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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 07.06.2007, 09:55
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von Freibeuter Beitrag anzeigen
Rechtsgrundlage mein Gehirn

Wollte nicht Klugschei..., sondern wollte bloss Mitteilen, dass ich bzw. jeder der ein See Schein besitzt die entsprechende Lehrstunde hatte.

Mir liegt es fern zu behaupten, irgendjemand macht seine Gesetze selber, sollte auch nicht so rüber kommen.

Ich habe auch bis jetzt keinen gefragt.

Ich habs halt im Kopf, dass ich das mal so gelernt habe und mir ist bekannt, dass Leute schon zahlen mussten.

Ich habe bloss gesagt, dass ich jemanden mit Sachverstand fragen werde, von dem ich ausgehe das er es genau weiss.


Ich persönlich freue mich in einem Rechtsstaat wie Deutschland leben zu dürfen, andere haben es garantiert schlechter...!
Hallo Freibeuter,

ich habe Dein Posting schon so verstanden, wie Du es gemeint hast. Tut mir leid, wenn meine Reaktion darauf einen vielleicht etwas provozierenden Charakter hatte. Entschuldige bitte; ich bin wohl einfach etwas darüber frustriert, dass sich hier einige Leute die Mühe machen Gesetze zu lesen, versuchen zu interpretieren, darüber diskutieren, machen, schreiben und tun und dann der Fragesteller sich für die Beiträge bedankt und gleichzeitig offenbart, dass ihm die Beiträge nichts nützen, da er eigentlich wissen will, wie die Gesetzeshüter mit seiner Vergesslichkeit umgehen werden.
(Mir schwillt der Hals an...)

Gruß Visara.
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  #52  
Alt 07.06.2007, 10:00
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Zitat:
Zitat von Eddi II Beitrag anzeigen
Ecki, gibs auf. Was ist so schlimm daran, den Lappen raus zu hängen. Ist doch kein Ährenkranz mehr drin .

V.G.
Weil das Ding auf so einem kleinen Boot ständig im Weg ist. Das ist der ganze Grund.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #53  
Alt 07.06.2007, 10:40
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Hab nun doch lieber telefoniert...
Yachten haben Flagge zu führen!!!
(... nice to know it...)

Der Gesetzestext ist uns ja nun bekannt ( siehe weiter oben)

Wassersportfahrzeuge werden in Kleinboote und Yachten unterteilt!

Der Unterschied:

Kleinboot:
Offenes, ungeschütztes Boot

Yacht:
Einen geschlossenen Bug und die bauartbedingte Möglichkeit eine Seeschifffahrtsstrasse zu nutzen.

Hoffentlich kommt jetzt nicht die Frage was mit einem Bowrider ist...

Gruss
Jörg von der Freibeuter
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Jörg von der (ex)Freibeuter
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  #54  
Alt 07.06.2007, 11:11
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Hi,

eigentlich wollte ich mich raushalten, bis ich irgendwann mal Unterlagen dazu habe, aber im Gesetzestext ist nirgendwo die Rede von
  • Wassersportfahrzeugen
  • Yachten
  • Kleinfahrzeugen
sondern von Seeschiffen.
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  #55  
Alt 07.06.2007, 11:23
Visara Visara ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Hi,

eigentlich wollte ich mich raushalten, bis ich irgendwann mal Unterlagen dazu habe, aber im Gesetzestext ist nirgendwo die Rede von
  • Wassersportfahrzeugen
  • Yachten
  • Kleinfahrzeugen
sondern von Seeschiffen.
Nee, diese Unterscheidung hat auch meiner Meinung nach wieder nichts mit dem Flaggenrecht zu tun. Die Unterscheidung von Kleinfahrzeugen und sogenannten 'Großen Sportbooten' (mit Übernachtungsmöglichkeit) hat mit der Ausrüstungspflicht nach SOLAS zu tun.
Aber das ist dann wieder eine gaaanz andere Geschichte und erfordert einen neuen 'Megathread'...

Übrigens: Schönes Schiff hast Du! Ich habe, trotz meiner Vorlliebe für große weiße Tücher, eine Schwäche für holländische Stahlschiffe á la Pedro, Gruno, Tjeukemeer uind wie sie alle heißen. Echt schiffig!

Visara.
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  #56  
Alt 07.06.2007, 11:25
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So, dass hat mir jetzt keine Ruhe gelassen, ich habe noch etwas recherchiert und bin beim ADAC fündig geworden.

Zitat:
Die Flaggenführung ist nach wie vor ein wichtiges Thema für Sportschiffer. Eine Missachtung der Regeln zeugt nicht nur von unseemännischem und
unsportlichem Verhalten, sondern kann zu echtem Unmut bis hin zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen.

Flaggenrecht in der Seeschifffahrt
* Die gesetzliche Grundlage der Flaggenführung ist das »Gesetz über das Flaggenrecht der Seeschiffe und die Flaggenführung der Binnenschiffe«, also das Flaggenrechtsgesetz (FlRG).

