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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#51
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Der abgelaufene TÜV ist ein Halterverstoß, das würde wenn dann den Vorbesitzer treffen und nicht euch, da ja aber der Trailer nicht mehr angemeldet ist sonst wäre ja das Kennzeichen nicht sichergestellt worden gibts auch keinen abgelaufenen TÜV. Noch was zu den Papieren. Hab auch vor 2 Jahren mein erstes Boot verkauft, ohne Papiere waren nicht mehr aufzufinden, der Trailer hatte noch nie welche....... Im Gegenzug hab ich hier ein gestempeltes Kennzeichen liegen und find die Papiere dazu nicht mehr.......
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Gruß Jochen vom Reffenthal |
#52
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Halter und Fahrer zahlen!
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Gruß Heiko |
#53
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Und bekommen beide Punkte
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Gruß Jörg |
#54
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![]() Unterwegs allgemeine Verkehrskontrolle, da wurde mir etwas warm, die 2 vor mir hat die Rennleitung rausgefischt, ich durfte weiter fahren..... ![]()
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Kraft kommt von Kraftstoff.... ![]() ![]() Der Hauptfaktor für Stress ist der tägliche Umgang mit Idioten (Albert Einstein) ![]() |
#55
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alles reine Nervensache
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#56
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Als Vorbesitzer wird ein Komplize des jetzigen Verkäufers eingetragen, welcher Dir auf Nachfrage alles erzählt und bestätigt, was Du hören möchtest. Damit der nicht belangt werden kann, ist es irgendein real existierender Name samt passender Adresse und die Rufnummer eine Prepaid-Handys. Wenn Dich wirklich einer übers Ohr hauen will, dann nutzt Dir so ein Kaufvertrag genau Null-Komma-Nix. ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#57
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Ich muss auch mal was los werden wo ich mir selber ins Heck treten kann.
2016 hatte ich ein kleines Boot mit Trailer grüner Nummer noch angemeldet verkauft. Im Kaufvertrag stand das der Trailer binnen 7 Tagen umgemeldet werden muss. Soweit so gut. Leider hat der damalige Käufer sich nicht an die Vereinbarung gehalten und das Gespann weiter verkauft. Der jetzige Besitzer hat es ebenso nicht nötig gehalten und den Trailer umgemeldet. Nun habe ich vom Tüv eine Erinnerung bekommen das die HU für den Trailer wieder fällig ist (ich bin also noch immer Halter). Der Käufer an dem ich verkauft habe ist nicht erreichbar, Adresse und Telefonnummer passen zwar, aber der Ar.... gibt keine Antwort, ausser das er weiterverkauft hatte konnte ich in Erfahrung bringen. Ich also Polizei kontaktiert und das alles mitgeteilt, als Antwort kam, da können wir nix machen ist sache der Zulassungsstelle. Also Termin dort gemacht und die nette Angestellte hörte sich mein Problem an und hat etwas von Amtshilfe wegen Zwangsstilllegung geredet wenn ich den Zulassungsort nennen kann und den Namen des neuen Besitzers. Toll, wie soll ich den denn wissen wenn sich der erst Käufer sperrt irgend etwas von sich zu geben. Ich bin echt ratlos wie ich jetzt weiter agieren soll. Wenn er kein Tüv mehr hat und der neue Besitzer erwischt wird, kann ich nur hoffen, das die Polizei mir ein Ticket schickt, wo ich einen Namen und oder Adresse drauf finden kann, dann fahre ich da hin und hole den Trailer eigenhändig ab, weil nach der Zulassung ist es ja noch immer meiner oder täusche ich mich da? Zumindestens das gestempelte Kennzeichen ist meins und ich kann es doch demontieren oder? Bin um Tips dankbar. Wenn es nicht hierher passen sollte, bitte verschieben.
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o ![]() |
#58
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Trailer ist nicht mehr Deiner. Nummernschild kannst Du mitnehmen, aber zum Abmelden brauchst Du die Papiere.
