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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt 31.07.2020, 16:35
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Oberbayer Beitrag anzeigen
Sorry, aber schaut hier kein Mod mehr drüber?

Was hat die Führerscheinregelung für Traktoren noch mit meiner ursprünglichen Frage zu tun?

--> Bitte Thread säubern und dann schließen!

Danke!
Naja - Dein letzter Beitrag in #30 las sich für mich so, dass Du die Gesetzeslage wie dargelegt zwar zur Kenntnis genommen, aber in Deinem Fall als nicht anwendbar eingestuft hast. Ich hatte nicht den Eindruck, dass danach noch Fragen offen waren.
Der Rest war zugegebenermaßen etwas off-topic, aber steht schon im losen Zusammenhang mit Anhängern und ihrer Anzahl Achsen und deren Abständen.
Welche Frage können wir Dir denn noch beantworten?
__________________
Andreas
www.bootstechnik.de

alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #52  
Alt 31.07.2020, 17:08
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Mit Klasse 3 darf man bis 7500 kg alles fahren was 4 Räder hat.
Bist du da ganz sicher? Immerhin gab es diese "Schnelltreckerklasse" damals beim Erwerb des alten Führerscheines Drei noch gar nicht, wie kann sich denn eine Lizenz nachträglich erweitern? Aber zugegeben: Alles ist möglich.


Wenn ich mir diese neuen Allrad-Ungetüme von aktuellen Treckern so ansehe, wie groß die Dinger sind und wie massiv schon deren Achsen, die alleine eine Tonne wiegen, dann könnte es sein, dass die sowieso über besagte 7,5 Tonnen wiegen, die noch größeren und noch schwereren Schnelltrecker.


Muss aber zugeben, dass ich das nicht weiß, weils mich auch nicht wirklich interessiert, erwähne das nur, damit niemand ohne genaue Prüfung der Rechtslage durch Fachleute mit seinem alten, noch nicht umgeschriebenen Führerschein Drei in die Verlegenheit kommt, son Schnelltrecker fahren zu wollen und dann eventuell in Schwierigkeiten gerät wegen Fahrens ohne gültige Fahrerlaubnis.


Bootfan Dieter
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  #53  
Alt 31.07.2020, 18:37
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Zitat:
Zitat von Oberbayer Beitrag anzeigen
Sorry, aber schaut hier kein Mod mehr drüber?
Doch, tut er, wie überall.....
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Gruß Heinz,


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  #54  
Alt 31.07.2020, 20:17
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Zitat:
Mit Klasse 3 darf man bis 7500 kg alles fahren was 4 Räder hat.
Bist du da ganz sicher?
Guggsch du alte StVZO:
Zitat:
Zitat von StVZO §5
(1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:

Klasse 1:
Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h;

Klasse 1a:
Krafträder der Klasse 1, jedoch mit einer Nennleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16 kW/kg;

Klasse 1b:
Leichtkrafträder (§ 18 Abs. 2 Nr. 4a, § 72 Abs. 2 bezüglich § 5 Abs. 1);

Klasse 2:
Kraftfahrzeuge, deren zulässiges Gesamtgewicht (einschließlich dem eines aufgesattelten Anhängers) mehr als 7,5 t beträgt, und Züge mit mehr als drei Achsen (wobei Achsen, mit einem Abstand von weniger als 1,0 m voneinander als eine Achse gelten) ohne Rücksicht auf die Klasse des ziehenden Fahrzeugs - das Mitführen der nach § 18 Abs. 2 Nr. 6 zulassungsfreien Anhänger bildet keinen Zug im Sinne dieser Vorschrift -;

Klasse 3:
alle Kraftfahrzeuge, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören;

Klasse 4:
Kleinkrafträder, Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 18 Abs. 2 Nr. 4);

Klasse 5:
Krankenfahrstühle (§ 18 Abs. 2 Nr. 5) und Zug- oder Arbeitsmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h.
Für Klasse 3 Inhaber gilt das bis heute: Auf 4 Rädern darf man alles fahren was nicht nach damaligen Regeln Klasse 2 erfordert. Gilt natürlich auch für Fahrzeuge die es damals noch nicht gab.

