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  #51  
Alt 10.10.2006, 12:29
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ToDi ToDi ist offline
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Zitat:
Zitat von folki
Interessanter Beitrag. Das ist sicherlich hilfreich.

Noch aus akademischem Interesse:
Zitat:
Zitat von ToDi
Natürlich kann man die Mängel auf Kosten des Verkäufers ersetzten, wenn dieser endgültig die Mängelbeseitigung verweigert hat.
Auf welcher Rechtsgrundlage denn? Meines wissens sind die Rechte bei Maengeln erschoepfend in BGB437 aufgefuehrt, d.h. der Kaeufer hat nur die Wahl zwischen den dort aufgefuehrten Rechtsfolgen.

Gruss
Du hast Dir doch schon die Antwort selbst gegeben, lies mal § 437 Abs. 3 BGB


Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
ich Blick da jetzt überhaupt net mehr durch
wenn Du willst, ruf mich an
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Gruß Thomas
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  #52  
Alt 10.10.2006, 13:09
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Zitat:
Zitat von ToDi
Du hast Dir doch schon die Antwort selbst gegeben, lies mal § 437 Abs. 3 BGB :wink:
Also Schadensersatz statt Leistung nach BGB 280 iVm 281. Ok, die Sekundaerliteratur gibt dir da recht: In einer Zusammenfassung des Bayrischen Richterverbandes heisst es:

Zitat:
Zitat von Bayrischer Richterverband:i
Bleibt der Schuldner ( qualitativ oder quantitativ ) hinter der geschuldeten Leistung zurück, hat der Gläubiger einen Schadensersatzanspruch nur hinsichtlich des ausgebliebenen oder nicht vertragsgerecht erbrachten Teils der Leistung ( „kleiner Schadensersatz" )
Die dort vorgebrachten Fallbeispiele unterstreichen deine Rechtsmeinung. Ein heisses Eisen bleibt es aber trotzdem, weil natuerlich nur der tatsaechliche Schaden ersetzt werden muss. Man wird also schon nachweisen muessen, dass es sich nicht um die naechstbeste Behebung des Schadens handellt, sondern um eine marktuebliche.

Aber danke, mir war nicht klar, dass die Ansprueche eines Kaeufers - wenigstens im Prinzip - so weit gehen.

Gruss
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  #53  
Alt 10.10.2006, 13:45
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Zitat:
Zitat von folki
Die dort vorgebrachten Fallbeispiele unterstreichen deine Rechtsmeinung. Ein heisses Eisen bleibt es aber trotzdem, weil natuerlich nur der tatsaechliche Schaden ersetzt werden muss. Man wird also schon nachweisen muessen, dass es sich nicht um die naechstbeste Behebung des Schadens handellt, sondern um eine marktuebliche.
das mit dem Schadensersatz war schon immer so (jedenfalls soweit ich mich zurückerinnere ) und ist nicht nur meine Rechtsmeinung , sondern auch die des BGH und aller nachfolgender Gerichte.

Und um einen marktüblichen und dem Mangel gerechten Schadensbetrag zu ermitteln, nimmt man halt einen Gutachter, der über das Gericht bestellt wird.

Womit wir wieder bei meinem ersten Beitrag zu der Sache wären

Zitat:
Zitat von ToDi
Also wenn du den Händler, und der ist der Ansprechpartner, schon (unter Fristsetzung) zur Mängelbeseitigung aufgefordert hast und der reagiert nicht, hast du eigentlich nur zwei Möglichkeiten:

1. Mit dem Gutachten zum Anwalt und den mal unter Klageandrohung machen lassen.

2. das Gutachten zum Altpapier geben und dich schwarz ärgern
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Gruß Thomas
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  #54  
Alt 10.10.2006, 14:09
xen xen ist offline
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sehr spannend, danke ;-)
derweil warten wir auf die offizielle stellungnahme von werft und händler....
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  #55  
Alt 10.10.2006, 14:18
folki folki ist offline
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Zitat:
Zitat von ToDi
das mit dem Schadensersatz war schon immer so (jedenfalls soweit ich mich zurückerinnere :wink: ) und ist nicht nur meine Rechtsmeinung :mrgreen: :mrgreen: , sondern auch die des BGH und aller nachfolgender Gerichte. :mrgreen: :mrgreen:
Nee das ist neues Recht (2002 ist das gekommen) Die von mir zitierte Auslegungsrichtlinie behandelt speziell die Neuerungen, die 2002 kamen. Sie ist ueber den von mir vorher zitierten Link auf BGB 437 zu finden.

