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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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@Tequila Auch das ist nicht richtig. Es gibt Verkehrsrechtschutzverträge bei denen Boote mitversichert sind.
Beispiel Roland Rechtsschutz, stinknormale Verkehrsrechtsschutz für alle Fahrzeuge. Geändert von **boland** (22.02.2023 um 14:41 Uhr) |
#52
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Die StVO regelt den Verkehr auf der Straße für Parkplätze gibt es keine Verkehrsordnung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#53
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Zitat:
Aber deine Schlussfolgerung, dass ein abgekuppelter Anhänger mit grünem Kennzeichen nicht im öffentlichen Verkehrsraum stehen darf, ist aber einfach nur falsch. Nirgendwo ist vorgeschrieben, dass eine Versicherung bestehen muss. Bei versicherungspflichtigen Fahrzeugen ist das für die Zulassung vorgeschrieben. Bei Sportgeräteanhängern eben nicht. Und ein ordnungsgemäß zugelassener Anhänger darf parken. Zumal du nicht wissen kannst, ob nicht vielleicht doch eine freiwillig abgeschlossene Versicherung besteht. Wie willst du das unterscheiden? Völlig richtig ist, dass hierdurch eine Deckungslücke entsteht/entstehen kann. Aber das ist nunmal so. Mit "versicherungsfreie Anhänger Deckungslücke" gibt's da genug Lesestoff. Als Fussgänger darfst du ja auch raus - auch ohne Privathaftpflicht. Ist halt dein Risiko.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages! |
#54
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Hi Hans
Ist ok. Glaub das einfach weiter. Nichts für ungut. Wir drehen uns ohne Ergebnis im Kreis. |
#55
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Wurde mir so gesagt. Die Haftplicht vom KFZ deckt einen Schaden ab, solage der Hänger mit grüner Nummer am KFZ angehängt ist. Bei einer schwarzen Nummer besteht Versicherungpflicht.Verlässt zum Beispiel während der Fahrt ( Unfall) der Hänger das Fahrzeug und es kommt zu einem Schaden durch den Hänger, dann haftet der Fahrzeughalter im vollem Umfang. ....So wurde es mir vom Versicherer erklärt, als ich meinen Trailer versichert habe. Und ein Boot muss zwingend versichert sein. Man stelle sich vor, ich bringe die "Peter Pan" vom Kurs ab...
Geändert von Kattenködel (22.02.2023 um 15:24 Uhr) |
#56
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Zitat:
Verlässt der Hänger während der Fahrt das Fahrzeug und verursacht einen schaden ist er immer noch über das Fahrzeug versichert... Nur wenn er bewusst abhängt wird greift ab diesem Zeitpunkt die Anhänger Versicherung
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#57
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Nein, dei persönliches Risiko.
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ (Stan 4 / Abt. FW) |
#58
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Zitat:
Und wir haben doch ein Ergebnis: ein abgekuppelter Anhänger mit grünem Kennzeichen darf sehr wohl im öffentlichen Raum geparkt werden. Ohne Versicherung eben auf Risiko des Halters. Das ist doch aber nicht ungewöhnlich. Ein Boot muss auch nicht versichert werden: auf Risiko des Halters. Privathaftpflicht ist auch nicht vorgeschrieben: auf Risiko eines jeden selbst halt.
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Gruss aus Frankfurt, Hans Aus technischen Gründen befindet sich die Signatur auf der Rückseite des Beitrages!
