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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen.

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  #51  
Alt 04.10.2003, 11:01
Wolf
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Zitat:
Zitat von Supetarska
@ Wolf!
Nach einen 10 bis manchmal 12 Stunden Arbeitstag dazu noch viele
Samstage und Sonntage habe ich WEDER DIE ZEIT NOCH DEN NERV
mich 2 bis 3 x die Woche hinzusetzen und irgendwelche Scheine zu
machen.
Gruß Gerhard
Brauchst Du ja auch nicht!
Es soll ja Leute geben, die kommen vor lauter Arbeit nicht mehr dazu, Geld zu verdienen.

Ich bin übrigens kein Sammler und Jäger. Ich habe nur die vorgeschriebenen Scheine, nicht mehr und nicht weniger.

So, jetzt machen wir einen Zug durch die Düsseldorfer Altstadt, Geburtstag feiern.
Nicht meinen.
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  #52  
Alt 04.10.2003, 14:23
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mato mato ist offline
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KLAUS-WERNER HAT GESCHRIEBEN
Zitat:
"Der kroatische Führerschein gilt für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land!" bringen als Besserwisser abqualifizieren willst, dann verbreitest Du hier bewußt und gezielt Falschinformationen.
KLAUS - WERNER, Du liegst wieder FALSCH. Wo steht es auf dem dt. Schein, dass alle anderen Länder diesen ANERKENNEN müssen, geschrieben. Es handelt sich auch bei diesem Schein um reine Ermessungssache, ob ein nichteuropäisches Land diesen anerkennt, oder nicht. Deutschland hat KEIN VORTEIL gegenüber anderen EU-Ländern.
Genauso ist es mit unserem Schein, und bitte zur Kenntnis nehmen, nicht ich, sonder Du verbreitest die Falschinformation. Ich habe mich bis jetzt IMMER auf das GB und die jeweiligen Art. berufen, bezüglich der Konvention, Du aber nicht ein einziges mal.
DER HR-SCHEIN GILT FÜR NICHTKROATEN IN ALLEN ANDEREN LÄNDERN, NUR NICHT IM EIGENEN.

Nix für ungut

Gruss
Mato[/u]
__________________
LG
Mato

BOOTSFÜHRERSCHEIN NICHT VERGESSEN
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  #53  
Alt 04.10.2003, 14:31
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Gerd1000 Gerd1000 ist offline
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Gerd1000 eine Nachricht über MSN schicken
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ach Leute hört doch mit diesem Thema auf. Das zieht sich seit Jahren durch alle Foren und es wird immer wieder das Gleiche geschrieben.
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Gerd, mit vielen Grüßen
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  #54  
Alt 04.10.2003, 14:48
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Volker Volker ist offline
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Schlagt mich - aber meines Wissens nach gibt es den Vertrag von Haifa, in dem geschrieben steht (stehen soll, denn ich hab ihn nicht eigenäugig gelesen), dass jeder Bootsführer den Führerschein haben muß, der in seinem Land amtlich vorgeschrieben ist.

Meines Erachtens ist das das gleiche Pamphlet, nach dem die Boote auch die Bootszulassung haben müssen, die in dem jeweiligen Land gesetzlich ist.

Kroatien und Slowenien sind diesem Vertrag (immer noch nach meinem Halbwissen) erst vor einigen Jahren beigetreten - weshalb ja auch diese Aufregung vor allen Dingen bei den österreichischen Kollegen wegen der Bootszulassungen war.

Ich wäre trotzdem dankbar, wenn da jemand mal etwas rechtsverbindliches von sich geben könnte, denn ich habe gerade das Thema, ob meine polnische Freundin in Polen ihren Boots-Führerschein machen muss, um weltweit anerkannt fahren zu dürfen, oder ob es reicht, wenn sie ihn bei meinem Freund, dem Hafenkapitän von ...... (HR) für wenig Geld macht.

