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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 18.09.2007, 08:57
Benutzerbild von Emotion
Emotion Emotion ist offline
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Glück gehabt
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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(Stan 4 / Abt. FW)
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  #52  
Alt 18.09.2007, 12:16
Benutzerbild von felix
felix felix ist offline
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Zitat:
Zitat von FreedomXL Beitrag anzeigen
Es geht um 15.000 EUR
(Seit ich Barzahlung oder Bezahlung mit Traveller Schecks erbeten habe ist übrigends Funkstille...)

Gruß
Lars
Ich habe vor einiger Zeit ein Boot um 17.000.- verkauft - war auch im Ausland (Italien) und der Käufer hat selbstverständlich das Geld in bar mitgehabt - sonst hätte er das Boot erst bekommen, wenn das Geld bei mir am Konto gewesen wäre.
Die Scheine hab ich allerdings nicht kontrolliert...
P.S.: Wo liegt eigentlich der Vorteil des Käufers bei Traveller Schecks im Vergleich zu Bargeld?
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Servus felix
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  #53  
Alt 18.09.2007, 12:28
Benutzerbild von xtw
xtw xtw ist offline
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Schrieb ich bereits oben, hier nochmal ausführlich :

Reiseschecks (Traveler Check)

Bei den Reiseschecks (auch: Travelerscheck, Traveler Cheque) handelt es sich im Grunde genommen nicht um einen Scheck, sondern um eine Versicherung. Reiseschecks werden jedoch international als Zahlungsmittel akzeptiert und im Verkehr der Banken untereinander wie Schecks behandelt.
Die Reiseschecks gibt es von mehreren Anbietern (beispielsweise American Express, Thomas Cook) und in unterschiedlichen Währungen und Stückelungen. Gegen eine Gebühr, die in der Regel 1% beträgt, können sie bei Banken und Sparkassen, aber auch den Niederlassungen der Reisescheckgesellschaften gekauft werden. Der Kunde erhält die gekauften Schecks und muss sie noch beim Kauf unterschreiben. Bei der späteren Verwendung des Reiseschecks als Zahlungsmittel ist eine zweite, identische Unterschrift des Kunden auf dem Scheck erforderlich.
Reiseschecks sind sicherer als Bargeld. Bei Verlust werden sie dem Kunden vor Ort kostenlos und in der Regel innerhalb von 24 Stunden ersetzt. Da beim Kauf von Reiseschecks in einer fremden Währung der günstige Briefkurs angewendet wird, ist eine kostengünstige Bargeldversorgung im Ausland möglich.

Von : http://de.wikipedia.org/wiki/Travellerscheck
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #54  
Alt 18.09.2007, 12:30
Benutzerbild von Günther
Günther Günther ist offline
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Beiträge: 695
Boot: Abbate Primatist 23
440 Danke in 251 Beiträgen
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Zitat:
Zitat von elba Beitrag anzeigen
Einspruch
Guten Abend zusammen
Selbstverständlich kann kein Angestellter ( auch kein Vorstand oder Eigentümer einer Bank) einen eigenen Scheck bestätigen, da die auf dem Scheck angedruckte Bank ja selbst Bezogener ist. Den Scheck einer fremden Bank wird eh niemand bestätigen.
In der Praxis gibt es deshalb neben dem LZB-Scheck ( inzwischen sehr umständlich wegen dem Rückzug der LZB aus der Fläche)das folgende Verfahren:
Der Kunde erteilt den schriftlichen, unwiderruflichen Auftrag zur Einlösung eines bestimmten Schecks und die Bank blockiert intern den Betrag / die Kreditlinie in entsprechender Höhe. Danach erstellt sie eine Bestätigung der Einlösung ( Erfüllungsvertrag gegenüber dem Scheckaussteller) innerhalb einer Vorlagefrist.
Somit bestätigt sie nicht den Scheck selbst!!! ( Was ja auch gar nicht möglich ist).
Der Kunde kann dann bei dem Zustandekommen des Geschäftes den Scheck ausstellen und mit der Bestätigung dem Käufer übergeben.

Grüße
Joachim
Sehr gut, jetzt haben wir den genauen Vorgang, danke Joachim.
Somit haben wir die Begriffsverwirrungen geklärt.
Genau dies meinte ich mit "bankbeglaubigtem" Scheck und das
ist eben ein üblicher Vorgang heute.
Man müßte dem Kind (Vorgang) dann nur einen Namen geben

Günther
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