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#51
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@schwinge:
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ELWIS wäre da z.B. eine relevante Quelle. Dass es vor ca 2-3 Jahren um neue Richtlinien für Traditionsschiffe ging, die auch öfters Thema in der Presse waren, wird sicher auch die GSHW mitbekommen haben. Ich denke mal, dass die Frage, welche Anschlüsse ein AIS A Transponder haben muss, zumindest wenn keiner etwas anderes findet..., u.a. auch mit dem Hinweis auf die neue Tradi-Richtlinie (jetzt eine VO), geklärt ist und damit kann das Thema Traditionsschiff, unter Hinweis auf den letzten Beitrag von @Ostfriesen, in diesem Thread m.E. geschlossen werden. Geändert von tritonnavi (20.02.2020 um 08:31 Uhr) |
#52
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Erstes Beispiel: Ein Schiff mit Class A Empfänger fährt mit 23 Knoten und sendet seine Position alle sechs Sekunden. Innerhalb dieser Zeitspanne legt das Boot eine Distanz von 71 Meter zurück. Die Genauigkeit der Position ist also (beim Empfänger der AIS Nachricht) um bis zu 71 Meter verfälscht. Bei Kursänderung verringert das class A Gerät das Sendeintervall auf zwei Sekunden. Die maximale Abweichung der Position verringert sich dabei auf 24 Meter. Ein Schiff mit Class B Empfänger hingegen würde bei gleicher Geschwindigkeit die Position nur alle 15 Sekunden senden. Die Genauigkeit der Position ist dabei um bis zu 178 Meter verfälscht. Zweites Beispiel: Beim Ausfall des primären GNSS kann das Class A Gerät auf einen internen GNSS Empfänger zurückgreifen. Bei Class B Geräten ist das nicht gefordert. Damit ist die Zuverlässigkeit bei einem class A Gerät automatisch höher. Auf der folgenden Seite findest Du eine Menge Infos zum Thema AIS und auch eine Liste mit den Relevanten Normen: http://www.allaboutais.com/ Die Anforderungen und Tests der AIS Geräte sind in folgenden Normen spezifiziert. IEC 61993-2 IEC 62287-2 IEC 62287-1
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#53
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Zitat:
Class B läuft dauernd mit internem GNSS. Die Wahrscheinlichkeit keine Positionsdaten zu bekommen, ist daher bei B kaum größer. Wäre es eigentlich ausgeschlossen, dass Class-B-Transponder ebenfalls (zusätzlich) GNSS-Daten von außen bekommen (dürfen)? |
#55
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Zitat:
Gesendet von meinem SM-T835 mit Tapatalk
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou) |
#56
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Äh ja Danke, das kann ich fließend lesen. Habe ich was übersehen oder falsch gemacht?
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Alex
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#57
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Respekt!
Nö, alles super! Danke für den Beitrag! LG, Saint-Ex Gesendet von meinem SM-T835 mit Tapatalk
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#58
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Aus diesem Grunde bin ich interessiert an Schilderungen, ob jemand schon wegen ähnlichen "angeblichen" Verstosses einmal gerichtlich obsiegt hat, oder vielleicht verknackt wurde. Gleichzeitig suche ich eben nach Fakten, die ClassA von ClassB-Geräten unterscheiden. Vielen Dank für alle bisherigen Unterstützungen und Hilfestellungen, - das war schon sehr umfangreich.... |
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Wenn Du jetzt noch die zulässige Höchtsgeschwindigkeit verrätst, können wir anfangen zu rechnen.
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Alex |
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Was willst Du da rechnen? Grundsätzlich geht es doch eher darum, ob ein ClassB-Gerät alleinig zur Beweissicherung herangezogen werden kann. Es existieren keine Radardaten, es gibt keine "Augenzeugen", noch andere Beweise. Es wurde niemand geschädigt, noch etwas beschädigt. Lediglich AIS-ClassB soll den Täter überführen. Klingt abenteuerlich. Wenn ich es aber nicht schwarz auf weiß gesehen hätte, hätte ich es auch nicht geglaubt.
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#62
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wenn ich es richtig verstanden habe hat der Verursacher der überschreitung ein ClassB Gerät und nicht der Anzeige erstatter...
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#63
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ich finde dann ist schwer was an der Aufzeichnung zu rütteln..
das Class B gerät schickt in bestimmten Abständen ein Signal ab... mit Uhrzeit Position .... wenn also um 13.00 Uhr eine Position Frankfurt übermittelt wurde und un 15 Uhr eine Position Hamburg ist leicht die Geschwindigkeit zu ermitteln die benötigt wurde um von a nach B zu kommmen... leigt diese Geschwindigkeit oberhalb der erlaubten ist es klar das derjenige schneller war als erlaubt...
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#64
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Exakt. Der Schiffsführer hatte ein sendendes ClassB an Bord und war "angeblich" zu schnell unterwegs. Es wurde dann ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet und alleinig der angeforderte AIS-Track soll "die Tat" belegen und den Schiffssführer verknacken. Das ganze spielte sich in einem Bereich von "angeblich" überschrittenen 1,7 kn ab, - die erlaubte Höchstgeschwindigkeit betrug 5kn (soweit ich erinnere).
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#67
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Moin,
mir ist bekannt (Quelle kann ich jetzt aus dem Stand nicht benennen ) das in Deutschland eine Geschwindigkeitsüberwachung mit AIS nicht erlaubt ist. Kann sein, dass es da Unterschiede zwischen Binnen und Buten gibt. Da ein Class B AIS von jedem "Bastler" verbaut werden kann und auch nicht geeicht ist, würde ich der Sache ganz gelassen entgegensehen. Klaus, der es auf eine gerichtliche Klärung ankommen lassen würde PS: hier noch eine Zusammenfassung der AIS Fakten. Geändert von Fronmobil (22.02.2020 um 16:38 Uhr) |
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es ist einfach Position A und B Zeitunterschied Geschwindigkeit... das ist einfache MAthematik...
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Hier geht es nicht um EUR 35, sondern um viel, viel mehr....
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Bei Class A ist ja gefordert das die gleichen Daten gesendet werden die auch zum führen des Schiffes verwendet werden. Wenn da gesendet wird ich fahre zu schnell macht der Schiffführer das ja bewusst. Bei B sieht das ganz anders aus, da kann die GPS Antenne ja so Schlecht eingebaut sein dass sie nur ein schwaches Signal bekommt und daher eine ungenaue Position Und Geschwindigkeit produziert. Das sind dann ja noch nicht mal die Daten die der Schiffsführer angezeigt bekommt.
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Gruß Jörg |
#72
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Zitat:
die Geschwindigkeit ergibt sich aus diesen beiden datensätzen...
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#73
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Wurde das AIS Gerät sichergestellt, ansonsten man kann ja beliebig viele AIS Geräte kaufen und mit den gleichen Daten programmieren. Davon kann man drei Stück den Richter auf den Tisch knallen und ihn fragen welche dieser Geräte wohl die Daten gesendet hat und in dem Boot verbaut war?
Wollte da vielleicht jemand anders deinen Kumpel einen reinwürgen mit falschen AIS Daten? Das muss erst mal geklärt werden.
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Gruß Jörg |
#74
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also hast du den Thröth nur eröffnet weil du hier nicht weiter kommst ?
https://www.boote-forum.de/showthrea...is#post4897612
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#75
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Das ist jetzt aber eine harte Ansage, - selbstverständlich wird bei ClassA und B der aktuelle SOG mit übermittelt.....
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