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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Tommi, mit dem deutschen 500t-Patent gibt es ein "paar" Einschränkungen.
Es ist ein Near Coastal - Patent das im Wesentlichen von den Ostseeanrainern anerkannt wird und beinhaltet eine recht umfangreiche Ausbildung von 6 Monaten Theorie und vorhergehend dem Nachweis von umfangreicher Fahrenszeit auf IMO-Schiffen. Wird also für die meisten von uns eher nicht mit vertretbarem Aufwand zugänglich sein. Zum RYA Yachtmaster Offshore mit Commercial Endorsement würde ich erst mal prüfen, welche Auswirkungen der Brexit hier hat, bringt möglicherweise nur was wenn man den Red Ensign am Flaggenstock führt. Ob das unter BRexit-Gesichtspunkten unproblematisch bleibt wird man also zunächst mal sorgfältigtst prüfen müssen...
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain) |
#52
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Ich meine Du kannst mit dem 500 er auch komplett herum ins MM fahren .
Bin aber nicht absolut sicher . Es wird aber bald auch ein 100 t kommen . Der Gesetzgeber plant das die, so genannten, Ausbilderschiffe nicht mehr mit SKS geführt werden dürfen . Bestandschutz ? Da Daniel im NL Küstenbereich möchte, rate ich dringlich sich Vorort zu informieren, Besonders da er auch mal von zahlenden Gästen sprach . Grüße : TOMMI
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MAN D2866 E ![]() 6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40 Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen ! |
#53
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Danke wirklich für die vielen Hilfreichen und Sachlichen Antworten in den letzten Tagen. Ihr seid super!
Ich schreib morgen gerne etwas zu meiner Situation. Vorab nur so viel: Heute den Vertrag unterschrieben und überglücklich. Aber sehr sehr müde weil die letzten Tage so gut wie nicht geschlafen. |
#54
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Mir ist gerade aufgefallen, dass ich mich im Treadtitel verschrieben habe. Das Boot ist unter 25 Metern lang. Ich wollte schreiben Boot über 24 Metern. Naja.
Ironischerweise ist Österreich eines der wenigen Länder welches diese ominöse Eu-Sportbootrichtlinie beachtet. Dadurch bleibt mir der Königsweg, also die Flagge meines Heimatlandes verwehrt. Ob dann der FB 2 noch Sinn ergibt darf bezweifelt werden. Allgemein ist der FB 2 meiner Meinung nach wenig durchdacht. Ein österreichischer Segellehrer darf mit dem FB2 keinen Ausbildungstörn für den FB2 veranstalten. Absurd! Ich glaube an dieser Stelle sind wir uns alle einig, es wird etwas komplizierter. Macht aber nichts. Länder die sich nicht nicht an die Sportbootrichtlinie der EU halten oder wenigstens Ausnahmen haben: Deutschland, Niederlande und Großbritannien. Was werde ich also machen. Ich lasse das Schiff in den Niederlanden registriert. Sie ist hier als Sportboot zugelassen, der bisherige Eigner hat auch nur den zweier Schein, die Holländer erkennen den SBF See an und alle Behörden, der Gutachter, der Notar und der Broker sagen es ist kein Problem, dem Vertraue ich nach mehrmaligen überprüfen einfach mal. Was man braucht ist eine Niederländische Adresse weil die Behörden keine Dokumente ins Ausland verschicken. Das ist eher eine einmalige Geschichte. Auch in den Niederlanden braucht es übrigens ein Tonnage Certificate ab 24 Metern aber dieses existiert bereits. So viel zu den Niederlanden und zu dem Weg den wir jetzt fürs erste gehen werden. Damit kann ich das Schiff von A nach B bewegen und kann Seemeilen und Erfahrung für weiterführende Scheine wie eben den Yachtmaster oder den Master 200 sammeln. Es mag einige erstaunen aber für 25 Meter ist das Schiff sehr handlich und lässt sich gut zu zweit händeln. Neben der Möglichkeit das Schiff in den Niederlanden zu flaggen, bestünde eventuell auch der Weg über eine Zulassung als Traditionsschiff in Deutschland. Aufgrund der Geschichte des Schiffes als KFK sollte das möglich sein. Regelbesatzung bei Küstennaher Fahrt ist, es muss nur ein Inhaber eines SBF See am Schiff sein. Erst ab 25 Metern ist der Traditionssschiferschein vorgeschrieben. Persönlich finde ich das Steuerliche Thema beim ausflaggen nach Jersey sehr sehr spannend. Jersey war nie teil der EU! Warum sollte der Brexit also Auswirkungen darauf haben ob Steuern zu zahlen sind. Weiters muss die Einfuhrumsatzsteuer doch beim erstmaligen Verbringen in die EU bezahlt werden. Nachdem 1950 noch keine EU existierte und das Schiff immer in den Niederlanden war gilt die Steuer doch als bezahlt? Der Status verfällt doch nur wenn ich das Schiff für mehr als 3 Jahre aus der EU verbringe und da zählt doch der tatsächliche Aufenthaltsort des Schiffes und nicht die Flagge. Sehr spannendes und kompliziertes Thema und ich bin schon gespannt was ihr dazu zu sagen habt. |
#55
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Dieses Schein- und Registrierungslabyrinth wird zunehmend unübersichtlicher.