Gruß

Volker
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  #55  
Alt 04.10.2003, 17:40
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Standard kroatische Spaßführerscheine

Zitat:
Zitat von aquamari
KWO hat geschrieben:
"Der kroatische Führerschein gilt für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land!" bringen als Besserwisser abqualifizieren willst, dann verbreitest Du hier bewußt und gezielt Falschinformationen.

aquamari hat geantwortet:
KLAUS - WERNER, Du liegst wieder FALSCH. Wo steht es auf dem dt. Schein, dass alle anderen Länder diesen ANERKENNEN müssen, geschrieben.
Nirgends. Das steht auf dem deutschen Schein nicht geschrieben und das hat hier keiner zu irgend einer Zeit behauptet. Wenn Du aufmerksam ließt dann wirst Du feststellen, daß ich vom kroatischen Schein geschrieben hatte (s.o.) und nicht vom deutschen Schein. Der deutsche Schein stand hier in diesem Zusammenhang überhaupt nicht zur Debatte.


Zitat:
Zitat von aquamari
DER HR-SCHEIN GILT FÜR NICHTKROATEN IN ALLEN ANDEREN LÄNDERN, NUR NICHT IM EIGENEN.
Du willst damit z.B. sagen, daß ein Italiener der so einen kroatischen Führerschein besitzt damit in deutschen Hoheitsgewässern herumfahren darf? Genau das ist nicht der Fall! Die Kroaten können nur für ihre eigenen Gewässer Fahrerlaubnissen ausstellen und nicht für Drittstaaten wie z.B. für Deutschland. Führerscheinrecht ist nationales Recht und da kann kein Staat in die Rechte eines anderen Staates eingrifen. Unser Innenminister würde zu Recht Amok laufen, wenn Kroatien uns da seine Führerscheine für Nichtkroaten unterjubeln wollte. Deine Aussage ist somit ganz klar falsch.

Ich wiederhole es nochmals: Es sollte inzwischen jedem klar sein, daß der kroatische Führerschein für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land gültigkeit hat. Auch wenn Du es als einziger hier nicht wahr haben willst, oder aus was weiß ich für welchen Gründen hier Falschinfos von Dir gibst und damit anderen den Gefahren des Fahrens ohne Fahrerlaubnis aussetzt. Es ist nun mal so und Du solltest es letztlich akzeptieren. Mir persönlich ist ganz egal wo der einzelne mit fährt. Es täte mir nur Leid, wenn einer auf Grund Deiner Falschaussage ein Verfahren an den Hals bekommt. Das hat hier keiner verdient.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #56  
Alt 04.10.2003, 17:46
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Wie es sich nun richtig verhält, würde mich auch interessieren. Ich habe meinen Schein in Österreich gemacht...als Deutscher mit Hauptwohnsitz in Österreich. Also Binnen in Österreich kein Problem. Welche Gültigkeit dieser Schein in Deutschland´s Binnengewässer hat....die Antwort bleibt mir zumindest der DSV nach meiner Anfrage noch schuldig.
Gilt Staatsangehörigkeit, oder Hauptwohnsitz, oder Lebensmittelpunkt???

Harry
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  #57  
Alt 04.10.2003, 18:19
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Standard Führerscheinfrage

Hallo Harry,

ich habe Dich wie folgt verstanden:

- Du bist deutscher Staatsangehöriger.
- Du hast den Schwerpunkt Deines Lebens in Österreich
- Deshalb, weil Du dort gemeldet bist und Dich da mehr als 184 Tage/Jahr aufhältst.
- Du hast während Deines Aufenthalt in Österreich eine amtliche oder amtl. anerkannte österreichische Fahrerlaubnis erworben.

Meine rechtl. Würdigung sieht wie folgt aus:
Diese Fahrerlaubnis gilt für Dich in Österreich und allen Staaten von denen Österreich die Fahrerlaubnis ebenfalls anerkennt und dazu gehört dann auch Deutschland. Ich weiß nun nicht für welche Gewässer Dein Führerschein gilt. Das hattest Du nämlich nicht geschrieben. Nur das "Binnen in Österreich kein Problem ist" und ich weiß nicht was Du damit aussagen wolltest (Schein, Schwierigkeit, etc.). Auf alle Fälle gilt er im Ausland (für Dich einschl. Deutschland) für die gleichen Gewässer für die er in Österreich auch gilt. Nicht mehr und nicht weniger.

