum?? Weil "keine Panik" zum auf-dem-Boot-wohnen-Lifestyle dazugehört! 😄

Gruß, Jakob, seit 5 Jahren aufm Boot wohnend und derzeit in B-Spandau...
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  #60  
Alt 28.11.2016, 19:57
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Ja klar Jakob, du bist ja auch ein cooler Typ!

Zitat:
Zitat von jaha
...und wie sollte das auch kontrolliert werden?!
Da kommt abends der Hafenmeister lang und guckt in deine Koje.

Aber im Ernst: ohne Strom und Wasser am Steg und bei Verbot von Booten höher als 3 m biste auch betroffen. Dann "musst" du nach Brandenburg ziehen!
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  #61  
Alt 28.11.2016, 20:04
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Das sind Dinge, über die ich herzlich lache.

3 Meter Höhe UWL, kein Strom, kein Wasser, blöde Nachbarn.....

Hab ja n BOOT auf dem ich wohne....Daher:Leinen los und woanders hin.

Mich interessiert das Urteil einen Scheiss, obwohl ich ja direkt betroffen wäre...
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  #62  
Alt 28.11.2016, 20:24
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Nach meiner Einschätzung ist der Bescheid angreifbar. Hier sollte Widerspruch eingelegt werden. Ein Widerspruch ist i,Übrigen noch kein Gang vor´s Gericht.
Ein Bescheid braucht zwingend eine rechtliche Begründung, und er braucht eine Rechtsbehelfsbelehrung. Das ist hier nicht gegeben.
Grundsätzlich dient eine Bundeswasserstraße dem Allgemeingebrauch. Dazu gehört -ziemlich zwingend- auch die Übernachtungsmöglichkeit. Oder es braucht irgendwelche Verordnungen.
Ich bin ja nu auch in einer Behörde in Berlin tätig (nein, NICHT im BA Spndau), insofern habe ich, auch wenn ich kein Verwaltungsfachmensch bin, sondern "nur" ein kleiner technischer Hauptreferent, gewisse Vorstellungen, wie Bewilligungsbescheide auszusehen haben, was reingehört, was nicht, und was das deutsche Verwaltungsrecht ausmacht: nämlich dass jede Entscheidung nachvollziehbar ist, damit auch juristisch prüfbar und reversibel.
Willkürliche Einzelentscheidungen sollen unterbunden werden. Das verlinkte Schreiben erscheint MIR jedenfalls sehr abenteuerlich. Ich kann mr nicht vorstellen, dass das Bestand haben wird.
Ansonsten ist der SpY ganz gut vernetzt.
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  #63  
Alt 28.11.2016, 20:28
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Zitat:
Zitat von Pusteblume
Das verlinkte Schreiben erscheint MIR jedenfalls sehr abenteuerlich.
Mir auch. Und es ist noch kein Bescheid sondern "nur" eine "Anhörung der Beteiligten".

Hier die Reaktion des Vereinsvorstandes in folgendem Schreiben:
http://www.spyc.de/files/20161121_br...n_kleebank.pdf

Geändert von Fronmobil (28.11.2016 um 20:41 Uhr)
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  #64  
Alt 28.11.2016, 20:45
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Wie gesagt, da ist keinerlei belastbare Begründung im Schreiben des Herrn Pippig - das geht so nicht.
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  #65  
Alt 28.11.2016, 21:20
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Klaus und alle anderen....Jedem seine Meinung!

Geändert von jaha (28.11.2016 um 21:28 Uhr)
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  #66  
Alt 28.11.2016, 21:29
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Ich bin sowas von gelassen ... ... entspannt und tolerant.

Aber:
Sero medicina paratur, cum mala per longas invaluere moras.

Zu spät wird das Heilmittel zubereitet, wenn erst das Übel durch zu langes Zuwarten stark geworden ist.
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  #67  
Alt 28.11.2016, 23:01
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Ich rate auch zur allgemeinen Gelassenheit - aber auch zu entschiedenem Widerspruch der direkt Betroffenen. Denn so etwas wird, wenn man die Zügel hängen lässt, schnell allgemeinverbindlich für alle regelungswütigen Genehmigungs-Behörden. Der Spandauer Yachtclub ist da ja schnell aus den Puschen gekommen.
Überhaupt nicht verstehen kann ich hier einige Meinungen, dass "der Verein selbst Schuld ist", oder dass "so etwas bei uns in UHV, Meck-Pomm" oder sonstwo ja nicht gilt. Leute, das geht ratzfatz, dass so etwas auch in anderen Bereichen übernommen wird, und sei es weil die Umweltbehörde die Verschattung eines Buntbarsch-Pärchens durch Hausboot-Dauerlieger als Katastrophe empfindet und endlich eine Handhabe hat, Verbote auszusprechen. Wehret den Anfängen, das Berliner Motorboot-Verbot an jedem zweiten Wochenende ist noch gar nicht sooo lange her....!
Wenn es allzu dicke kommt, hilft vielleicht eine eintägige Boots-Demo am Pichelsdorfer Gemünd oder noch besser auf der Spree vor dem Bundeskanzleramt...

