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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #51  
Alt 21.08.2003, 13:06
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Zitat:
Zitat von 1WO
Bis jetzt, Klaus-Werner gebe ich dir natürlich absolut recht: Berufsskipper sind perfekt, "Sportschiffer" sind natürlich gefährlich und eher inkompetent!
Dann mußt Du da sehr schlechte Erfahrungen gemacht haben, daß Du so über die Sportschiffer denkst. Ich kann mich Deiner Meinung nicht unbedingt anschließen.


Zitat:
Zitat von 1WO
Eines glaub ich aber nicht: Das ein Berufsskipper eine Flasche Wein rüberreichen möchte- trinken die den nicht immer selber?
Ich glaube so etwas auch nicht. Ich zumindest würde das nur machen, wenn es sich dabei nicht um einen Riesling, sondern um eine mindere Traube handelt. Aber es war von mir wohl eher ironisch gemeint.


Zitat:
Zitat von 1WO
Soviel zu deiner witzigen Signatur (aber vielleicht hatte er ja recht und es hat über Nacht nur jemand die Inseln getauscht)?
Du findest sie witzig und ich aus der Erfahrung heraus wahrhaftig.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
Dor ward nich an dacht un nich von rädt.
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  #52  
Alt 21.08.2003, 13:08
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.ich für mein teil sage hier >>passe´<<

habe weder gesetzertext vorliegen noch den kommentar aus der rechtssprechung dazu.

.finde aber den hier in der sache konstrukiv geführte dialog nicht nur interessant, sondern auch unserem gemeinsamen anliegen dienlich........weiter so!!

.würde mich freuen, wenn dieser nutzbringende ehrgeiz sich auch zum Thema >>> antriebs- und steuerlos in Strömung und fahrwaser<<< einbringen ließe........

eingeladen hierzu seid ihr ja.......
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  #53  
Alt 21.08.2003, 13:16
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Zitat:
Zitat von Miky
Kann mir nicht vorstellen, daß ein Berufsschiff die blaue Tafel für ein Kleinfahrzeug setzt....Der will sicher nicht mit mir Steuerbord an Steuerbord passieren...
Denke ich auch.

Zitat:
Zitat von Miky
Es ist wichtig, daß ich als Führer eines Kleinfahrzeuges weiss, warum er das tut. Im Übrigen aber habe ich stets auszuweichen.
Wenn es ums Ausweichen in Bezug auf Begegnen geht, dann wird nicht zwischen Kleinfahrzeuge und Großschiffahrt unterschieden.

Zitat:
Zitat von Miky
Bootfahren ist halt etwas schwieriger als Radfahren.
Körperlich?
Ich halte es da wie Winston Churchill: "no sport" bzw. "Sport ist Mord".

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #54  
Alt 21.08.2003, 13:18
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Ich verfolge die Schilderungen schon eine Weile und versuche mir die Situation vorzustellen.

Sehe ich das so richtig?

1. Blaue Tafel gesetzt, heißt für Berufschifffahrt Begegnung Stb/Stb. Beudeutet für diesen Fall, der Träger der Blauen Tafel fährt auf der rechten Flußseite.

2. Blaue Tafel ist für Kleinschiffe nicht gedacht. Der Träger der blauen Tafel richtet seinen Kurs nach Stb, also wieder auf die linke Flusseite.

3. Dadurch dass die blaue Tafel gesetzt bleibt und für den Fall das ein Grossschiff zu Tal begegnen würde, dann würde er wieder Kurs nach Bb auf die Rechte Flußseite nehmen?

Fährt ein Berusskipper so einen Slalomkurs?

Selbst wenn ich als Kleinfahrzeug nichts mit der blauen Tafel am Hut haben sollte, sie gar nicht für mich gedacht ist, finde ich diese Fahrweise merkwürdig und wäre wohl auch auf die linke Flußseite gefahren um Stb an Stb zu passieren.
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Gruß, Thomas
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  #55  
Alt 21.08.2003, 13:25
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von Miky
Kann mir nicht vorstellen, daß ein Berufsschiff die blaue Tafel für ein Kleinfahrzeug setzt
Doch Miky, das kommt sehr häufig vor, dass ein Berufsschiff ein Kleinfahrzeug mit der blauen Tafel darauf hinweist, dass er ziemlich weit links fahren will.
Das wird in der Regel von der Berufsschiffahrt immer nur dann gemacht, wenn der Schiffsführer zum backbordseitigen Ufer rüber will, um da festzumachen oder dergleichen. Dann gibt der Schiffsführer die blaue Tafen in Gedanken an alle Fahrzeuge.

