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  #51  
Alt 15.01.2025, 13:21
kurz kurz ist offline
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Zitat:
Zitat von Tinduck Beitrag anzeigen
Der Aufwand für den CH B-Schein ist wirklich übertrieben im Vergleich zum SBF See in Deutschland - mit dem man auch alle Weltmeere nach Belieben befahren kann.

Ich kann verstehen, wenn man sich den Aufwand nicht antun will, um im Mittelmeer ein bisschen an der Küste rumzudüsen.

Die Frage ist halt, wie unterschiedliche Länder (und insb. Kroatien) das sehen, wenn ein Ausländer mit einer Lizenz ankommt, die er nicht im befahrenen Revier und nicht in seinem Heimatland erworben hat. Und wie die Versicherungen das sehen.

Der kroatische Schein sorgt im Ausland ja auch nur für wissendes Schmunzeln, wenn er nicht von einem Kroaten vorgelegt wird.

bis denn,

Uwe
Ja, wobei der "Hochseeschein" der CH dir Auf hoher See schon sehr wenig Vorteile bringen wird. Denn auf hoher See hast du eher keine Tonnen und Funkelfeuer...
Da musst du segeln können und ggf mit extremen Situationen inkl Notreparaturen klar kommen.
Die Scheine machen nur für Küstengewässer Sinn.
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  #52  
Alt 15.01.2025, 13:55
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Auf hoher See braucht man grundsätzlich keinen Bootsschein. Nur irgendwann kommt dann jeder an die Küste. Da dann schon.
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  #53  
Alt 15.01.2025, 15:55
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Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Auf hoher See braucht man grundsätzlich keinen Bootsschein.
Das ist falsch.

Nach dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über das Seerecht (UNCLOS), das 1982 verabschiedet wurde, unterliegen Schiffe auf der Hohen See grundsätzlich den Gesetzen des Flaggenstaate. Das Land, dessen Flagge das Boot fuehrt, kann vorschreiben, dass der Bootsführer einen gültigen Führerschein hat, unabhängig davon, ob sich das Boot auf Hoher See oder in internationalen Gewässern befindet. Gruende fuer die Fuehrerscheinpflicht koennen z.B. Sicherheit oder Umweltschutz sein.

Bei Verstoessen kann der Flaggenstaat bei Rueckkehr in die eigenen Hoheitsgewaesser entsprechende Massnahmen ergreifen, oder wenn das Schiff in einen Hafen in einem anderen Land einlaeuft.

Natuerlich kann man eine Fuehrerscheinflicht umgehen, wenn man ein Boot aus einem Land benutzt, in dem kein Fuehrerschein fuer die hohe See gefordert wird.
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  #54  
Alt 16.01.2025, 07:56
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Zitat:

Mit dem deutschen Bootsführerschein auf hoher See

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) dürfen auch Sportboote entsprechend den Gesetzen ihres Heimatlandes auf hoher See navigieren. Das bedeutet, dass auf hoher See – außerhalb der territorialen Grenzen der Küstenstaaten (12-Meilen-Zone) – für deutsche Bootsführer keine Führerscheinpflicht herrscht. Mit dem Sportbootführerschein-See dürfen Sie also in den Küstengewässern fast aller europäischer Staaten fahren, die das ICC formell oder informell anerkennen; und außerhalb der Küstengewässer – auf hoher See – herrscht keine Führerscheinpflicht. Sie können mit dem SBF SEE also alle Meere um Europa befahren (Ausnahme Russland, siehe unten).

Das zumindest gilt für uns Deutsche. Keine Ahnung, wie das bei Schweizern ist.
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Geändert von Aggsl (16.01.2025 um 08:04 Uhr)
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  #55  
Alt 16.01.2025, 11:26
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
Auf hoher See braucht man grundsätzlich keinen Bootsschein. Nur irgendwann kommt dann jeder an die Küste. Da dann schon.
das ist falsch - ob und welchen Schein man auf hoher See braucht hängt von den entsprechenden Vorschriften des Flaggenstaats ab. Für Schiffe unter deutscher Flagge gilt, daß man bei privater Nutzung keinen Schein braucht, bei gewerblicher Nutzung dagegen sehr wohl. Und nach Schweizer Recht (d.h. auf jedem Schiff unter Schweizer Flagge) braucht man auf See IMMER den Schweizer Hochseeausweis als Schiffsführer.


Zitat:
Zitat von Aggsl Beitrag anzeigen
https://www.bootspruefung.de/blog/bootsfuehrerschein-ausland

Zitat:

Mit dem deutschen Bootsführerschein auf hoher See

Nach dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (UNCLOS) dürfen auch Sportboote entsprechend den Gesetzen ihres Heimatlandes auf hoher See navigieren. Das bedeutet, dass auf hoher See – außerhalb der territorialen Grenzen der Küstenstaaten (12-Meilen-Zone) – für deutsche Bootsführer keine Führerscheinpflicht herrscht. Mit dem Sportbootführerschein-See dürfen Sie also in den Küstengewässern fast aller europäischer Staaten fahren, die das ICC formell oder informell anerkennen; und außerhalb der Küstengewässer – auf hoher See – herrscht keine Führerscheinpflicht. Sie können mit dem SBF SEE also alle Meere um Europa befahren (Ausnahme Russland, siehe unten).
Und das ist genauso falsch - da fehlt auch die ganz entscheidend wichtige Information "nur auf einem privat zu Freizeitzwecken genutzten Fahrzeug". In dem Moment, wo man gewerblich unterwegs ist (z.B. mit Skipper gechartertes Boot) muß der Schiffsführer die Qualifikation entsprechend des befahrenen Gebietes besitzen (also entweder SKS, SSS oder SHS) und ggf. eine zweite Person mit ebenfalls definierter Qualifikation an Bord sein.
Mit anderen Worten: die Befreiung von der Fahrerlaubnispflicht außerhalb der deutschen Hoheitsgewässer ist eine Ausnahme für Privatpersonen von der grundsätzlichen Regel, daß eine entsprechende Fahrerlaubnis grundsätzlich benötigt wird.

lg, justme

Geändert von justme (16.01.2025 um 11:31 Uhr)
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  #56  
Alt 16.01.2025, 11:41
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Moin moin,

Zitat:
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Ja, wobei der "Hochseeschein" der CH dir Auf hoher See schon sehr wenig Vorteile bringen wird. Denn auf hoher See hast du eher keine Tonnen und Funkelfeuer...
Da musst du segeln können und ggf mit extremen Situationen inkl Notreparaturen klar kommen.
Die Scheine machen nur für Küstengewässer Sinn.
ich hab von der Ausbildung zum Schweizer Hochseeausweis tatsächlich kaum Kenntnisse - ist das bei dem tatsächlich auch nicht der Fall, daß derartiges zum Ausbildungsinhalt gehört? Das wäre ja ein weiteres Argument, das dafür spräche stattdessen die Ausbildung der RYA zu machen, sofern man die Möglichkeit hat, da gehören entsprechende Kurse ja durchaus mit dazu (u.a. gibt es da z.B. einen expliziten Diesel Engine-Kurs wie auch einen zum Thema Überleben auf See in Notfällen)....

lg, justme
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