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#59
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![]() Zitat:
Dass der TÜV dich anschreibt, ist Kundenservice und die bekommen natürlich keine Rückmeldung der Zulassungsstelle zum Datenabgleich, wäre ja noch schöner. Die betreiben einfach nur Kundenpflege. Machen pfiffige Autohäuser und Werkstätten auch so, wenn du mal dort zum Service warst. Der beste Kunde ist der, der wieder kommt. Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
Check out: Surf-Forum.com Windcraft-Sports.com Autoscooter-Forum.com ![]() Geändert von Totti-Amun (29.07.2021 um 08:50 Uhr) |
#60
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Ja Thorsten, klingt bisschen verzwickt. Dürfte es aber eigentlich nicht sein.
Dein Vertragspartner ist ja Dein Käufer des Hängers. Mit dem hast Du eine Vereinbarung. Ich hatte den Fall auch schon, allerdings ist da ein Händler mit meinem Kennzeichen wild und ungezügelt durch die Gegend gedüst. (Ich war jung und brauchte das Geld ![]() ![]() Die Zulassungsstelle wollte von mir die Info, dass ich nicht mehr Halter bin und einen Durchschlag des Kaufvertrags, in dem die Vereinbarung stand. Dann haben die das Fahrzeugs als stillgelegt deklariert worauf hin die Polizei beim Händler aufgeschlagen ist. Da kam dann heraus, dass das Fahrzeug nicht mehr da ist und die Schilder auch "unterwegs" sind.. War dann ein Problem für den Händler, aber nicht mehr meines. ![]() VG Stephan
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Es ist nie zu spät, eine glückliche Kindheit zu haben! ![]()
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#61
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Hi Thorsten,
Bloß weil du von TÜV eine Erinnerung bekommst heißt es nicht, dass der Anhänger nicht u gemeldet wurde. TÜV Datenbank und Zulassungsstelle sind nicht miteinander verknüpft. Ebenso bekommt der TÜV auch nicht mit wenn dein Anhänger bei einer anderen Stelle (GTÜ, Dekra, KÜS, …, sogar TÜV Rheinland, TÜV Nord, TÜV Süd) der Anhänger eine frische HU bekommt. Also bloß wegen der Erinnerung zur HU brauchst du keine Panik schieben. Konnte die Dame der Zulassungsstelle dir den def. Bestätigen, dass der Anhänger noch auf dich zugelassen ist? Das habe ich so noch nicht herauslesen können. Ich bin kein Rechtsanwalt, daher ist alles was ich jetzt schreibe meine persönliche Einschätzung, auch basierend aus Erfahrungen im Bekanntenkreis: Prinzipiell hast du erstmal recht gute Karten, falls gegen dich ermittelt werden sollte in orgendeinem Fall (also wenn mit dem Anhänger „Mist“ gebaut werden sollte). Du hast einen Kaufvertrag, der belegt dass der Anhänger nicht mehr in deinem Besitz ist. Alles weitere ist dann Sache von Polizei ggf. staatsanwaltschaft. Natürlich ist es dann ärgerlich, die Rennereien hast du auch. Aber wirklich passieren kann dir nichts. Zumal du ja auch „Nachweise deiner eigenen Ermittlungen“ hast, wie Termin bei Polizei/Zulassanungsstellen. Im besten Fall hast du davon irgendetwas schriftlich. Also nochmal die Grundfrage: Ist es dir bestätigt worden, dass der Anhänger noch auf dich zugelassen ist? Wenn ja, dann kann dieser Zwangs-Stillgelgt werden. Das Thema „Vertragsbruch“ weil der Käufer die Ummeldung nicht innerhalb der 7 Tage gemacht hast kannst du dan ebenfalls angehen über eine Beratung beim Rechtsanwalt (eine Rechtsschutzversicherung ist da aber dann Pflicht sonst könnte es für dich teuer werden).
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#62
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Erst einmal vielen Dank für das Mut zusprechen.