Wenn du so detailliert ueber die staendige Rechtsprechung des BGH informiert bist, haettest du mir aber schon ein paar Zitate mitgeben koennen, dann haette ich nicht zu kramen brauchen. Aber gut, wir sind ja jetzt einer Meinung.

Zitat:
Zitat von ToDi
Womit wir wieder bei meinem ersten Beitrag zu der Sache wären :wink: :motz: :mrgreen: :wall: :mrgreen:
Similies gehoeren verboten und ihre Verwendung unter Strafe gestellt. Aber zur Sache: Soweit ist xen ja noch nicht. denn 'kleiner Schadensersatz' nach BGB 437 iVm 280 und 281 setz voraus, das ein Mangel vorliegt, d.h. insbesondere unstrittig ist, und dass der Verkauefer gesetzte Fristen zur Nachbesserung versaeumt hat oder ernstlich erklaert hat, nicht nachbessern zu wollen oder dass zwei Nachbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.

Xen geht es im Moment noch um den ersten Punkt, naemlich ob ein Sachmangel vorliegt. Meine Frage nach der Rechtgrundlage war aber rein akademischer Natur und sollte mit Xens Anliegen nicht durcheinandergeworfen werden

Gruss
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  #56  
Alt 10.10.2006, 14:20
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Zitat:
Zitat von xen
sehr spannend, danke ;-)
derweil warten wir auf die offizielle stellungnahme von werft und händler....
Sorry, das hat mich persoenlich interessiert. Hoffentlich hast du nicht das Gefuehl, ich wollte deinen Thread zumuellen.
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  #57  
Alt 10.10.2006, 14:34
xen xen ist offline
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nein ganz im gegenteil, ich finde diese art der diskussion besser als die ersten posts und sie haben ja mit dem thema zu tun

danke

xen
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  #58  
Alt 10.10.2006, 14:55
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Zitat:
Zitat von folki
Zitat:
Zitat von ToDi
das mit dem Schadensersatz war schon immer so (jedenfalls soweit ich mich zurückerinnere ) und ist nicht nur meine Rechtsmeinung , sondern auch die des BGH und aller nachfolgender Gerichte.
Nee das ist neues Recht (2002 ist das gekommen) Die von mir zitierte Auslegungsrichtlinie behandelt speziell die Neuerungen, die 2002 kamen. Sie ist ueber den von mir vorher zitierten Link auf BGB 437 zu finden.

Wenn du so detailliert ueber die staendige Rechtsprechung des BGH informiert bist, haettest du mir aber schon ein paar Zitate mitgeben koennen, dann haette ich nicht zu kramen brauchen. Aber gut, wir sind ja jetzt einer Meinung.
nöö, ist kein neues Recht, die ältesten Entscheidungen hierzu, die ich so ad hoc gefunden habe, stammen noch vom Reichsgericht (1879 - abgeschafft April 1945), RGZ 90,424; 91, 31; 102,62.

Und, äh räusper, ich glaub, Du bist jetzt eher meiner Meinung

PS: ICH mag smilies
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Gruß Thomas
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  #59  
Alt 10.10.2006, 17:00
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Flobec Flobec ist offline
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Hm. Folki, studierst Du etwa Jura? Da Du Dich so gut auskennst..
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da
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  #60  
Alt 10.10.2006, 17:21
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von Flobec
Hm. Folki, studierst Du etwa Jura? Da Du Dich so gut auskennst..

