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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#51
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#52
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.ich für mein teil sage hier >>passe´<<
habe weder gesetzertext vorliegen noch den kommentar aus der rechtssprechung dazu. .finde aber den hier in der sache konstrukiv geführte dialog nicht nur interessant, sondern auch unserem gemeinsamen anliegen dienlich........weiter so!! .würde mich freuen, wenn dieser nutzbringende ehrgeiz sich auch zum Thema >>> antriebs- und steuerlos in Strömung und fahrwaser<<< einbringen ließe........ eingeladen hierzu seid ihr ja....... |
#53
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Ich halte es da wie Winston Churchill: "no sport" bzw. "Sport ist Mord". Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#54
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Ich verfolge die Schilderungen schon eine Weile und versuche mir die Situation vorzustellen.
Sehe ich das so richtig? 1. Blaue Tafel gesetzt, heißt für Berufschifffahrt Begegnung Stb/Stb. Beudeutet für diesen Fall, der Träger der Blauen Tafel fährt auf der rechten Flußseite. 2. Blaue Tafel ist für Kleinschiffe nicht gedacht. Der Träger der blauen Tafel richtet seinen Kurs nach Stb, also wieder auf die linke Flusseite. 3. Dadurch dass die blaue Tafel gesetzt bleibt und für den Fall das ein Grossschiff zu Tal begegnen würde, dann würde er wieder Kurs nach Bb auf die Rechte Flußseite nehmen? Fährt ein Berusskipper so einen Slalomkurs? Selbst wenn ich als Kleinfahrzeug nichts mit der blauen Tafel am Hut haben sollte, sie gar nicht für mich gedacht ist, finde ich diese Fahrweise merkwürdig und wäre wohl auch auf die linke Flußseite gefahren um Stb an Stb zu passieren.
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Gruß, Thomas |
#55
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Aber Vorsicht: de fakto haben auch hier Kleinfahrzeuge nichts damit am Hut. Nur der wache Kleinfahrzeugführer wird aus dem Kurs des Großschiffes seine Absicht erkennen können und dann auch die Begegnung Steuerbord-Steuerbord durchführen. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#56
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Die §§ 6.04, 6.05, 6.07, 6.08 Nr. 1, §§ 6.10, 6.11 und 6.12, mit Ausnahme von Tafelzeichen B.1, gelten weder für Kleinfahrzeuge, Schleppverbände und gekuppelte Fahrzeuge nach Nummer 1 noch sind sie ihnen gegenüber anzuwenden. Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, brauchen § 6.09 Nr. 2, § 6.13, 6.14 und 6.16 nicht gegenüber Kleinfahrzeugen, Schleppverbänden und gekuppelten Fahrzeugen nach Nummer 1 anzuwenden.
.soweit die grundregel....... |
#57
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Aus der blauen Tafel kannst Du nicht herleiten, wo genau das Fahrzeug ist. Das kannst Du nur durch Wahrnehmung feststellen. Denk dabei mal an den Rhein und da speziell mal an die Strecke unterhalb Duisburg. Da ist es sogar oftmals so, daß da 6 spurig gefahren wird. Auch mit blauer Tafel. Da muß man als Talfahrer schon ein bißchen aufpassen. Nötigenfalls auch Absprachen über Funk treffen. Zitat:
Bei der Richtungsänderung da hast Du einen Denkfehler bzw. Probleme mit Backbord und Steuerbord. Wenn man seinen Kurs nach Steuerbord richtet, dann fährt man nach rechts und nicht nach links wie Du schreibst. Zitat:
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#58
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Es ist schön, dass sich die meisten Berufsschiffer anders verhalten als du es darstellst, KWO.
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Gruß Heinz-Dieter |
#59
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Also,
ich WÜRDE es grundsätzlich so halten, mit meinem Kleinfahrzeug Fahrzeugen wenn möglich grundsätzlich auszuweichen. Ich halte genaue Kenntnis, was die Berufsschiffahrt, oder besser die Fahrzeuge (bevor KWO meckert ) da grad so macht, für enorm wichtig. Ich WERDE wohl so schnell nicht in Verlegenheit kommen, dies zu üben, da mein Schiff zum Verkauf steht und sich hoffentlich bald ein Käufer findet. Ich HABE keine praktischen Erfahrungen, sondern versuche, tlw. verschüttetes Erlerntes aus den Tiefen meines Gehirns herauszukramen. Ich FINDE diese Diskussion spannend. Miky
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Grüße Miky Wer? Ich? |
#60
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#63
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Na ja, KWO, Chorknaben sind die Berufsschiffer sicher auch nicht...