Aber Vorsicht: de fakto haben auch hier Kleinfahrzeuge nichts damit am Hut. Nur der wache Kleinfahrzeugführer wird aus dem Kurs des Großschiffes seine Absicht erkennen können und dann auch die Begegnung Steuerbord-Steuerbord durchführen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #56  
Alt 21.08.2003, 13:28
albert albert ist offline
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Die §§ 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, mit Ausnahme von Tafelzeichen B.1, gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09 Nr. 2, § 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.

.soweit die grundregel.......
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  #57  
Alt 21.08.2003, 13:50
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Zitat:
Zitat von boatman
1. Blaue Tafel gesetzt, heißt für Berufschifffahrt Begegnung Stb/Stb. Beudeutet für diesen Fall, der Träger der Blauen Tafel fährt auf der rechten Flußseite.
Als erstes trenne Dich mal von dem Begriff "Berufsschiffahrt". Es wird in den Verordnungen nicht zwischen Sport- und Berufsschiffahrt unterschieden. Die Unterscheidung liegt zwischen Kleinfahrzeugen (<20 mtr.) und Fahrzeugen (>20 mtr.)

Aus der blauen Tafel kannst Du nicht herleiten, wo genau das Fahrzeug ist. Das kannst Du nur durch Wahrnehmung feststellen. Denk dabei mal an den Rhein und da speziell mal an die Strecke unterhalb Duisburg. Da ist es sogar oftmals so, daß da 6 spurig gefahren wird. Auch mit blauer Tafel. Da muß man als Talfahrer schon ein bißchen aufpassen. Nötigenfalls auch Absprachen über Funk treffen.


Zitat:
Zitat von boatman
2. Blaue Tafel ist für Kleinschiffe nicht gedacht. Der Träger der blauen Tafel richtet seinen Kurs nach Stb, also wieder auf die linke Flusseite.
Die blaue Tafel ist an Kleinfahrzeugen nicht vorgesehen und gilt auch nicht für Kleinfahrzeuge. Gleichwohl ist an manchen Kleinfahrzeugen eine blaue Tafel montiert. Das in der Regel an Schlepp- und/oder Schubboten unter 20 mtr.. Wenn diese im Verband fahren (mit Anhang oder mit Schubleichter), dann haben diese in der Regel mehr als 20 mtr länge und dann ist ja die blaue Tafel nötig.

Bei der Richtungsänderung da hast Du einen Denkfehler bzw. Probleme mit Backbord und Steuerbord. Wenn man seinen Kurs nach Steuerbord richtet, dann fährt man nach rechts und nicht nach links wie Du schreibst.


Zitat:
Zitat von boatman
Fährt ein Berusskipper so einen Slalomkurs?
Als Talfahrer kann einem das schon passieren. Aber auch Bergfahrer fahren oftmals einen "Slalomkurs", weil diese immer auf der Suche nach ruhigem Wasser sind. Gegenströmung bedeutet längere Fahrzeit. Ruhiges Wasser findet man in der Regel im Grund (Kurveninnenseite) während im Hang (Kurvenaussenseite) immer die dicke Strömung ist.


Zitat:
Zitat von boatman
Selbst wenn ich als Kleinfahrzeug nichts mit der blauen Tafel am Hut haben sollte, sie gar nicht für mich gedacht ist, finde ich diese Fahrweise merkwürdig und wäre wohl auch auf die linke Flußseite gefahren um Stb an Stb zu passieren.
Ich hoffe ich konnte Dein Wissen über den Grund dieser "merkwürdigen Fahrweise" etwas erweitern.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #58  
Alt 21.08.2003, 13:57
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Es ist schön, dass sich die meisten Berufsschiffer anders verhalten als du es darstellst, KWO.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #59  
Alt 21.08.2003, 13:58
Miky Miky ist offline
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Also,

ich WÜRDE es grundsätzlich so halten, mit meinem Kleinfahrzeug Fahrzeugen wenn möglich grundsätzlich auszuweichen.

