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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 15.11.2007, 08:10
Benutzerbild von Jörg
Jörg Jörg ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Sorry, Ecki, aber bei Infos, die mit "hat mir mal jemand gesagt" anfangen, bekomme ich regelmäßig Allergie.
Das ist Unsinn, was Dir da gesagt wurde. Bei einem bestehenden Vertrag der Privaten kann der Beitrag niemals wegen des Gesundheitszustandes erhöht werden.

Gruß
Norman
Genau so ist es und in der Regel ist eine PKV für Selbständige günstiger als die normale Kasse, ausser man muß eine ganze Familie freiwillig versichern
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Gruß Jörg
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  #52  
Alt 15.11.2007, 08:43
Skibbää Skibbää ist offline
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Kann ich nur bestätigen...zahle inkl. PV als Selbstständiger inkl. AG-Anteil inklusiv eines SB-Betrages sage und schreibe 105,76€ (!!)...wenn ich für jeden meiner Mitarbeiter genau den gleichen Betrag bezahlen müßte und noch jedes Jahr den SB-Betrag voll zahlen müßte, würde ich immer noch richtig Geld sparen.. vom rund um Sorglospaket gar nicht gesprochen.

Aber eines ist klar....sobald man Familienangehörige mit versichert, oder vor dem wechseln in die PV irgendwelche gesundheitlichen Problem hat, wirds teuer.... und da haben die Gesetzlichen Krankenkassen dann wieder ihre Vorteile...( auf Kosten der hochverdienenden, gesunden, gesetzlich Versicherten )
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  #53  
Alt 15.11.2007, 09:43
Bossi Bossi ist offline
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Zitat:
Zitat von TomHH Beitrag anzeigen
Die privaten Kassen rechnen monatlich ab, die gesetzlichen quartalsweise.
Der Onkel bekommt seine Kohle also um einiges schneller.

Des weiteren kann der Onkel auch noch so einiges abrechnen, das die gesetzlichen nicht bezahlen würden. Darum ist der Onkel ganz geil auf die Privatpatienten.
Als Privatpatient erhalte ich im Laufe des Jahres meine Rechnungen, die ich sofort und direkt an den Arzt bezahle. Am Jahresende überlege ich dann, ob ich es einreiche oder nicht. Wenn ich eine bestimmte Summe nicht übersteige gibt es eine Beitragsrückerstattung...

Die Ärzte haben an den gesetzlich Versicherten weniger Interesse weil Sie nicht nach effektiv erbrachter Leistung bezahlt werden. Sie erhalten eine Quote, die nach Anzahl der "abgefertigten" Patienten von der gesetzl. KK ermittelt und dem Arzt vorgegeben wird. Die Privaten fallen nicht in diese Quotenregelung und bei denen gibt es auch keine vorgeschriebenen Arzneimittel, die zwar gerade sehr günstig sind aber die Krankheit ggfs. nur unzureichend oder langsamer heilen.

Diese Quoten wurden auf ein Minimum zusammengestrichen, damit sich die Krankenkasse mal wieder eine neue Marmoreingangshalle mit goldenen Lettern darüber leisten kann. Der Begriff "Beitragssenkungen" existiert nicht im Wortschatz der gesetzl. Krankenkasse, obwohl es hohe Einsparungen gegeben hat.

Ich find dieses System absolut unfair, kann jedoch den Arzt auch verstehen. Wenn jemand an anderer Stelle täglich 12 Stunden Arbeit leistet und nur für durchschnittlich 8 Stunden bezahlt wird ist das Geschreie sicherlich auch gross...