Solltest Du jedoch Deinen Lebensmittelpunkt wieder nach Deutschland zurück verlegen, dann gilt der Führerschein auch nicht mehr im Ausland (obwohl er dort vorher gegolten hat) und vor allen Dingen besonders nicht mehr in Deutschland (obwohl er dort vorher auch gegolten hat). Er gilt dann für Dich nur noch in Österreich.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #58  
Alt 04.10.2003, 18:47
Harry Harry ist offline
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Danke Klaus-Werner
Das ist mal eine Aussage.....im Internet bin ich nicht fündig geworden, habe evtl. aber auch an den falschen Stellen gesucht.
Mit "Binnen" meinte ich den österr. Segelschein A ...war mein Fehler, das nicht deutlich genug herauszustellen....sorry.
Den FB3 Seeschein für Fahrten von 200sm Entfernung zur Küste, wäre der nächste Schritt, aber davor steht erstmal das Sammeln von Seemeilen.
Das ist schon eine vertrackte Geschichte. Jetzt muß ich auf deutschen, befähigungspflichtigen Gewässern meine österr. Meldebestätigung mitführen, weil in meinem Personalausweis noch die (existierende) deutsche Adresse drinnensteht.

Europa wächst zusammen....offene Wunden bleiben...die Zukunft wird zeigen, wie die Narben aussehen.

nochmals danke für die Info
Harry
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  #59  
Alt 04.10.2003, 19:02
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Standard Führerscheinfrage

Zitat:
Zitat von Harry
Danke Klaus-Werner
Keine Ursache. Gern geschehen.


Zitat:
Zitat von Harry
Das ist schon eine vertrackte Geschichte. Jetzt muß ich auf deutschen, befähigungspflichtigen Gewässern meine österr. Meldebestätigung mitführen, weil in meinem Personalausweis noch die (existierende) deutsche Adresse drinnensteht.
Das ist schon dringend anzuraten die dabei zu haben. Denk aber daran, nicht der Wohnsitz alleine ist da entscheidend, sondern daß Du den Schwerpunkt Deines Lebens (mehr als 184 oder 186 Tage im Jahr) tatsächlich auch in Österreich hast. Rechne im Ernstfall mit Überprüfungen.


Zitat:
Zitat von Harry
Europa wächst zusammen....offene Wunden bleiben...die Zukunft wird zeigen, wie die Narben aussehen.
Das hat echt nichts mit Europa zu tun. Es liegt einfach an der Tatsache, daß Führerscheinrecht immer nur nationales Recht ist. Egal ob Sportboot oder Kraftfahrzeuge. Bestes nachvollziehbares Beispiel ist da die USA. Jeder Staat hat dort eigene Kfz-Führerscheine.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #60  
Alt 04.10.2003, 19:24
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Standard Re: Führerscheinfrage

Zitat:
Zitat von KWO
Das hat echt nichts mit Europa zu tun. Es liegt einfach an der Tatsache, daß Führerscheinrecht immer nur nationales Recht ist. Egal ob Sportboot oder Kraftfahrzeuge. Bestes nachvollziehbares Beispiel ist da die USA. Jeder Staat hat dort eigene Kfz-Führerscheine.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
Das ist schon klar, Klaus-Werner. Für mich stellt sich nur die Frage nach dem Sinn...
....als Deutscher deutschen Schein >>> Befähigung international anerkannt.
....als Österreicher österr. Schein >>> Befähigung ebenfalls anerkannt.
Bei Vermischung (mal pauschal gesagt) >>> Befähigung nur im Land des Ausstellers anerkannt.
Das heißt dann automatisch.....die Anerkennung der Befähigung hängt nicht von der Qualität der Ausbildung ab.
Ich würde mir wünschen, das es Prüfungs-Standarts gibt, die dazu führen, das ein ziemlich einheitliches Bildungsniveau und damit auch entsprechende Anerkennung zur Folge haben. Die jetzige Regelung finde ich "unglücklich".
"Einheitliches" Europa halt...oder doch nicht so ganz.