Ich halte genaue Kenntnis, was die Berufsschiffahrt, oder besser die Fahrzeuge (bevor KWO meckert ) da grad so macht, für enorm wichtig.

Ich WERDE wohl so schnell nicht in Verlegenheit kommen, dies zu üben, da mein Schiff zum Verkauf steht und sich hoffentlich bald ein Käufer findet.

Ich HABE keine praktischen Erfahrungen, sondern versuche, tlw. verschüttetes Erlerntes aus den Tiefen meines Gehirns herauszukramen.

Ich FINDE diese Diskussion spannend.

Miky
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Grüße

Miky

Wer? Ich?
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  #60  
Alt 21.08.2003, 14:02
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Zitat:
Zitat von albert
Die §§ 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, mit Ausnahme von Tafelzeichen B.1, gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09 Nr. 2, § 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.

.soweit die grundregel.......


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #61  
Alt 21.08.2003, 14:10
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Zitat:
Zitat von Miky
Also,

ich WÜRDE es grundsätzlich so halten, mit meinem Kleinfahrzeug Fahrzeugen wenn möglich grundsätzlich auszuweichen.
Ich auch, denn Kollisionen sind wirklich echt unangenehm.


Zitat:
Zitat von Miky
Ich halte genaue Kenntnis, was die Berufsschiffahrt, oder besser die Fahrzeuge (bevor KWO meckert ) da grad so macht, für enorm wichtig.
Da gebe ich Dir absolut Recht und das ist etwas was man nur durch ständige Übung erreicht. Das ist übrigens auch ein Grund für die Unsicherheit mancher Sportbootfahrer, die kommen zu wenig auf's Wasser.


Zitat:
Zitat von Miky
Ich FINDE diese Diskussion spannend.
So lange sie Konstruktiv weiter geführt wird, bleibt sie das auch.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #62  
Alt 21.08.2003, 14:15
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Zitat:
Zitat von h-d
Es ist schön, dass sich die meisten Berufsschiffer anders verhalten als du es darstellst, KWO.
Du verwirrst mich jetzt! Das Fallbeispiel über das Verhalten von Berufsschiffern kam von Dir und nicht von mir!

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #63  
Alt 21.08.2003, 14:17
Miky Miky ist offline
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Na ja, KWO, Chorknaben sind die Berufsschiffer sicher auch nicht...

Miky
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Grüße

Miky

Wer? Ich?
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  #64  
Alt 21.08.2003, 14:38
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Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von boatman
2. Blaue Tafel ist für Kleinschiffe nicht gedacht. Der Träger der blauen Tafel richtet seinen Kurs nach Stb, also wieder auf die linke Flusseite.
...Bei der Richtungsänderung da hast Du einen Denkfehler bzw. Probleme mit Backbord und Steuerbord. Wenn man seinen Kurs nach Steuerbord richtet, dann fährt man nach rechts und nicht nach links wie Du schreibst.
In unserem Beispiel gingen wir doch von einem Fahrzeug aus, dass mit gesetzter bleuer Tafel zu Berg fuhr.

Übliche Begenung Bd/Bd, d. h. das Fahrzeug fuhr auf z. b. den Rhein bezogen linksrheinisch (linke Seite) zu Berg.

Sehr warscheinlich kann man von einer mittelbaren Begegnung unter Fahrzeugen ausgehen, da die Tafel noch gesetzt war. Dadurch interpretiere ich, das das Fahrzeug rechtsrheinisch fuhr (rechte Seite), was wohl zu dem Misverständnis führte, Begenung mit Kleinfahrzeug Stb/Stb.

In unserem Beispiel änderte das Fahrzeug seinen Kurs nach Stb wieder auf die linke Seite des Flusses (in Fließrichtung gesehen).

Und damit hatte ich recht und kann links, rechts, Bb und Stb unterscheiden


Zitat:
Zitat von KWO
...Ich hoffe ich konnte Dein Wissen über den Grund dieser "merkwürdigen Fahrweise" etwas erweitern. ...
Das mit der effizienteren Fahrweise leuchtet mir durchaus ein. Das verstehe ich.

