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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Zahl die Strafe, billiger wird es nicht eher ein vielfaches davon...und außerdem wird hier wieder massiv Speicherplatz vergeudet.
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Grüße Michael |
#52
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Sind wir doch mal ehrlich, in dem Bereichen wo die erlaubte Höchstgeschwindigkeit auf 10 km/h begrenzt ist sind meist Anlagen wie Stege, empfindliche Ufer, evtl. Wettkampf Bahnen für Ruderer usw, usw.
Wenn man da noch im Gleiten ankommt und erst dann in Verdrängerfahrt geht gib es eine schöne Welle ![]() Außerdem bin ich der Meinung, daß man da mit den 50.- € noch gut bedient ist. Also einfach zahlen.
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............................. LG Uwe ![]() |
#53
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Hallo,
zuerst einmal, die 50,- sind ein Schnäppchen. Aber wie einige schon gesagt haben: Nicht zahlen, klagen und hier weiter berichten. Jetzt kommt langsam das Sommerloch und etwas Unterhalten finde ich gut. Und ich finde die Wapo gut und kann mich nicht beschweren, irgendwann schon mal ungerechtfertigt behandelt worden zu sein. Einmal unwissend zu schnell gewesen, 30,- gezahlt und froh gewesen, nette Beamte vor mir gehabt zu haben. Hätten auch 200,- verlangen können. Einmal unwissend ans Ufer gefahren, wo es nicht erlaubt war. 25,- gezahlt und gut war. Die Wapo schlechtreden, tun doch nur die, die sich nicht an die Vorschriften halten wollen. Gut, wenn die dann zur Kasse gebeten werden, sonst macht irgendwann jeder nur noch das was er will. Ganz aktuell am Wochenenden in Heidelberg: Die Wapo regelt den Verkehr bei "Heidelberg in Flammen". Alles lief super entspannt ab. Einpaar Wenige, die gemeint haben, Vorschriften und Gesetze muss man nicht beachten, wurden zur Kasse gebeten. Gruß Axel |
#54
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Übrigens für den Autoverkehr in Ö:
https://www.welt.de/motor/news/artic...empolimit.html Zitat:
https://www.stadtzeitung.de/augsburg-city/lokales/tempolimit-darf-geschaetzt-werden-d20626.html Zitat:
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Liebe Grüße Mattze |
#55
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Was mir in solchen Situationen immer auch die Nerven geht, sind die ständigen Rufe "Wegelagerer". Da macht jemand einen Fehler uns statt einen Hintern in der Hose zu haben, wird gejammert und die Schuld bei anderen gesucht.
Erst vor wenigen Wochen: Kindergarten, Zone 30 morgens um 08:00 Uhr. Radarkontrolle. Und dann rast da ein Idiot mit 60 durch und beleidigt die Kontrolleure auch noch ... auch das Wort "Wegelagerer" fiel mal wieder. Von mir aus ... hätten Sie dem auch für ein Jahr die Karte knipsen können. |
#56
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Moin,
leider verwässert mal wieder die Disskussion. Ursprungsfrage: Darf die Wapo schätzen. Dan hat Märchenprinz gleich nachgelegt und die Disskussion in Richtung Abzocke hinterm Schild umgelenkt-ist ein anderes Thema. Meine Meinung zu 2 : Das Schild sieht man ( hoffentlich) rechtzeitig und muss rechtzeitig vom Gas gehen. Ob Geschwindigkeit geschätzt werden darf? Das ist die eigentlich Frage. Die Gleitfahrt ist natürlich ein treffliches Indiz für eine Geschwindigkeit über 10 KM/h.
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#57
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Auch auf deutschen Gewässern wird schon mal aufgrund der Tatsache das ein Boot gleitet ein Bußgeld ausgesprochen wenn dort eine Geschwindigkeitsbeschränkung besteht... Wurde ja auch hier schon berichtet... dass dies auf der Müritz bereits der Fall war... aber es ist dann wie im jetzigen Fall keine konkrete Geschwindigkeit vorgeworfen worden da ja keine gemessen wurde sondern es wird vorgeworfen dass man in Gleitfahrt unterwegs war und dies mit der erlaubten Geschwindigkeit nicht möglich ist... Die Strafe ist dann ähnlich wie hier weit unter der Strafe die bei einer Messung rausgekommen wäre. wie viel es Kosten kann hat ja schon jemand hier eingetragen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#58
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Danke, danke Volker!!!
