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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 08.09.2020, 10:01
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Kladower Kladower ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Habe ich das richtig verstanden?
So interpretiere ich die Tabelle, Alex. In der Broschüre des BMVI "Sicherheit auf dem Wasser" ist es als Text so formuliert:

  • Im Binnenbereich müssen Positionslichter mit EU-Zulassung (Steuerrad) verwendet werden. Für bereits eingebaute Leuchten sind Leuchten mit dem Ankersymbol weiterhin zulässig.
  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Positionslichter mit EU-Zulassungen (Steuerrad) oder einer nationalen Zulassung eines EU-Staates einzusetzen.
...verstehe ich so, dass Leuchten mit der nationalen Zulassung eines anderen EU-Staates binnen nicht verwendet werden dürfen (es sei denn eine der Übergangsregelungen greift).

Zum Glück wird das ja praktisch nie kontrolliert, wie diskutieren hier also nur die graue Theorie
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  #52  
Alt 08.09.2020, 10:09
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Manchmal macht graue Theorie ja auch Spaß.

Wie wird das denn bei ausländischen EU-Booten in der Kontrolle gehandhabt?Wenn die ihren eigenen nationalen Vorschriften genügen, aber nicht den Deutschen?
Hast Du dazu Kenntnisse?

Ich lerne gerade dazu.
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Alex
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  #53  
Alt 08.09.2020, 10:12
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Dieser Logik folgend dürfte ein See-SpoBo mit einer nach SeeSchV zulassungsfähigen Nicht-EU-Steuerrad-Naviagtionsbeleuchtung binnen nicht fahren?

Habe ich das richtig verstanden?

Falls ja, kannst Du das belegen? Das wäre sensationell neu (mindestens für mich).
Genauso istes eigentlich...

Binnen in deutschland ist Steuerrad vorgeschrieben... da gibt es keine Diskussion... hat das boot leuchten dran die nicht zugelassen sind ist es eine OWI..
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  #54  
Alt 08.09.2020, 10:16
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Zitat:
Zitat von Kladower Beitrag anzeigen
So interpretiere ich die Tabelle, Alex. In der Broschüre des BMVI "Sicherheit auf dem Wasser" ist es als Text so formuliert:

  • Im Binnenbereich müssen Positionslichter mit EU-Zulassung (Steuerrad) verwendet werden. Für bereits eingebaute Leuchten sind Leuchten mit dem Ankersymbol weiterhin zulässig.
  • Auf den Seeschifffahrtsstraßen sind Positionslichter mit EU-Zulassungen (Steuerrad) oder einer nationalen Zulassung eines EU-Staates einzusetzen.
...verstehe ich so, dass Leuchten mit der nationalen Zulassung eines anderen EU-Staates binnen nicht verwendet werden dürfen (es sei denn eine der Übergangsregelungen greift).

Zum Glück wird das ja praktisch nie kontrolliert, wie diskutieren hier also nur die graue Theorie
Das sehe ich auch so, also wäre es doch sehr zweckmäßig, gleich auf BSH-zugelassene Leuchten zu setzen, damit dürfte man zumindest in Europa auf der sicheren Seite sein. Andernfalls müsste man ja beim Wechsel von einer Seeschifffahrtsstraße auf eine Binnenschifffahrtsstraße die Leuchten wechseln bzw. 2 Leuchtensätze angebracht haben, was aber Unfug wäre und eventuell auch gar nicht erlaubt.


Ich fasse mal kurz zusammen:

Wer mit einem "Kleinfahrzeug" auf Binnenwasserstraßen unterwegs ist, benötigt tagsüber bei guter Sicht keine Beleuchtung.

Wer jedoch bei unsichtigem Wetter oder Nachts ankert, benötigt ein Ankerlicht, das jedoch irgendein weißes Rundumlicht sein darf, keine BSH-Zulassung benötigt.

