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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 30.09.2009, 12:21
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Zitat:
Zitat von Maas-Skipper Beitrag anzeigen
"CE-Kennzeichnung sagt aus, daß die Sicherheitsanforderungen der EU an Bau und Ausrüstung bei Inbetriebnahme des Bootes erfüllt worden sind."
Es ist das Schöne daran, dass es im Umkehrschluß bedeutet, dass z.B. die
original mit dem Boot gelieferte Navi-Beleuchtung auch in D ihre Zulassung
hat. Sollte man den Ami-Billigkram gegen DHI-geprüfte Navi-Leuchten
austauschen, hat man zwar die hier geforderte Navi-Zulassung, dafür hat
das gesamte Boot aber keine CE mehr... lustig lustig
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Akki

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  #52  
Alt 30.09.2009, 14:17
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Hier wurde mehrfach behauptet, daß eine Zulassung bei lokalen Wassersportämtern (WSA's) vom Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung abhängig gemacht wird.
Dazu ist zu sagen, daß weder das WSA Duisburg noch das WSA Berlin nach einer solchen Konformitätsbescheinigung fragen.
Wenn es vereinzelt Behörden gibt, die nach dieser Bescheinigung fragen (z. B. WSA Mannheim), heißt das noch lange nicht, daß eine Zulassung verwehrt werden kann, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt.

Boote dürfen nach wie vor ohne CE-Kennzeichen gekauft, verkauft (von nicht gewerblichen Anbietern), bewegt und benutzt werden, und zwar unabhängig von ihrem Alter. Lediglich das Inverkehrbringen ist ohne Konfomitätserklärung nicht erlaubt.

Grüße

Matthias.
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  #53  
Alt 30.09.2009, 14:35
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Boote dürfen nach wie vor ohne CE-Kennzeichen gekauft, verkauft (von nicht gewerblichen Anbietern), bewegt und benutzt werden, und zwar unabhängig von ihrem Alter. Lediglich das Inverkehrbringen ist ohne Konfomitätserklärung nicht erlaubt.
Der nächste der das behauptet, sperre ich!
SeeSpbootV §3
Zitat:
Soweit Sportboote, die nach dem 15. Juni 1998 erstmals auf den Markt der Europäischen Gemeinschaft oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum gelangen, zugleich gemäß § 3 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 4 der Verordnung über das Inverkehrbringen von Sportbooten vom 18. Dezember 1995 (BGBl. I S. 1936) kennzeichnungspflichtig sind, dürfen sie nur in Betrieb genommen werden, wenn sie mit der CE-Kennzeichnung im Sinne des § 4 Abs. 1 und 2 der vorgenannten Verordnung versehen sind.
Das Boot darf nicht in Betrieb genommen werden - kurz und klar und keine Ausflüchte mehr!
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #54  
Alt 30.09.2009, 14:43
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Das Boot darf nicht in Betrieb genommen werden - kurz und klar und keine Ausflüchte mehr!
Ich weiß von Anwälten die sind da anderer Meinung, allen voran was den Privatmann in einer Herstellerhaftung angeht ist dies nach deren Meinung mit dem deutschen Produkthaftungsgesetz nicht vereinbar, der Ausgang der Klagen ist allerdings noch offen............

... insofern halte dies

Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Der nächste der das behauptet, sperre ich!
Ausflüchte mehr!
für übertrieben.
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Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.

