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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 22.02.2023, 14:31
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@Tequila Auch das ist nicht richtig. Es gibt Verkehrsrechtschutzverträge bei denen Boote mitversichert sind.

Beispiel Roland Rechtsschutz, stinknormale Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge.
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Alt 22.02.2023, 14:34
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Diese vielen Zitate verwirren manchmal mehr, als sie aufklären...

Zitat: .... wenn der Anhänger vom Zugfahrzeug abgekoppelt wurde und auf öffentlichem Boden einen Schaden verursacht. ....
Was ist, wenn der abgekuppelte Hänger Schaden verursacht ? Auf einem Privatparkplatz?
Die StVO regelt den Verkehr auf der Straße für Parkplätze gibt es keine Verkehrsordnung
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Gruß Volker
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  #53  
Alt 22.02.2023, 14:56
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Ist in soweit korrekt, was die Steuerbefreiung angeht.
Darum geht es hier nicht.
Hier geht es um Haftpflichtversicherung.
Und die ist im vorl. nun mal nur gegeben, wenn der Anhänger angekuppelt ist oder eine separate Haftpflicht für den Trailer besteht.
Das ist dann "im Rahmen der geltenden Regeln".
Da möchten wir doch nichts durcheinander werfen?
Ja, schon klar.
Aber deine Schlussfolgerung, dass ein abgekuppelter Anhänger mit grünem Kennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf, ist aber einfach nur falsch.
Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass eine Versicherung bestehen muss.
Bei versicherungspflichtigen Fahrzeugen ist das für die Zulassung vorgeschrieben. Bei Sportgeräteanhängern eben nicht.
Und ein ordnungsgemäß zugelassener Anhänger darf parken.

Zumal du nicht wissen kannst, ob nicht vielleicht doch eine freiwillig abgeschlossene Versicherung besteht. Wie willst du das unterscheiden?

Völlig richtig ist, dass hierdurch eine Deckungslücke entsteht/entstehen kann.
Aber das ist nunmal so.
Mit "versicherungsfreie Anhänger Deckungslücke" gibt's da genug Lesestoff.

Als Fussgänger darfst du ja auch raus - auch ohne Privathaftpflicht.
Ist halt dein Risiko.
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  #54  
Alt 22.02.2023, 15:02
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Hi Hans
Ist ok.
Glaub das einfach weiter.
Nichts für ungut.
Wir drehen uns ohne Ergebnis im Kreis.
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  #55  
Alt 22.02.2023, 15:13
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Wurde mir so gesagt. Die Haftplicht vom KFZ deckt einen Schaden ab, solage der Hänger mit grüner Nummer am KFZ angehängt ist. Bei einer schwarzen Nummer besteht Versicherungpflicht.Verlässt zum Beispiel während der Fahrt ( Unfall) der Hänger das Fahrzeug und es kommt zu einem Schaden durch den Hänger, dann haftet der Fahrzeughalter im vollem Umfang. ....So wurde es mir vom Versicherer erklärt, als ich meinen Trailer versichert habe. Und ein Boot muss zwingend versichert sein. Man stelle sich vor, ich bringe die "Peter Pan" vom Kurs ab...

Geändert von Kattenködel (22.02.2023 um 15:24 Uhr)
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  #56  
Alt 22.02.2023, 15:17
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Zitat:
Zitat von Kattenködel Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach, deckt die Haftplicht vom KFZ einen Scaden ab, solage der Hänger mit grüner Nummer am KFZ angehängt ist. Bei einer schwarzen Nummer besteht Versicherungpflicht.Verlässt zum Beispiel während der Fahrt der Hänger das Fahrzeug und es kommt zu einem Schaden und der Hänger ist nicht versichert, haftet der Fahrzeughalter im vollem Umfang. ....So wurde es mir vom Versicherer erklärt, als ich meinen Trailer versichert habe.
Jeder Hänger ist über das Fahrzeug versichert so lange er angehängt ist.

Verlässt der Hänger während der Fahrt das Fahrzeug und verursacht einen schaden ist er immer noch über das Fahrzeug versichert...


