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  #51  
Alt 08.10.2017, 11:22
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A. Lardy A. Lardy ist offline
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Ich lasse mir eigentlich fast immer eine Ausfuhrbescheinigung des deutschen Zolls geben, wenn ich teure Sachen aus Deutschland ausführe und keine Rechnung dafür habe.

Aber da spricht das gebrannte Kind, normalerweise würde ich das vermutlich auch nicht tun.
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Gruss Andre



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  #52  
Alt 08.10.2017, 11:32
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Zitat:
Zitat von guenni 2 Beitrag anzeigen
Das kann für Deutschland gelten, aber wie verhält sich das ganze in Kroatien wenn die dich anhalten deswegen.Ich fahre ja nur in Kroatien.
Du führst nichts aus der EU aus oder ein, wieso sollte die Sachlage eine andere sein? Ich kann doch nichts innerhalb der EU anmelden was sich nicht rechtlich in der EU befindet.
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"Wenn man die Reichweite eines Autos halbiert und den Preis verdoppelt, wird der Markt sehr klein" Günter Schuh
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  #53  
Alt 08.10.2017, 11:40
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Du führst nichts aus der EU aus oder ein, wieso sollte die Sachlage eine andere sein? Ich kann doch nichts innerhalb der EU anmelden was sich nicht rechtlich in der EU befindet.
Richtig!!!
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  #54  
Alt 08.10.2017, 14:14
Michael G. Michael G. ist offline
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Mann o Mann. HR ist die EU -Aussengrenze und jedes Boot muss bei Kontrollen nachweisen, wie es eingereist ist und bei Bedarf auch nachweisen, dass es EU-Gemeinschaftsware ist sprich Mwst bezahlt wurde. Und das hat nichts damit zu tun, wo die Yacht gemeldet ist.
Ich selbst bin da ja Jahre ohne Mwst mit deutschem Flaggenzertifikat gefahren und zwar ganz legal. Als dann HR beigetreten ist, musste ich nachversteuern, und glaubt mir: die Bescheinigung habe ich immer an Bord.
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  #55  
Alt 08.10.2017, 14:19
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Mann o Mann. HR ist die EU -Aussengrenze und jedes Boot muss bei Kontrollen nachweisen, wie es eingereist ist und bei Bedarf auch nachweisen, dass es EU-Gemeinschaftsware ist sprich Mwst bezahlt wurde. Und das hat nichts damit zu tun, wo die Yacht gemeldet ist.
Ich selbst bin da ja Jahre ohne Mwst mit deutschem Flaggenzertifikat gefahren und zwar ganz legal. Als dann HR beigetreten ist, musste ich nachversteuern, und glaubt mir: die Bescheinigung habe ich immer an Bord.
Wie zu erwarten entsteht einmal mehr eine Grundsatzdebatte. Geil.

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  #56  
Alt 08.10.2017, 14:26
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Zitat:
Zitat von Michael G. Beitrag anzeigen
Mann o Mann. HR ist die EU -Aussengrenze und jedes Boot muss bei Kontrollen nachweisen, wie es eingereist ist
Hmm. Gar nicht, da es sich seit Jahrzehnten schon in der EU befindet was sich durch eine deutsche Registrierung im Grunde belegen lässt?
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  #57  
Alt 08.10.2017, 14:32
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Wer Rechnung oder Nachweis hat kann das doch mitführen.Neue Nachweise werden aber nicht erstellt.Wer keinen Nachweis hat kann sich nunmal nur auf die Auslegung der deutschen Behörden verlassen oder ein Zollpapier besorgen oder sich vor Ort bei den zuständigen Behörden im Voraus erkundigen.Jedes Land wird das doch irgendwie im Gesetz verankert haben und danach muss man sich richten.

Gruß Ralf
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  #58  
Alt 08.10.2017, 14:33
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Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Hmm. Gar nicht, da es sich seit Jahrzehnten schon in der EU befindet was sich durch eine deutsche Registrierung im Grunde belegen lässt?

nein, kannst du damit nicht belegen,, du kannst jedes Boot in D anmelden, es muss aber nicht in D sein. Kontrolliert ja niemand.

Gehst du zum Zoll und lässt dir ein TL2 ausstellen, dann möchte der das Teil auch sehen, kontrolliert die Nummer und die Eintragungen, sieht live, dass das Boot in D / EU ist und bescheinigt dir das mit einem Stempel.
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  #59  
Alt 08.10.2017, 14:56
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
nein, kannst du damit nicht belegen,, du kannst jedes Boot in D anmelden, es muss aber nicht in D sein. Kontrolliert ja niemand.
Nach Punkt 21 einer Anmeldung bei einem beliebigen WSA wird ja ein Kaufvertrag/Eigentumsnachweis verlangt. Natürlich könnte man das fingieren.

Aber wie wir bereits gelesen haben liegt die Beweislast wohl nicht mehr beim Eigentümer des Bootes bei einem eventuellen Zollvergehen. Glauben denn kroatische Zöllner, dass Du ein Boot mit deutschem Kennzeichen aus Marokko einführst?
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  #60  
Alt 08.10.2017, 15:58
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nein, aber es gibt heute noch Boote, die noch nicht nachverzollt wurden und daher kontrollieren sie immer noch.... selbst 4 Jahre nach dem Eintritt wurden sie wieder fündig: http://www.sea-help.eu/wieder-13-sch...ollverschluss/


Zitat:
Zitat von onkelrocco Beitrag anzeigen
Nach Punkt 21 einer Anmeldung bei einem beliebigen WSA wird ja ein Kaufvertrag/Eigentumsnachweis verlangt. Natürlich könnte man das fingieren.
dieser Nachweis ist einfach fingieren, keiner prüft ihn nach, zudem wurde so ein Nachweis auch früher nicht verlangt...
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  #61  
Alt 08.10.2017, 16:04
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Na ja, da steht aber ein entscheidender Satz drin:

Zitat:
Dies betrifft jedoch nicht diejenigen Boote, die erst nach dem 01.07.2013 nach Kroatien gekommen sind!
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  #62  
Alt 08.10.2017, 16:20
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... auch das musst du erst mal nachweisen! Nicht der Zoll, sondern DU

Aber da wir dieses Thema ja schon vielfach diskutiert und besprochen haben, klinke ich mich jetzt aus dieser Diskussion aus.... es wird langweilig (nimm die Suchfunktion)
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  #63  
Alt 08.10.2017, 16:22
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Das steht in dem Artikel ganz anders.