Dieter
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  #68  
Alt 28.11.2016, 23:24
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Zitat:
Zitat von Fronmobil Beitrag anzeigen
Nein, das ist alles nicht der Fall. Ich kann hier leider nicht die Beteiligten namentlich nennen. Vielleicht wenn es in der Presse stand, dann gerne.

EDIT: Ich sehe gerade, der Verein hat den Vorgang auf seiner Homepage öffentlich gemacht. Also hier der Link:
http://www.spyc.de/news.html#Betrieb...bnisSteganlage

Falls noch nicht geschehen, gehört die Angelegenheit in die Hände eines guten

Fachanwalts für Verwaltungsrecht.

In dem Schreiben des SB des BA kommt das Wort "ich" all zu oft vor, bezüglich der Auflagen für das Genehmigungsverfahren.

Bedeutet aus meiner Sicht, der betreffende Sachbearbeiter möchte sich profilieren.

Das macht er aber nicht gerade sehr gut, da er u.a. die Beleuchtung der Anlage untersagt, die sicherheitsrelevant ist,

aber nicht den Betrieb nach Einbrechen der Dunkelheit untersagt.

Auch einige andere Auflagen, die nicht begründet wurden, erwecken den starken Verdacht der Willkür.

Problem ist das knapp 16 Jahre verschlampte Genehmigungsverfahren,

von wem auch immer.

Da aber der neuen Genehmigung nur die ev. willkürlichen Auflagen entgegen stehen,

dürfte das Schreiben nette Ansätze für einen FA bieten.

Nützlich wäre, wenn der dann auch Skipper ist und sich im Sportboot-Sektor auskennt.
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  #69  
Alt 28.11.2016, 23:58
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
...

In dem Schreiben des SB des BA kommt das Wort "ich" all zu oft vor, bezüglich der Auflagen für das Genehmigungsverfahren.

Bedeutet aus meiner Sicht, der betreffende Sachbearbeiter möchte sich profilieren.

.....
Das mit dem "Ich" ist kein Problem - das ist so geregelt in der GGO des Landes Berlin.
Gravierender ist hier die Frage, was das Schreiben eigentlich soll.
Geht es um einOwi- oder Bußgeldverfahren, wegen Betriebes der Anlage trotz abgelaufener Genehmigung? Eigentlich nicht, sonst stünde es drin.

Ist der Betrieb der Anlage wie vorhanden schädlich für die Allgemeinheit? Eigentlich nicht, sonst hätte sie schon beseitigt werden müssen.

Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck wird hier angehört?
Wenn es nicht um einOwi- oder Bußgeldverfahren geht, ist eine Anhörung zwar schon irgendwie zweckgerichtet, Einschränkungen können nach meinem Verständnis doch aber erst ERGEBNIS einer Anhörung der TRäger der Öffentlichen Belange sein. Sehr konfus , das ganze.
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  #70  
Alt 29.11.2016, 00:08
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Moin zusammen,

Objektiv gesehen ist das wirklich ein hinverbrannter Mist, was da so beauflagt wird, insbesondere auf das Thema "Beleuchtung" will ich nicht erneut eingehen...


Ich denke aber auch, dass Nick hier den richtigen Riecher hat:

Zitat:
Zitat von QuickNick Beitrag anzeigen
Wer sich den Brief aufmerksam durchliest, stellt schnell fest, dass hier tatsächlich eine grundsätzliche Richtungsänderung für den Betrieb von Steganlagen angestrebt wird.

Allein die Unterstellung, Übernachtungen auf dem Boot schaden der Umwelt ist schon denkwürdig, konsequent weitergedacht ist das Hobby Boot in der Form zukünftig (in Spandau) nicht mehr wie bisher möglich.
...
Nick
Ich empfinde es ebenfalls so, dass hier eine politische Argumentationsvorgabe umgesetzt wird (wenngleich verwaltungsrechtlich nicht besonders elegant), die genau in diese Richtung geht, nämliche den ganzen "reichen Umweltsündern auf dem Wasser" dasselbe mittelfristig abzugraben = den Spaß zu verderben.


Aber da wären wir natürlich auch wieder beim speziellen Berliner Problem: Wenn man sich die seit Jahren verschlechternde Situation in Berlin betrachtet, und dann die Wahlergebnisse zur Kenntnis nimmt, dann kommt man halt nicht ganz umhin, an den alten Spruch von den dümmsten Kälbern und der Wahl des Metzgers zu denken...