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#59
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Zitat:
Wir haben kein Ergebnis. Das was Du vorträgst ist schlicht falsch. Ein Anhänger ohne Versicherung darf sich nicht im öffentlichen Verkehrsraum befinden. Um genau zu sein: Er darf sich theoretisch nicht einmal, ohne Haftungsrisiko für den Halter/Nutzer, auf einem frei zugänglichen, nicht abgesperrtem privaten Grundstück befinden. Das Risiko liegt beim Nutzer/Halter. Stichwort ist hier: Gefährdungshaftung. Wird allerdings allgemein geduldet. Abwägung Risiko versus Aufwand. Es ist auch egal ob schwarzes oder grünes Kennzeichen. Aber das geht schon ins Detail. Geändert von sporty (22.02.2023 um 17:17 Uhr) |
#60
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https://www.allianzdirect.de/kfz-ver...schlie%C3%9Fen.
https://www.gesetze-im-internet.de/pflvg/__2.html https://www.kennzeichenbox.de/kfz-ra...nicht%20gelten. Ist eine Versicherung erforderlich? Zwar sind Fahrzeuge mit einem grünen Kennzeichen steuerbefreit, es besteht jedoch eine Versicherungspflicht. In der Regel ist mindestens eine Haftpflichtversicherung erforderlich. Ausnahmen bestehen lediglich für Anhänger, für welche die Vorschriften des Zulassungsverfahrens nicht gelten. Hierzu zählen insbesondere Sportanhänger, die beispielsweise zum Transport von Sportpferden oder Booten verwendet werden.
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#61
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Also für unser Feuerwehrauto besteht Versicherungspflicht genau wie für den landwirtschaftlichen Anhänger ( beide mit grüner Nummer).. Aber nicht für Bootstrailer mit grüner Nummer
Hab auch wieder was gelernt
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#62
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Zitat:
Das ist korrekt. Du darfst damit angekuppelt fahren, parken etc. Aber eben nicht den Trailer allein im öfentlichen Verkehrsraum bewegen/parken. Die Versicherungen haben solche "Sonderfälle" in ihren allgemeinen Erläuterungen im I-Net einfach nicht erwähnt. Ist nun genug. Abendessen ist fertig. War eine interessant Diskussion. Allen noch einen schönen Abend Geändert von sporty (22.02.2023 um 17:32 Uhr) |
#63
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Ist doch eins davor klar verlinkt mit dem Gesetztext... Pflichtversicherungsgesetz Paragraph 2 6c
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#64
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Augen auf ! Sonst trift dich auch mal eine Plane.
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Gruß Jogie
Ich helfe gerne Jedem weiter, aber nicht Jedem kann geholfen werden. |
#65
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Zitat:
Erst einmal steht gegen Dich eine Strafanzeige wegen Beihilfe zur Körperverletzung oder Körperverletzung im Raum. Das wird ohne Anwalt nichts gehen. Ich würde als erstes mal in Erfahrung bringen, wer verletzt wurde und wie schwer die Verletzungen sind. Die Polizei wird so etwas erst in die wege leiten, wenn der betroffende im Krankenhaus war. Eine der Fragen, welcher Dein Anwalt klären muss ist, ob bei Sturm das fahren mit dem Fahrrad nicht gundsätzlich eine Mitschuld an der Situation trägt. Oder der sich in der Nähe ohne Kontakt mit der Plane aufs Maul gelegt hat und Dir das in die Schuhe schieben willl? Wer hier zahlt ist erstmal nebensächlich. Ohne Anwaltliche Hilfe wird das nicht gut für Dich laufen. Grüße Frank |
#66
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Zitat:
Mal noch ein Link für dich Zitat: Auch wenn z. B. für Pferdeanhänger keine Versicherung vorgeschrieben ist, ist es trotzdem ratsam, eine solche abzuschließen. Schließlich besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Schaden kommt, während der Hänger nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt, sondern abgestellt war. In diesem Fall wäre der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs nicht integriert und verfügt daher entsprechend über keinen Versicherungsschutz. Jetzt bist du dran wo es steht das ich einen solchen Hänger noch cht abstellen darf
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#67
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Zitat:
Das ist korrekt. "Schließlich besteht immer die Gefahr, dass es zu einem Schaden kommt, während der Hänger nicht an das Zugfahrzeug angekoppelt, sondern abgestellt war. In diesem Fall wäre der Anhänger in der Versicherung des Zugfahrzeugs nicht integriert und verfügt daher entsprechend über keinen Versicherungsschutz." Und darf sich deshalb nicht im öffentlichen/öffentlich zugänglichen Verkehrsraum befinden. Denk an die grundsätzlichen Vorgaben für das Inbetriebnehmen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr. Was ist daran so schwer zu verstehen? Nur weil es nicht weiter ausgeführt ist? Alles gut . Es gibt keine gleiche Meinung. Geändert von sporty (22.02.2023 um 18:27 Uhr) |
#68
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Zitat:
In der StVZO gibt es die Versicherungspflicht nicht mehr diese wurde ja durch das pflichtversicherungsgesetz abgelöst und da steht die Ausnahme drrin
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#69
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Zitat:
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Gruß Kerstin Nich dran fummeln wenn't löppt! |
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Zitat:
Das war früher so daß es bei unbeabsichtigten lösen noch zum Fahrzeug zählte
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#71
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Hi Volker
Kenne ich seit mehr als 40 J. nicht anders. Mag auch verkehrt sein. Darauf ankommen lassen möchte ich es sicher nicht. btw.:Verstehe ich sowieso nicht, warum um einen niedrigen €-Betrag für eine Trailer-Haftpflichtversicherung so ein "bohei " gemacht wird. Ist doch weniger als ein Abendessen für Zwei. Oder 2 Std mit einem Gleiter laufen lassen. Und man ist auf der sicheren Seite. Aber so als Diskussion zum Zeitvertreib im bf Why not? Geändert von sporty (22.02.2023 um 19:02 Uhr)
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#72
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Zitat:
Die Aussage ist einfach nur falsch. § 3 Abs. 2 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV): (1) Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Ist ein Sportgeräteanhänger mit grünem Kennzeichen zugelassen? Ja, sonst hätte er es ja nicht. Und als zugelassenes Fahrzeug darf er im öffentlichen Verkehrsraum stehen. Ende der Durchsage. Dass im Rahmen der Zulassung keine Versicherung vorgeschrieben ist, das ist nun einmal so. Unstrittig ist, dass eine Versicherung sinnvoll ist. Es ist doch offensichtlich. Sonst müsste doch die "Verkehrsraumüberwachung" - auch Politesse genannt - bei jedem abgestellten Anhänger (Bootsanhänger, Pferdeanhänger) etc. den Halter fragen "Hast du eine freiwillige Versicherung?" und abhängig von der Antwort gibt's dann ein Knöllchen oder nicht. Das KANN also gar nicht sein. Und die zitierte Deckungslücke gäbe es bei den nicht versicherungspflichtigen Fahrzeugen dann auch nicht. Gibt es aber. Herrje, ich krieg schon wieder Blutdruck...
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#73
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Hier steht es auch noch einmal in aller Deutlichkeit:
https://www.bussgeldkatalog.org/auto...eichen_fuehren Zitat: Gemäß § 2 Pflichtversicherungsgesetz (PflichtVG) müssen Halter von Anhängern, die den Vorschriften über das Zulassungsverfahren nicht unterliegen, keine Haftpflichtversicherung abschließen. Demnach wären beispielsweise Pferdeanhänger mit grünem Nummernschild von der Pflichtversicherung befreit.Die Anhänger dürfen dann allerdings nur für den Transport von Tieren verwendet werden. Gleiches gilt für Bootstrailer. Wird das Fahrzeug für einen anderen Zweck verwendet, z. B. für einen Umzug, ist das ein Verstoß gegen das Kraftfahrzeugsteuergesetz und das Pflichtversicherungsgesetz. Obwohl die Haftpflichtversicherung nicht zwingend zur Beantragung eines grünen Nummernschilds notwendig ist, bleibt es ratsam, dennoch eine abzuschließen. Normalerweise ist das Gespann durch das Zugfahrzeug mitversichert. Ist es allerdings nicht angekuppelt und rollt beispielsweise einen Hügel hinab, wodurch es zu Sachbeschädigung kommt, muss der Halter für den Schaden aufkommen.
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#74
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Ich habal per Mail an anderer Stelle angefragt... Wenn Antwort kommt geb ich bescheid
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#75
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Zitat:
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Gruß Holger |
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