Miky
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Grüße Miky Wer? Ich? |
#64
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Übliche Begenung Bd/Bd, d. h. das Fahrzeug fuhr auf z. b. den Rhein bezogen linksrheinisch (linke Seite) zu Berg. Sehr warscheinlich kann man von einer mittelbaren Begegnung unter Fahrzeugen ausgehen, da die Tafel noch gesetzt war. Dadurch interpretiere ich, das das Fahrzeug rechtsrheinisch fuhr (rechte Seite), was wohl zu dem Misverständnis führte, Begenung mit Kleinfahrzeug Stb/Stb. In unserem Beispiel änderte das Fahrzeug seinen Kurs nach Stb wieder auf die linke Seite des Flusses (in Fließrichtung gesehen). Und damit hatte ich recht und kann links, rechts, Bb und Stb unterscheiden Zitat:
Was mir an der Handlungsweise des Skippers vom Fahrzeug nicht klar ist, er läßt so lange die Tafel stehen, bis ein anderes Fahrzeug kommt UND er zufällig auch noch im ruhigerem Fahrwasser,d. h. auf der rechten Flußseite, fährt? Sollten Zeichen nach Beenden eines Manövers, hier vorangegangenes Begegnen Stb/Stb unmißverständlich eingeholt werden. Und die Dauer des Gebens dieser Zeichen nicht davon abhängig gemacht werden, ob gerade "nur" ein Kleinfahrzeug begegnet? Vielleicht aus Gründen der Sicherheit sollte der Kapitän lieber zu Zeiten eine Arbeit (Einholen des Zeichens für das abgeschlossenen Manöver) vollständig erledigt haben, damit er für die neue Begegnung ausreichend Zeit zum Beobachten und Handeln hat. Ich bleibe erst einmal dabei, es gab Gründe für den Kapitän die Tafel nicht einzuholen.
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Gruß, Thomas |
#65
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Gruß Heinz-Dieter |
#66
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Gruß Hans-Jörg |
#67
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Oder zu Faul.
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Gruß, Thomas |
#68
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Halt, Stop, Moment, Pause, Time-Out!!!!!!
Ich blicke nicht mehr durch... habe ein Problem mit rechts und links... was ich doch sonst nicht habe. Noch mal langsam zum Mitschreiben bitte: Rechte und linke Fahrwasserseite (buten, See) bezieht sich immer auf den jeweiligen Kurs eines Fahrzeuges relativ zum Fahrzeug. Je nach Kurs ist die linke Fahrwasserseite mal rot, mal grün. (Und rechts umgekehrt.) Und wenn ich auf der (meiner) rechten Fahrwasserseite fahre und mir kommt einer vorschriftsmäßig auf der (meiner) linken Fahrwasserseite entgegen (Bb an Bb), dann fährt der selber auf der (seiner) rechten Fahrwasserseite. Rechtes und linkes Flußufer bzw. "Rechte Seite" und "Linke Seite" binnen beziehen sich immer auf die Fließrichtung des Gewässers *) , sind somit ortsfest. Ein Bergfahrer, der von See kommend auf der rechten Fahrwasserseite gefahren ist, befindet sich plötzlich auf der linken (Fluß-)Seite, obwohl er immer noch nahe zu den grünen Tonnen fährt. Auf seiner Backbordseite hat er die "rechte Seite", an Stb. die "linke Seite". Und der Talfahrer, der auf seiner linken (Bb)Schiffsseite passiert, fährt aus beider Sicht auf der rechten Fahrwasserseite. Richtig so? Ich habe den Eindruck, das wird oben manchmal durcheinander geworfen. Aber anscheinend bin ja nicht nur ich etwas verwirrt. **) Gruß Tilo *) ohne Kanäle und sonstige Ausnahmen **) nur in diesem Thread! |
#69
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Hi Tilo,
genauso habe ich das gemeint. Da Binnen = Ortsfeste Seite aus Fließrichtung gesehen.