Geändert von prokulus (30.09.2009 um 14:50 Uhr)
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  #55  
Alt 30.09.2009, 14:48
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Zitat:
Zitat von prokulus.de Beitrag anzeigen
Ich weiß von Anwälten die sind da anderer Meinung
Was Anwälte meinen ist schön und gut, "leider" ist dies nur aktuell eine rechtsgültige Verordnung, zu deren Einhaltung der WSA und andere Kennzeichenausteller verpflichtet sind.
Bernd
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Bernd
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  #56  
Alt 30.09.2009, 14:53
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Was macht dann z.B. unser BF-User Gubi, der sein Boot komplett selbst gebaut und in Verkehr gebracht hat
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  #57  
Alt 30.09.2009, 14:54
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Bernd,

Du kannst mich gerne sperren, das ist ja schließlich Dein Forum. Aber dennoch gelten die rechtlichen Voraussetzungen auch hier.
Die von Dir zitierte Richtlinie bzw. Verordnung gilt (und das hast Du ja auch völlig richtig zitiert) für KENNZEICHNUNGSPFLICHTIGE Sportboote. Und es sind nun 'mal nicht alle Sportboote kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflichtig sind grundsätzlich nur Boote, die nach 1998 IN VERKEHR GEBRACHT WERDEN.

Des weiteren mußt Du unter Umständen auch die WSA's Duisburg und Berlin sperren, denn die behaupten das auch...
Boote dürfen weiterhin ohne CE-Kennzeichen in Betrieb genommen, aber nicht in Verkehr gebracht werden. Ist halt nicht ganz so kurz und so klar.

Grüße

Matthias
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  #58  
Alt 30.09.2009, 14:57
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Mal anders gefragt, hat schon jemand eine Stafte oder eine Geldbuße oder so wegen dem Verstoß (§5 Ordnungswidrigkeit) bekommen?
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Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #59  
Alt 30.09.2009, 14:59
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Des weiteren mußt Du unter Umständen auch die WSA's Duisburg und Berlin sperren, denn die behaupten das auch...
Köln auch ............
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Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt.
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  #60  
Alt 30.09.2009, 15:12
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Kennzeichnungspflichtig sind grundsätzlich nur Boote, die nach 1998 IN VERKEHR GEBRACHT WERDEN.
Und hättest du auch den ersten Beitrag dieses Threads gelesen, anstatt irgendwo in der Mitte anzufangen, wüstest du, das es hier um ein Boot Baujahr 1999 geht.
Und wie du dem WSA erklärst, dass du ein 99 Boot bereits Juni 98 "in verkehr gebracht" hast, würde mich sehr interessieren .

Bernd
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  #61  
Alt 30.09.2009, 15:22
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Was macht dann z.B. unser BF-User Gubi, der sein Boot komplett selbst gebaut und in Verkehr gebracht hat
Jemand ne Idee ??

Oder darf er es nur nicht veräußern ?
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  #62  
Alt 30.09.2009, 15:27
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Hier wurde mehrfach behauptet, daß eine Zulassung bei lokalen Wassersportämtern (WSA's) vom Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung abhängig gemacht wird.
Dazu ist zu sagen, daß weder das WSA Duisburg noch das WSA Berlin nach einer solchen Konformitätsbescheinigung fragen...
Das WSA Berlin verlangt definitiv die CE Zertifizierung! Ich habe versucht mein Boot anzumelden, sogar mit einer Bescheinigung, dass die CE in der Mache ist.

Da war nichts, aber auch gar nichts zu machen. Also bitte keine falschen Behauptungen aufstellen.

Boote welche vor 1998 in der EU zugelassen waren, sind natürlich davon ausgenommen.

http://www.wsa-berlin.wsv.de/service...fahrzeugen.pdf

Der Bußgedlkatalog Brandenburg sagt aus: Ein Sportboot in Verkehr bringen ohne CE-Kennzeichnung: 100-500 Euro Bußgeld. Berlin ist noch teurer.