Wann ich zu Hause mit eigenem Boot auf'm Trailer losgefahren bin kann ich schon durch Zeugen nachweisen...
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  #64  
Alt 08.10.2017, 16:22
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der war gut - pruuust - ich bin raus.
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Geändert von dieter (08.10.2017 um 16:31 Uhr)
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Alt 08.10.2017, 16:33
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Meinst Du?

Ich meine Du hast doch den Artikel gepostet, dann wirst Du doch wohl gelesen haben um was für Boote es dort geht.
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  #66  
Alt 08.10.2017, 19:46
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Woran erkennt man so ganz einfach , ob ein Boot in einem Zolllager war oder in einem Garten bei einem Kroaten stand? Ob ein Boot vor oder nach dem 1.6.2013 eingeführt wurde, und aus welchem Land ... alles Fragen, die eingraviert am Heckspiegel zu lesen sind !

Nimm die Suchfunktion und lies dich durch ....
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  #67  
Alt 08.10.2017, 20:58
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Gut dass ich mir mit einem 78er und einem 96er Boot um derlei an den Haaren herbeigezogenen Sachen keine Gedanken zu machen brauche.

Ich äußere zum wiederholten Male die Vermutung, dass es dabei gar nicht um den kleinen Mann mit sein Boot mit eher geringem Wert geht.

Wer bescheißen will ist kriminell und findet vermutlich fast immer eine Lücke.
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  #68  
Alt 08.10.2017, 22:14
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Alles ist gut. Vor allem: Gute Nacht.
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  #69  
Alt 09.10.2017, 06:42
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Moin Moin,

wir haben uns vorgestern ein Boot in Marseille angeschaut und haben jetzt genau dieses Problem.
Das Boot ist aus 1994 und in Frankreich angemeldet.
Es steht auf Namen von einer Privatperson und es gibt eine Zollstelle wo dieses Boot angemeldet wurde.
Ich darf annehmen das die MwSt gezahlt wurde, habe aber kein Nachweis.
Wo wurdet ihr anfangen? (natürlich hebe ich den Verkäufer gesagt der soll Nachweis verschaffen) Müsste die Zollstelle nicht ein Nachweis haben?

LG

Robbert und Natascha
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  #70  
Alt 09.10.2017, 07:08
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Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
Moin Moin,

wir haben uns vorgestern ein Boot in Marseille angeschaut und haben jetzt genau dieses Problem.
Das Boot ist aus 1994 und in Frankreich angemeldet.
Es steht auf Namen von einer Privatperson und es gibt eine Zollstelle wo dieses Boot angemeldet wurde.
Ich darf annehmen das die MwSt gezahlt wurde, habe aber kein Nachweis.
Wo wurdet ihr anfangen? (natürlich hebe ich den Verkäufer gesagt der soll Nachweis verschaffen) Müsste die Zollstelle nicht ein Nachweis haben?

LG

Robbert und Natascha
Eventuell....

in Deutschland werden beim Amt solche Daten nach 10 Jahren vernichtet....
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  #71  
Alt 09.10.2017, 07:35
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Ostfriesen Ostfriesen ist offline
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Standard Verjährung

Haben wir bereits den Aspekt der Verjährung angesprochen?.
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Alex
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  #72  
Alt 09.10.2017, 07:41
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Haben wir bereits den Aspekt der Verjährung angesprochen?.
ja aber der Zoll geht davon aus dass man wenn man über See in die EU einreist erst mal Abgabepflichtig ist.... somit Beginnt diese Pflicht mit dem Tag der Einreise und kann nur durch einen Mehrwersteuernachweis entkräftet werden....

So der Tenor in den ganzen Berichten und Artikeln zu dem Thema....

der Witz ist das nicht der Zoll die Steuerschuld nachweisen muss sondern der Eigner den Nachweis erbringen muss, dass diese bereits gezahlt ist.
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  #73  
Alt 09.10.2017, 08:47
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In unser Fall ist das Boot aber bereits in der EU (Frankreich).
Somit läge der Nachweispflicht beim Amt. (Gemäß das Zollschreiben am Anfang im Fred).
Ich werde mal das Zollamt anschreiben.
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  #74  
Alt 09.10.2017, 09:11
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Dutchrockboy Beitrag anzeigen
... Ich werde mal das Zollamt anschreiben.

Das ist
1. der sicherste Weg und
2. die Antwort sicher für uns alle sehr interessant.

Gruß Lutz
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  #75  
Alt 10.10.2017, 06:12
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gibt es bei Euch keine Bootspapiere? wie ein Fahrzeugschein?

Bei uns gibt es für jedes Boot einen Fahrzeugschein. Dieser wird wie bei einem Auto von der Schiffahrtskontrolle ausgestellt.

Wenn das Boot nicht verzollt wurde, stellt das Amt keinen Fahrzeugschein aus.

Also ich muss keinen Mehrwertsteuerbeweis erbringen, da dieser Fahrzeug- oder Bootsschein ausreicht.
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Grüssle Cello
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