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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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original mit dem Boot gelieferte Navi-Beleuchtung auch in D ihre Zulassung hat. Sollte man den Ami-Billigkram gegen DHI-geprüfte Navi-Leuchten austauschen, hat man zwar die hier geforderte Navi-Zulassung, dafür hat das gesamte Boot aber keine CE mehr... lustig lustig ![]()
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#52
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Hier wurde mehrfach behauptet, daß eine Zulassung bei lokalen Wassersportämtern (WSA's) vom Vorhandensein einer CE-Kennzeichnung abhängig gemacht wird.
Dazu ist zu sagen, daß weder das WSA Duisburg noch das WSA Berlin nach einer solchen Konformitätsbescheinigung fragen. Wenn es vereinzelt Behörden gibt, die nach dieser Bescheinigung fragen (z. B. WSA Mannheim), heißt das noch lange nicht, daß eine Zulassung verwehrt werden kann, wenn eine solche Erklärung nicht vorliegt. Boote dürfen nach wie vor ohne CE-Kennzeichen gekauft, verkauft (von nicht gewerblichen Anbietern), bewegt und benutzt werden, und zwar unabhängig von ihrem Alter. Lediglich das Inverkehrbringen ist ohne Konfomitätserklärung nicht erlaubt. Grüße Matthias.
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#53
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SeeSpbootV §3 Zitat:
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Euer boote-forum.de Admin Bernd
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#54
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... insofern halte dies für übertrieben.
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Herbert alias prokulus ![]() Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt. Geändert von prokulus (30.09.2009 um 15:50 Uhr) |
#55
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Was Anwälte meinen ist schön und gut, "leider" ist dies nur aktuell eine rechtsgültige Verordnung, zu deren Einhaltung der WSA und andere Kennzeichenausteller verpflichtet sind.
Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#56
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Was macht dann z.B. unser BF-User Gubi, der sein Boot komplett selbst gebaut und in Verkehr gebracht hat
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. . Akki ![]() dieser Beitrag wurde ohne KI erstellt...
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#57
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Bernd,
Du kannst mich gerne sperren, das ist ja schließlich Dein Forum. Aber dennoch gelten die rechtlichen Voraussetzungen auch hier. Die von Dir zitierte Richtlinie bzw. Verordnung gilt (und das hast Du ja auch völlig richtig zitiert) für KENNZEICHNUNGSPFLICHTIGE Sportboote. Und es sind nun 'mal nicht alle Sportboote kennzeichnungspflichtig. Kennzeichnungspflichtig sind grundsätzlich nur Boote, die nach 1998 IN VERKEHR GEBRACHT WERDEN. Des weiteren mußt Du unter Umständen auch die WSA's Duisburg und Berlin sperren, denn die behaupten das auch... Boote dürfen weiterhin ohne CE-Kennzeichen in Betrieb genommen, aber nicht in Verkehr gebracht werden. Ist halt nicht ganz so kurz und so klar. Grüße Matthias |
#58
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Mal anders gefragt, hat schon jemand eine Stafte oder eine Geldbuße oder so wegen dem Verstoß (§5 Ordnungswidrigkeit) bekommen?
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Herbert alias prokulus ![]() Ich habe keine Angst zu sterben, ich habe nur Angst, ich habe nicht genug gelebt. |
#60
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Und wie du dem WSA erklärst, dass du ein 99 Boot bereits Juni 98 "in verkehr gebracht" hast, würde mich sehr interessieren ![]() Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#61
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Oder darf er es nur nicht veräußern ?
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#62
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Da war nichts, aber auch gar nichts zu machen. Also bitte keine falschen Behauptungen aufstellen. Boote welche vor 1998 in der EU zugelassen waren, sind natürlich davon ausgenommen. http://www.wsa-berlin.wsv.de/service...fahrzeugen.pdf Der Bußgedlkatalog Brandenburg sagt aus: Ein Sportboot in Verkehr bringen ohne CE-Kennzeichnung: 100-500 Euro Bußgeld. Berlin ist noch teurer. Gruß Matthias |
#63
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Nein, tut es nicht - jedenfalls nicht für nicht kennzeichnungspflichtige Boote (s.o.). Hier der Antrag auf Zulassung des WSA Berlin, da steht nichts von einer Konformitätserklärung: http://www.wsa-b.de/schifffahrt/frei...nzeichnung.pdf
Grüße Matthias. |
#64
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![]() Grüße Matthias. |
#65
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#66
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Das geht ja nur mit nem Trailer !
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#67
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Hat jemand ne klare Aussage, wer ne CE (also Konformitätserklärung) ausstellen darf?
