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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#51
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...auch Anwälte müssen für ihren Mist, den sie machen, gerade stehen.
Nimm die Anwältin in die Pflicht - verlange von ihr die kostenfreie Klage gegen den richtigen Eigentümer und evtl. auch die vergeigten gegnerischen Anwaltskosten. Wenn sie es macht, schriftlich fixieren (damit es nicht "vergessen" wird!). Sonst gehe zur Anwaltskammer (man kann das ja auch nur als Drohung formulieren). Viel Glück! Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#52
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such dir ne Anwältin , die auch ein Grundbuch lesen kann.
Da scheint noch mehr schief gelaufen zu sein. In diesem Sinne Averna Dirk
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AVERNA - Dirk Jeder kann was gut, ich kann gut am Meer sitzen GRÖMITZ Die Perle der Ostsee
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#53
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Sowas wie Averna und Kuddel wollte ich auch gerade schreiben, es gibt ausreichend dusselige Anwälte. Du kanst entweder einen gerissenen Anwalt nehmen, da mußt Du aber sicher sein, daß er (oder sie) es drauf hat, oder Du machst Dich selbst schlau, nimmst einen dusseligen Anwalt und führst ihn in die Richtung, in die Du möchtest.
Mal ein anderer Gedanke: Wie stehen die Chancen, den anderen Teil des Grundstücks samt Gebäude selbst zu erwerben? Würde viel Ärger ersparen und notfalls kannst Du nach erneuter Teilung in Deinem Sinne ja auch einen von Dir als sinnvoll gewählten Teil wieder verkaufen? Alles Gute, Michael
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There are 10 kinds of people in the world.Those who understand binary and those who don't! |
#54
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Der Anwalt/ die Anwältin kann nur wissen, was er/ sie gesagt bekommt. Völlig richtig. Ich habe das Gefühl, dass der Einsatz für den Klienten stark vom Streitwert und somit der Gebührenhöhe anhängt.
Nichts mit Verteidiger des Rechtes! Bernd.
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#55
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da gibt´s ne Lösung:
nen adäquaten Stundensatz mit dem Anwalt vereinbaren, jedenfalls, wenn die gesetzlichen Gebühren von vornherein erkennbar nicht im Verhältnis zwischen Gegenstandswert und Arbeitsaufwand des Anwaltes stehen und dann den richtigen finden, dann sollte alles optimal laufen gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#56
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P.S.
....... sorry, noch mal als PS: der oder die auch ein Grundbuch lesen kann worauf AVERNA zutreffend hinwies, denn das Grundbuch besteht nun einmal nicht nur aus dem, was man bei ner online Grundbucheinsicht erkennen kann, sondern aus den GRUNDAKTEN. Und die sind nun einmal aus Papier. Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#57
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Zitat:
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Zitat:
MFG René
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MFG René
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...und sie dreht sich doch...
Mittlerweile habe ich meine Anwältin aufgewacht gesehen: Es muß ihr mächtig missfallen haben, daß ich so mit ihr aufgezogen wurde, vor Allem vom lieben Kollegen. Dieser Brief war gut. Übrigens hat der Gegenanwalt gerügt, daß man überhaupt Anwälte für sowas beschäftigt.