Ich werde aber auch nie begreifen, warum tantiemeberechtigte Mitarbeiter, die ggfs. auch noch Urlaubs und Weihnachtsgeld als 13./14. Gehalt erhalten, entsprechend mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Wird man mehr "krank" wenn man Sonderzahlungen erhält???
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  #54  
Alt 15.11.2007, 10:06
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Das würde mich echt mal interessieren! Das ist kein Einzelfall, das ist die ständige Realität. Egal bei welchem Arzt man sich in die halbtägliche Gefangenschaft begibt.
Mein Zahnarzt hat mich mal zusammengeschissen, weil ich eine Viertelstunde Verspätung zum Termin hatte.
Begründet hat er das damit, daß er sonst seine Termine nicht einhalten kann.
Und tatsächlich, ich muß seltenst länger als 5 Minuten warten, halte aber seitdem meine Termine ein. Dafür werde ich extra einen Tag vorher kurz angerufen und an den Termin erinnert.

Ich bin übrigens nicht Privatversichert
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  #55  
Alt 15.11.2007, 10:16
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Zitat:
Zitat von Bossi Beitrag anzeigen
Ich werde aber auch nie begreifen, warum tantiemeberechtigte Mitarbeiter, die ggfs. auch noch Urlaubs und Weihnachtsgeld als 13./14. Gehalt erhalten, entsprechend mehr Krankenversicherungsbeiträge zahlen müssen.
Wird man mehr "krank" wenn man Sonderzahlungen erhält???
Ich bin auch privat versichert, sogar leidenschaftlich gern.
Aber das System der GKV mit der Beitragsberechnung in Prozent des Einkommens kann ich trotzdem nachvollziehen.
Es wird nun mal aufs Jahresbrutto gerechnet. Wenn jemand ohne Sonderzahlungen mit 12 Monatsgehältern genau soviel verdient wie jemand, der dafür 14 Monatsgehälter + Tantiemen und sonstnochwas bekommt, ist auch der gleiche Beitrag fällig.
Jemand mit einem geringeren Einkommen hat ja auch nicht weniger Krankheitskosten als jemand mit einem höheren Einkommen und zahlt trotzdem weniger.
Der Beitrag wird ja auch nur bis zur Beitragbemessunggrenze erhoben (z.Zt. 3.562,50 mtl bzw. 42.750 im Jahr).

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (15.11.2007 um 10:19 Uhr)
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  #56  
Alt 15.11.2007, 10:58
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mein Zahnarzt hat mich mal zusammengeschissen, weil ich eine Viertelstunde Verspätung zum Termin hatte.

Ich bin übrigens nicht Privatversichert
na.... wenn da mal nicht der wahre Grund dein letzter Satz war







....der mußte jetzt leider sein
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  #57  
Alt 15.11.2007, 11:00
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Mein Zahnarzt hat mich nicht mal angemacht als ich den Termin ganz vergessen hatte.

Gruß
Norman
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  #58  
Alt 15.11.2007, 11:20
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Zitat:
Zitat von Skibbää Beitrag anzeigen
na.... wenn da mal nicht der wahre Grund dein letzter Satz war

Ne, das ist ein Freund von mir. Der darf das. Dafür komm ich auch am Wochenende wenns brennt und fahre nicht zu irgendeinem der Bereitschaft hat (was bei mir gleich mal 70km ausmachen kann).

Wir gehn dafür dann mal wieder gemeinsam Kanufahren.
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  #59  
Alt 15.11.2007, 21:58
Bossi Bossi ist offline
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Ich bin auch privat versichert, sogar leidenschaftlich gern.
Aber das System der GKV mit der Beitragsberechnung in Prozent des Einkommens kann ich trotzdem nachvollziehen.
Es wird nun mal aufs Jahresbrutto gerechnet. Wenn jemand ohne Sonderzahlungen mit 12 Monatsgehältern genau soviel verdient wie jemand, der dafür 14 Monatsgehälter + Tantiemen und sonstnochwas bekommt, ist auch der gleiche Beitrag fällig.
Jemand mit einem geringeren Einkommen hat ja auch nicht weniger Krankheitskosten als jemand mit einem höheren Einkommen und zahlt trotzdem weniger.
Der Beitrag wird ja auch nur bis zur Beitragbemessunggrenze erhoben (z.Zt. 3.562,50 mtl bzw. 42.750 im Jahr).