Verstehe ich net, wat du meinst
Thomas ist Mönch und kennt sich doch
auch etwas aus
__________________
Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #61  
Alt 10.10.2006, 17:28
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Uwi, Du verwendest mir eindeutig zu viele smilies, wenn ich Dir das mal sagen darf.
Ich kam nur drauf, weil er irgendwo schrub "meine Kommilitonen und ich" da dacht ich halt.... Würde mich einfach mal interessieren. So rein vertrauenswürdigkeitsmässig. Ich meine im Prinzip könnte da ja jeder mit einer Tastatur ohne Umlaute kommen, deshalb wüsste ich schon gern noch ein wenig zum fachlichen Hintergrund.
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  #62  
Alt 10.10.2006, 17:29
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
Zitat:
Zitat von Flobec
Hm. Folki, studierst Du etwa Jura? Da Du Dich so gut auskennst..

Verstehe ich net, wat du meinst
Thomas ist Mönch und kennt sich doch
auch etwas aus
Kinderkram
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  #63  
Alt 10.10.2006, 17:31
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Genau Oldcomer. Schön, daß es hier noch Leute gibt, die von Anfang an voll den Durchblick haben. Ist selten geworden hier....
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  #64  
Alt 10.10.2006, 17:35
xen xen ist offline
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och menno, macht den thread nicht kaputt, wir haben gerade wieder ein gewisses niveau erreicht ;-) bitte ....

danke

xen
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  #65  
Alt 10.10.2006, 17:36
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Zitat:
Zitat von Flobec
Genau Oldcomer. Schön, daß es hier noch Leute gibt, die von Anfang an voll den Durchblick haben. Ist selten geworden hier....
Ist doch traurig, daß mit dem selten meine ich. Aber schön, daß es noch Menschen gibt, die mit smilies nur so umherschmeißen, statt konstruktiv zu schreiben.
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  #66  
Alt 10.10.2006, 17:38
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Das hat mir Thread kaputtmachen rein gar nix zu tun. Ich hab eine einfache Frage gestellt, und warte jetzt einfach auf die Antwort. Einfach, oder? Ich denke, es ist durchaus im Sinne des Threads, zu erfahren, wie die fachliche Qualität der bisher "herausgearbeiteten" Vorschläge einzustufen ist. Oder nicht? (Wer will kann sich jetzt hier den sich am Kopf kratzenden smilie vorstellen)
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  #67  
Alt 10.10.2006, 17:38
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Zitat:
Zitat von Flobec
Das hat mir Thread kaputtmachen rein gar nix zu tun. Ich hab eine einfache Frage gestellt, und warte jetzt einfach auf die Antwort. Einfach, oder? Ich denke, es ist durchaus im Sinne des Threads, zu erfahren, wie die fachliche Qualität der bisher "herausgearbeiteten" Vorschläge einzustufen ist. Oder nicht? (Wer will kann sich jetzt hier den sich am Kopf kratzenden smilie vorstellen)
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  #68  
Alt 10.10.2006, 17:40
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Zitat:
Zitat von oldcomer
Zitat:
Zitat von Flobec
Genau Oldcomer. Schön, daß es hier noch Leute gibt, die von Anfang an voll den Durchblick haben. Ist selten geworden hier....
Ist doch traurig, daß mit dem selten meine ich. Aber schön, daß es noch Menschen gibt, die mit smilies nur so umherschmeißen, statt konstruktiv zu schreiben.
Bevor man eine Bewertung über die Konstruktivität abgibt,
sollte man vielleicht einige andere Beiträge der über
400 000 lesen.
Nur dazu reichen 5 Tage nicht.
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Don P



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  #69  
Alt 10.10.2006, 17:42
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Zitat:
Zitat von Flobec
... studierst Du etwa Jura? ...
Nee, habe nur mal Recht für Andersgläubige gehört. Und mich interessiert das rechtliche Drumherum ein wenig, schon alleine um Gesülze von ernstzunehmenden Hinweisen besser unterscheiden zu können. Verwendbare Rechtskenntnis vermittelt so eine Vorlesung leider nicht, weil eine riesige Lücke zwischen theoretischer Rechtslage und praktischer Durchsetzung von Ansprüchen klafft.