Was mir an der Handlungsweise des Skippers vom Fahrzeug nicht klar ist, er läßt so lange die Tafel stehen, bis ein anderes Fahrzeug kommt UND er zufällig auch noch im ruhigerem Fahrwasser,d. h. auf der rechten Flußseite, fährt?

Sollten Zeichen nach Beenden eines Manövers, hier vorangegangenes Begegnen Stb/Stb unmißverständlich eingeholt werden. Und die Dauer des Gebens dieser Zeichen nicht davon abhängig gemacht werden, ob gerade "nur" ein Kleinfahrzeug begegnet?

Vielleicht aus Gründen der Sicherheit sollte der Kapitän lieber zu Zeiten eine Arbeit (Einholen des Zeichens für das abgeschlossenen Manöver) vollständig erledigt haben, damit er für die neue Begegnung ausreichend Zeit zum Beobachten und Handeln hat.

Ich bleibe erst einmal dabei, es gab Gründe für den Kapitän die Tafel nicht einzuholen.
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Gruß, Thomas
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  #65  
Alt 21.08.2003, 15:27
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Zitat:
Zitat von boatman
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Glaube ich nicht. Der hat das schlichweg verpennt.
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Gruß Heinz-Dieter
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  #66  
Alt 21.08.2003, 15:29
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Boot: zur Zeit leider nur ein Gatz-Kanu :-/
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von boatman
Ich bleibe erst einmal dabei, es gab Gründe für den Kapitän die Tafel nicht einzuholen.
Glaube ich nicht. Der hat das schlichweg verpennt.
Soetwas soll es sogar in der Berufsschifffahrt/Grossschifffahrt (meine Güte, sieht das scheis** aus) geben.
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Hans-Jörg
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  #67  
Alt 21.08.2003, 15:36
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Zitat:
Zitat von h-d
Zitat:
Zitat von boatman
Ich bleibe erst einmal dabei, es gab Gründe für den Kapitän die Tafel nicht einzuholen.
Glaube ich nicht. Der hat das schlichweg verpennt.
Das wäre dann ja ein Grund fürs nicht einholen.

Oder zu Faul.
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  #68  
Alt 21.08.2003, 15:44
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Halt, Stop, Moment, Pause, Time-Out!!!!!!

Ich blicke nicht mehr durch... habe ein Problem mit rechts und links... was ich doch sonst nicht habe.

Noch mal langsam zum Mitschreiben bitte:

Rechte und linke Fahrwasserseite (buten, See) bezieht sich immer auf den jeweiligen Kurs eines Fahrzeuges relativ zum Fahrzeug. Je nach Kurs ist die linke Fahrwasserseite mal rot, mal grün. (Und rechts umgekehrt.) Und wenn ich auf der (meiner) rechten Fahrwasserseite fahre und mir kommt einer vorschriftsmäßig auf der (meiner) linken Fahrwasserseite entgegen (Bb an Bb), dann fährt der selber auf der (seiner) rechten Fahrwasserseite.

Rechtes und linkes Flußufer bzw. "Rechte Seite" und "Linke Seite" binnen beziehen sich immer auf die Fließrichtung des Gewässers *) , sind somit ortsfest. Ein Bergfahrer, der von See kommend auf der rechten Fahrwasserseite gefahren ist, befindet sich plötzlich auf der linken (Fluß-)Seite, obwohl er immer noch nahe zu den grünen Tonnen fährt. Auf seiner Backbordseite hat er die "rechte Seite", an Stb. die "linke Seite". Und der Talfahrer, der auf seiner linken (Bb)Schiffsseite passiert, fährt aus beider Sicht auf der rechten Fahrwasserseite.

Richtig so?

Ich habe den Eindruck, das wird oben manchmal durcheinander geworfen.