Harry

PS: Sorry, das mein Beitrag den ursprünglichen Threat "umgebogen" hat...kann gerne von einem Moderator als separates Thema verschoben werden.
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  #61  
Alt 04.10.2003, 19:39
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Standard Führerscheinfrage

Zitat:
Zitat von Harry
Das ist schon klar, Klaus-Werner. Für mich stellt sich nur die Frage nach dem Sinn....
Den such ich manchmal auch in so bestimmten Gesetzesvorschriften.


Zitat:
Zitat von Harry
Das heißt dann automatisch.....die Anerkennung der Befähigung hängt nicht von der Qualität der Ausbildung ab..
Das ist nun mal leider so.


Zitat:
Zitat von Harry
Ich würde mir wünschen, das es Prüfungs-Standarts gibt, die dazu führen, das ein ziemlich einheitliches Bildungsniveau und damit auch entsprechende Anerkennung zur Folge haben. Die jetzige Regelung finde ich "unglücklich".
So etwas (intern. Mindeststandard) gibt es bereits. Allerdings nur bei den Patenten der sog. Berufsschiffahrt.


Zitat:
Zitat von Harry
PS: Sorry, das mein Beitrag den ursprünglichen Threat "umgebogen" hat...kann gerne von einem Moderator als separates Thema verschoben werden.
Ich denke nicht, daß das notwendig sein wird. Einmal paßte es ganz gut dazu und ferner sind wir ja im Prinzip fertig mit Deiner Frage.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen

--
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  #62  
Alt 04.10.2003, 20:08
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Harry, wenn es sich verhält wie mit dem Kfz-Führerschein, kannst Du Dir das Ding auf deutschen umschreiben lassen, wenn Deine Zeit in Österreich länger als 2 Jahre war.

Das mit dem Personalausweis mitführen wegen Adresse ist eigentlich unwichtig - wichtig für die Anerkennung des Österreichischen Lebensmittelpunktes ist der Eintrag im Pass. Ich kenne es aus meiner Zeit, in der ich beruflich einige Leute betreut habe, die ihren Wohnsitz in Monaco hatten: die waren immer peinlichst darauf bedacht, Ihre Reiserouten und Termine so zu legen, dass sie max. 173 Tage im jahr in Deutschland waren, denn sonst hätte das auch gewaltige steuerliche Probleme gegeben (und deswegen waren sie ja in Monaco). Das ist zwar einige Jhre her, aber ich denke, daran hat sich nichts geändert.

Solltest Du aber keinen Nachweis führen können, dass Du mehr als die Hälfte des Jahres nicht in Deutschland bist, so ist auch die ganze Führerscheingeschichte sinnlos - dann brauchst Du nämlich den deutschen!

Gruß

Volker
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  #63  
Alt 06.10.2003, 13:20
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gerhard-kainz gerhard-kainz ist offline
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Nur zur Klarstellung:
In Österreich ist zum Führen eines Segelfahrzeuges KEIN wie auch immer bezeichneter Führerschein gesetzlich vorgeschrieben. Diese Tatsache wird allerdings von den Segelschulbetreibern sehr gerne verschwiegen.....
Weiterführende Informationen auf der Homepage des ÖSV.
MfG., Gerhard.
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  #64  
Alt 06.10.2003, 19:40
gibsea106 gibsea106 ist offline
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Hi !

Also, bitte nicht böse sein, aber ich verstehe jetzt noch weniger:

KWO schrieb:
Meine rechtl. Würdigung sieht wie folgt aus:
Diese Fahrerlaubnis gilt für Dich in Österreich und allen Staaten von denen Österreich die Fahrerlaubnis ebenfalls anerkennt und dazu gehört dann auch Deutschland. Ich weiß nun nicht für welche Gewässer Dein Führerschein gilt. Das hattest Du nämlich nicht geschrieben. Nur das "Binnen in Österreich kein Problem ist" und ich weiß nicht was Du damit aussagen wolltest (Schein, Schwierigkeit, etc.). Auf alle Fälle gilt er im Ausland (für Dich einschl. Deutschland) für die gleichen Gewässer für die er in Österreich auch gilt. Nicht mehr und nicht weniger.