Nur wenn er bewusst abhängt wird greift ab diesem Zeitpunkt die Anhänger Versicherung
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  #57  
Alt 22.02.2023, 15:34
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Zitat:
Zitat von Kattenködel Beitrag anzeigen
Und ein Boot muss zwingend versichert sein. Man stelle sich vor, ich bringe die "Peter Pan" vom Kurs ab...
Nein, dei persönliches Risiko.
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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Alt 22.02.2023, 16:55
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Glaub das einfach weiter.
Nichts für ungut.
Wir drehen uns ohne Ergebnis im Kreis.
Glauben müssen die, die es nicht wissen.
Und wir haben doch ein Ergebnis: ein abgekuppelter Anhänger mit grünem Kennzeichen darf sehr wohl im öffentlichen Raum geparkt werden.
Ohne Versicherung eben auf Risiko des Halters.
Das ist doch aber nicht ungewöhnlich.
Ein Boot muss auch nicht versichert werden: auf Risiko des Halters.
Privathaftpflicht ist auch nicht vorgeschrieben: auf Risiko eines jeden selbst halt.
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  #59  
Alt 22.02.2023, 16:59
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
Glauben müssen die, die es nicht wissen.
Und wir haben doch ein Ergebnis: ein abgekuppelter Anhänger mit grünem Kennzeichen darf sehr wohl im öffentlichen Raum geparkt werden.
Ohne Versicherung eben auf Risiko des Halters.
Das ist doch aber nicht ungewöhnlich.
Ein Boot muss auch nicht versichert werden: auf Risiko des Halters.
Privathaftpflicht ist auch nicht vorgeschrieben: auf Risiko eines jeden selbst halt.
Hi
Wir haben kein Ergebnis.
Das was Du vorträgst ist schlicht falsch.
Ein Anhänger ohne Versicherung darf sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden.
Um genau zu sein:
Er darf sich theoretisch nicht einmal, ohne Haftungsrisiko für den Halter/Nutzer,
auf einem frei zugänglichen, nicht abgesperrtem privaten Grundstück befinden.
Das Risiko liegt beim Nutzer/Halter.
Stichwort ist hier: Gefährdungshaftung.
Wird allerdings allgemein geduldet. Abwägung Risiko versus Aufwand.
Es ist auch egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen.
Aber das geht schon ins Detail.

Geändert von sporty (22.02.2023 um 17:17 Uhr)
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  #60  
Alt 22.02.2023, 17:09
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https://www.allianzdirect.de/kfz-ver...schlie%C3%9Fen.

https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2.html

https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ra...nicht%20gelten.

Ist eine Versicherung erforderlich?
Zwar sind Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen steuerbefreit, es besteht jedoch eine Versicherungspflicht. In der Regel ist mindestens eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Ausnahmen bestehen lediglich für Anhänger, für welche die Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht gelten. Hierzu zählen insbesondere Sportanhänger, die beispielsweise zum Transport von Sportpferden oder Booten verwendet werden.
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Alt 22.02.2023, 17:11
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Also für unser Feuerwehrauto besteht Versicherungspflicht genau wie für den landwirtschaftlichen Anhänger ( beide mit grüner Nummer).. Aber nicht für Bootstrailer mit grüner Nummer

Hab auch wieder was gelernt
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Alt 22.02.2023, 17:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also für unser Feuerwehrauto besteht Versicherungspflicht genau wie für den landwirtschaftlichen Anhänger ( beide mit grüner Nummer).. Aber nicht für Bootstrailer mit grüner Nummer

Hab auch wieder was gelernt
Hi
Das ist korrekt.
Du darfst damit angekuppelt fahren, parken etc.
Aber eben nicht den Trailer allein im öfentlichen Verkehrsraum bewegen/parken.
Die Versicherungen haben solche "Sonderfälle" in ihren allgemeinen Erläuterungen im I-Net einfach nicht erwähnt.
Ist nun genug.
Abendessen ist fertig.
War eine interessant Diskussion.
Allen noch einen schönen Abend

Geändert von sporty (22.02.2023 um 17:32 Uhr)
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  #63  
Alt 22.02.2023, 17:26
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Das ist korrekt.
Du darfst damit angekuppelt fahren, parken etc.
Aber eben nicht den Trailer allein im öfentlichen Verkehrsraum bewegen/parken.
Die Versicherungen haben solche "Sonderfälle" in ihren allgemeinen Erläuterungen im I-Net einfach nicht erwähnt.
Ist doch eins davor klar verlinkt mit dem Gesetztext... Pflichtversicherungsgesetz Paragraph 2 6c
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  #64  
Alt 22.02.2023, 17:39
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Zitat:
Zitat von Jörg L. Beitrag anzeigen
upps, hatte ich überlesen und nur "keine Anhngerversicherung" gesehen.

Jörg
Augen auf ! Sonst trift dich auch mal eine Plane.
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Gruß Jogie
Ich helfe gerne Jedem weiter, aber nicht Jedem kann geholfen werden.