Ich hoffe, Du weisst, was Du da machst. Schreib doch mal was zum Schiff bzw. -noch besser- stell einen Link zur Verkaufsanzeige ein. Bei "KFK" (Kriegsfischkutter) bekomme ich Kopfschmerzen...
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#56
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Hier ist der Link zum Angebot: https://www.breitnerbrokers.com/kopi...pper-ex-visser
Ehemaliger Kriegsfischkutter ist eine Vermutung die ich mit dem noch Eigner teile. Allerdings wurde das Schiff 1950 mit einem Stahl Rumpf neu aufgebaut und auch neu zugelassen. Keine Holzplanken! Letztgültig und schwarz auf weiß wird man dieses Labyrinth auch nicht klären können. Leider. Fakt ist aber, dass Schiff ist in NL als Sportboot zugelassen, der SBF See gilt für Sportboote jeder Größe und NL erkennt den SBF See an. Macht es einen Unterschied, dass ich Österreicher bin? Ich glaube! nicht. |
#57
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Danke für den Link.
Jedenfalls nicht Holz auf Stahlspanten, das beruhigt. Gibt es Rechnungen zur beworbenen Maschinenüberholung vor 300Std.? Falls ja, und ein aktuelles, gutes Schallprotokoll vorliegt, sieht der Dampfer ja für den Kurs gar nicht so schlecht aus. Zu Deinen Führerschein/Zulassungs/Steuertheorien möchte ich mich nach wie vor nicht äussern ![]() ![]()
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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Danke!
Das Schallprotokoll sieht eigentlich sehr gut aus. Fast überall über 7mm. Ca. 3,5mm sind das gesetzliche Minimum. Trotzdem haben wir viel Arbeit vor uns weil das Schmierfett was innen zur Konservierung eingesetzt wurde langsam versagt und an einigen Stellen doch etwas mehr Rost vorhanden ist. Die Schlimmste Stelle mit 4,4mm ist von innen zugänglich. Nach Rechnung zur Motorüberholung habe ich gar nicht gefragt. Allgemein ist die Technik aber deutlich besser in Schuss als man es vermuten würde. Der Eigner arbeitet Beruflich mit solchen Motoren. Öl und Filterwechsel gerade gemacht und obwohl es ein DAF ist kein Rauch. Es sing glaube ich auch erst 6000 Stunden auf der Uhr. Ich hoffe es geht alles glatt, aber mein derzeitiger Eindruck ist auch, dass es sich um ein vernünftiges Boot handelt. Ich habe mir ja einige andere Schiffe angesehen und sagen wir es so, das um 150 000€ war im schlechteren Zustand. Auch das Zubehör ist toll. Solarzellen, Beiboot, fast neuer AB. Es ist aber eben ein Projekt wo man auch noch 20,30 oder 50 000 reinstecken wird müssen und ein Projekt verkauft man nur über den Preis. |
#59
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Das Schiff hat glücklicherweise mit einem KFK nur wenig gemein, eventuell ist nach dem Krieg eine verbliebener Spantensatz in Stahl aufgebaut worden. Ein originaler KFK ist Holz, in der Regel Lärche/mit Glück Eiche, auf Stahlspanten. Viele von den noch exixtierenden KFK sind heute eher Torf auf Rost. Nur wenige gute KFK sind noch übrig, aber in denen wurde auch wahnwitzig Geld versenkt.