Gruß
Matthias
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  #63  
Alt 30.09.2009, 15:48
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Zitat:
Zitat von mattiju Beitrag anzeigen
Das WSA Berlin verlangt definitiv die CE Zertifizierung!
Nein, tut es nicht - jedenfalls nicht für nicht kennzeichnungspflichtige Boote (s.o.). Hier der Antrag auf Zulassung des WSA Berlin, da steht nichts von einer Konformitätserklärung: http://www.wsa-b.de/schifffahrt/frei...nzeichnung.pdf

Grüße

Matthias.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf antrag_kennzeichnung_berlin.pdf (101,5 KB, 199x aufgerufen)
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  #64  
Alt 30.09.2009, 15:50
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Und hättest du auch den ersten Beitrag dieses Threads gelesen, anstatt irgendwo in der Mitte anzufangen, wüstest du, das es hier um ein Boot Baujahr 1999 geht.
Und wie du dem WSA erklärst, dass du ein 99 Boot bereits Juni 98 "in verkehr gebracht" hast, würde mich sehr interessieren .

Bernd
Und mich würde sehr interessieren, wie ich (also ich persönlich) denn überhaupt ein Boot in Verkehr bringen kann .

Grüße

Matthias.
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  #65  
Alt 30.09.2009, 15:51
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Nein, tut es nicht - jedenfalls nicht für nicht kennzeichnungspflichtige Boote ...
Was machen die dann erst mal, wenn nun die Kennzeichnungspflicht aufgehoben wird
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Akki

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  #66  
Alt 30.09.2009, 15:52
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Und mich würde sehr interessieren, wie ich (also ich persönlich) denn überhaupt ein Boot in Verkehr bringen kann .
Das geht ja nur mit nem Trailer !
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Akki

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  #67  
Alt 30.09.2009, 16:23
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Hat jemand ne klare Aussage, wer ne CE (also Konformitätserklärung) ausstellen darf?

Ausbildung, Status, Jahreseinkommen, Anzahl unterstellter Mitarbeiter.....

Jede Maschine braucht ne CE, wenn sie in nem 1 Mann Betrieb entsteht unterschreibt der Mann auch die CE (Musterformular hat er sich vom VDMA runtergeladen).

Wie ist das bei nem ein Mann Anhänger-Fahrzeugbau-betrieb? etc.....

Bei Booten macht zum Teil der Importeur die CE.....


Warum mach ich nicht ne "Werft" auf und Erkläre Konformität für x00,-- €.
(Kopiere ein paar Blatt A4 und schau gschwind nach dem nötigsten--Tank usw. Am Bayliner-Rumpf etc. brauchen wir ja net rumzurätseln, hält ja...)

Wer gibt mir den ersten Auftrag?????
__________________
Viele Grüße Fränkie

Während die Frauen noch zweifelnd zögern wissen die Männer schon.........dass ihr Handeln falsch war!
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  #68  
Alt 30.09.2009, 16:36
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Nein, tut es nicht - jedenfalls nicht für nicht kennzeichnungspflichtige Boote (s.o.). Hier der Antrag auf Zulassung des WSA Berlin, da steht nichts von einer Konformitätserklärung: http://www.wsa-b.de/schifffahrt/frei...nzeichnung.pdf

Grüße

Matthias.
unglaublich. Ich war im Juli beim WSA Berlin. Dann hab ich das wohl geträumt. Worauf willst Du hinaus? Einfach nur Recht haben?

Auszug der Webseite:
Folgende Unterlagen sind unbedingt bei Beantragung mit einzureichen:
  • Eigentumsnachweis für Boot und Motor (in Kopie)
  • Personaldokument mit Angaben zur Anschrift
  • Antrag auf Zuteilung eines amtlichen Kennzeichens / Änderung der Angaben im Kennzeichenausweis (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
  • gegebenenfalls eine Vollmacht
  • Vorlage einer Kopie der Konformitätserklärung nach Anhang XV der Richtlinie 94/25 EG
  • bei Eigenbauten ist mindestens ein Foto dem Antrag beizulegen
Allerdings ist mein Boot kennzeichnungspflichtig. Wenn es das nicht wäre, gehe ich doch dort gar nicht hin!

