boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Allgemeines zum Boot



Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 114Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 114
 
Themen-Optionen
  #51  
Alt 17.10.2008, 21:26
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
Ob schnell oder langsam ist egal. Das sind Richtlinien für die Durchführung der Prüfung. Mit anderen Worten:
Das gilt nur während der Prüfungsfahrt.
Beratungsresistent? Wenn du morgen Zeit hast, lies mal alles - die wichtigsten Sachen stehen auf Seite 2 und sind rot markiert....
Mit Zitat antworten top
  #52  
Alt 17.10.2008, 21:36
Benutzerbild von Ole aus HB
Ole aus HB Ole aus HB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 178
Boot: Neptun 22, Excursion 5
338 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Das ist der klassische Rudergänger. Anders ginge es auch nicht. Das Ruder muss mit einer geeigneten Person besetzt sein. Woher erlangt man denn diese Eignung - etwa durch Geburt?

Wenn eure Auslegung zutreffen würde, gebe es gar keine Rudergänger.
§ 1.09 BinSchStrO Besetzung des Ruders


Die Richtlinien gelten während der Prüfungsfahrt. Und warum? Weil da auch Prüflinge dran kommen, die noch nicht 16 sind.
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
Mit Zitat antworten top
  #53  
Alt 17.10.2008, 21:40
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.002
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.220 Danke in 8.899 Beiträgen
Standard Ach deswegen

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
...
Der Schiffsführer, der eingriffsbereit beim Fahrenden steht, ist "Rudergänger".
...

Das der Rudergänger stehen muß wußte ich gar nicht,...

ist aber eigentlich völlig logisch , im Sitzen kann man ja gar nicht gehen.

__________________
gregor


Geändert von Dicke Lippe (17.10.2008 um 21:43 Uhr) Grund: Zitat zum Zusammenhang
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #54  
Alt 17.10.2008, 21:40
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
§ 1.09 BinSchStrO Besetzung des Ruders
Die Richtlinien gelten während der Prüfungsfahrt. Und warum? Weil da auch Prüflinge dran kommen, die noch nicht 16 sind.
Ich versuchs mal noch einfacher:

Wer besetzt denn das Ruder? der danebensteht, der auf einem bestimmten Sitz Platz genommen hat ....

oder vielleicht der, der im Ernstfall die notwendigen Manöver einleitet?

Denk einfach darüber nach - und lös dich vom Vergleich zum Auto - da ist alles anders!
Mit Zitat antworten top
  #55  
Alt 17.10.2008, 21:48
Benutzerbild von Dicke Lippe
Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.06.2007
Ort: in der Pellenz
Beiträge: 8.002
Boot: 38' Stahleigenbau
Rufzeichen oder MMSI: DC8737 / 211717790
25.220 Danke in 8.899 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen

Wer besetzt denn das Ruder? der danebensteht, der auf einem bestimmten Sitz Platz genommen hat ....

oder vielleicht der, der im Ernstfall die notwendigen Manöver einleitet?
Der der am Ruder und Gas sitzt hat das Ruder übernommen, unabhängig davon, ob der Bootsführer im Ernstfall oder aus Panik wieder die Führung des Schiffes an sich reißt.

Montier dir doch einfach ein 2tes Ruder vor dem Beifahrersitz und du kannst prima rumdiskutieren wer nun wirklich Rudergänger war ... und ich kann endlich schlafen gehen.
__________________
gregor

Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #56  
Alt 17.10.2008, 21:54
Benutzerbild von Ole aus HB
Ole aus HB Ole aus HB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 178
Boot: Neptun 22, Excursion 5
338 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Mit dem Auto vergleiche ich nix. Das ist es einfach, weil der Fahrer nicht nur Fahrzeugführer sondern auch Rudergänger und Ausguck in einer Person sein muss.

Beim Boot dürfen diese Aufgaben verteilt werden. Es gelten aber grundsätzliche Mindestanforderungen an die Personen, die mit solchen Aufgaben betraut werden. Und die stehen in der BinSchStrO. Du hast im Prinzip nur zitiert, dass alle auf den Kapitän zu hören haben. Die Besetzung des Ruders ist explizit erläutert in §1.09.