Heißt das, daß ein Deutscher mit Ösi-Schein in manchen Fremdländern fahren darf, weil er in Ö lebt, arbeitet und gemeldet ist ?

Warum darf dann ein Ösi, der in Kroatien lebt, nicht mit seinem CRO-Patent woanders fahren?

Da habe ich doch etwas falsch gelesen...und falsch verstanden
Sorry, bin total verwirrt...

Vielleicht will mich jemand aufklären !

Danke, liebe Grüße von Martin aus Wien
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  #65  
Alt 06.10.2003, 20:10
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Standard Führerscheinrecht

Zitat:
Zitat von gibsea106
Heißt das, daß ein Deutscher mit Ösi-Schein in manchen Fremdländern fahren darf, weil er in Ö lebt, arbeitet und gemeldet ist ?
Wenn dieser von Dir als "Ösi-Schein" bezeichnete Schein ein amtlicher oder ein amtlich anerkannter österreichischer Schein ist und der Deutsche seinen Lebens-Mittelpunkt* in Österreich hat, dann darf er damit auch in allen Fremdländern (einschl. Deutschland) fahren.


Zitat:
Zitat von gibsea106
Warum darf dann ein Ösi, der in Kroatien lebt, nicht mit seinem CRO-Patent woanders fahren?
Wenn Du damit meinst, daß der Ösi seinen Lebens-Mittelpunkt* in Kroatien hat und das CRO-Patent ein amtliches oder amtlich anerkanntes Patent (Führerschein) ist, dann darf er damit selbstverständich auch woanders fahren.

* Als Lebensmittelpunkt wird bezeichnet, wo (in welchem Land) der Betreffende wohnt und arbeitet, oder seine Rente ausgibt (oder sich seine Sozialhilfe hinterher schicken läßt). Dazu gehört, daß er dort gemeldet ist und sich (nachweisbar!) in dem Land mehr als 184 Tage im Jahr aufhält.


Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #66  
Alt 06.10.2003, 20:35
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Hi !

Danke für Antwort, aber jetzt verstehe ich noch weniger:

Wieso schreibt KWO:
"Der kroatische Führerschein gilt für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land!"

Gute Nacht, Europa, wo immer ihr auch segelt!

Liebe Grüße von Martin
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  #67  
Alt 06.10.2003, 22:31
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Standard Lebensmittelpunkt

Zitat:
Zitat von gibsea106
Wieso schreibt KWO:
"Der kroatische Führerschein gilt für Nichtkroaten ausschließlich nur in Kroatien und in keinem anderen Land!"
Weil es bislang auch noch nicht um den Ausnahmefall des sog. Lebensmittelpunktes ging, denn das ist mit Sicherheit nicht der Regelfall des Ausländers in Kroatien. Es ging doch hier bislang immer nur um den Urlauber mit kroatischem Führerschein (Regelfall) und da trifft die Aussage nun einmal zu. Auch wenn einige das nicht wahr haben wollen.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #68  
Alt 07.10.2003, 00:25
Harry Harry ist offline
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Hmmmm...die Ausnahmeregelung ist wohl eher die Regel, soweit ich das verstehe. Letztendlich bestimmt der Lebensmittelpunkt (LMP) die geltenden Bestimmungen. Das wiederum würde bedeuten, das ein Landsmann (mal ohne Staatenangabe) seinen Schein im Heimatland macht, dann seinen LMP in ein anderes Land verlagert und dort die gemachten Scheine ihre bis dato geltende Gültigkeit verlieren können. (außer im Land des Ausstellers)
Wenn dem so ist, bräuchte ich rein theoretisch überhaupt keinen See-Schein zu machen.....ebenso bei Kontrollen nur den Nachweis erbringen, das mein LMP in Austria liegt.
Auszug Bundesministerium fuer Verkehr:
Zur selbstständigen Führung von Motor- oder Segeljachten auf See können österreichische Befähigungsausweise erworben werden.