Habe mir aber meinen Scheineigentümer mal wirklich übellaunig vorgeknöpft und ihm erzählt, daß ich jetzt ruck-zuck ich seinen Frontmann vor den Kadi schleppe. Und da ist er eingeknickt. Der hat nur Zeit geschunden und mein Geld verblasen. Seitdem räumt er emsig und ist schon fast fertig und will jeden Tag katzenfreundlich mit mir plaudern. Nun muß ich ihm nur noch abringen, daß er nach dem Räumen die falsche Abtrennung an die richtige Stelle setzen muß. Das wird schwierig werden bei den morschen Brettern, aber es geht mich nichts an. Sonst hab' ich ja nichts vom Geräumten. Er hat selber nachgemessen und ich bin hocherfreut, es ist noch mehr, als ich so gepeilt habe. Ankaufen ist bei Denkmälern so eine Sache: Das kriegt man nie in den schwarzen Bereich, wenn man nicht selbst drin wohnen möchte. Ankaufen und Verkaufen ist ein sehr, sehr teurer halber Stellplatz. Ich habe jetzt klare Verhältnisse, der andere Kellerteil ist nur noch ein jämmerliches Schwänzchen, der halbe Stellplatz reicht auch dem Anderen nicht zum beparken, da habe ich eine vernünftige Basis für ein Angebot an den nächsten Besitzer. Mit dem Alten mache ich nichts mehr: Wer mich anführen konnte, mit dem setze ich mich doch nicht nochmal an den Tisch, wenn ich nicht zwingend muß. So weit, so gut, drückt mir die Daumen! Gruß Gabi Geändert von cassa blanca (19.10.2007 um 10:47 Uhr) |
#60
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Wir drücken die Daumen...
Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen!
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#61
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Das mit dem falschen Beklagten kann, aber DARF nicht vorkommen. I.d.R. wird nur das so genannte Rubrum (da ist so zu sagen Seite 1 der Klageschrift, wo steht wer wen verklagt und wer wen vertritt) geändert und weiter geht 's mit großen Schritten. Die Kosten für den Fehlschuss (Anwalts-, Gerichtsgebühren) bleiben auch nach Klagerücknahme.
Der Anwalt ist vom Standesrecht her verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflicht zu unterhalten. Die tritt für die finanziellen Folgen derlei Flapse ein. Sprech das mal mit deiner Anwältin an...... Ansonsten freue ich mich für dich, dass endlich Aktion in den Keller kommt. Wenn es so klappt, kannst du drei Kreuze machen, weil du es ohne Gericht geschafft hast. Wer weiß, was rausgekommen wäre.... Und dann würde ich mal eine Wand auf deiner Kellerseite hochziehen, die man nicht mal eben während deiner urlaubsbedingten Abwesenheit umsetzen kann. Sonst hast du das Theater in ein paar Monaten wieder! Du weißt ja, vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#62
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...da ist mir die hohe See doch lieber... Die Vermögensschadenversicherung werde ich mal ansprechen, kann ja nicht schaden. Die falsche Abtrennung abbauen, das werde ich dem Eigentümer noch abringen, mehr wird vielleicht nicht drin sein. Bis jetzt steht mir ja mein abgerungenes Kellerstück faktisch noch nicht zur Verfügung. Hoffentlich ist's jetzt auch wirklich bald vorbei. Danke für Eure Beteiligung!
Gruß Gabi |
#63
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Angesprochen hab' ich's...war aber nix. Sie hat nach einer Gedenksekunde sofort gesagt, die tritt ja nur bei ihrem schuldhaften Verhalten ein und das gibt's ja nicht. Weil sie ja bei der grundbuchverwahrenden Stelle war und die haben ihr die falsche Auskunft gegeben und sie auch nicht selber reinschauen lassen. Aber da muß ich vielleicht langsam mal den Ärger und die Euronen gewichten und feststellen, was schwerer wiegt. Ich sollte halt was draus lernen.
Mich würde interessieren: Wie finden denn andere Leute einen guten (Fach)-Anwalt in einer fremden Stadt? Zuhause kann ich meist jemanden fragen, aber anderswo? Es grüßt Euch Gabi Geändert von cassa blanca (30.10.2007 um 13:33 Uhr) |
#64
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na da gibt es doch bauvorschriften, wie eine, in diesem falle
grundstückstrennung in einem gebäude auszusehen hat
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#65
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Zitat:
Viele Grüße Volker |
#66
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Das glaub ich nicht?
Ich hatte auch so meine eigenen Gedanken dazu. Aber mal angenommen, es ist wahr, kann sie nichts beweisen, dann braucht sie auch niemanden auf Amtshaftung verklagen zu wollen. Der Fehler wird bei ihr eben zu Papier.