Wie hoch das Risiko ist ohne CE erwischt zu werden, muß jeder für sich selbst einschätzen. Wenn alles gut geht und nix passiert ist doch auch alles gut. Aber wenn, ist das Gejammere groß...
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  #69  
Alt 30.09.2009, 18:25
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Zitat:
Zitat von mattiju Beitrag anzeigen
Allerdings ist mein Boot kennzeichnungspflichtig. Wenn es das nicht wäre, gehe ich doch dort gar nicht hin!
Na also,

dann gibt es doch gar keinen Widerspruch zwischen unseren Standpunkten.
Wenn Du ein Boot von einem gewerbsmäßigen Händler erwirbst, unterliegt es selbstverständlich der Sportbootrichtlinie (wobei dann der Händler der Inverkehrbringer ist, also ist er für die Zertifizierung und Kennzeichnung verantwortlich). Wenn Du aber ein Boot von Lieschen Müller gebraucht kaufst, und Fräulein Müller handelt nicht gewerbsmäßig mit Booten, dann wird dieses Boot auch nicht in Verkehr gebracht - weder von Dir noch von Lieschen. Also unterliegt dieses Boot auch nicht der Sportbootrichtlinie.
Und dann fragt das WSA Berlin (und andere WSA's) auch nicht nach irgendwelchen CE-Unterlagen. Tut es das doch, muß man halt darauf hinweisen, dass dieses Boot eben nicht der Sportbootrichtlinie unterliegt. Sollten sich die Mitarbeiter im WSA dann immer noch querstellen, handeln sie ohne Rechtsgrundlage.
Ob du Dein Boot dann dennoch zertifizieren läßt, weil Du Dir andere Vorteile davon versprichst (z. B. Wiederverkauf), steht Dir natürlich frei.

Grüße

Matthias.
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  #70  
Alt 30.09.2009, 18:50
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Na also,

dann gibt es doch gar keinen Widerspruch zwischen unseren Standpunkten.
Wenn Du ein Boot von einem gewerbsmäßigen Händler erwirbst, unterliegt es selbstverständlich der Sportbootrichtlinie (wobei dann der Händler der Inverkehrbringer ist, also ist er für die Zertifizierung und Kennzeichnung verantwortlich). Wenn Du aber ein Boot von Lieschen Müller gebraucht kaufst, und Fräulein Müller handelt nicht gewerbsmäßig mit Booten, dann wird dieses Boot auch nicht in Verkehr gebracht - weder von Dir noch von Lieschen. Also unterliegt dieses Boot auch nicht der Sportbootrichtlinie.
Und dann fragt das WSA Berlin (und andere WSA's) auch nicht nach irgendwelchen CE-Unterlagen. Tut es das doch, muß man halt darauf hinweisen, dass dieses Boot eben nicht der Sportbootrichtlinie unterliegt. Sollten sich die Mitarbeiter im WSA dann immer noch querstellen, handeln sie ohne Rechtsgrundlage.
Ob du Dein Boot dann dennoch zertifizieren läßt, weil Du Dir andere Vorteile davon versprichst (z. B. Wiederverkauf), steht Dir natürlich frei.

Grüße

Matthias.
Matthias, Du hast doch hier schon eine absolut aussagekräftige Antwort zum Thema -Inverkehrbringen- erhalten.

http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=22

Und für Herrn Beyer in Berlin gilt ganz eindeutig der Stichtag 16.6.98,
egal wer da was von wem gekauft hat.
__________________
Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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  #71  
Alt 30.09.2009, 20:36
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Wie Matthias auf sein Unwissen beharrt ist überwältigend...

Ok, ich hab ein günstigen BJ.2001 Import von privat an der Hand, ohne CE. Du meldest ihn für mich an und wenn das nicht klappt zahlst du die 2000€ Nachzertifizierung. Deal?