Ja, der Trailer ist devinitv noch auf mich zugelassen, das hat Polizei sowie Zulassungsstelle mir mitgeteilt. Ich habe auch den Tüv wo der Trailer letztmalig vorstellig war beim anderen Besitzer oder besser gesagt Nutzer über die Sachlage Informiert und die haben ab jetzt ein Augenmerk darauf wenn er wieder vorstellig wird. Die werden dann soweit es Ihnen Möglich ist versuchen den Nutzer Namendlich zu ermitteln oder gegebenfals wenn es die Umstände Zulassen den Trailer vor Ort still legen. Weil er eigendlich Bauart bedingt (Achsen) nicht mehr für den Strassenverkehr zulässig ist. Wenn er dort auftaucht, werden sie mich darüber informieren und auch zur Not von dem Zugfahrzeug mir das Kennzeichen mitteilen, damit ich weiter ermitteln kann. Der derzeitige Stand ist, das der Trailer irgendwo in Merchweiler steht, habe schon über Googel Maps / Satelitenansicht bald jeden Strassenzug besichtigt aber das ding nicht gefunden, schade die Möglichkeit währe fiffty fiffty gewesen. Kann ja auch in einer Halle stehen oder ist gerade nicht vor Ort gewesen wo das Bild gemacht worde. Auf alle Fälle sollte ich das Ding erspähen, werde ich die Nummernschilder demontieren (sind ja noch immer mein Eigentum) und dann kann der jenige sehen wie er den Trailer weiter Nutzen kann, da wird ihm dann nix weiter übrig bleiben ihn neu anzumelden und dann auf seinen Namen. Erst einmal noch Danke an allen die mir Mut zugesprochen haben. Zitat:
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o ![]() |
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Hallo Thorsen,
hast Du meine Antwort gelesen? Ich würde da selber gar nichts (!) abschrauben oder so. Wäre ja noch schöner. Hinterher kriegst Du noch Probleme, weil Du angeblich was kaputt gemacht hast oder unerlaubt betreten oder geklaut oder sonst was.. Du hast das Ding verkauft, hast einen Vertrag dazu, hast Vorgänge bei Polizei und Zulassungsstelle und damit wäre für mich der "Käs gegessen". Mach' Dich nicht verrückt. VG Stephan PS: Schau mal hier, da gibt's auch Anhaltspunkte zur Zwangsstillegung etc.: https://www.bussgeldkatalog.org/zwangsabmeldung-kfz/
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#64
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Der Trailer ist nicht mehr in deinem Besitz. Du hast den Trailer nachweislich mit dem angeschraubten Kennzeichen veräußert (Kaufvertrag).
Der Trailer ist zwar noch auf dich zugelassen, aber er gehört dir nicht mehr! Wenn du da jetzt irgendetwas unternimmst wie Kennzeichen abschrauben o.Ä. machst du dich selbst strafbar. Wenn du dem Trailer erspähen solltest verständige die Polizei und/oder die Zulassungsstelle. Alles weitere wird von denen veranlasst.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#65
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so richtig interessiert es leider die Zulassungsstelle und die Polizei nicht was mit deinem Trailer passiert, das kommt daher weil es für den Trailer keine Versicherungspflicht besteht, sonst wäre der Drops schon längst gelutscht
von daher kann man den neuen Eigentümer schon mächtig ärgern wenn man ihm das Kennzeichen klaut
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#66
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Das meine ich mit ärgern
Klar mache ich mich im gewissen Sinne strafbar, aber ich sehe es mal als Gefahrenabwehr für mich. Solange der Trailer nicht an einem Zugfahrzeug gehängt ist, ist es über mich ( Private Haftpflicht) versichert. Kommt nun jemand oder was zu Schaden wird man mich als Halter in die Pflicht nehmen. Ebenso wenn ein Verkehrsdelikt damit gemacht wird. Falsch abgestellt im öffendlichen Raum, HU überzogen. Das sich die Polizei und Zulassungsstelle kaum darum kümmert wer der rechtmässige Halter ist kann ich mir gut vorstellen solange nichts passiert. Ich werde Ausschau nach dem Trailer halten (soll ja angeblich in einer Ortschaft in meiner Nähe sein) und wenn ich diesen sehe, informiere Ich die Polizei die dann in meinem be isein das Teil entstempeln oder zumindesten den jetzigen nenne ich mal Nutzer eine Frist setzen den Trailer umzumelden was dann Amtlich festgehalten werden muss. Ich bin echt am verrückt werden und eines weiss ich mit Sicherheit, egal was mir einer erzählt, es geht KEIN angemeldetetes Fahrzeug mehr bei mir raus. Es ärgert mich einfach nur das der erste Käufer keine Anstalten gemacht hat das umzumelden und der 2. ebenso nicht. Noch wilder ist das der erste nicht einmal auf meine Fragen zum Verbleib Antwort gibt. Zitat:
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Viele liebe Grüsse aus dem Saarland von Thorsten Selbstbau Fernsteuerung alter Johnson Motor https://youtu.be/n7VFLzD8r4o ![]()
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#67
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Wie ist denn das Kennzeichen?