Zitat:
Zitat von Bootfan Dieter Beitrag anzeigen
Wenn ich mir diese neuen Allrad-Ungetüme von aktuellen Treckern so ansehe, wie groß die Dinger sind und wie massiv schon deren Achsen, die alleine eine Tonne wiegen, dann könnte es sein, dass die sowieso über besagte 7,5 Tonnen wiegen, die noch größeren und noch schwereren Schnelltrecker.
Was er wiegt ist egal, beim Führerschein kommt es aufs zulässige Gesamtgewicht an. Sind es mehr als 7,5t, dann reicht Klasse 3 nicht.
__________________
Gruß Robert
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  #55  
Alt 31.07.2020, 23:49
SpassCaptain SpassCaptain ist offline
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Hallo nochmal,

einen weiteren Punkt muß ich korrigieren (sorry, man lernt nie aus): Wer jetzt den 3er hat, verfügt bereits ohne Umtausch über die Rechte der entspechenden neuen Klassen.

Siehe FeV:
Zitat:
Zitat von FeV
§6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen

(6) Fahrerlaubnisse, die bis zum Ablauf des 15. Juli 2019 erteilt worden sind (Fahrerlaubnisse alten Rechts) bleiben im Umfang der bisherigen Berechtigungen, wie er sich aus der Anlage 3 ergibt, bestehen und erstrecken sich vorbehaltlich der Bestimmungen in § 76 auf den Umfang der ab dem 16. Juli 2019 geltenden Fahrerlaubnisse nach Absatz 1. ...
Beim KBA steht es nochmal explizit und einfacher ausgedrückt:
Zitat:
Zitat von KBA
Es gibt ohne Umtausch des Führerscheins auch die zusätzlichen Rechte aus den vergleichbaren neuen Klassen ab 19.01.2013
Wenn ich das jetzt richtig lese, bedeutet das für unser Thema "Achsbstand Bootstrailer":

Auch wer Klasse 3 nicht umgetauscht hat, muß sich keine Gedanken mehr über 1 m Achsabstand machen, auch nicht bei schwarzem Kennzeichen.

Und auch DerIngo müßte seinen Lappen NICHT umtauschen, alles gut!
__________________
Gruß Robert

Geändert von SpassCaptain (01.08.2020 um 00:10 Uhr)
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  #56  
Alt 01.08.2020, 11:50
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von SpassCaptain Beitrag anzeigen
Und auch DerIngo müßte seinen Lappen NICHT umtauschen, alles gut!
Korrigiere: NOCH nicht.

Sieh hier:
Zitat:
Die EU hat beschlossen, dass ein Führerschein nur noch 15 Jahre gültig ist. Das betrifft nicht die Fahrerlaubnis, sondern lediglich das Dokument. Da viele Führerscheine schon viel älter sind, ist der Termin zur Umtauschpflicht gestaffelt.

Wurde der Führerschein vor 1999 ausgestellt, richtet sich der Termin zum Umtausch nach Ihrem Geburtsjahr. Je älter Sie sind, umso länger ist das Dokument gültig - unabhängig davon, wann Sie die Fahrprüfung abgelegt haben, Hauptsache vor dem Jahr 1999.
Wurden Sie vor 1953 geboren, müssen Sie Ihren Führerschein erst zum 19.01.2033 umtauschen.
Wer zwischen 1953 und 1958 auf die Welt kam, für den gilt der 19.01.2022 als Stichtag für den Umtausch.
Haben Sie zwischen 1959 und 1964 Geburtstag, müssen Sie Ihren Führerschein zum 19.01.2023 umtauschen.
Als Stichtag gilt der 19.01.2024 für alle, deren Geburtsjahr zwischen 1965 und 1970 liegt.
Für 1971 und später Geborene gilt eine Umtauschpflicht bis zum 19.01.2025.
Quelle: https://praxistipps.chip.de/umtausch...201970%20liegt.