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Gruß, Thomas |
#70
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Naja,
ich denke auch, der hat die blaue Tafel einfach stehen gelassen. In Fließenden Gewässern suchst Du Dir mit einem dicken Kahn nun mal (als Bergfahrer) die strömungsarme Seite aus und wenn die nächste Kurve, in der er wieder auf der "falschen" SEite fahren wollte, schon in Sichtweite war und keine anderes Schiff in der NÄhe, was das mißverstehen könnte (Kleinschiffe à la "Lila Flunder" zählen da nicht unbedingt... ) - warum soll er da die Tafel kippen??? Ich hab sie früher auch gelegentlich stehen gelassen, wenn ich niemanden damit irritieren konnte *schäm* - aber ich fahr ja auch nachts im Auto mit Fernlicht, wenn ich es vielleicht an einer Stelle auch nicht unbedingt brauche, wenn ich niemanden damit belästige...... Aber wo sieht KWO auf Sportschiffen Kapitänsmützen????? Ich seh immer nur Baseballcaps oder Südwester oder sowas.... Anneke |
#71
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Hallo,
ich hab jetzt noch mal nachgeschaut und festgestellt, dass die Großschiffahrt auch in diesem Fall Vorrang hat und ich mich geirrt habe. Das ergibt sich aber nicht aus der Ausweichpflicht nach §6.02 BinSchStrO sondern aus den Fahrregeln (war so doof mir den §§ nicht aufzuschreiben) bei Einfahrt in Häfen und Abzweigenden Wasserstraßen. Ich bin bei meinem letzten Beitrag davon ausgegangen, dass der Berufler auf Grund des Fahrwasserwechsel seinen Kurs unerwartet verändert und da er das Sportboot an der Steuerbordseite hatte diesem hätte die Vorfahrt gewären müssen. Hab mir den Passus noch mal durchgelesen und in dem Gewusel dann herausgefunden, dass er einem KF diese Vorfahrt nicht gewären muss (ist aber auch gar nicht so einfach zu lesen). Jetzt zu dem Begegnen Steuerbord an Steuerbord. Selbst wenn ein MS die blaue Tafel zeigt, egal ob gegenüber einem anderen MS oder KF und das entgegenkommende Fahrzeug dies nicht durch setzen der blauen Tafel, Tonsignal, Funk, oder meinetwegen auch per Brieftaube (steht natürlich in keiner Schiffahrtspolizeiverordnung) nicht bestätigt und er dennoch die Fahrwasserseite wechselt kann ihm im Schadensfalle Fahrlässigkeit nachgewiesen werden ==== "Eine unbestätigte Meldung, ist eine nicht- ausgesandte Meldung" (für die, die mal ein UKW-Zeugnis gemacht haben). Jetzt noch mal zur Deffinition von Sportboot und Kleinfahrzeug. Kleinfahrzeuge (Fahrzeuge unter 20m Länge, aber keine Schub-, Schlepp-, oder Fahrgastschiffe) haben anderen Fahrzeugen immer Vorrecht zu gewären. Sportboote werden in den Schiffahrtspolizeiverordnungen eigentlich nicht weiter definiert oder Reglementiert. Bei mir hat sich z.B. mal ein "Sportboot" zur Schleusung angemeldet, was 38m lang, und 5,10m breit war (umgebauter französischer Spitzmotor oder Peniche). Die haben dann die selben Rechte und Vorrechte gegenüber KF´s wie die gewöhnlichen Frachtschiffe. Bis dann |
#72
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Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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(KWO, solltest Du Dich durch diese Formulierung angegriffen fühlen, so überdenke bei dieser Gelegenheit vielleicht gleich mal Deinen "Schulmeisterton"!) § 6.04 BinSchStrO 1. Beim Begegnen müssen die Bergfahrer unter Berücksichtigung der örtlichen Umstände und des übrigen Verkehrs den Talfahrern einen geeigneten Weg freilassen. 2. ... 3. Bergfahrer, die Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren lassen, müssen rechtzeitig an Steuerbord zeigen: (Blaue Tafel) ... [Diese Zeichen] dürfen nicht länger beibehalten werden, es sei denn, dass die Bergfahrer ihre Absicht anzeigen wollen, auch weiterhin Talfahrer an Steuerbord vorbeifahren zu lassen 4. Ist zu befürchten, dass die Absicht der Bergfahrer von den Talfahrern nicht verstanden worden ist, müssen die Bergfahrer folgende Zeichen geben (es folgen die Schallsignale) Dies hat nichts mit der Ausweichpflicht der Kleinfahrzeuge zu tun, sondern ist die normierte Grundregel gegenseitiger Rücksicht und Vorsicht vor allem für denjenigen, der in seiner Fahrweise vom Regelfall abweichen will oder abweicht. Im Übrigen schreibt § 6.03 BinSchStrO ("Begegnen") ausdrücklich vor: ... 3. Beim Begegnen ... dürfen Fahrzeuge, deren Kurse jede Gefahr eines Zusammenstosses ausschliesst, ihren Kurs nicht in einer Weise ändern, die die Gefahr eines Zusammenstosses herbeiführen könnte. Genau das aber hat der Führer des Passagierschiffs nach der Schilderung von h-d aber getan! Diese vorstehenden Vorschriften gelten auch für Kleinfahrzeuge und Fahrzeuge untereinander; es gibt keine Ausnahmebestimmung. Deine Ausführungen, KWO, erklären im Ergebnis Kleinfahrzeuge im Binnenbereich zu Freiwild. Schiffahrtsgerichte urteilen im Übrigen wie andere Gerichte auch ausschliesslich nach der Rechtslage. Zur "Rechtslage" gehören aber auch Normenzusammenhänge...
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#74
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Dann kannst Du Deine Behauptung nicht mehr aufrecht halten. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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