Rudergänger ist, wer das Ruder in der Hand hält. Wenn das der Fünfjährige tut, und sei es nur für 30sec., dann ist er in dem Moment der Rudergänger. Der Schiffsführer und wenn er noch so nah daneben steht, ist dann nicht mehr Rudergänger, wohl aber noch Schiffsführer und meinetwegen Ausguck. Die angeführten Zitate aus den Richtlinien beziehen sich auf die Prüfungsfahrten und wahrscheinlich noch die Ausbildungsfahrten.

Das oben Geschriebene gibt nur die rechtliche Betrachtung wieder. Grundsätzlich ist vom gesunden Menschenverstand nichts dagegen einzuwenden, den Junior auf den Schoß zu nehmen und machen zu lassen. Schließlich kann man ja schnell genug eingreifen. Aber letztlich riskierst Du damit den teuer erworbenen Lappen...


@DonEvinrude: Befähigung und Mindestalter (Binnen) für Rudergänger sind festgeschrieben in SeeSchStrO und BinSchStrO.
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)

Geändert von Ole aus HB (17.10.2008 um 22:00 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #57  
Alt 17.10.2008, 21:55
Benutzerbild von Ole aus HB
Ole aus HB Ole aus HB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 178
Boot: Neptun 22, Excursion 5
338 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Der der am Ruder und Gas sitzt hat das Ruder übernommen, unabhängig davon, ob der Bootsführer im Ernstfall oder aus Panik wieder die Führung des Schiffes an sich reißt.

Montier dir doch einfach ein 2tes Ruder vor dem Beifahrersitz und du kannst prima rumdiskutieren wer nun wirklich Rudergänger war ... und ich kann endlich schlafen gehen.
Warst schneller. Werd ich jetzt auch tun. N8.
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #58  
Alt 17.10.2008, 21:59
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Der der am Ruder und Gas sitzt hat das Ruder übernommen, unabhängig davon, ob der Bootsführer im Ernstfall oder aus Panik wieder die Führung des Schiffes an sich reißt.

Montier dir doch einfach ein 2tes Ruder vor dem Beifahrersitz und du kannst prima rumdiskutieren wer nun wirklich Rudergänger war ... und ich kann endlich schlafen gehen.

Und wieder mal eine riskierte Dicke Lippe

Lies nach, was die Binnenschifffahrtsstraßenordnung dazu sagt, lies nach, was das Bundesverkehrsministerium dazu verordnet hat, in Form einer Richtlinie, basierend auf dem Binnenschifffahrtsaufgabengesetz, der Binnenschifffahrtstraßenordnung und der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen -

und wenn du dann noch widersprichst, geb ich auf ...

dann leidest du wirklich an einem schwerem Fall von Beratungsresitenz

PS: alle relevanten Vorschriften stehen in diesem Trööt und sind ELWIS entnommen.....
Mit Zitat antworten top
  #59  
Alt 17.10.2008, 22:00
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Euer bescheuerter Kleinkrieg macht mir Angst.

Ich bin dieses Jahr ca. 3 mal mit Kind am Volant an den Wasserbüffeln vorbeigefahren. Wir haben beide gewunken und sie zurück.

Wenn Papa mit bei ist, dann wird sich darüber kein Erpel aufregen.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
Folgende 4 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #60  
Alt 17.10.2008, 22:02
Benutzerbild von Ole aus HB
Ole aus HB Ole aus HB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 178
Boot: Neptun 22, Excursion 5
338 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Letzter Versuch: an wen richtet sich die Richtlinie?

An alle Sportbootfritzen??? Eher nicht...
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
Mit Zitat antworten top
  #61  
Alt 17.10.2008, 22:03
Benutzerbild von Ole aus HB
Ole aus HB Ole aus HB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 178
Boot: Neptun 22, Excursion 5
338 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Euer bescheuerter Kleinkrieg macht mir Angst.
Mir auch! Hoffentlich finde ich in den Schlaf...
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #62  
Alt 17.10.2008, 22:04
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Euer bescheuerter Kleinkrieg macht mir Angst.