Ausbildung, Status, Jahreseinkommen, Anzahl unterstellter Mitarbeiter..... Jede Maschine braucht ne CE, wenn sie in nem 1 Mann Betrieb entsteht unterschreibt der Mann auch die CE (Musterformular hat er sich vom VDMA runtergeladen). Wie ist das bei nem ein Mann Anhänger-Fahrzeugbau-betrieb? etc..... Bei Booten macht zum Teil der Importeur die CE..... Warum mach ich nicht ne "Werft" auf und Erkläre Konformität für x00,-- €. (Kopiere ein paar Blatt A4 und schau gschwind nach dem nötigsten--Tank usw. Am Bayliner-Rumpf etc. brauchen wir ja net rumzurätseln, hält ja...) Wer gibt mir den ersten Auftrag????? ![]() |
#68
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Auszug der Webseite: Folgende Unterlagen sind unbedingt bei Beantragung mit einzureichen:
![]() Wie hoch das Risiko ist ohne CE erwischt zu werden, muß jeder für sich selbst einschätzen. Wenn alles gut geht und nix passiert ist doch auch alles gut. Aber wenn, ist das Gejammere groß... |
#69
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![]() Zitat:
dann gibt es doch gar keinen Widerspruch zwischen unseren Standpunkten. Wenn Du ein Boot von einem gewerbsmäßigen Händler erwirbst, unterliegt es selbstverständlich der Sportbootrichtlinie (wobei dann der Händler der Inverkehrbringer ist, also ist er für die Zertifizierung und Kennzeichnung verantwortlich). Wenn Du aber ein Boot von Lieschen Müller gebraucht kaufst, und Fräulein Müller handelt nicht gewerbsmäßig mit Booten, dann wird dieses Boot auch nicht in Verkehr gebracht - weder von Dir noch von Lieschen. Also unterliegt dieses Boot auch nicht der Sportbootrichtlinie. Und dann fragt das WSA Berlin (und andere WSA's) auch nicht nach irgendwelchen CE-Unterlagen. Tut es das doch, muß man halt darauf hinweisen, dass dieses Boot eben nicht der Sportbootrichtlinie unterliegt. Sollten sich die Mitarbeiter im WSA dann immer noch querstellen, handeln sie ohne Rechtsgrundlage. Ob du Dein Boot dann dennoch zertifizieren läßt, weil Du Dir andere Vorteile davon versprichst (z. B. Wiederverkauf), steht Dir natürlich frei. Grüße Matthias. |
#70
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![]() Zitat:
http://www.boote-forum.de/showpost.p...9&postcount=22 Und für Herrn Beyer in Berlin gilt ganz eindeutig der Stichtag 16.6.98, egal wer da was von wem gekauft hat.
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Gruß aus Berlin Jörg ![]() Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.
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#71
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Wie Matthias auf sein Unwissen beharrt ist überwältigend...
Ok, ich hab ein günstigen BJ.2001 Import von privat an der Hand, ohne CE. Du meldest ihn für mich an und wenn das nicht klappt zahlst du die 2000€ Nachzertifizierung. Deal? Bernd
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Euer boote-forum.de Admin Bernd |
#72
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![]() tach zusammen, also das Inverkehrbringen wurde ja schon mehrfach erläutert...zum thema ohne ce erwischt werden noch folgender Auszug aus der 10.GPSGV: § 4a Teilnahme am Verkehr mit Sportfahrzeugen (1) Abweichend von § 3 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung darf mit einem Sportboot im Sinne des § 1 Abs. 2 und 3,
1. das nach dem 15. Juni 1998 erstmals in der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum in den Verkehr gebracht wird und 2. dessen Länge des Schiffskörpers L 20 m nicht überschreitet und das kein Fahrgastschiff im Sinne der Binnenschiffsuntersuchungsordnung ist, am Verkehr auf den Wasserstraßen des Bundes nur teilgenommen werden, wenn es mit der CEKennzeichnung nach § 3 Abs. 1 versehen ist. Also selbst mit Anmeldung und dennoch ohne CE-Kennzeichnung stellt es eine Ordnungswidirgkeit dar...ob das jemand prüft sei dahin gestellt! Also ich kenne kein WSA mehr das ohne CE ein Boot anmeldet...
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#73
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Gruß Merowinger |
#74
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Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung hat endlich den schwarzen Peter an die kontrollierenden Kräfte weitergereicht und kann nun getrost die Kennzeichnungspflicht aufheben. Die Frage ist also wirklich, wer das künftig kontrolliert.
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Gruß Wolfgang |
#75
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