Österreichische Staatsbürger, die die Meere befahren wollen, sind dazu zwar nicht verpflichtet, was allerdings nicht bedeutet, dass die Yachtführung auf See in den Hoheitsgewässern der Küstenstaaten ohne jeden Befähigungsausweis gestattet wäre. Da es kein internationales Abkommen gibt, sind die Vorschriften der Uferstaaten zu beachten.

Irgendwie Kuddelmuddel.....

Harry
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  #69  
Alt 07.10.2003, 11:11
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Standard kroatische Spaßführerscheine vs. Lebensmittelpunkt

Zitat:
Zitat von Harry
Hmmmm...die Ausnahmeregelung ist wohl eher die Regel, soweit ich das verstehe. Letztendlich bestimmt der Lebensmittelpunkt (LMP) die geltenden Bestimmungen. Das wiederum würde bedeuten, das ein Landsmann (mal ohne Staatenangabe) seinen Schein im Heimatland macht, dann seinen LMP in ein anderes Land verlagert und dort die gemachten Scheine ihre bis dato geltende Gültigkeit verlieren können. (außer im Land des Ausstellers)
Genau. Das der Landsmann (mal ohne Staatenangabe) seinen Lebensmittelpunkt von seinem Heimatland in ein anderes Land verlagert, das ist ja wohl nicht der Regelfall. So ist meine Aussage auch zu sehen.

Aber wie Du richtig schreibst, es ist schon am sog. Lebensmittelpunkt aufgehängt.


Zitat:
Zitat von Harry
Wenn dem so ist, bräuchte ich rein theoretisch überhaupt keinen See-Schein zu machen.....ebenso bei Kontrollen nur den Nachweis erbringen, das mein LMP in Austria liegt.
Für Österreicher trifft das in der Tat zu.


Zitat:
Zitat von Harry
Irgendwie Kuddelmuddel.....
Es ist wohl so, daß es nicht immer einen Sinn ergibt und es kommt in Einzelfällen dadurch auch mal zu Auswüchsen. Da aber nun mal die Gesetzeslage so ist, muß man sie auch respektieren und erfüllen. Mit mir kann man jederzeit gerne über den Sinn oder Unsinn einzelner Vorschriften und/oder Gesetze diskutieren. Jedoch nicht über die Einhaltung. Die sollte selbstverständlich sein.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #70  
Alt 07.10.2003, 18:54
ugor ugor ist offline
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Standard um mal verwirrung zu stiften...

evtl weiss der eine oder andere was dazu...

was würde passieren wenn ich (in deutschland lebender) kroate (mit pass und voditelj brodice, mornar mot) jetzt die deutsche staatsbürgerschaft annehmen würde?
wäre ich dann plötzlich illegal unterwegs?
kann ich das auf 'deutsche' Papiere umschreiben?
oder bin ich jetzt schon illegal unterwegs da mein lebensmittelpunkt >184 t/j in D ist?
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mirno more, ugor
FJAKA=psihofizicko stanje prilikom teznje ni za cime.Greska zamijeniti fjaku sa lijenoscu. Fjaka je uzviseno stanje uma i tijela kojem tezi cijelo covjecanstvo.U Indiji fjaku postizu dugogodisnjim izgladnjivanjem i meditacijom,u Dalmaciji je ona Bozji dar
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  #71  
Alt 07.10.2003, 19:38
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Standard Nichts verwirrendes!

Zitat:
Zitat von ugor
was würde passieren wenn ich (in deutschland lebender) kroate (mit pass und voditelj brodice, mornar mot) jetzt die deutsche staatsbürgerschaft annehmen würde?
wäre ich dann plötzlich illegal unterwegs?
kann ich das auf 'deutsche' Papiere umschreiben?
oder bin ich jetzt schon illegal unterwegs da mein lebensmittelpunkt >184 t/j in D ist?
Wenn Du hier in Deutschland gemeldet bist und hier Deinen Lebensmittelpunkt hast, dann hat Dein kroatischer Führerschein hier keine Gültigkeit mehr. Egal ob Du die deutsche Staatsbürgerschaft angenommen hast, oder Deine kroatische Staatsbürgerschaft behältst. Um in deutschen Hoheitsgewässern fahren zu dürfen, müßtest Du unter den Voraussetzungen (Lebensmittelpunkt in Deutschland) den dementsprechenden amtl. deutschen SBF (Binnen und/oder See) haben.