* Das Recht zur Führung der Bundesflagge: In §1(1) FlRG heißt es: »Die Bundesflagge haben alle Kauffahrteischiffe und sonstigen zur Seefahrt bestimmten (See-) Schiffe (*) zu führen, deren Eigentümer Deutsche sind und ihren Wohnsitz im Geltungsbereich des Grundgesetzes haben.« Dies bedeutet: Die Bundesflagge müssen Seeschiffe (-yachten) führen, deren Eigner Deutsche sind, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, und folgende Gewässer befahren möchten: Deutsche Seeschifffahrtsstraßen, Küstengewässer innerhalb der 12-Meilen-Zone (= Grenze der Hoheitsgewässer eines Landes) und auf den Hoheitsgewässern anderer Länder und auf der Hohen See. Zu den Seeschifffahrtsstraßen und Küstengewässern zählen in Deutschland u.a. auch der Nord-Ostsee-Kanal, die Elbe unterhalb des Hamburger Hafens, die Weser unterhalb Bremen und die Ems unterhalb Papenburg.

(*) „Sonstige zur Seefahrt bestimmten (See-)Schiffe = Sportschiffe
Bei der Feststellung, ob ein Fahrzeug tatsächlich als ein Seeschiff im Sinne des FlRG bezeichnet werden kann, kommt es auf drei Faktoren an: Die Bestimmtheit, die regelmäßige Verwendung und die Geeignetheit. Es wird untersucht, auf welchen Gewässern (See/Küste oder Binnen) der Eigner mit dem Schiff eigentlich fahren will, zu welchem Zweck das Fahrzeug eingesetzt wird, und ob bestimmte bautechnische Faktoren (z.B. Rumpffestigkeit, Länge, Motorstärke, uvm.) erfüllt werden. Dies bedeutet, dass Skipper, die nur gelegentlich oder ausnahmsweise die Küstengewässer oder die See befahren, nicht der Pflicht zur Führung der Bundesflagge unterliegen, da ihr Schiff nicht als ein »zur Seefahrt bestimmtes Fahrzeug« gilt. Dies gilt auch für Fahrzeuge, die objektiv nicht zur Seefahrt geeignet (=
sicherheitstechnisch ungeeignet, die Grenze zur Seefahrt seewärts zu überschreiten) sind (i.d.R. bei weniger als 7 m Bootslänge). Es ist jedoch empfehlenswert, die Bundesflagge zu führen. Sie ist der Nachweis für die nationale Zugehörigkeit eines Schiffes. Laut §8(3) FlRG muss sie nicht ständig, jedoch »beim Einlaufen in einen Hafen und beim Auslaufen gezeigt
werden.«


[...]

* Gemäß FlRG wird die Berechtigung zur Führung der Bundesflagge sowohl im
hoheitsfreien Raum der Hohen See als auch in fremden Staatsgebieten durch folgende Ausweise nachgewiesen:

§3a) (…) durch das Schiffszertifikat im Sinne der Schiffsregisterordnung (…). Eine Pflicht zum Eintrag ins Schiffsregister (See- oder Binnen) besteht für Boote mit einer Länge über 15 m.
§3d) für Seeschiffe, deren Rumpflänge (…) 15 m nicht übersteigt, wahlweise durch das Flaggenzertifikat

Für Sportboote mit einer Länge von unter 15 m gilt jedoch: Die Bundesflagge darf geführt werden, auch wenn kein Ausweis nach §3 FlRG vorliegt. Dies ergibt sich auch aus §4 Abs. 2 FlRG, wonach diese Schiffe einen Ausweis nach §3d FlRG nicht an Bord führen müssen (siehe §4 FlRG). Der Internationale Bootsschein (IBS) ist kein Berechtigungsausweis, wird aber im In- und Ausland als gültiges und amtlich anerkanntes Papier akzeptiert. Sportschifffer benötigen also keine weiteren Registrierungen (Ausnahme:In Frankreich ist an der Küste das Flaggenzertifikat erforderlich).
Ich hoffe, das ist glaubwürdig genug.

Gruß

A.
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  #57  
Alt 07.06.2007, 11:51
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Iiiigiiitt....ich hasse es Unrecht zu haben!

Zum Schutz des Zollis: Er hat gesagt Yachten können auch Seeschiffe sein...Und seine freie Definition von Yachten, war ...

Wahrscheinlich habe ich nicht richtig zugehört. Die Verbindung war auch ganz ganz schlecht... ehrlich!

Aber ein ganz grosser Irrläufer wurde hiermit zerlegt!

BF macht schlau...
__________________
Jörg von der (ex)Freibeuter
...
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  #58  
Alt 07.06.2007, 12:10
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Danke "A.",

endlich hat mal jemand Licht ins Dunkel gebracht.

Gruß
Norman
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  #59  
Alt 07.06.2007, 12:57
formula 311 formula 311 ist offline
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super sache,jetzt habe ich es auch verstanden!!!

danke

gruß
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  #60  
Alt 07.06.2007, 14:41
Visara Visara ist offline
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@boneman
Danke für die Recherche!
Hat der ADAC für seine Ausführungen (also den in Deinem Posting grün markierten Abschnitt) auch einen Quellennachweis angegeben, oder haben die Herren Oberautofahrer ( ) sich diese Gummierläuterung selber ausgedacht?

Gruß Visara.
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  #61  
Alt 07.06.2007, 15:00
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Cyrus Cyrus ist offline
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Mein bescheidenes Wissen besagt,
das man auf See die Flagge nur beim Ein- uns Auslaufen führen muss.
__________________
Mit sportlichen Grüßen

ᴒɦᴚᴝϩ


Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal
Propeller - Abgasanlagen - Generatoren
Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens.
Siehe auch www.kegel.de
Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen.

Kontaktdaten und Impressum

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