Aber anscheinend bin ja nicht nur ich etwas verwirrt. **)

Gruß
Tilo

*) ohne Kanäle und sonstige Ausnahmen
**) nur in diesem Thread!
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  #69  
Alt 21.08.2003, 15:58
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Hi Tilo,

genauso habe ich das gemeint. Da Binnen = Ortsfeste Seite aus Fließrichtung gesehen.
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Gruß, Thomas
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  #70  
Alt 21.08.2003, 16:25
Esmeralda Esmeralda ist offline
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Naja,

ich denke auch, der hat die blaue Tafel einfach stehen gelassen. In Fließenden Gewässern suchst Du Dir mit einem dicken Kahn nun mal (als Bergfahrer) die strömungsarme Seite aus und wenn die nächste Kurve, in der er wieder auf der "falschen" SEite fahren wollte, schon in Sichtweite war und keine anderes Schiff in der NÄhe, was das mißverstehen könnte (Kleinschiffe à la "Lila Flunder" zählen da nicht unbedingt... ) - warum soll er da die Tafel kippen???

Ich hab sie früher auch gelegentlich stehen gelassen, wenn ich niemanden damit irritieren konnte *schäm* - aber ich fahr ja auch nachts im Auto mit Fernlicht, wenn ich es vielleicht an einer Stelle auch nicht unbedingt brauche, wenn ich niemanden damit belästige......

Aber wo sieht KWO auf Sportschiffen Kapitänsmützen????? Ich seh immer nur Baseballcaps oder Südwester oder sowas....

Anneke
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  #71  
Alt 21.08.2003, 16:28
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
ich hab jetzt noch mal nachgeschaut und festgestellt, dass die Großschiffahrt auch in diesem Fall Vorrang hat und ich mich geirrt habe.
Das ergibt sich aber nicht aus der Ausweichpflicht nach §6.02 BinSchStrO sondern aus den Fahrregeln (war so doof mir den §§ nicht aufzuschreiben) bei Einfahrt in Häfen und Abzweigenden Wasserstraßen. Ich bin bei meinem letzten Beitrag davon ausgegangen, dass der Berufler auf Grund des Fahrwasserwechsel seinen Kurs unerwartet verändert und da er das Sportboot an der Steuerbordseite hatte diesem hätte die Vorfahrt gewären müssen. Hab mir den Passus noch mal durchgelesen und in dem Gewusel dann herausgefunden, dass er einem KF diese Vorfahrt nicht gewären muss (ist aber auch gar nicht so einfach zu lesen).

Jetzt zu dem Begegnen Steuerbord an Steuerbord. Selbst wenn ein MS die blaue Tafel zeigt, egal ob gegenüber einem anderen MS oder KF und das entgegenkommende Fahrzeug dies nicht durch setzen der blauen Tafel, Tonsignal, Funk, oder meinetwegen auch per Brieftaube (steht natürlich in keiner Schiffahrtspolizeiverordnung) nicht bestätigt und er dennoch die Fahrwasserseite wechselt kann ihm im Schadensfalle Fahrlässigkeit nachgewiesen werden ==== "Eine unbestätigte Meldung, ist eine nicht- ausgesandte Meldung" (für die, die mal ein UKW-Zeugnis gemacht haben).

Jetzt noch mal zur Deffinition von Sportboot und Kleinfahrzeug.
Kleinfahrzeuge (Fahrzeuge unter 20m Länge, aber keine Schub-, Schlepp-, oder Fahrgastschiffe) haben anderen Fahrzeugen immer Vorrecht zu gewären.
Sportboote werden in den Schiffahrtspolizeiverordnungen eigentlich nicht weiter definiert oder Reglementiert.
Bei mir hat sich z.B. mal ein "Sportboot" zur Schleusung angemeldet, was 38m lang, und 5,10m breit war (umgebauter französischer Spitzmotor oder Peniche). Die haben dann die selben Rechte und Vorrechte gegenüber KF´s wie die gewöhnlichen Frachtschiffe.

Bis dann
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  #72  
Alt 21.08.2003, 16:38
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Zitat:
Zitat von Tilo
Rechte und linke Fahrwasserseite (buten, See) bezieht sich immer auf den jeweiligen Kurs eines Fahrzeuges relativ zum Fahrzeug.
Nein! Es bezieht sich immer auf die Fahrtrichtung von See her kommend. Also auf die Bergfahrt. Nicht auf die Fahrtrichtung des Fahrzeugs.