Wer mit dem gleichen "Kleinfahrzeug" eine Seeschifffahrtsstraße befahren will, MUSS jedoch zwingend eine vorschriftsgemäße Beleuchtung funktionsfähig angebracht haben, es sei denn, das Kleinfahrzeug ist nicht mehr als 7 Meter lang und schafft nicht mehr als langsame Verdrängerfahrt.
Diese Beleuchtung muss aber keineswegs den BSH-Vorschriften entsprechen, es reicht aus, wenn sie auch nur EINE Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes erfüllt.

Wer des Nachts oder bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sein will, der muss eine BSH-zugelassene Beleuchtung haben.


Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ich tagsüber bei Binnenfahrt auch eine nicht-BSH-konforme Beleuchtung, die jedoch den Vorschriften eines EU-Mitgliedslandes entspricht, angebracht haben darf, die WSP-Beamten können die nicht beanstanden.


Bootfan Dieter
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  #55  
Alt 08.09.2020, 10:18
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Genauso istes eigentlich...

Binnen in deutschland ist Steuerrad vorgeschrieben... da gibt es keine Diskussion... hat das boot leuchten dran die nicht zugelassen sind ist es eine OWI..
Nein, eben nicht, nur dann, wenn ich damit Nachts oder bei unsichtigem Wetter unterwegs bin.


Bootfan Dieter
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  #56  
Alt 08.09.2020, 10:27
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Dieser Logik folgend dürfte ein See-SpoBo mit einer nach SeeSchV zulassungsfähigen Nicht-EU-Steuerrad-Naviagtionsbeleuchtung binnen nicht fahren?

Habe ich das richtig verstanden?

Falls ja, kannst Du das belegen? Das wäre sensationell neu (mindestens für mich).
Nein, so ist das ja gerade NICHT, man darf sehr wohl eine nicht-BSH-konforme Beleuchtung haben, auch Binnen, nur .... darf man damit eben nicht mehr Nachts oder bei unsichtigem Wetter fahren, also anmachen darf man die Binnen nicht und damit sind diese Leuchten Binnen nur eine nutzlose Zierde, besser wären da die BSH-Lampen, keine Frage.

Allerdings gilt das nicht für Gastboote aus dem EU-Ausland, die dürfen selbstverständlich mit ihren nicht-BSH-Leuchten hier herumfahren und diese auch benutzen, alles andere wäre eine nicht-zulässige Diskriminierung der Menschen aus anderen EU-Ländern und würde vom EUgH sofort einkassiert werden, wie schon die unselige PKW-Maut.

Außerdem wird die WaPu wohl kaum ein Boot mit ausländischer Flagge kontrollieren, das wird mühsam, wenn die Ausländer darauf bestehen, weder Englisch noch Deutsch zu können und die Polizei erst mal einen Dolmetscher auftreiben muss, viel zu viel Arbeit und Aufwand für die, also lassen die es gleich bleiben. Ein Holländer muss ja nur "Kan nit verstahn" antworten und schon ist die WaPu wieder weg. Jedenfalls wenn der Anlass solche komischen Kontrollen, ob denn die Beleuchtung den Vorschriften entspricht oder nicht, sind.


Bootfan Dieter
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  #57  
Alt 08.09.2020, 10:32
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Zitat:
Zitat von Ostfriesen Beitrag anzeigen
Wie wird das denn bei ausländischen EU-Booten in der Kontrolle gehandhabt?Wenn die ihren eigenen nationalen Vorschriften genügen, aber nicht den Deutschen?
Ich habe keine Ahnung. Bin hier Jahre lang mit nicht zugelassenen "Ami-Leuchten" rum gefaren und nie kontrolliert worden.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Binnen in deutschland ist Steuerrad vorgeschrieben... da gibt es keine Diskussion...
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https://www.boote-forum.de/showthrea...1&#post4888741
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  #58  
Alt 08.09.2020, 10:45
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Das sehe ich auch so, also wäre es doch sehr zweckmäßig, gleich auf BSH-zugelassene Leuchten zu setzen, damit dürfte man zumindest in Europa auf der sicheren Seite sein. Andernfalls müsste man ja beim Wechsel von einer Seeschifffahrtsstraße auf eine Binnenschifffahrtsstraße die Leuchten wechseln bzw. 2 Leuchtensätze angebracht haben, was aber Unfug wäre und eventuell auch gar nicht erlaubt.