Gruß Gabi |
#67
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Zitat:
normalerweise schreibt man das Grundbuchamt an und bittet um eine Kopie des Grundbuchauszuges, ein Fax ans GBA und am nächsten Tag ist der Auszug in der Post. Und die zwei, drei Mal, wo ich persönlikch beim GBA war, hat man mir das GB auch anstandslos gezeigt. Wie das jetzt läuft, wenn man persönlich beim GBA aufläuft, seitdem die Grundbücher elektronisch erfaßt sind, weiß ich nicht, weil ich das nur noch schriftlich gemacht habe. |
#68
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Zitat:
Naja ander Leute fragen mit wem sie gute/schlechte Erfahrungen gemacht haben. Aber die Frage mit der fremden Stadt verstehe ich nicht. Wenn du zu hause einen hast kann der das doch auch machen oder evtl jemanden empfehlen? Der Anwalt muß ja nicht ortsansässigg sein. Bernd |
#69
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Na ja, eins der Kinder hat mich gefragt. Ich habe erstmal nur gesagt, sei ja vorsichtig, da kann man ja soo reinfallen, siehst ja, was die Mama da für Ärger hat usw. Und dann beschloss ich, mich hier schlauer zu machen.
Wünsche Euch ein schönes Wochenende! Gabi |
#70
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Hi,
bevor wir hier einmütig den Stab über mögliche Fehler einer anwältin brechen, so ging es doch in deinem Fall um eine Räumungsklage gegen den besagten Erben, der Grundbesitz zu unrecht in Besitz genommen haben soll. Wenn er unmittelbarer Besitzer war und du ein Besitzrecht hattest, musste er freilich auf Räumung verklagt werden, egal ob er auch Erbe oder nur Besitzer war. Also ohne genaue Detaikenntnisse deines Falles ist es gewagt, Urteile über den Prozeßverlauf und etwaige Fehlleistungen abzugeben. Gruß Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge) |
#71
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Wenn eine Klage wegen falschem Beklagten bezahlt und zurückgenommen werden muß und man dem Gegner den Anwalt bezahlen muß, und beide Anwälte sind sich einig, daß das in der Sache so richtig ist, dann ist für den Klienten und Laien eine Fehlleistung erbracht worden.
Es ist auch kaum anzunehmen, daß der Klient dem Anwalt immer sagen kann, was er tun soll, ob nun z.B. der Nicht-Eigentümer in seinem Auftreten als Besitzer trotzdem auf Räumung verklagt werden könnte oder nicht. Ich wäre nicht auf die Idee gekommen. Mir wurde konkret angeboten, ich könne ja das Grundbuchamt verklagen oder den Scheinbesitzer wegen des Anscheins, den er erweckt hat. Ja, was ist denn das für ein Rattenschwanz? Wenn man einen Anwalt beauftragt, erwartet man, fehlende Kompetenz zuzukaufen. Und man geht davon aus, daß der Anwalt, wenn er einen Schnitzer macht, genauso dafür geradesteht, wie man es bei sich selbst auch als notwendig erachten würde. Das sind finanzielle Peanuts für einen Anwalt, wieso schädigt man sich, wenn man sich wegen sowas um seine Handlungsverantwortung herumdrückt? Es wurde mir hier mal ein gerissener Anwalt nahegelegt. Wäre die Frage, ob ich das nun als gerissen und somit empfehlenswert einstufen sollte. Mir genügt kompetent und redlich (...also ein Notar?...) Und wenn ich mal mit Zitronen gehandelt habe, dann kann ich's tragen wie ein Mann. Und wenn das zuwenig Geld zum Akten im Kopf haben und gründlich arbeiten einbringt, dann muß der vernünftige Anwalt entweder sagen, das ist nichts für mich, oder er muß sagen, dafür brauche ich aber Summe X. Wenn beides unterbleibt, denke ich natürlich, es ist alles in Ordnung. Aber ereifert Euch nicht, das ist es wirklich nicht wert. Wenn letzten Endes das Ziel erreicht wird, kann mir der Weg auch egal sein. Und es sieht ja nicht so schlecht aus. Gruß Gabi Geändert von cassa blanca (05.11.2007 um 08:33 Uhr) |
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