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  #65  
Alt 22.02.2023, 18:03
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Zitat:
Zitat von Ankerer Beitrag anzeigen
Moin Moin,

mich erreichte gerade ein Brief der Polizei, dass bei dem letzten starken Sturm hier in Berlin ein Fahrradfahrer von meiner Bootsplane verletzt worden ist.
Max
Schritt für Schritt.
Erst einmal steht gegen Dich eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur Körperverletzung oder Körperverletzung im Raum.

Das wird ohne Anwalt nichts gehen.
Ich würde als erstes mal in Erfahrung bringen, wer verletzt wurde und
wie schwer die Verletzungen sind.
Die Polizei wird so etwas erst in die wege leiten, wenn der betroffende im Krankenhaus war.

Eine der Fragen, welcher Dein Anwalt klären muss ist,
ob bei Sturm das fahren mit dem Fahrrad nicht gundsätzlich eine Mitschuld an der Situation trägt.

Oder der sich in der Nähe ohne Kontakt mit der Plane aufs Maul gelegt hat und Dir das in die Schuhe schieben willl?

Wer hier zahlt ist erstmal nebensächlich.
Ohne Anwaltliche Hilfe wird das nicht gut für Dich laufen.

Grüße Frank
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  #66  
Alt 22.02.2023, 18:14
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Das ist korrekt.
Du darfst damit angekuppelt fahren, parken etc.
Aber eben nicht den Trailer allein im öfentlichen Verkehrsraum bewegen/parken.
Die Versicherungen haben solche "Sonderfälle" in ihren allgemeinen Erläuterungen im I-Net einfach nicht erwähnt.
Ist nun genug.
Abendessen ist fertig.
War eine interessant Diskussion.
Allen noch einen schönen Abend
https://www.bussgeldrechner.org/anha...e_Versicherung

Mal noch ein Link für dich

Zitat: Auch wenn z. B. für Pferdeanhänger keine Versicherung vorgeschrieben ist, ist es trotzdem ratsam, eine solche abzuschließen. Schließlich besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Schaden kommt, während der Hänger nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt, sondern abgestellt war. In diesem Fall wäre der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs nicht integriert und verfügt daher entsprechend über keinen Versicherungsschutz.


Jetzt bist du dran wo es steht das ich einen solchen Hänger noch cht abstellen darf
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  #67  
Alt 22.02.2023, 18:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
https://www.bussgeldrechner.org/anhaenger-versicherung.html#Interessant_Einige_Anhaenger_ben oetigen_keine_Versicherung

Mal noch ein Link für dich

Zitat: Auch wenn z. B. für Pferdeanhänger keine Versicherung vorgeschrieben ist, ist es trotzdem ratsam, eine solche abzuschließen. Schließlich besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Schaden kommt, während der Hänger nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt, sondern abgestellt war. In diesem Fall wäre der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs nicht integriert und verfügt daher entsprechend über keinen Versicherungsschutz.


Jetzt bist du dran wo es steht das ich einen solchen Hänger noch cht abstellen darf
Hi
Das ist korrekt.
"Schließlich besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Schaden kommt, während der Hänger nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt, sondern abgestellt war. In diesem Fall wäre der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs nicht integriert und verfügt daher entsprechend über keinen Versicherungsschutz."

Und darf sich deshalb nicht im öffentlichen/öffentlich zugänglichen Verkehrsraum befinden.

Denk an die grundsätzlichen Vorgaben für das Inbetriebnehmen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Nur weil es nicht weiter ausgeführt ist?

Alles gut .
Es gibt keine gleiche Meinung.

Geändert von sporty (22.02.2023 um 18:27 Uhr)
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  #68  
Alt 22.02.2023, 18:38
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Hi
Das ist korrekt.
"Schließlich besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Schaden kommt, während der Hänger nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt, sondern abgestellt war. In diesem Fall wäre der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs nicht integriert und verfügt daher entsprechend über keinen Versicherungsschutz."

Und darf sich deshalb nicht im öffentlichen/öffentlich zugänglichen Verkehrsraum befinden.

Denk an die grundsätzlichen Vorgaben für das Inbetriebnehmen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Was ist daran so schwer zu verstehen?
Nur weil es nicht weiter ausgeführt ist?

Alles gut .
Es gibt keine gleiche Meinung.
Dann wirst du uns sicher Mal einen Link geben können

In der StVZO gibt es die Versicherungspflicht nicht mehr diese wurde ja durch das pflichtversicherungsgesetz abgelöst und da steht die Ausnahme drrin
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  #69  
Alt 22.02.2023, 18:38
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Jeder Hänger ist über das Fahrzeug versichert so lange er angehängt ist.