Im Ernst liebe Berliner, was erwartet Ihr denn von einem rot-rot-grünen Senat?

Und wer glaubt Ihr übrigens, hat seit Jahren in der Regierung die Richterstellen an den Verwaltungsgerichten mit deren genehmen Kandidaten besetzt?

Trotzdem hoffe ich natürlich in unser aller Interesse, das das irgendwie abgebügelt wird!!!

LG
Duke
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  #71  
Alt 29.11.2016, 01:38
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Das mit dem "Ich" ist kein Problem - das ist so geregelt in der GGO des Landes Berlin.
Hast du den Wortlaut parat ?


Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Gravierender ist hier die Frage, was das Schreiben eigentlich soll.
Geht es um einOwi- oder Bußgeldverfahren, wegen Betriebes der Anlage trotz abgelaufener Genehmigung? Eigentlich nicht, sonst stünde es drin.

Ist der Betrieb der Anlage wie vorhanden schädlich für die Allgemeinheit? Eigentlich nicht, sonst hätte sie schon beseitigt werden müssen.

Auf welcher Rechtsgrundlage und zu welchem Zweck wird hier angehört?
Wenn es nicht um einOwi- oder Bußgeldverfahren geht, ist eine Anhörung zwar schon irgendwie zweckgerichtet, Einschränkungen können nach meinem Verständnis doch aber erst ERGEBNIS einer Anhörung der TRäger der Öffentlichen Belange sein. Sehr konfus , das ganze.
Wir kennen den vorangegangenen Schriftverkehr nicht,

aber das Schreiben des BA enthält nmM Fehler

und müßte somit angreifbar sein.
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  #72  
Alt 29.11.2016, 06:17
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
Hast du den Wortlaut parat ?



.
https://www.berlin.de/sen/inneres/bu...ikel.30098.php

§41 "Ich-Form".
Auch in unserer Behörde wird viel in der Ich-Form (z.B. "gem §x Gesetz y ordne ich hiermit an...") geschrieben. Man kann sie, wenn einem das zu doof ist, zuweilen auch im Passiv umgehen. ("gem. Gesetzy, §x wird hiermit Folgendes angeordnet").
Die GGO (Gemeinsame Geschäftsordnung) ist bindend für ALLE öffentlichen Verwaltungen / Behörden des Landes Berlin.

Geändert von Pusteblume (29.11.2016 um 06:31 Uhr)
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  #73  
Alt 29.11.2016, 09:26
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Zitat:
Zitat von Duke70 Beitrag anzeigen
Im Ernst liebe Berliner, was erwartet Ihr denn von einem rot-rot-grünen Senat?

Klick mal.


Was war denn in Deinen Augen z. B. in der Diepgen-Ära signifikant anders?

BTW ich glaube mit dem richtigen Rechtsbeistand wird sich da gut was machen lassen, so viele offensichtliche Ansatzpunkte wie hier schon aufgezählt wurden.

Um was für eine Steganlage geht es eigentlich konkret? Dass man die nicht wie Pilze aus dem Boden schießen lassen kann ist ja sicherlich als normal anzusehen.
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Grüße aus Randberlin, Rocco

"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #74  
Alt 29.11.2016, 09:34
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen

Klick mal.


Was war denn in Deinen Augen z. B. in der Diepgen-Ära signifikant anders?

BTW ich glaube mit dem richtigen Rechtsbeistand wird sich da gut was machen lassen, so viele offensichtliche Ansatzpunkte wie hier schon aufgezählt wurden.

Um was für eine Steganlage geht es eigentlich konkret? Dass man die nicht wie Pilze aus dem Boden schießen lassen kann ist ja sicherlich als normal anzusehen.

Der Club wurde jetzt schon zweimal verlinkt. Den sollte man doch finden. Und da die Steganlage schon min. 26 Jahre (ist ja 2000 die bestehende 10jährige Genehmigung ausgelaufen) besteht, kann man vom Sprießen wie Unkraut nun wirklich nicht reden.

Übrigens steht auf der Seite: An der Havel zu Hause seit 1885

Damit du nicht suchen musst: http://www.spyc.de/
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Alt 29.11.2016, 09:52
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OK, ich dachte es ginge um was komplett Neues.
Unser Club steht auch auf Pachtland für jetzt 25 Jahre. Solche Beschränkungen gibt es seitens der Gemeinde da natürlich nicht.

Neugenehmigung einer bestehenden Steganlage mit Auflagen? Ohne Rechtsbeistand wird hier vermutlich nichts vorwärts gehen, da kann man hier diskutieren wie man will.
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