Diese Aussage trifft endlich "in`s Schwarze" !!! Und JA, die Polizei darf eine unangemessene Geschwindigkeit feststellen und ahnden! Ich hoffe, dass nun auch tatsächlich die letzten ![]() diver berti der zu seiner Verantwortung stehen würde!! ![]()
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#59
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Vor einigen Jahren hat in Bremen ein Autofahrer erfolgreich gegen eine Geschwindigkeitskontrolle geklagt; seine Begründung lautete, dass der Blitzer nur wenige Meter hinter dem Schild der zug. Höchstgeschwindigkeit stand und den Autofahrern nicht zugemutet werden kann, in Höhe des Schildes praktisch eine "Vollbremsung" zu vollziehen. Die Aussage, dass eine Geschwindigkeit ab dem Schild erlaubt ist, ist natürlich richtig; gleichbedeutend ist aber auch, dass die vor dem Schild erlaubte Geschwindigkeit eben bis zu dem Schild erlaubt ist. |
#60
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#61
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So, nun noch einmal:
Es muss keine konkrete Geschwindigkeitsüberschreitung vorgeworfen werden. Für ein Bußgeld ist die pol. Feststellung der "unangemessenen Geschwindigkeit" ausreichend!! Und die Gleitfahrt in einer Geschwindigkeitszone ist sicherlich durch einen Polizeibeamten leicht festzustellen und gerichtsverwertbar zu dokumentieren! diver berti der kein Wegelagerer ist |
#62
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Über einen längeren Zeitraum betrachtet, sieht's doch in realiter so aus: 100x zu schnell gefahren, 1x erwischt. Macht 50 Cent/ Überschreitung. Die bezahl ich dann gerne.
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#63
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Aber um aufs Thema zurück zu kommen: In der Schweiz sind mir solche Fälle von geschätzter Geschwindigkeit auf Booten auch bekannt. Da wurde dann das Boot von der Polizei aufgeboten, und musste mit derselben Personenzahl beladen antraben! Daraufhin wurde nebenher gefahren, und das Wellenbild mit dem Wellenbild auf einem Foto (in dem Falle war es eine Anzeige durch eine Privatperson) abgeglichen. Sobald es gleich aussah, die Geschwindigkeit gemessen und entsprechend gebüsst. Und Vorsicht: da ist man dann mit 50 Euro nicht mehr dabei!!! |
#64
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Das ist in sofern schwierig, als dass AB dem Schild die entsprechende Geschwindigkeit gilt. Ausserdem darf ich natürlich keine Vollbremsung vollziehen, um z.B. von 100 auf 50 runterzubremsen, wenn ich damit andere Verkehrsteilnehmer behindere oder gefährde. AB dem Schild gilt die geschwindigkeit und THEORETISCH kann direkt hinter dem Schild geblitzt werden. Und wer beim Ortsschild (oder auf dem Wasser am enstrpechenden Schild) erst vom Gas geht und sich aus"rollen" lässt, ist selber schuld und soll nciht meckern. Chrischan |
#65
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jetzt wird es langsam absurd .... man sieht das Schild ja vorher und hat seine Geschwindigkeit bis dahin eben so einzustellen ... so lernt man es auch in der Fahrschule und definitiv nichts anderes ... ja, es ist üblich, dass nicht direkt hinter einem Schild dann die Geschwindigkeit gemessen wird und ein Richter hat da im Einzelfall eventuell einen Ermessensspielraum ... aber grundsätzlich gilt ab einem Geschwindigkeitsgebotsschild die entsprechende Geschwindigkeit, die eben zuvor anzupassen ist ... wer das nicht kann, sollte seine Fähigkeit ein entsprechendes Fortbewegungsmittel zu führen, egal ob auf der Straße oder auf dem Wasser, untersuchen lassen .. wie macht man es denn an einer roten Ampel? ... kann es da auch niemanden zugemutet werden genau in Höhe der Ampel zum Stehen zu kommen?