Sollten halt halten bis zum Endsieg und warten darauf immer noch vergeblich... ![]()
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Bis denne, Rainer
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#62
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Schade - habe das Thema mit Interesse verfolgt - aber konkret weiter, was man denn nun tatsächlich - zum Beispiel bei einem Unglück wenn es um die Befähigung des verantwortlichen Schiffsführers geht - für einen Führerschein hätte mindestens haben müssen - oder wo das ganz genau steht ... https://www.boote-forum.de/showthrea...light=mangusta Mich würde es aus konkretem, beschriebenen Anlass immer noch sehr interessieren. Ich habe das Thema aber - nachdem es seitenlang wirklich komplett abgerutscht ist - nicht mehr weiterverfolgen wollen. Die mir von den Behörden und der Wasserschutzpolizei erteilten Auskünfte sind aber auch - für den beschriebenen Unfallsfall / Havarie / Mann über Bord - immer nur absolut wage geblieben. Es geht dabei ganz genau darum (Zitat T-Technik): "Und solange Du nachweisen kannst, auch vielleicht ein 100 m Schiff , ohne bezahltes Personal privat führen zu können, ist auch das erlaubt ." Wie (umfangreich) soll / muß denn dann so ein Nachweis ganz konkret aussehen? Herzliche Grüsse Rolf Geändert von Mangusta (09.07.2021 um 17:51 Uhr) |
#63
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Die erste Frage ist, handelt es sich um ein Sportboot? Wenn nein dann gilt der SBF See schonmal nicht. Wenn ja dann kann er schon als Führerschein herhalten. Als Qualifikationsbeweis eher nicht. Die zweite Frage ist, welche Flagge hat das Boot? Die dritte Frage ist, welche Nationalität hast du? Qualifikationsbeweis sind da eher schon die nicht vorgeschriebenen Segelscheine. Also SKS SSS usw. Oder auch die britischen Scheine. Willst du auf Nummer sicher gehen oder kommerziell fahren, oder ein Schiff führen was nicht als Sportboot registriert ist brauchst du ein Patent wie den britischen Master 200GT Sollte allerdings etwas passieren was über einen kleinen Blechschaden hinaus geht dann kommt es so oder so zu einer Untersuchung und einer Verhandlung. Da gilt dann dein Verhalten und deine tatsächlichen Fähigkeiten mehr als irgend ein Schein. Wenn du dich beim Unfall falsch verhalten hast, dann war deine Qualifikation anscheinend nicht ausreichend. Du kannst dir auch diverse Unfallberichte wie Beispielsweise den Fall um den Eisbrecher Stettin durchlesen. Da wird jedes Haar in der Suppe minutiös gesucht. Behörde gegen Behörde und ein Ehrenamtlicher Verein in der Mitte. Wie mans mach man machst falsch... Das kann man negativ sehen oder eben als gesetzliche Aufforderung, dass wir am Wasser aufeinander aufpassen müssen, selber darüber nachdenken müssen ob wir den möglichen Herausforderungen gewachsen sind und alles menschenmögliche Unternommen haben um ein Unglück zu vermeiden. Im Zweifel kann man die Verantwortung nicht im Gerichtssaal einfach so abstreifen. Ein Kapitän trägt über die gesetzlichen Pflichten hinaus die Verantwortung! |
#64
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Ich beobachte Deine Einschätzung zu Registrierung und Patentfrage ja schon länger und muss konstatieren, dass Dein Bestreben lediglich von Wunschdenken gesteuert ist.
Deinen obigen Beitrag halte ich dann faktisch auch für wenig hilfreich.
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Gruss, Dirk "Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen." (Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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#65
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Registrierung ist so gut wie durch. Kataster, Broker, Vorbesitzer und Notar sehen keinen Grund warum das mit der Registrierung nicht klappen sollte. Ich habe mittlerweile in halb Holland und darüber hinaus nach und angefragt. Patentfragen konnte mir noch niemand genau beantworten. Für meinen Fall gilt, Sportboot egal welcher Länge = Sportbootführerschein See. Jetzt habe ich schon wieder unnötig viel geschrieben weil du ja eh nicht am Austausch sondern nur am Stänkern interessiert bist. |
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