Ich fasse mal kurz zusammen:

Wer mit einem "Kleinfahrzeug" auf Binnenwasserstraßen unterwegs ist, benötigt tagsüber bei guter Sicht keine Beleuchtung. richtig

Wer jedoch bei unsichtigem Wetter oder Nachts ankert, benötigt ein Ankerlicht, das jedoch irgendein weißes Rundumlicht sein darf, keine BSH-Zulassung benötigt. falsch muss zulassung haben wurde schon oft hier mit quellennachweis darauf verwiesen das jedes Navigationslicht und dazu zählt auch das Ankerlicht eine Zulassung haben muss

Wer mit dem gleichen "Kleinfahrzeug" eine Seeschifffahrtsstraße befahren will, MUSS jedoch zwingend eine vorschriftsgemäße Beleuchtung funktionsfähig angebracht haben, es sei denn, das Kleinfahrzeug ist nicht mehr als 7 Meter lang und schafft nicht mehr als langsame Verdrängerfahrt.
Diese Beleuchtung muss aber keineswegs den BSH-Vorschriften entsprechen, es reicht aus, wenn sie auch nur EINE Vorschrift eines EU-Mitgliedslandes erfüllt.

Wer des Nachts oder bei unsichtigem Wetter auf Binnenschifffahrtsstraßen unterwegs sein will, der muss eine BSH-zugelassene Beleuchtung haben.
falsch BSH reicht nicht es muss Steuerread haben (es gibt auch BSH ohne Steuerrad)


Das bedeutet aber auch im Umkehrschluss, dass ich tagsüber bei Binnenfahrt auch eine nicht-BSH-konforme Beleuchtung, die jedoch den Vorschriften eines EU-Mitgliedslandes entspricht, angebracht haben darf, die WSP-Beamten können die nicht beanstanden. Falsch die angebrachte Beleuchtung muss den Bestimungen des Fahrgebiets entsprechen


Bootfan Dieter
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Geändert von billi (08.09.2020 um 11:13 Uhr)
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  #59  
Alt 08.09.2020, 10:47
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Nein, eben nicht, nur dann, wenn ich damit Nachts oder bei unsichtigem Wetter unterwegs bin.


Bootfan Dieter
bei unsichtigem Wetter darfst du gar nicht fahren... bei unsichtigem Wetter ist Binnen Radar vorgeschrieben und da kein Sportboot ein zugelassenes Radar hat, besteht bei unsichtigem Wetter faktisch ein Fahrverbot...

ergibt sich aus §6.30

Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug, vorbehaltlich der Nummer 5, Radar benutzen.
2.Bei unsichtigem Wetter muss ein Fahrzeug seine Geschwindigkeit der verminderten Sicht, dem übrigen Verkehr und den örtlichen Umständen entsprechend anpassen. Es muss einem anderen Fahrzeug die für die Sicherheit notwendigen Nachrichten geben.
3.Beim Anhalten bei unsichtigem Wetter ist die Fahrrinne so weit wie möglich frei zu machen.
4.Bei unsichtigem Wetter darf ein Kleinfahrzeug nur dann fahren, wenn es über Nummer 1 hinaus mit einer Sprechfunkanlage für den Binnenschifffahrtsfunk ausgerüstet ist und diese auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet hat.
5.Ein Fahrzeug oder ein Verband, das oder der kein Radar benutzen kann, muss bei unsichtigem Wetter unverzüglich einen Liegeplatz aufsuchen.

und 4.06 beschreibt die Radaranlage... solch eine gibt es nicht für Sportboote...
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Geändert von billi (08.09.2020 um 10:52 Uhr)
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Alt 08.09.2020, 11:08
User: 3512
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Und dann kommt noch dazu:
Selbst wenn ich bei Tage fahre und keine Beleuchtung bräuchte, muss die installierte dennoch den am Ort geltenden Bestimmungen entsprechen.

Sprich: Wenn angebaut, dann erlaubt und funktionsfähig.
Da ist dann wurscht, dass du sie nie einschaltest, weil du nur bei guter Sicht und Sonnenschein fährst.

Chrischan
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