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Viele Grüße, Peter d.B.i.B./B. der Bayer in Brandenburg / Berlin Geändert von peterk8 (16.07.2018 um 11:49 Uhr) |
#66
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Also ährlisch, wenn ich die Wahl habe zwischen undentscheide ich mich auch eher für die Oberhavel inklusive der wichtigen Kontrollen vor der seit Wochen gesperrten Schleuse
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#67
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Wenn ich das für mich mal ausrechne: Gute 4000 h mit dem Verdränger in knapp 30 Jahren, da eine Knolle zu bekommen ist schon schwer. Aber ca. 500 h mit Sportbooten und gute 1000 h mit schnelleren Schlauchbooten und außer mal einen Anschiss noch nie Ärger gehabt. Also wenn ich mal eine Knolle bekomme, dann zahlen und lächeln. Auf der einen Seite ist es natürlich Glück wenn man noch nie Ärger hatte, auf der anderen Seite liegt es vielleicht aber auch daran das man sich nie grob falsch verhält. Ich fahre nur da unerlaubt zu schnell wo ich niemand störe oder gefährde, also alles mit einer Portion Umsicht und dann ist die Chance eine Knolle zu bekommen nicht so groß. Der 2. Punkt ist das ich sonst jeder Kontrolle locker entgegensehen kann. Damit meine ich das ich mich außer an Geschwindigkeitsbegrenzungen an alle Vorschriften halte, also immer den Quickstepp am Arm, nie Alkohol am Steuer, Rettungswesten dabei, Feuerlöscher usw. Was solche Dinge angeht kann mir keiner was und darauf achtet die Rennleitung zumindestens in NL sehr stark. Gruß Achim Geändert von achim1 (16.07.2018 um 12:03 Uhr)
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#68
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Ich habe übrigens nichts miteinander verglichen. Zitat:
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Vielleicht seht Ihr Euch mal den Inhalt dieses Links an. |
#69
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Grundsätzlich kann ich eine Diskussion um die Frage:
"Zulässigkeit der Ahndung einer konkreten oder geschätzten Geschwindigkeitsübertretung" fachlich nachvollziehen. In diesem konkreten Fall wurde die geringstmögliche Strafe (nämlich 50€ für eine minimal überhöhte Geschwindigkeit) angesetzt, da gerade nicht klar war, wie schnell der Fahrer konkret war. Dass eine Geschwindigkeitsübertretung vorliegt, ist wohl unstrittig, da eine Gleitfahrt wohl sonst nicht möglich sein kann. Auch Polizisten und Richter haben einen gesunden Menschenverstand und auch einen Realitätsbezug. Es ist für mich unerklärlich, warum man hier über 50 € diskutieren muss. Man hat den Anschein, als stünde ab und zu der eigene Stolz der Selbstreflektion etwas im Wege..
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#70
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Gerade beim Wasserbau ist das wichtig zu wissen...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#71
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Ich finde diese Einstellung ernsthaft zum ko**en.
"Wo darf ein Blitzer aufgestellt werden"? Allein die Frage ist hirnrissig. Und spiegelt die Ignoranz und Überheblichkeit manch eines Autofahrer (und vielleicht Bootfahrers) doch eindeutig wider. Nicht, dass wir uns falsch verstehen: ICH bin total gegen Geschwindigkeitsüberwachung! ICH habe einige Knöllchen eingesteckt und mich nicht beschwert, weil ich wusste, dass ich schneller war als ich durfte. Ich verstehe alle, die auch gegen "Wegelagerei" sind. Aber Schuld ist man doch immer selbst. Zum würgen finde ich dieses Drücken um die Verantwortung, meist noch in vollem Schuldbewusstsein. Hatte so einen Fall in der nahen Verwandtschaft. Dusseliger Typ an 3 aufeinanderfolgenden Tagen jeweils der gleichen Autobahnbrücke wegen zu geringem Abstand auf der linken Spur geblitzt worden. Angedroht wegen Wiederholungstat war 1 Jahr Fahrverbot. Zurecht. Wer so dämlich ist und nach dem ersten Mal geblitzt werden (er hats gemerkt!) genauso weiter fährt, ist selbst schuld. Und wenn sich die Erninnerung nur kurz hgehalten hätte, hätte er