Ich bin dieses Jahr ca. 3 mal mit Kind am Volant an den Wasserbüffeln vorbeigefahren. Wir haben beide gewunken und sie zurück.

Wenn Papa mit bei ist, dann wird sich darüber kein Erpel aufregen.

Gruß Ecki
Danke Ecki - weil es völlig OK ist !

Deine Kleine ist wirklich süß -- regelmäßige Updates erbeten von einem Vater/Stiefvater von 4 Mädels
Mit Zitat antworten top
  #63  
Alt 17.10.2008, 22:09
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Zitat:
Zitat von Ole aus HB Beitrag anzeigen
Letzter Versuch: an wen richtet sich die Richtlinie?

An alle Sportbootfritzen??? Eher nicht...
Diese Richtlinie richtet sich an die Prüfungsausschüsse des DMYV/DSV. Sie macht den Prüfungsausschüssen, die im Auftrag des Bundes handeln, deutlich, das eine am Steuer eines Sportbootes stehende Person noch lange kein Rudergänger ist!

Aber bei dir an Bord ist ja scheinbar alles anders
Mit Zitat antworten top
  #64  
Alt 17.10.2008, 22:55
Benutzerbild von DonAlfredo
DonAlfredo DonAlfredo ist offline
Commander
 
Registriert seit: 23.06.2003
Ort: Hamburg
Beiträge: 360
Boot: schnelle Daycruiser mit IB
214 Danke in 89 Beiträgen
Standard

Hi Leute,

habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und die Ränge an Bord eines Schiffes eindeutig skizziert. Niemand kann nun mehr sagen er hätte ja nix gewusst...
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	BOOT.jpg
Hits:	297
Größe:	32,6 KB
ID:	104698  
__________________
Über 4 Millionen Menschen in Deutschland können nicht Googeln. Schreib dich nicht ab...lern Googeln und Posten.
Mit Zitat antworten top
Folgende 5 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #65  
Alt 18.10.2008, 08:43
Benutzerbild von Ole aus HB
Ole aus HB Ole aus HB ist offline
Lieutenant
 
Registriert seit: 17.11.2007
Ort: Bremen
Beiträge: 178
Boot: Neptun 22, Excursion 5
338 Danke in 171 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Diese Richtlinie richtet sich an die Prüfungsausschüsse des DMYV/DSV. Sie macht den Prüfungsausschüssen, die im Auftrag des Bundes handeln, deutlich, das eine am Steuer eines Sportbootes stehende Person noch lange kein Rudergänger ist!
Richtig!!! Und Punkt 3, aus dem Du zitiert hast, regelt das Prüfungsverfahren. Und nicht das Rumschippern eines jeden Sportbootführers mit Kind und Kegel...

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Aber bei dir an Bord ist ja scheinbar alles anders
Ja, scheinbar...
__________________
-hier witzigen Spruch einfügen- (z.B.: Ist die Katze kein Hund, freut sich der Mensch!, frei nach Herrn oder Frau Kitekat)
Mit Zitat antworten top
  #66  
Alt 19.10.2008, 08:53
Benutzerbild von Bernd
Bernd Bernd ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 26.01.2002
Ort: München
Beiträge: 3.285
Boot: 3255 Avanti Express
14.384 Danke in 4.317 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Danke ... und wieder einer, der keine Ahnung hat aber zumindest schonmal ELWIS kennt
Und wenn einem auf der Autobahn ständig Autos auf der Spur entgegen kommen, sind das wohl alles Geisterfahrer...
Bernd
__________________
Euer boote-forum.de Admin
Bernd
Mit Zitat antworten top
Folgende 3 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #67  
Alt 19.10.2008, 11:53
Benutzerbild von Camper77
Camper77 Camper77 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.07.2008
Ort: bei Dresden
Beiträge: 37
Boot: noch keins.... :-(
22 Danke in 9 Beiträgen
Camper77 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Hallo,
also ich durfte als kleiner Pimpf auch ans Steuer... und Vader saß dahinter oder daneben. Damals gabs auch nie Probleme, und beizeiten ein Gefühl hat man auch bekommen.
Wer hat denn nicht vor dem Führerschein geübt...zb. Mopedfahren....
Oder hat schonmal einer einen Angelschein gemacht ohne vorher
"reinzuschnuppern"? Glaube kaum.... Also ich denke unter Aufsicht kein Problem....
MFG Sancho
Miniaturansicht angehängter Grafiken
Klicken Sie auf die Grafik für eine größere Ansicht