Vielleicht fährt es jmanden hier über den Weg....
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Gruß Klaus ![]() Schöne Grüße an den August |
#68
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![]() Zitat:
Ich habe kürzlich auch einen Anhänger verkauft, zugelassen. Ich habe den Kaufvertrag eines Automobilclubs verwendet. Da war eine Verkaufsanzeige für die Versicherung und die Zulassungsstelle dabei. Die Versicherung hat mir sofort den Beitrag anteilig erstattet und die Versicherung beendet, obwohl der Anhänger noch nicht umgemeldet war. Gruß Andreas
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#69
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Jup...man soll ja auch der Versicherung (hier entfällt das) und der Zulassungsstelle unverzüglich den Verkauf anzeigen. Name und Adresse des Käufers, sowie seine Unterschrift sind auf der Anzeige vermerkt, damit hat sich der Sachverhalt für den Verkäufer erledigt.
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Gruß Holger |
#70
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![]() Zitat:
Du solltest da keinen Finger an dem Fahrzeug krumm machen, leider ist es Aufgabe der Polizei oder des Ordnungsamtes dies zu machen. Du kannst wenn du den Anhänger siehst nur schnell die Polizei rufen. Mehr nicht ohne dich selber szraftbar zu machen, so die Aussage des Ordnungsamtes in einem mir bekannten Fall eines Kollegen der unbedingt zugelassen verkaufen musste.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y |
#71
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
#72
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Selbst wenn du die Meldung an die Zulassungsstellen sendest bei einem Auto oder Trailer mit schwsrzen Kennzeichen passiert in der Zulassungsstelle erstmal nichts.
In Berlin hab ich sogar mal nachgefragt ob man die mit Ausfüllen soll. Kam als Antwort: Wir kommen mit dem Tagesgeschäft schon kaum hinterher, diese Meldungen haben keinerlei Relevanz für uns denn solang der neue Halter sich nicht anmeldet passiert nichts damit. Also ob du das mit ausfüllst oder nicht macht keinen Unterschied. Die Versicherung (Auto, Motorrad, normaler Trailer) wird auch erst aktiv wenn der neue Halter umgemeldet ist und die Zulassungsstelle die Ummeldung an die Versicherung meldet. Was man aber mittlerweile machen kann, ist ein Fahrzeug online bei der Zulassungsstelle abmelden. Die Plakette karatzt du dann selbst runter machst ein Foto vom Kennzeichen und mit der Abmeldebescheinigung kann der neue Halter am gleichen Tag nich bis zu sich nach Hause fahren.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg. Daniel |
#73
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![]() Zitat:
Durchs "freiknibbeln" werden Schein und Kennzeichen ungültig und mit den Codes und der Digitalen Funktion des Personal-Ausweises kann dann die Abmeldung erfolgen, die taggleich (auch am Wochenende) abgerechnet wird. Gesendet von meinem HUAWEI VNS-L31 mit Tapatalk
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Liebe Grüße Mark |
#74
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![]() Zitat:
Da haben sie mal ganz fix "meinem" Käufer auf die Sprünge geholfen, als er das Ummelden "vergessen" hatte. Und selbst in München, wo die Personalsituation in Behörden immer sehr angespannt ist, freuen sie sich über Verkaufsmeldungen und kümmern sich auch.
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Gruß Richard Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen ![]()
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#75
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Die Frage ist aber dann aber doch, inwiefern der Verkäufer überhaupt noch in der Haftung ist? Gruß Andreas
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