Zitat:
Zitat von Tilo
Je nach Kurs ist die linke Fahrwasserseite mal rot, mal grün. (Und rechts umgekehrt.)
Nein, die linke Fahrwasserseite (buten, See) oder richtig ausgedrückt die backbordseite des Fahrwassers ist immer rot betonnt


Zitat:
Zitat von Tilo
Und wenn ich auf der (meiner) rechten Fahrwasserseite fahre und mir kommt einer vorschriftsmäßig auf der (meiner) linken Fahrwasserseite entgegen (Bb an Bb), dann fährt der selber auf der (seiner) rechten Fahrwasserseite.
Jetzt wirds schwierig mit der Beantwortung, weil Du da Begriffe durcheinanderwirbelst. Ich will das mal zum besseren Verständnis für Dich aufdröseln. Die rechte Fahrwasserseite oder richtig ausgedrückt die Steuerbordseite des Fahrwassers bleibt immer die selbe. Egal ob du Bergfahrer oder Talfahrer bist. Nur als Bergfahrer hast Du diese an Deiner Steuerbordseite (also rechts) und als Talfahrer an Deiner Backbordseite (also links).

Zitat:
Zitat von Tilo
Rechtes und linkes Flußufer bzw. "Rechte Seite" und "Linke Seite" binnen beziehen sich immer auf die Fließrichtung des Gewässers, sind somit ortsfest.
Es ist im Prinzip richtig was Du schreibst. Ersetze dabei nur das Wort "Seite" durch das Wort "Ufer". Binnen spricht man von rechtem Ufer und von linkem Ufer.


Zitat:
Zitat von Tilo
Ein Bergfahrer, der von See kommend auf der rechten Fahrwasserseite gefahren ist, befindet sich plötzlich auf der linken (Fluß-)Seite, obwohl er immer noch nahe zu den grünen Tonnen fährt.
Von der Sache her richtig, wenn auch die Wortwahl nicht so ganz hin haut. Aber es zeigt mir, daß Du es begriffen hast und das zählt.


Zitat:
Zitat von Tilo
Auf seiner Backbordseite hat er die "rechte Seite", an Stb. die "linke Seite". Und der Talfahrer, der auf seiner linken (Bb)Schiffsseite passiert, fährt aus beider Sicht auf der rechten Fahrwasserseite.
Deine Aussage bezogen auf ein Binnenrevier ist richtig. Nimm bloß halt das Wort Ufer. Seite ist in dem Zusammenhang nicht richtig.

Zitat:
Zitat von Tilo
Ich habe den Eindruck, das wird oben manchmal durcheinander geworfen.
Da könntest Du vielleicht Recht haben. Es ist nur so, da dieses Inhalte der einzelnen Sportbootführerscheine (Binnen und/oder See) sind, gehe ich immer davon aus, daß der Sportbootfahrer in dem Moment weiß wovon er spricht.


Mit freundlichem Gruß

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  #73  
Alt 21.08.2003, 16:45
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Zitat:
Zitat von KWO
Zitat:
Zitat von ventum
Situation, wie von Heinz-Dieter geschildert:
Zwei Bergfahrer (Frachter und PassSchiff), Kleinfahrzeug in Talfahrt.

Wenn sich nun voraus und in der Nähe der Bergfahrer kein weiteres Nicht-Kleinfahrzeug in Talfahrt befunden hat, durfte das Fahrgastschiff die "Blaue Tafel" nicht setzen!
Wo steht das? Mit Meinungen und Gefühlen kannst Du nicht lösend an diese Sache ran gehen. Nur mit Fakten und dem, was der Gesetzgeber dazu sagt. Jedes Schiffahrtsgericht urteilt nur nach Gesetzeslage und nicht nach dem Bauch.

...usw...
Es hilft natürlich wenig, wenn man zwar die Vorschriften kennt, aber den Gesamtzusammenhang nicht ganz versteht...
(KWO, solltest Du Dich durch diese Formulierung angegriffen fühlen, so überdenke bei dieser Gelegenheit vielleicht gleich mal Deinen "Schulmeisterton"!)

