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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 28.04.2011, 14:59
3pluse 3pluse ist offline
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Seine Antwort würde mich sehr interessieren.

Gruß
Matthias
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  #52  
Alt 25.08.2012, 00:03
Benutzerbild von Matze_bhv
Matze_bhv Matze_bhv ist offline
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Hi....

Ist da eigentlich was bei rausgekommen?
Mache den Binnen erst im November und würde zum Saisonende gerne noch mal die Richtung fahren. Geht das jetzt mit dem SBF See? Oder net?

Gruß
Matze
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  #53  
Alt 25.08.2012, 01:21
almdudi almdudi ist offline
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Zitat:
Zitat von FJG78 Beitrag anzeigen
Rhein ohne Binnen Klasse A, kann ich nicht nachvollziehen!
Wusste gar nicht, daß es beim Sportbootführerschein Binnen Klassen gibt.
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  #54  
Alt 25.08.2012, 11:32
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von almdudi Beitrag anzeigen
Wusste gar nicht, daß es beim Sportbootführerschein Binnen Klassen gibt.
Beim SBF nicht, aber bei den Berufern.

Hier noch mal der Link:

http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...Elbe-Weser.pdf

4.1 regelt den Befähigungsnachweis.
__________________
Gruss Vestus
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  #55  
Alt 25.08.2012, 11:46
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Blubber Blubber ist offline
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Na klar gibt es beim SBF Binnen Klassen. Segel und Motor. Man macht einen allgemeinen Bogen, und dann die Zusätze Motor und/oder Segel.
Edit:

Da steht's gut beschrieben.
http://www.pa-bremen.de/scheine/binnen/sbf-binnen/
__________________
Viele Grüße, Henc
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  #56  
Alt 25.08.2012, 13:01
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Matze_bhv Matze_bhv ist offline
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Hi,

> 4.1 regelt den Befähigungsnachweis.

Zitat:

Der Führer eines Sportfahrzeuges muss mindestens den amtlichen Sportbootführerschein besitzen.

Zitat Ende

Tjo, welchen denn? Den Binnen? Oder den See?
Mein Nachbar fährt sei 30 Jahren und sagt See reicht.
Wenn mich die WaPo anhält ist das aber nur eine schwache Ausrede.

Aber das Forum und mein Nachbar haben doch gesagt......

Matze
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  #57  
Alt 25.08.2012, 13:17
else else ist offline
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Fällt unter Binnen.
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  #58  
Alt 25.08.2012, 13:21
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vestus vestus ist offline
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Da die Binnenschifffahrtsordnung gilt, sh. B 1,

B. Informationen zum bremischen Teil des Binnenschifffahrtsweges Elbe Weser
1. Rechtsvorschriften
• Polizeiverordnung über den Verkehr auf dem Binnenschifffahrtsweg Elbe-
Weser (für den Bereich des Landes Bremen)
Danach gilt der Erste Teil der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung für diesen
Bereich. Die Aufgaben der Strom- und Schifffahrtspolizeibehörde nach dieser
Verordnung wurden dem Hansestadt Bremischen Hafenamt übertragen. Das HBH ist
somit für den bremischen Teil der Geeste verkehrssicherungspflichtig.

kann man sich das selbst ausklamüsern. Ist aber in der Tat blöd formuliert.

Quelle:http://www.elwis.de/Freizeitschifffa...Elbe-Weser.pdf
__________________
Gruss Vestus
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  #59  
Alt 25.08.2012, 13:46
else else ist offline
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Zitat:
(1) Die Verhandlung und Entscheidung von Binnenschifffahrtssachen im ersten Rechtszug wird den folgenden Amtsgerichten übertragen:

1.
dem Amtsgericht Bremen

für die Weser nördlich von Nienburg (Weser), die Aller, die Leine, die bremischen Häfen nördlich der Geeste, die Lesum, die Wümme, die Hamme, den Hamme-Oste-Kanal, die Hunte mit Küstenkanal unterhalb der Schleuse Oldenburg, die Lune, die Ochtum sowie für die Geeste unterhalb der Schiffdorfer Schleuse (Landesgrenze Bremen - Niedersachsen),

2.
dem Amtsgericht Hamburg

für die Elbe im Geltungsbereich des Gesetzes über das gerichtliche Verfahren in Binnenschifffahrtssachen von Schnackenburg, Kilometer 472,70 abwärts, den Aland, die Jeetzel, die Ilmenau, den Elbe-Seitenkanal bis zur Einmündung in den Mittellandkanal, die auf der Westseite der Unterelbe einmündenden Wasserstraßen einschließlich Hadelner Kanal, Geeste-Kanal und Geeste bis zur Schiffdorfer Schleuse, soweit nicht das Amtsgericht Bremen zuständig ist, den Elbe-Lübeck-Kanal mit den Häfen in Lauenburg, die Trave, die Wakenitz und für die auf dem Ostufer der Unterelbe einmündenden Wasserstraßen einschließlich Nord-Ostsee-Kanal mit Gieselau-Kanal und Eider.

(2) Die Zuständigkeit für die genannten Gewässer erstreckt sich auf die mit ihnen in Verbindung stehenden Häfen und auf die in ihrem Bereich liegenden Seen.

aus:http://www.landesrecht.hamburg.de/jp...rHApArt1&st=lr
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  #60  
Alt 25.08.2012, 14:09
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Mücke Mücke ist offline
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Ich bin vor etwa 10 Jahren in der Schleuse Lintig von der Wasserschutzpolizei kontrolliert worden.
Auf die Frage von mir, welchen Schein sie denn sehen wollten ( Binnen o. See ), war die Antwort: " Das wissen wir jetzt auch nicht "

__________________
Gruß, Jörg

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  #61  
Alt 29.05.2019, 10:55
Steve_P Steve_P ist offline
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Moin wie ist denn jetzt eigentlich der aktuelle Stand bis 15 PS Führerscheinfrei oder nicht?
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  #62  
Alt 29.05.2019, 12:27
ulf_l ulf_l ist offline
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Ort: Mittelfranken
Beiträge: 1.572
Boot: Derzeit ohne
1.073 Danke in 649 Beiträgen
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Hallo

Das ist doch eine offizielle Wasserstraße, warum soll da nicht auch die 15PS Führerscheingrenze gültig sein ?
Hier https://www.elwis.de/DE/Sportschifffahrt/Wasserstrassenbezogene-Hinweise/Binnenschifffahrtsweg-Elbe-Weser.pdf?__blob=publicationFile&v=3
mal was mal bei ELWIS dazu findet.

Gruß Ulf
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