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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Bis 10m³ reicht ein wsa Kennzeichen... darüber ein Eintrag in ein Schiffsregister
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]()
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#53
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. |
#54
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![]() Einzig und alleine der Eigner. Und nein, es muss nirgendwo vermerkt werden.
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte.
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#55
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. Geändert von Fronmobil (14.07.2021 um 20:59 Uhr) |
#56
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Ich erläutere den Sachverhalt anhand meines Falls...
Mein Boot habe ich in den NL gekauft. Dort war es im Schiffsregister eingetragen und hat auch eine Brandnummer. Über den Austrag aus diesem Register habe ich beim Kauf eine Löschung erhalten und auch die schriftliche Bestätigung, daß das Schiff frei von Rechten Dritter ist. Mit dem Kaufvertrag und meinem Personalausweis bin ich zum WSA Berlin gegangen und habe dort ein WSA-Kennzeichen beantragt. Das Boot hat die Größe 13,50 m x 4,25 m und ein Gewicht von mindestens 16 t (> 10 Kubikmeter Verdrängung). Ohne Nachfrage habe ich, wie tausende andere auch, ein WSA Kennzeichen zugeteilt bekommen: B-WW 8. Dies steht auf beiden Seiten des Bootes und wurde von der WSP noch nie moniert. Mein Boot war vorher nie in einem deutschen Schiffsregister (Binnen oder See) eingetragen oder hatte je ein Binnenkennzeichen. Also konnte ich selbst die Wahl treffen, ob ich ein See- oder ein Binnenschiff fahre. ![]() In meinem "Ausweis über ein Kleinfahrzeugkennzeichen" steht korrekt: Verdrängung > 10 Kubikmeter. Wie ist das möglich? a. es interessiert beim WSA niemand ![]() b. wenn man mir gesagt hätte, daß ab 10 Kubikmeter der Eintrag in das Binnenschiffsregister vorgeschrieben ist, hätte ich erklärt: "Das ist ein Seeschiff, was auch Binnen fahren soll." Daraufhin hätte man mir wahrscheinlich erklärt: "Na, dann tragen Sie es doch in das Seeschiffsregister ein." Der Dialog wäre von mir dann so fortgeführt worden: "Der Eintrag in das Seeschiffsreister ist für Sportboote erst ab 15 m vorgeschrieben. Eine freiwillige Eintragung möchte ich nicht, sondern ich möchte an meinem Seeschiff nur ein Binnenkennzeichen damit ich damit auch Binnen fahren kann." Auf See ist für ein Sportboot < 15 m kein Kennzeichen vorgeschrieben. Es genügt die Angabe eines Namens und des Heimthafens. Deshalb steht bei mir am Heck: Stern von Berlin. ![]() Binnen hat die Angabe eines Bootnamens oder Heimathafens nur "schmückenden Charakter". ![]() Man kann auch ohne alles Binnen fahren, nur eben nicht ohne Binnenkennzeichen. Der Bootsname steht auch nicht im "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen". Ganz witzig: Mein Boot hat offiziell die Einstufung in die CE-Klasse C (=Küstengewässer). ![]() Auch das interessiert niemand bei der Anmeldung, da die CE-Klassifizierung nicht im "Ausweis über das Kleinfahrzeugkennzeichen" vermerkt wird. Es ist nicht verboten mit CE-Klasse C auf See zu fahren, wenn man die Bedingungen einhält (bis 2 m Welle und bis 6 bf). Alle Ausführungen in diesem Posting gelten synonym auch für die Registrierung beim DMYV oder ADAC und trifft auf alle größeren Sportboote mit > 10 Kubikmeter Verdrängung und eine Länge unter 15 m zu. Und damit zurück zum Ausgangsposting von GJD: Eine Eintragung ins Binnenschiffsregister wäre nicht notwendig gewesen und hätte Kosten gespart.
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. Geändert von Fronmobil (14.07.2021 um 20:34 Uhr) |
#58
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Moin moin,
Zitat:
Wenn Du mit einem Schiff binnen fährst brauchst Du ein Kennzeichen, richtig - aber ins Schiffsregister eintragen mußt Du es nur, wenn es sich um ein Binnenschiff handelt und eine Wasserverdrängung von >10m^3 hat ODER wenn es sich um ein Seeschiff handelt und länger als 15m ist. Mit dem 14,99m langen Seeschiff mit 100 m^3 Wasserverdrängung unterliegst Du keinerlei Eintragungspflichten, völlig egal wo Du damit fährst (und selbstverständlich kannst Du da auch ein WSA-Kennzeichen dran pappen, wenn Du im Geltungsbereich der BinSchStrO unterwegs bist, um die Kennzeichnungspflicht zu erfüllen). Oder auch in Kurzform: von einigen wenigen Spezialfällen (z.b. übergroße Hausboote) abgesehen gibt es keinerlei Grund, ein Sportboot im Binnenschiffsregister einzutragen. Entweder fährt man mit einem amtlichen/amtlich anerkannten Kleinfahrzeug-Kennzeichen oder man trägt bei >15m Länge gleich im Seeschiffsregister ein und führt dann das Unterscheidungssignal als Kennzeichen. lg, justme Geändert von justme (14.07.2021 um 21:13 Uhr)
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#59
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![]() Zitat:
![]() Auf See benötigst du kein Kennzeichen.
