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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 06.01.2008, 12:35
Benutzerbild von Flieger
Flieger Flieger ist offline
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Zitat:
Zitat von kanalskipper Beitrag anzeigen
...Schade, daß bei der Prüfung so eine Menge Schwachsinn abgefragt wird!

Grüße

Jürgen
dem kann ich nur zustimmen.
Weniger theoretischen Dünns..... wäre hier mehr.


Gruß Bernd
__________________
Gruß
Bernhard

http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=121593

Früher zählte das erreichte, heute reicht das erzählte
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  #52  
Alt 06.01.2008, 13:37
Benutzerbild von Paul Petersik
Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von d´Leherer Beitrag anzeigen
Abgesehen davon heißt das SRC (anstatt SCR) und steht für Short Range Certificate und ist der englische Ausdruck für UKW Ultra Kurzwelle.

Die Funksprüche, die dir dort beigebracht werden, solltest du oft üben, dass diese auch sitzen. Übrigens gibt es auch Lernbücher dazu

Wenn diese Funkgeräte über VHF laufen, dann muss man sie ja auch anmelden irgendwo, oder? Denn im PA-Musikbereich sind die Mikrofone nicht ohne weiteres erlaubt bzw. müssen angemeldet werden. Deshalb kauft man sich im PA-Sektor nach Möglichkeit ein UHF Gerät
Ganz leichter Einspruch:

SRC ist nicht der englische Ausdruck für UKW. Dieser heißt VHF, nämlich very high frequency.
Short Range ist selbsterklärend = kurze Distanz.

Was der Vergleich zwischen dem Musikbereich und Seefunk betrifft, so verstehe ich diesen nicht.

Natürlich können sich mehrere Funkdienst ein und dasselbe Band teilen teilen, müssen sich allerdings innerhalb der zugeteilten Bandgrenzen bewegen.
Im UHF-Bereichen spielt sich sowohl lizenzpflichtiger Amateurfunk als auch lizenzfreier Jedermannfunk und jede Menge anderer Funkdienste ab.
Man muss da schon genauer hinsehen.

Jedenfalls: wenn ein Gerät zur Teilnahme am Seefunkdienst erworben wird, dann ein zugelassenes. Die Zulassungsnummer muss im Frequenzzuteilungsantrag angegeben werden.

Servus

Paul
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  #53  
Alt 06.01.2008, 15:20
reppiks reppiks ist offline
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... habt ihr mal Beispiele? Ich habe UBI, SRC und LRC in einem Rutsch gemacht und hatte nicht das Gefühl, dass da unnützes Zeugs dabei war. Es geht ja nicht nur um das Bestehen sonder auch um das Verständnis...

Ciao
Christoph

Zitat:
Zitat von Flieger Beitrag anzeigen
dem kann ich nur zustimmen.
Weniger theoretischen Dünns..... wäre hier mehr.


Gruß Bernd

Geändert von reppiks (06.01.2008 um 15:21 Uhr)
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  #54  
Alt 06.01.2008, 18:21
wkatze wkatze ist offline
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Zitat:
Zitat von Sea Ray 176 Beitrag anzeigen
Pflicht ist es nicht .
Vorteile sind, das du einen Hilferuf absetzen kannst wenn du Hilfe brauchst, allerdings im Zeitalter des Handys nicht mehr ganz so wichtig
Habe eine Panne gehabt und musste deshalb, da Manövrierunfähig, an einer Boje in der Einfahrt in einen Altrheinarm festmachen.
Das Problem war aber das gerade zu der Zeit nach dem ich festgemacht habe ein Berufsschiff auch in die Einfahrt wollte und an mir vorbeifuhr die Kurve nicht ganz bekam und sich am anderen Ufer festfuhr. Um sich wieder
freizufahren
fuhr er wieder Rückwärts und vergaß das ich direkt hinter ihm an der Boje Hang. Ich sah nur noch die Bordwand und und sein Propellerstrudel der mir immer näher kam. Hätte ich jetzt kein Funk gehabt in dem ich ihn Fragen konnte ob er mich Platt machen will (und zwar ganz ohne Protokoll), dann hätte er mich Platt gemacht. Das sein Heckstrahlruder das er dann aktivierte um wieder von mir wegzukommen auch nicht unbedingt lustig war kann man sich sicher vorstellen aber immer noch besser als von seinem Propeller
geschrettert
zu werden. Deshalb Funk Ja , vor allem auf Binnenschifffahrtsstraßen wo Berufsschiffe unterwegs sind.
Handy nützt da nämlich gar nichts.
Meiner Meinung nach müsste Funk bei uns sogar Pflicht werden, da es kein Luxus ist sondern der Sicherheit dient.
Aber wie sieht es oft aus, ein Kartenplotter für den Rhein für 1000€ aber keine 350€ für ein Funkgerät!
Immer daran denken das ein Berufsschiff kein Spielzeug ist.
Sorry
, das ich etwas ausführlicher wurde wollte nur meine
Meinung
auch Begründen.
Gruß Uwe

Geändert von wkatze (06.01.2008 um 18:23 Uhr)
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  #55  
Alt 06.01.2008, 18:36
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Kann mir kurz jemand die Funktionalität (Reichweite, Verständlichkeit) und Legalität (Binnen / Buten) von günstigen Handfunken (mit Gerätezulassung natürlich) aufbröseln ?! Gibt es zB Geräte, deren Nutzung auf See erlaubt sind, nicht jedoch auf Binnengewässern ?
Danke !
__________________
Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #56  
Alt 06.01.2008, 18:46
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Hallo Thorsten

Mein Icom M71 ist auf See zugelassen und die Verständigung ist ok und Reichweiten von 5 KM habe ich damit bereits einwandfrei überbrückt.
Das Handgerät benutze ich nur mit der eingebauten Antenne, da ich an Bord noch eine fest eingebaute Station habe. Binnen habe ich das Icom auch auf dem Schlauchi, zur Sicherheit. Das Gerät ist wasserdicht und deshalb auch ok für diese Einsätze. Die normale Benutzung ist binnen natürlich nicht erlaubt. Von Icom gibt es auch noch eine preiswertere Variante, die dann auch schwimmt.
Da war letztes Jahr auch mal ein Vergleich zwischen den marktgängigen Modellen in der Boote.