Gruß
Norman
Wie auch immer - die gesetzlichen Beiträge werden in Abhängigkeit vom Einkommen, wenn auch nur bis zur Bemessungsgrenze, berechnet.

Verursacht jemand mit 42000 tsd Jahresverdienst mehr Krankheitskosten als jemand mit weniger Einkommen??? Bei der PKV sind die Beiträge einkommensunabhängig und richten sich nur nach ausgewählten Tarifvarianten. Und das ist m.E. auch sinnvoll...
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  #60  
Alt 15.11.2007, 22:11
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Zitat:
Zitat von Bossi Beitrag anzeigen
Bei der PKV sind die Beiträge einkommensunabhängig und richten sich nur nach ausgewählten Tarifvarianten. Und das ist m.E. auch sinnvoll...
Die PKV muss ja auch nicht die ganzen Sozialfälle mit durchschleppen...
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  #61  
Alt 15.11.2007, 22:24
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Ich muß niemanden mitversichern, meine Frau ist als Beamtin auch privatversichert und hat Sohni mit auf der Liste.

Im Moment bezahle ich bei der BBK *mußichmeineFraufragen* 170 Euro im Monat. Und das mit (und das dürft ihr nicht vergessen) reichlich Übergewicht und dem ständigen Risiko wegen Großmäuligkeit auf die Zwölf zu kriegen. (letzteres warn Scherz).

Und der Typ von der DKV kam hier mit einem geilen Angebot um die Kurve, so mit Einzelbett, wöchentlicher Visite vom Gesundheitsministerium, freier Schwesternwahl und Standleitung zum Boote-Forum.

Und einen Haufen Schmus mehr.

Hab ich mir gedacht, den Quatsch brauch ich nicht. Ich war in meinem ganzen Leben 3 mal im Krankenhaus (davon einmal bei der Geburt) und das bleibt auch noch lange so.

Sollte auch über 300 Euro im Monat kosten, deswegen hab ich den rausgeschmissen.

So jetzt ihr. Wenn es irgendwas privates gibt, was so einen Fettsack für einen ähnlichen Kurs versichert, dann her damit. Geht mir nicht um 20 Euro hin oder her.

Aber in der Police muß eine "kommt-sofort-dran"-Klausel fettgedruckt implementiert sein.

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi



Geändert von Eckaat (15.11.2007 um 22:26 Uhr)
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  #62  
Alt 15.11.2007, 22:31
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Mein Zahnarzt hat mich mal zusammengeschissen, weil ich eine Viertelstunde Verspätung zum Termin hatte.
Begründet hat er das damit, daß er sonst seine Termine nicht einhalten kann.
Und tatsächlich, ich muß seltenst länger als 5 Minuten warten, halte aber seitdem meine Termine ein. Dafür werde ich extra einen Tag vorher kurz angerufen und an den Termin erinnert.

Ich bin übrigens nicht Privatversichert
ich mußte auch noch nie länger als 15 min warten beim Zahnarzt obwohl ich nicht Privatversichert bin

bei solchen Diskussionen solltet ihr evtl. mal dran denken, das gerade zum Jahresende noch schnelle alle zum Zahnarzt wollen um ihren Eintrag ins Bonusheft zugekommen
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
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  #63  
Alt 15.11.2007, 22:32
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
und dem ständigen Risiko wegen Großmäuligkeit auf die Zwölf zu kriegen. (letzteres warn Scherz).


Gruß Ecki
Das glaube ich nicht!!!
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  #64  
Alt 16.11.2007, 07:52
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Im Moment bezahle ich bei der BBK *mußichmeineFraufragen* 170 Euro im Monat.
Da die günstigste BKK irgendwo bei rund 12% liegt, hättest Du rechnerisch ein Einkommen von rund 1.400 brutto im Monat. Da würde ich Dir dringend von einer Privaten abraten...

Gruß
Norman
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  #65  
Alt 16.11.2007, 08:08
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Norman, gleich wirst Du als "Theoretiker" bezeichnet...