§ 6.04 BinSchStrO
1. Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg freilassen.
2. ...
3. Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig an Steuerbord zeigen: (Blaue Tafel) ... [Diese Zeichen] dürfen nicht länger beibehalten werden, es sei denn, dass die Bergfahrer ihre Absicht anzeigen wollen, auch weiterhin Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren zu lassen
4. Ist zu befürchten, dass die Absicht der Bergfahrer von den Talfahrern nicht verstanden worden ist, müssen die Bergfahrer folgende Zeichen geben (es folgen die Schallsignale)

Dies hat nichts mit der Ausweichpflicht der Kleinfahrzeuge zu tun, sondern ist die normierte Grundregel gegenseitiger Rücksicht und Vorsicht vor allem für denjenigen, der in seiner Fahrweise vom Regelfall abweichen will oder abweicht.

Im Übrigen schreibt § 6.03 BinSchStrO ("Begegnen") ausdrücklich vor:

...
3. Beim Begegnen ... dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstosses ausschliesst, ihren Kurs nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstosses herbeiführen könnte.


Genau das aber hat der Führer des Passagierschiffs nach der Schilderung von h-d aber getan!
Diese vorstehenden Vorschriften gelten auch für Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge untereinander; es gibt keine Ausnahmebestimmung.
Deine Ausführungen, KWO, erklären im Ergebnis Kleinfahrzeuge im Binnenbereich zu Freiwild.
Schiffahrtsgerichte urteilen im Übrigen wie andere Gerichte auch ausschliesslich nach der Rechtslage. Zur "Rechtslage" gehören aber auch Normenzusammenhänge...

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Gruss,
Helmut

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  #74  
Alt 21.08.2003, 16:52
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Zitat:
Zitat von Miky
Na ja, KWO, Chorknaben sind die Berufsschiffer sicher auch nicht...
Ich suche Dir mal wenn ich Zeit habe die Homepage des Schifferchor des Schifferverein Brevörde raus.

Dann kannst Du Deine Behauptung nicht mehr aufrecht halten.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #75  
Alt 21.08.2003, 17:16
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Zitat:
Zitat von boatman
Das mit der effizienteren Fahrweise leuchtet mir durchaus ein. Das verstehe ich.

Was mir an der Handlungsweise des Skippers vom Fahrzeug nicht klar ist, er läßt so lange die Tafel stehen, bis ein anderes Fahrzeug kommt UND er zufällig auch noch im ruhigerem Fahrwasser,d. h. auf der rechten Flußseite, fährt?
Wann der Skipper in dem hier diskutierten Fallbeispiel die Tafel gesetzt hat, wann er sie wieder zurückgenommen hat, noch seine Gründe für das Setzen der Tafel sind nicht genannt worden. Das hat aber auch alles nichts mit dem Kleinfahrzeug (Sportboot) des Erzählers zu tun, da er auf Grund seiner Fahrzeugart zu keiner Zeit etwas mit der blauen Tafel zu tun hatte.


Zitat:
Zitat von boatman
Sollten Zeichen nach Beenden eines Manövers, hier vorangegangenes Begegnen Stb/Stb unmißverständlich eingeholt werden. Und die Dauer des Gebens dieser Zeichen nicht davon abhängig gemacht werden, ob gerade "nur" ein Kleinfahrzeug begegnet?
Wann die blaue Tafel wieder eingeholt wird, liegt ganz alleine im Ermessen des zu Berg fahrenden Schiffsführers. Er ganz alleine bestimmt die Art der Begegnung ("Die Bergfahrt weißt der Talfahrt den Weg"). So lange dort lt. Verordnung keine "geregelte Begegnung" befindet, kann er so lange mit der blauen Tafel fahren wie er lustig ist und das für richtig hält. Auch wo (Rechts, Links, in der Mitte) er dabei auf dem Fluß fährt ist einzig seine Sache. Wichtig ist nur, das er talfahrenden Schiffen noch genügend Raum nach § 6.04 zur Verfügung stellt. Ob diese Handlung allerdings sinnvoll ist, das steht auch einem anderen Blatt. Sie ist zumindest juristisch gesehen nicht zu beanstanden.


Zitat:
Zitat von boatman
Ich bleibe erst einmal dabei, es gab Gründe für den Kapitän die Tafel nicht einzuholen.
Die wird er mit Sicherheit gehabt haben.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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