Bernd
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Euer boote-forum.de Admin
Bernd
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  #72  
Alt 05.10.2009, 14:19
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tach zusammen, also das Inverkehrbringen wurde ja schon mehrfach erläutert...zum thema ohne ce erwischt werden noch folgender Auszug aus der 10.GPSGV:
§ 4a
Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen
(1) Abweichend von § 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung darf mit einem Sportboot im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3,
1. das nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wird und
2. dessen Länge des Schiffskörpers L 20 m nicht überschreitet und das kein Fahrgastschiff im Sinne der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist,
am Verkehr auf den Wasserstraßen des Bundes nur teilgenommen werden, wenn es mit der CEKennzeichnung nach § 3 Abs. 1 versehen ist.
Also selbst mit Anmeldung und dennoch ohne CE-Kennzeichnung stellt es eine Ordnungswidirgkeit dar...ob das jemand prüft sei dahin gestellt!
Also ich kenne kein WSA mehr das ohne CE ein Boot anmeldet...
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  #73  
Alt 05.10.2009, 14:31
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Zitat:
Zitat von Segelmatt Beitrag anzeigen
Bernd,

Du kannst mich gerne sperren, ...
Die von Dir zitierte Richtlinie bzw. Verordnung gilt (und das hast Du ja auch völlig richtig zitiert) für KENNZEICHNUNGSPFLICHTIGE Sportboote. Und es sind nun 'mal nicht alle Sportboote kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflichtig sind grundsätzlich nur Boote, die nach 1998 IN VERKEHR GEBRACHT WERDEN.
...
Grüße
Matthias
Kennzeichnungspflichtig ist grundsätzlich jedes Boot das auf einer Binnenschifffahrtsstraße betrieben werde soll! Ausnahmen (§2 KlFzKV-BinSch) hiervon bilden die Boote die nur "mit Muskelkraft" oder "nicht mehr als 3PS" "bis zu 5,50m Länge ausschließlich unter Segel" betrieben werden...diese benötigen kein amtliches Kennzeichen, dennoch unterliegen diese der Kennzeichnungsverordnung und müssen außen einen Namen und Ihnen den Namen und die Anschrift des Eigentümers als Kennzeichen tragen/haben. Die einzigen Boot die keine CE bekommen sind unter 2,50m lang...ein wenig bessere Information und es würden hier nicht nur halbwahrheiten und sture behauptungen veröffentlicht!

Gruß
Merowinger
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  #74  
Alt 05.10.2009, 15:12
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Zitat:
Zitat von merowinger Beitrag anzeigen
§ 4a


...am Verkehr auf den Wasserstraßen des Bundes nur teilgenommen werden, wenn es mit der CE-Kennzeichnung nach § 3 Abs. 1 versehen ist.
Damit ist das leidige Thema "Konformitätserklärung nur auf Binnenwasserstraßen notwendig" auch vom Tisch.

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat endlich den schwarzen Peter an die kontrollierenden Kräfte weitergereicht und kann nun getrost die Kennzeichnungspflicht aufheben.

Die Frage ist also wirklich, wer das künftig kontrolliert.
__________________
Gruß
Wolfgang
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  #75  
Alt 08.10.2009, 11:22
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Zitat:
Zitat von kaceka Beitrag anzeigen

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung...kann nun getrost die Kennzeichnungspflicht aufheben.
...theoretisch ja...allerdings denke ich nicht, dass im Interesse von den meißten "hobby-kapitänen" wäre. Ich bin einige mal von Motorboot-Rasern beinahe zum kentern gebracht worden...wenn das einmal passier "dummgelaufen" wenn man sich aber einen Spass draus macht einen Paddler zu umkreisen und mit Wellen das kentern provoziert bleibt einem nur die Anzeige! Aber wen soll ich denn Anzeigen die "Hiedi" mit Liegeplatz "Köln"? Eine polizeiliche Verfolgung ist so gut wie unmöglich...und "fahrflucht" wird an der Tagesordnung stehen...also jeder macht was er will ud der stärkere gewinnt!! Ich bin gegen die Abschaffung...!
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