Nächste Woche melde ich mich mal per Tel.

Gruß
Mario
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Willst Du schnell gehen, dann geh alleine. Willst Du weit gehen, dann geh zusammen.
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  #66  
Alt 16.11.2007, 08:18
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Wenn das stimmt 1400 € brutto und dann noch Boot fahren >Respekt<
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  #67  
Alt 16.11.2007, 08:19
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Da die günstigste BKK irgendwo bei rund 12% liegt, hättest Du rechnerisch ein Einkommen von rund 1.400 brutto im Monat. Da würde ich Dir dringend von einer Privaten abraten...

Gruß
Norman
Seit wann wird der Satz für Selbständige in der gesetzlichen nach % gerechnet?
Da gibt es doch eine Pauschale, oder?
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Gruß Jörg
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  #68  
Alt 16.11.2007, 08:56
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Imho nicht.
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  #69  
Alt 16.11.2007, 09:21
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Zitat:
Zitat von Bernd Beitrag anzeigen
Imho nicht.
Bernd
Die AO... wollte von mir ca 650€ monatlich wie ich anfragte, der sagte irgendwie was von einem Pauschalbetrag weil ich selbständig bin, allerdings auch, daß ich aufgrund meines Verdienstes in die höchste Gruppe eingestuft werde.
vorteil wäre gewesen, daß der rest meiner Sippschaft beitragsfrei mitversichert gewesen wäre, allerdings zu den besch....Kassenleistungen, wenn ich dann noch für jeden ne private Zusatzvers. für Stationär abgeschlossen hätte , dann wäre es teurer als die PKV gewesen
Wie wollen die den Beitrag bei Selbständigen nach % berechnen wenn erst am Jahresende z.B. der Verdienst feststeht?
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Gruß Jörg
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  #70  
Alt 16.11.2007, 09:35
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Jörg, es gibt den Höchstsatz (für alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 mtl. liegen) und den Mindestsatz, der meiner Meinung nach unterschiedlich von Kasse zu kasse gehandhabt wird (kann aber auch ein einheitlicher Betrag sein, darüber habe ich mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken gemacht). Alles dazwischen wird in Prozent des Einkommens berechnet.
Hinzu kommt die Pflegeversicherung, eventuell der Zusatzbeitrag für Kinderlose und die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen.

Hier kannst Du beispielhaft mal einen Selbständigenbeitrag bei der einer extrem billigen BKK selbst ausrechen.
http://www.ikk-direkt.de/Beitragsrec...chaft_143.html

Gruß
Norman

Geändert von blaue-elise (16.11.2007 um 09:45 Uhr)
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  #71  
Alt 16.11.2007, 09:49
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Zitat:
Zitat von blaue-elise Beitrag anzeigen
Jörg, es gibt den Höchstsatz (für alle, die über der Beitragsbemessungsgrenze von 3562,50 mtl. liegen) und den Mindestsatz, der meiner Meinung nach unterschiedlich von Kasse zu kasse gehandhabt wird (kann aber auch ein einheitlicher Betrag sein, darüber habe ich mir ehrlich gesagt noch nie Gedanken gemacht). Alles dazwischen wird in Prozent des Einkommens berechnet.
Hinzu kommt die Pflegeversicherung, eventuell der Zusatzbeitrag für Kinderlose und die Lohnfortzahlung in den ersten 6 Wochen.

Hier kannst Du beispielhaft mal einen Selbständigenbeitrag bei der einer extrem billigen BKK selbst ausrechen.
http://www.ikk-direkt.de/Beitragsrec...chaft_143.html