Verlässt der Hänger während der Fahrt das Fahrzeug und verursacht einen schaden ist er immer noch über das Fahrzeug versichert...


Nur wenn er bewusst abhängt wird greift ab diesem Zeitpunkt die Anhänger Versicherung
Löst sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug ist er nicht mehr über dieses versichert, sagt das Internet und Norman, meine ich, auch
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Nich dran fummeln wenn't löppt!
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Alt 22.02.2023, 18:43
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Löst sich der Anhänger während der Fahrt vom Zugfahrzeug ist er nicht mehr über dieses versichert, sagt das Internet und Norman, meine ich, auch
Dann hat sich auch das in den letzten Jahren geändert...
Das war früher so daß es bei unbeabsichtigten lösen noch zum Fahrzeug zählte
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  #71  
Alt 22.02.2023, 18:51
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Hi Volker
Kenne ich seit mehr als 40 J. nicht anders.
Mag auch verkehrt sein.
Darauf ankommen lassen möchte ich es sicher nicht.

btw.:Verstehe ich sowieso nicht, warum um einen niedrigen €-Betrag für eine Trailer-Haftpflichtversicherung
so ein "bohei " gemacht wird.
Ist doch weniger als ein Abendessen für Zwei. Oder 2 Std mit einem Gleiter laufen lassen.
Und man ist auf der sicheren Seite.

Aber so als Diskussion zum Zeitvertreib im bf
Why not?

Geändert von sporty (22.02.2023 um 19:02 Uhr)
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Alt 23.02.2023, 08:23
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Zitat:
Zitat von sporty Beitrag anzeigen
Und darf sich deshalb nicht im öffentlichen/öffentlich zugänglichen Verkehrsraum befinden.
Es wird nicht richtiger, auch wenn du es zig mal wiederholst.
Die Aussage ist einfach nur falsch.

§ 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Ist ein Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen zugelassen?
Ja, sonst hätte er es ja nicht.
Und als zugelassenes Fahrzeug darf er im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ende der Durchsage.

Dass im Rahmen der Zulassung keine Versicherung vorgeschrieben ist, das ist nun einmal so. Unstrittig ist, dass eine Versicherung sinnvoll ist.

Es ist doch offensichtlich.
Sonst müsste doch die "Verkehrsraumüberwachung" - auch Politesse genannt - bei jedem abgestellten Anhänger (Bootsanhänger, Pferdeanhänger) etc. den Halter fragen "Hast du eine freiwillige Versicherung?" und abhängig von der Antwort gibt's dann ein Knöllchen oder nicht.
Das KANN also gar nicht sein.

Und die zitierte Deckungslücke gäbe es bei den nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen dann auch nicht. Gibt es aber.

Herrje, ich krieg schon wieder Blutdruck...
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Alt 23.02.2023, 08:30
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Hier steht es auch noch einmal in aller Deutlichkeit:
https://www.bussgeldkatalog.org/auto...eichen_fuehren

Zitat:
Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit.Die Anhänger dürfen dann allerdings nur für den Transport von Tieren verwendet werden. Gleiches gilt für Bootstrailer. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, z. B. für einen Umzug, ist das ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz.
Obwohl die Haftpflichtversicherung nicht zwingend zur Beantragung eines grünen Nummernschilds notwendig ist, bleibt es ratsam, dennoch eine abzuschließen. Normalerweise ist das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert. Ist es allerdings nicht angekuppelt und rollt beispielsweise einen Hügel hinab, wodurch es zu Sachbeschädigung kommt, muss der Halter für den Schaden aufkommen.
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Alt 23.02.2023, 08:54
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Ich habal per Mail an anderer Stelle angefragt... Wenn Antwort kommt geb ich bescheid
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Alt 23.02.2023, 11:34
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Zitat:
Zitat von Chili Beitrag anzeigen
§ 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV):
(1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind.

Na was nun? Absatz 1 oder 2 ? Das von dir zitierte steht in Absatz 1.

Ist ein Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen zugelassen?
Ja, sonst hätte er es ja nicht.

Eben nicht! Siehe Absatz 2 dieser Vorschrift ("Ausgenommen von den Vorschriften über das Zulassungsverfahren sind...").
Deswegen redet man hier auch von zulassungsfreien Anhängern, die lediglich einer Kennzeichnungsplicht (§ 4 (6) Satz 1 Nr. 2 FZV) unterliegen. Deshalb greift auch die Pflicht zur Haftpflichtversicherung nicht.


Und als zugelassenes Fahrzeug darf er im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ende der Durchsage.

:
Sehr überheblich und dazu eben falsch.
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