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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Aber danke, mir war nicht klar, dass die Ansprueche eines Kaeufers - wenigstens im Prinzip - so weit gehen. Gruss |
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Und um einen marktüblichen und dem Mangel gerechten Schadensbetrag zu ermitteln, nimmt man halt einen Gutachter, der über das Gericht bestellt wird. Womit wir wieder bei meinem ersten Beitrag zu der Sache wären Zitat:
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sehr spannend, danke ;-)
derweil warten wir auf die offizielle stellungnahme von werft und händler.... |
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Wenn du so detailliert ueber die staendige Rechtsprechung des BGH informiert bist, haettest du mir aber schon ein paar Zitate mitgeben koennen, dann haette ich nicht zu kramen brauchen. Aber gut, wir sind ja jetzt einer Meinung. Zitat:
Xen geht es im Moment noch um den ersten Punkt, naemlich ob ein Sachmangel vorliegt. Meine Frage nach der Rechtgrundlage war aber rein akademischer Natur und sollte mit Xens Anliegen nicht durcheinandergeworfen werden Gruss |
#56
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#57
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nein ganz im gegenteil, ich finde diese art der diskussion besser als die ersten posts und sie haben ja mit dem thema zu tun
danke xen |
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Und, äh räusper, ich glaub, Du bist jetzt eher meiner Meinung PS: ICH mag smilies |
#59
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Hm. Folki, studierst Du etwa Jura? Da Du Dich so gut auskennst..
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
#60
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Verstehe ich net, wat du meinst Thomas ist Mönch und kennt sich doch auch etwas aus
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
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Uwi, Du verwendest mir eindeutig zu viele smilies, wenn ich Dir das mal sagen darf.
Ich kam nur drauf, weil er irgendwo schrub "meine Kommilitonen und ich" da dacht ich halt.... Würde mich einfach mal interessieren. So rein vertrauenswürdigkeitsmässig. Ich meine im Prinzip könnte da ja jeder mit einer Tastatur ohne Umlaute kommen, deshalb wüsste ich schon gern noch ein wenig zum fachlichen Hintergrund.
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
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Genau Oldcomer. Schön, daß es hier noch Leute gibt, die von Anfang an voll den Durchblick haben. Ist selten geworden hier....
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
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och menno, macht den thread nicht kaputt, wir haben gerade wieder ein gewisses niveau erreicht ;-) bitte ....
danke xen |
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Das hat mir Thread kaputtmachen rein gar nix zu tun. Ich hab eine einfache Frage gestellt, und warte jetzt einfach auf die Antwort. Einfach, oder? Ich denke, es ist durchaus im Sinne des Threads, zu erfahren, wie die fachliche Qualität der bisher "herausgearbeiteten" Vorschläge einzustufen ist. Oder nicht? (Wer will kann sich jetzt hier den sich am Kopf kratzenden smilie vorstellen)
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Alles, was ich schreibe, ist nicht meine Meinung, sondern die von dem anderen da |
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Good Day To Be Alive, Sir |
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sollte man vielleicht einige andere Beiträge der über 400 000 lesen. Nur dazu reichen 5 Tage nicht.
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Don P Stan No. 3/Abteilung FW |
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@Todi: Apropos, ich schaue bei Gelegenheit mal in meine alte Vorlesung. BGB 280 ff sind definitiv neues Recht und Kern der Schuldrechtsreform. Mit BGB 437 ist der verschuldensunabhaengige SE wegen Nichterfuellung beim Fehlen zugesicherter Eigenschaften in ein verschuldensabängigen kl SE bei Sachmängeln ersetzt worden. Was du schreibst kann eventuell qua Rechtsprechung über pVV oder pFV konstruierbar sein. Aber ich gucke mal in meine Vorlesung. Gruss |
#70
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ok, fachlich nachzufragen ist doch das eine, zitieren und sich smily technisch den kopf zu kratzen das andere, oder das ganze dann einfach als kinderkram abzutun ,-))
egal, ich weiss noch nichts neues bin aber gespannt, was noch so alles kommt xen "si tacuisses, philosophus mansisses", ein satz, der durchaus mal in dem einen oder anderen post eingehalten werden sollte, natürlich nicht in diesem forum ich meine nur andere ;-) |
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Uiii, jetzt kommen die Sprichwörter. Ich kenne auch eins.
Der Ball ist rund.
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Good Day To Be Alive, Sir |
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Grüße Miky Wer? Ich? |
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Der § 280 BGB nF regelt, ohne in Details gehen zu wollen, dass, was die alten §§ 325, 326 BGB geregelt hatten. Und da Du gerade so schöne Begriffe wie pVV/pFV in den Raum stellt, bekommst Du eine kleine Hausaufgabe : Was ist ein Sachmangel und was regelt(e) die pVV mach ich hier eigentlich ne Juravorlesung für Anfänger |
#75
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(oh sorry, gleich sind es 10 - aber nicht alle konstruktiv)
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
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