Gruß
Norman
Selbst bei der IKK komme ich auf 477€ Beitrag bei den bescheidenen Leistungen der gesetzlichen
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Gruß Jörg
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  #72  
Alt 16.11.2007, 09:58
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Und das ist nur mit einem Beitragssatz von 10,8% gerechnet, Jörg.
Hinzu kommt kommt ja noch das Krankentagegeld, da Du als Selbständiger ja keine Lohnfortzahlung im Krankeitsfall hast.
Das musst/solltest Du ja auch noch irgendwo versichern.
  • Allgemeiner Beitragssatz: 12,0%
    Für Mitglieder mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für mind. 6 Wochen (z.B. Arbeitnehmer) und Rentenbezieher
  • Erhöhter Beitragssatz: 15,1 %
    Für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit einen Anspruch auf Krankengeld vor Ablauf der 6. Woche haben
  • Ermäßigter Beitragssatz: 10,8 %
    Für Mitglieder ohne Anspruch auf Krankengeld (z.B. Selbständige)
  • Gesetzlicher Sonderbeitrag: 0,9 %
Gruß
Norman
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  #73  
Alt 16.11.2007, 15:48
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Ein kleiner Beitrag :

ich bin privat versichert und war beim Urologen. Ordentlich untersucht und dann festgestellt, dass ich ein großes Aneurysma habe. Sofortige OP . Bei den Nachuntersuchungen wurde mir vom Urologen, dem ich für die Lebensrettung dankte, gesagt:

Wäre ich gesetzlich versichtert gewesen, wäre die Untersuchung nicht so weitgehend gewesen und er hätte des Aneurysma nie entdeckt!
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  #74  
Alt 16.11.2007, 15:55
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Barmer EK 648,37 mit beitragsbefreiung und Krankengeld ab dem 21. Tag.....
Familie incl.


ab einen gewissen alter nützt dir die schönste private nichts, wenn einiges dann schon ausgeschlossen wird, weil vorhanden, z.b. bandscheiben schaden etc.


anderer kleiner beitrag... ein sehr guter freund von mir ist an Kehlkopfkrebs erkrankt... inzwischen ist es 5 Jahre her dass er behandelt wird, seine Rentenzahlung ist 890 EUR .... und seine private Krankenversicherung kassiert davon knapp 600,-- dazu kommt noch der Beitrag für seie Frau... würde seine Frau nicht arbeiten gehen, hätten sie jeden Monat ein MINUS ....
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #75  
Alt 16.11.2007, 16:11
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Dass der Wechsel in höherem Alter oder bei Vorerkrankungen meistens nicht in Frage kommt, ist richtig.

Auch wenn es jetzt natürlich zu spät ist, aber Dein Freund hätte sich gegen die Krankheit mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung rechtzeitig absichern können.
Wenn er bisher schon 10 Jahre privat Versichert ist, kann er auch in den günstigeren Standardtarif wechseln, der mit den Lesitungen der GKV vergleichbar ist und von allen Privaten angeboten werden muss.
Das Leistungsniveau der GKV wird aber sicher das Letzte sein, auf das sich gerade ein bereits an Krebs Erkrankter freiwillig wieder zurückbegeben will...

Gruß
Norman

Edit:

Bei echten finanziellen Schwierigkeiten kann der Beitrag für den Standardtarif sogar halbiert werden und wenn das nicht reicht sogar noch bezuschußt werden.

"...Außerdem wird gewährleistet, dass Menschen mit niedrigem Einkommen auch im modifizierten Standardtarif nicht durch Prämienzahlungen überlastet werden: Der monatliche Beitrag für Einzelpersonen darf den durchschnittlichen Höchstbetrag in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nicht überschreiten. Das sind derzeit rund 500 Euro. Der Beitrag kann aber, abhängig vom Eintrittsalter, auch deutlich niedriger ausfallen. Für Versicherte mit geringem Einkommen gilt zudem: Besteht finanzielle Hilfebedürftigkeit (nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches II bzw. XII) oder entsteht diese durch Zahlung des Beitrages, muss das Versicherungsunternehmen den Beitrag halbieren. Und wer auch den ermäßigten Beitrag nicht zahlen kann, erhält einen Zuschuss vom Jobcenter oder Sozialamt."

Quelle : Bundesgesundheitsministerium

Geändert von blaue-elise (16.11.2007 um 16:28 Uhr)
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