Grüße
Joachim
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  #57  
Alt 06.01.2008, 19:01
wkatze wkatze ist offline
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Kann mir kurz jemand die Funktionalität (Reichweite, Verständlichkeit) und Legalität (Binnen / Buten) von günstigen Handfunken (mit Gerätezulassung natürlich) aufbröseln ?! Gibt es zB Geräte, deren Nutzung auf See erlaubt sind, nicht jedoch auf Binnengewässern ?
Danke !
Soweit ich weiß gibt es keine für Binnen zugelassenen Geräte. Kenne auch keines was Atis hat.
Gruß Uwe

Geändert von wkatze (06.01.2008 um 19:01 Uhr)
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  #58  
Alt 06.01.2008, 19:02
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Gibt es zB Geräte, deren Nutzung auf See erlaubt sind, nicht jedoch auf Binnengewässern ?
Danke !
Hallo Thorsten,
für den Binnenbereich braucht Dein Funkgerät die sog. ATIS-Funktion. Diese überträgt Deine ATIS-Kennung am Ende jeden Durchganges. Für den Seebereich ist diese Funktion nicht notwendig. Die Reichweite beträgt aus meiner Erfahrung im 1-Watt - Bereich locker 5 - 10 Kilometer. Ist auch schwer vom ungebenden Gelände abhängig. Im Berlin/Brandenburger Gebiet werden auch Kanäle für die Schiffahrt genutzt, auf denen mit 25 Watt gesendet wird. Hier sind die Reichweiten noch wesentlich höher.
__________________
Gruss, Axel

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Alt 06.01.2008, 19:04
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Zitat:
Zitat von wkatze Beitrag anzeigen
Kenne auch keines was Atis hat.
Gruß Uwe
Hallo Uwe,
solche Geräte gibt es. Z.b. COBRA MR HH 325.
__________________
Gruss, Axel

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Alt 06.01.2008, 19:40
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Zitat:
Zitat von Tobias.dmc Beitrag anzeigen
Hallo Uwe,
solche Geräte gibt es. Z.b. COBRA MR HH 325.
Hi Tobias,

kannst du auch Aussagen zur Sprachqualität machen? Finde Geräte dieser Größenordnung sehr interessant.

Danke
Christoph
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  #61  
Alt 06.01.2008, 19:53
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Zitat:
Zitat von reppiks Beitrag anzeigen
Hi Tobias,

kannst du auch Aussagen zur Sprachqualität machen? Finde Geräte dieser Größenordnung sehr interessant.

Danke
Christoph
Hallo Christoph,
ein Freund von mir nutzt das Gerät auf der See. Er ist mit Sprachqualität und Reichweite sehr zufrieden, wobei beides sicher nicht so toll wie bei einer festen Anlage mit außen angebrachter Antenne.
__________________
Gruss, Axel

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  #62  
Alt 06.01.2008, 22:59
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Zitat:
Zitat von Tobias.dmc Beitrag anzeigen
Hallo Uwe,
solche Geräte gibt es. Z.b. COBRA MR HH 325.
Hallo Tobias,
Na, das kommt davon wenn man immer nur in die üblichen Zubehörkataloge schaut! Die Handfunke darf man aber nur in Verbindung mit einer fest eingebauten Anlage benutzen, oder?
Gruß Uwe

Siehste mal man lernt nie aus, auch wenn man dachte man wüsste schon alles!

Geändert von wkatze (06.01.2008 um 23:16 Uhr)
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  #63  
Alt 07.01.2008, 09:58
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Zitat:
Zitat von wkatze Beitrag anzeigen
Hallo Tobias,
Na, das kommt davon wenn man immer nur in die üblichen Zubehörkataloge schaut! Die Handfunke darf man aber nur in Verbindung mit einer fest eingebauten Anlage benutzen, oder?
Gruß Uwe

Siehste mal man lernt nie aus, auch wenn man dachte man wüsste schon alles!
Hi Uwe,
Du hast Recht. Zumindest im Binnenbereich dürfen Handfunkgeräte nur für den Verkehrskreis "Funkverkehr an Bord" und nur auf Fahrzeugen, die nicht als "Kleinfahrzeuge" (kleiner 20 Meter) im Sinne der Europ. Binnenschiffahrtsstrassen-Ordnung gelten, eingesetzt werden.
__________________
Gruss, Axel


Geändert von Tobias.dmc (07.01.2008 um 14:13 Uhr)
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Alt 07.01.2008, 20:03
Belem Belem ist offline
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Die Handfunke darf man aber nur in Verbindung mit einer fest eingebauten Anlage benutzen, oder?
Im Seefunk kann auch ein Handfunkgerät als alleiniges Funkgerät angemeldet
werden, binnen geht das (derzeit noch) nicht.

Belem
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