Demnach ist also spätestens am 20.01.2033 Schluss mit allen "alten Lappen", egal ob grau oder rosa, für einige schon viel früher.

Das ist jetzt nicht mehr sooo lange hin für den einen oder anderen unter uns, darum gebe ich den Tipp, sich alsbald um den neuen Führerschein zu kümmern, rücken die Termine näher, dürfte es an den Führerscheinausgabestellen zu Engpässen kommen, eventuell darf dann der eine oder andere kein Fahrzeug bewegen, so lange eben, bis er das neue Plastikkärtchen in Händen hält, da die alten Führerscheine dann ihre Gültigkeit verlieren oder man zahlt halt eben eine Strafe fürs Nichtvorhandensein/Nichtvorzeigbarkeit der Lizenz, die man ja trotzdem noch hat, auch wenn man sie nicht vorweisen kann.


Nachteile gibts ja nicht, nach wie vor darf man alles das fahren, was man auch vorher durfte, einzig diese neue Schnelltreckerklasse ist doch etwas strittig, aber wer die haben will, wird sie auch bekommen.

Nebenbei ist das kleine Plastikkärtchen auch viel handlicher, robuster und irgendwie "schöner" als die ollen grauen oder rosa Lappen.


Bootfan Dieter

P.S.: Es gab in meinem Fall noch andere Gründe für meinen "vorzeitigen" Umtausch, denn der olle graue Lappen war doch schon sehr angegriffen, man konnte da kaum noch was erkennen, außerdem führte das Vorzeigen dieses Führerscheines mit meinem Bild aus Jugendtagen regelmäßig zu Lachkrampfanfällen, das war mir doch peinlich.
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  #57  
Alt 01.08.2020, 12:25
d.osterhoff d.osterhoff ist offline
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nur um es richtig darzustellen, natürlich sollte man verpflichtend den Führerschein gemäß den Zeiten (Geburtsjahrgänge und Ausstellung der alten "Lappen") umschreiben (austauschen) lassen. Nicht richtig ist aber, wenn man die Zeiten verpasst hat, aus welchen Gründen auch immer, dass die alten Führerscheine ihre Gültigkeit verlieren und dann ohne entsprechende Fahrerlaubnis unterwegs ist.

In so einem Fall zahlt man "nur" eine OWI in Höhe von gegenwärtig 10 €, man läuft aber nicht Gefahr eine Strafe wegen Fahren ohne Führerschein zu bekommen.
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  #58  
Alt 01.08.2020, 12:47
Bootfan Dieter Bootfan Dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von d.osterhoff Beitrag anzeigen

In so einem Fall zahlt man "nur" eine OWI in Höhe von gegenwärtig 10 €, man läuft aber nicht Gefahr eine Strafe wegen Fahren ohne Führerschein zu bekommen.
Das ist richtig, etwas anders hatte ich ja auch nicht behauptet.

Allerdings würde ich trotzdem mit der Umschreibung nicht zu lange zögern, jeder fährt doch mal ins Ausland und dort verschwinden so langsam die Kenntnisse der Polizisten im Ausland über unsere alten Führerscheine, was sie bedeuten und welche Gefährte man damit bewegen darf, das steht da nicht drauf.

Das wäre doch blöd, wenn da mal ein Polizist die Fahrerlaubnis sehen wollen würde und er dann nur große Augen bekommt, wenn man ihm sonen ollen grauen Lappen mit dem Jugendfoto vorlegt, den er noch nie in seinem Leben gesehen hat, dann muss der erst nachfragen, was zu Verzögerungen führt und so lange darf man eben warten.


Nochmal: Außer den Kosten und nem neuen Passfoto und dem Gang zum Rathaus hat man da kaum Aufwand und später nach der Umschreibung auch keine Nachteile, nur Vorteile: Man bekommt ein modernes Plastikkärtchen mit aktuellem Lichtbild und jeder Feld-, Wald- und Wiesenpolizist im europäischen Ausland kann damit sofort etwas anfangen.


Bootfan Dieter
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