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Gruß aus Potsdam Klaus Nur weil ich nichts dazu schreibe, heißt das noch lange nicht, dass ich nichts zu sagen hätte. Geändert von Fronmobil (14.07.2021 um 21:22 Uhr)
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#60
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Es gibt Fälle, da kannst Du Bücher schreiben, Holzhämmer einsetzen o. ä.
Es wird nicht helfen. ![]() Dann ist auch gut. Ist doch alles gesagt und geschrieben. ![]()
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#61
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![]() Zitat:
Gruß Totti
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Flagge zeigen ist eine Tugend!
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#62
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So ich hab Mal bei der wapo Koblenz nachgefragt wie das ist mit dem Eintrag ins Binnenschiffsregister: ich muss sagen ich habe mit der Antwort auch wieder was gelernt.
Die Antwort der betreffenden Stelle: Eine Verpflichtung zum Eintrag in das Binnenschiffsregister für Sportboote gibt es nicht. Die von Ihnen genannten 10m³ treffen lediglich auf Fahrzeuge zu, die Güter transportieren. Es ist möglich sich eintragen zu lassen (freiwillig). Sollte dies erfolgen, ist eine Kennzeichnungspflicht nicht notwendig. Alternativ reicht es vollkommen aus, ein Kennzeichen des zuständigen WSA zu beantragen und am Fahrzeug zu führen.
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#63
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Haben die auch die Rechtsgrundlage genannt?
Gruß, Rainer |
#64
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Nein... Mir reicht das schriftliche....
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#65
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Warum werden eigentlich eindeutig geregelte Dinge über mehr als 50 Beiträge diskutiert? ![]() btw.: Das Thema haben wir doch so schon in der Bootsfahrschule behandelt, oder?
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#66
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![]() Zitat:
bis denne, Rainer |
#67
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Hi Rainer
Nö, war genau so Thema in der Bootsfahrschule. Zumindest bei uns vor vielen Jahren, wo die Theorie noch 3 Monate beanspruchte. Kann auch mit der Qualität der Ausbildung als solcher zu tun haben. War wohl eine andere Zeit. Mag heute anders sein. ![]()
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#68
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Moin moin,
dann würde ich evtl. den freundlichen Beamten (mal abgesehen davon, daß die WaschPo weder zuständig noch beauftragt ist, sich um die Auslegung der SchRegO zu kümmern) mal fragen, ob er tatsächlich neben dem §3 Abs 3 (in dem das, was man Dir offenbar geantwortet hat steht) auch bis zum §10 gelesen hat - der ist dann doch relativ unzweideutig: Zitat:
lg, justme
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#70
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Ja, sicher
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will.... Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch new boat coming soon ![]()
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#71
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![]() Zitat:
Du kannst gern eine andere Stelle schriftlich anfragen... Wenn du dann eine anderslautende Antwort bekommst können wir gern diskutieren... Bis dahin gilt für mich das Schreiben der offiziellen Stelle als masgebend und nicht die Meinung eines bf-mitgliedes
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#72
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Moin moin,
Zitat:
lg, justme |
#73
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![]() Zitat:
Oder Fresse halten. Ich hab mir die Mühe gemacht die WSP anzuschreiben.. Von Koblenz würde es weitergeleitet nach Mainz Dieser freundkuche Beamte Frank Preißler-Brand Sachgebiet Schifffahrt POLIZEIPRÄSIDIUM EINSATZ; LOGISTIK UND TECHNIK Abteilung Wasserschutzpolizei Robert-Koch-Straße 27 55129 Mainz Hat geantwortet...
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#74
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Ist ja jetzt kein Grund, sich darüber zu streiten. Ich finde die Antwort freilich auch "überraschend".
Seine Schlüsse daraus muss jeder selbst ziehen, wie er damit umgeht. Beiträge im Forum stellen keine Rechtsberatung dar, sondern die persönliche Meinung des Users und hier noch die des WaPo-Beamten. Wie belastbar die Aussage ist, muss man halt mal vertiefend hinterfragen. Gruß Totti
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#75
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Moin moin,
Zitat:
Die einzig belastbare Aussage wäre ein höchstinstanzliches Urteil, solange so etwas nicht vorliegt ist jegliche Aussage halt erstmal nur eine Meinung. Und wenn man eine fundierte Meinung zu Rechtsfragen hören möchte (in der Regel, weil man davon betroffen ist) fragt man jemanden, der sich damit auskennt, mithin also ein Organ der Rechtspflege, welches einem dann (idR kostenpflichtig) Rechtsberatung und Auskunft geben kann. Polizeibeamte, egal welchen Ranges, gehören recht eindeutig nicht dazu - die Polizei ist weder dafür zuständig, Kennzeichnungen von Sportbooten vorzunehmen noch Registereintragungen in Binnen- oder Seeschiffsregister. Das Einzige, wofür die WaschPo zuständig ist ist die Überwachung der Einhaltung der KlFzKV-BinSch, wenn man ein Sportfahrzeug auf Binnenwasserstraßen bewegt - und jede mögliche Kennzeichnung, egal ob Kleinfahrzeugkennzeichen, Binnenschiffsregistereintrag oder Seeschiffsregistereintrag erfüllt die Voraussetzungen der KlFzKV-BinSch. lg, justme Geändert von justme (07.08.2021 um 10:54 Uhr) |
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