sich ja am zweiten Tag beim zweiten (bemerkten) Blitzen vielleicht mal was merken sollen. Nein, hat er nicht, dreimal hats geblitzt. Und was kam dabei raus? "Der Arme Junge" (O-Ton Mutter), der "ja auch irgendwie zu seiner Arbeit kommen muss", wurde vom RA rausgehauen, weil ein "mobiles Abstandmessgerät" nicht zumutbar an mehreren aufeinanderfolgenden Tagen an der identische Stelle aufgebaut sein dürfe. Kleine Geldstrafe fürs erste Mal. Und alle haben sich gfreut. Statt, dass Muddern ihrem idiontischen Sohn mal kräftig in den Hintern tritt, hat sie den RA bezahlt. Und er lacht. DIESE Einstellung geht hier mehrfach in dem Trööt aus Aussagen hervor und das kotzt mich an. Zugeben, Zahlen, feddich. Nächstes Mal wieder machen, oder sein lassen. Aber nicht heulen. Chrischan |
#72
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Die haben damals mit einem lächeln bezahlt
UND Nicht geheult ! Russisches Schlauchboot durchfährt den Nord-Ostsee-Kanal in Rekordzeit AUS DEM POLIZEIBERICHT WSP-SH: Russisches Schlauchboot durchfährt den Nord-Ostsee-Kanal in Rekordzeit 26. Juni 2008 | 14:56 Uhr Brunsbüttel (ots) - Ein 8,5 Meter langes Schlauchboot, motorisiert mit einem 225 PS starken Außenbordmotor, hat am Donnerstag Vormittag den NOK in Rekordzeit durchfahren. Die Verkehrslenkung meldete den Flitzer mit dem Heimathafen St. Petersburg der Wasserschutzpolizei in Brunsbüttel. An der Brunsbütteler Kanalschleuse wurde das Boot durch die WSP Beamten aufgestoppt. Die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit betrug 46 Km/h. Erlaubt sind jedoch lediglich 15 Km/h. Für die 98 Km lange Strecke von Kiel nach Brunsbüttel benötigte die dreiköpfige Crew nur 1 Stunde und 50 Minuten, anstatt der üblichen 6 bis 7 Stunden. Bevor die Besatzung die Weiterreise nach Gibraltar antreten durfte zogen die WSP Beamten eine Sicherheitsleistung in Höhe von 300 Euro ein und fertigten eine Anzeige gegen den Bootsführer. http://www.shz.de/aus-dem-polizeiber...nal-in-re.htm
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#73
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Besser kann man es nicht schreiben ![]() Ich verstehs auch nicht. Wo ist das Problem, an einem Schild oder Begrenzung das zu machen, das draufsteht?! Selbe Spiel auf dem Wasser. Ob Sinn oder nicht, ist nicht die Frage. Und ja, ich bin auch schon ab und an geblitzt worden. Und wisst ihr, wie ich reagiere? Ich sage mir "oh scheisse, ich Depp, selber Schuld". Warte auf die Zahlkarte und überweise das Geld. Das Leben kann in manchen Situationen so einfach sein. Einige hier sind Notoriger, blind und rechthaberisch. Und noch was, anzufechten, das der Blitzer 3m zu dicht an einem Schild steht ist einfach nur armselig.
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Gruß, Klaus ![]() PMR Infos https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=265949 PMR Wimpel bestellen: https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=250943 |
#74
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Ist halt nicht leicht, wenn der stolze Skipper mit der Kapitänsmütze vor Frau und Kindern von der Ordnungsmacht auf einen Fehler hingewiesen wird.
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Gruß Wolfgang |
#75
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Beim Nachdenken im Zusammenhang mit einigen Post in diesem Thread ist bei mir die Frage aufgetaucht, wie schnell man bei einem Boot in Gleitfahrt die Geschwindigkeit reduzieren kann?
Ich bin bislang nur Verdränger gefahren, daher fehlt mit mit Gleitern jegliche Erfahrung. Von Voll voraus auf Neutral (Gashebel) ist beim Verdränger eine recht schnelle Sache. Der Verdränger verliert dann auch zunächst recht schnell etwas an Geschwindigkeit. Wie klappt das beim Gleiter? Kann man den Hebel auch recht schnell auf Neutral legen? Wie schnell verliert man dann an Geschwindigkeit? Oder zieht man den Hebel wegen der Fahrstabilität eher langsamer zurück?
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Liebe Grüße Mattze |
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