@Todi: Apropos, ich schaue bei Gelegenheit mal in meine alte Vorlesung. BGB 280 ff sind definitiv neues Recht und Kern der Schuldrechtsreform. Mit BGB 437 ist der verschuldensunabhaengige SE wegen Nichterfuellung beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften in ein verschuldensabängigen kl SE bei Sachmängeln ersetzt worden. Was du schreibst kann eventuell qua Rechtsprechung über pVV oder pFV konstruierbar sein. Aber ich gucke mal in meine Vorlesung.

Gruss
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  #70  
Alt 10.10.2006, 17:43
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ok, fachlich nachzufragen ist doch das eine, zitieren und sich smily technisch den kopf zu kratzen das andere, oder das ganze dann einfach als kinderkram abzutun ,-))

egal, ich weiss noch nichts neues bin aber gespannt, was noch so alles kommt

xen


"si tacuisses, philosophus mansisses", ein satz, der durchaus mal in dem einen oder anderen post eingehalten werden sollte, natürlich nicht in diesem forum ich meine nur andere ;-)
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  #71  
Alt 10.10.2006, 17:47
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Uiii, jetzt kommen die Sprichwörter. Ich kenne auch eins.

Der Ball ist rund.
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  #72  
Alt 10.10.2006, 17:49
Miky Miky ist offline
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Grüße

Miky

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  #73  
Alt 10.10.2006, 18:08
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Zitat:
Zitat von Don P
Zitat:
Zitat von oldcomer
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Genau Oldcomer. Schön, daß es hier noch Leute gibt, die von Anfang an voll den Durchblick haben. Ist selten geworden hier....
Ist doch traurig, daß mit dem selten meine ich. Aber schön, daß es noch Menschen gibt, die mit smilies nur so umherschmeißen, statt konstruktiv zu schreiben.
Bevor man eine Bewertung über die Konstruktivität abgibt,
sollte man vielleicht einige andere Beiträge der über
400 000 lesen.
Nur dazu reichen 5 Tage nicht.
Ich kann mich an einen Satz in einem anderen Forum erinnern, der sinngemäß hieß "hab was für euch gebastelt". Nun seit dem lese ich hier mit, also nichts mit 5 Tagen. Man sollte die Leute nicht nach ihrem Anmeldedatum beurteilen! Es ging auch nicht um die 400000 Beiträge, sondern um einen und der ist Kinderkram.
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  #74  
Alt 10.10.2006, 18:10
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Zitat:
Zitat von folki

@Todi: Apropos, ich schaue bei Gelegenheit mal in meine alte Vorlesung. BGB 280 ff sind definitiv neues Recht und Kern der Schuldrechtsreform. Mit BGB 437 ist der verschuldensunabhaengige SE wegen Nichterfuellung beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften in ein verschuldensabängigen kl SE bei Sachmängeln ersetzt worden. Was du schreibst kann eventuell qua Rechtsprechung über pVV oder pFV konstruierbar sein. Aber ich gucke mal in meine Vorlesung.
neues Recht ist das nicht, nur die §§ haben sich von der Nummerierung geändert
Der § 280 BGB nF regelt, ohne in Details gehen zu wollen, dass, was die alten §§ 325, 326 BGB geregelt hatten.

Und da Du gerade so schöne Begriffe wie pVV/pFV in den Raum stellt, bekommst Du eine kleine Hausaufgabe :

Was ist ein Sachmangel und was regelt(e) die pVV

mach ich hier eigentlich ne Juravorlesung für Anfänger
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Gruß Thomas
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  #75  
Alt 10.10.2006, 18:25
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Zitat:
Zitat von oldcomer

Ist doch traurig, daß mit dem selten meine ich. Aber schön, daß es noch Menschen gibt, die mit smilies nur so umherschmeißen, statt konstruktiv zu schreiben.
...und das kannst du nach 9 Beiträgen schon beurteilen....

(oh sorry, gleich sind es 10 - aber nicht alle konstruktiv)
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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