Ob Dein kroatischer Schein umschreibbar ist, das wage ich zu bezweifeln. Genaue Auskunft ob er umschreibbar ist erteilt Dir allerdings der DMYV/DSV in Hamburg unter der Telefonnummer 040 / 63904315.

Deine Frage, ob Du hier illegal unterwegs bist, die kann ich Dir beim besten Willen nicht beantworten. Das fällt wohl unter das Meldegesetz und da kenne ich mich nicht aus. Bei Fahrerlaubnisrecht kann ich Dir so gut wie jede Frage beantworten.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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  #72  
Alt 07.10.2003, 20:08
gibsea106 gibsea106 ist offline
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Hi !

Vielleicht sollte man es einmal auf einen Punkt bringen:

Schade, daß hier Gesetze und Bürokratie die Überhand haben, und nicht das eigentliche Fachwissen...

...unverständlich für mich (als rein praxisorientierter Mensch...und als "BeamtenNICHTliebhaber"), daß die jeweiligen Kenntnisse der Schiffsführer in manchen Ländern akzeptiert werden, in manch anderen aber auch nicht.

Wenn eine Fahrerlaubnis von Deiner NATIONALITÄT oder von deinem LEBENSMITTELPUNKT abhängt, dann hat das ja wohl NICHTS mehr mit deinem eigenen Fachwissen zu tun, sondern ist reine Beamtenw.x.rei, denn Rassismus kann es ja nicht sein !


Liebe Grüße von Martin aus Wien
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  #73  
Alt 07.10.2003, 20:48
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Hallo Martin
ganz so, darf man das nicht sehen, wenn wir alle den gleichen Lehr-bzw. Prüfstandard hätten und sich alle daran hielten, wär ein EUROPAFÜHRERSCHEIN wahrscheinlich kein Problem.
Aber die eigene Interessen der Staaten bzw. Prüfungsorganisationen stehen da im Weg.
Bestes Beispiel: ISO 9001, sollte eigentlich Europaweit gleich sein. Wenn ich vergleiche welchen weg mein Betrieb gehen musste, um die Zertifikation zu bekommen, geschweige von den Kosten.
Befreundeter Unternehmer aus einem anderen Europäischem Staat hat nur darüber gelächelt, was der Deutsche wieder perfekt sein will. Kosten, noch nicht mal 1/3 von meinen.
Audits = Ja, in Restaurant durchgeführt.
Da ist doch die Frage berechtigt, werden Prüfungen durchgeführt oder wird nur Geld getauscht?
Seien wir doch auch mal alle ehrlich, amtlicher Binnen-/Seeführerschein in Deutschland ist doch auch eine Lachnummer.
Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #74  
Alt 07.10.2003, 21:03
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew
ganz so, darf man das nicht sehen, wenn wir alle den gleichen Lehr-bzw. Prüfstandard hätten und sich alle daran hielten, wär ein EUROPAFÜHRERSCHEIN wahrscheinlich kein Problem.
Der EUROPAFÜHRERSCHEIN kann nicht kommen, weil Führerscheinrecht immer nur nationales Recht ist. Das einzige was machbar ist, ist ein multinationaler Führerscheinvordruck und noch gewisse Mindeststandards, an welche sich da die Unterzeichnerstaaten zu halten haben. Das mit den Mindeststandards ist z.B. im Kfz-Führerschein-Bereich schon in den EG-Staaten realisiert. Aber wie gesagt, das sind Mindeststandards und jeder Nationalstaat kann da aber jederzeit davon abweichen und noch einen nach eigenem Gusto drauf setzen. Nur halt eben nicht darunter bleiben.

Mit freundlichem Gruß

Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to.
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  #75  
Alt 07.10.2003, 21:14
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Kann ich so nicht nachvollziehen, da wir doch geradewegs auf dem Weg sind, nationale Rechte durch EU Recht zu ersetzen. Da ist der EU Boote-Führerschein doch durchaus denkbar.

Ob das nun der richtige Weg ist, mag jeder selbst entscheiden. :
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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