Name:	ich1.jpg
Hits:	217
Größe:	27,7 KB
ID:	104828  
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #68  
Alt 19.10.2008, 16:05
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Ist doch ein Fake, Sancho, das Boot steht auf dem Trailer
Mit Zitat antworten top
  #69  
Alt 19.10.2008, 17:30
Benutzerbild von Camper77
Camper77 Camper77 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.07.2008
Ort: bei Dresden
Beiträge: 37
Boot: noch keins.... :-(
22 Danke in 9 Beiträgen
Camper77 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Ist doch ein Fake, Sancho, das Boot steht auf dem Trailer
nene Slider.. hab das eingescannt... hatten damals..DDR Zeiten 1986 glaube...
noch keinen Farbfotoapparat... .
Das Bild ist nähe Mirow enstanden, weiß ich noch wie gestern.
Und so wird man dan vom Boot fahren infiziert...
MFG Sancho
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #70  
Alt 21.10.2008, 17:04
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Danke ... und wieder einer, der keine Ahnung hat aber zumindest schonmal ELWIS kennt
Sorry Slider,
aber mir scheint eher, dass Du keine Ahnung hast.

Im Beitrag #43 schreibst Du:
Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
..ICH habe von Anfang an behauptet - und bewiesen - dass unsere Kinder ans Steuer dürfen ...
Wo hast Du das bewiesen
Im Beitrag #12 schreibst Du noch:

Zitat:
Zitat von Slider Beitrag anzeigen
Ich hab mal die gesetzlichen Bestimmungen herausgesucht.
...

Daraus schließe ich:

Die am Steuer eines Sportbootes sitzende/stehende Person gleich welchen Alters ist dann nicht Rudergänger, wenn sie permanent beaufsichtigt wird. Es gelten keine Anforderungen (auch kein Mindestalter).
...
Ist Deine Schlußfolgerung der Beweis

Du bringst offensichtlich Gesetz und Prüfungsvorschriften durcheinander, so wie schon andere hier geschrieben haben.

Wie das die Führer von Sportbooten handhaben und wie diese "Besetzung des Ruders" von der WSP (nicht) geahndet wird, sagt leider nichts über die Gesetzeslage.

Ich bleibe dabei, das die von mir genannten und im ELWIS zu findenden Gesetze dies eindeutig regeln.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #71  
Alt 21.10.2008, 17:17
Slider
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Losgelöst von jeder Rechtstheorie, Lutz, ist das "Ruder mit einer geeigneten Person von mindestens 16 Jahren" dann besetzt, wenn diese jederzeit Kurs und Geschwindigkeit beeinflussen kann.

Eine Regelung wie in Holland (der Schiffsführer hat auf dem für diesen bestimmten Sitz Platz zu nehmen oder unmittelbar vor diesem zu stehen, Rudergänger gibt es nicht) ist in Deutschland nicht vorhanden.

Steh neben dem Ruder, steh dahinter, steh hinter dem Fahrersitz - und du bist Schiffsführer und Rudergänger, solange du jederzeit eingreifen kannst.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #72  
Alt 21.10.2008, 18:20
Benutzerbild von Camper77
Camper77 Camper77 ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 27.07.2008
Ort: bei Dresden
Beiträge: 37
Boot: noch keins.... :-(
22 Danke in 9 Beiträgen
Camper77 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Nabend,
also ich denke mal das es beim Boot sowieso schwamiger ist als beim KFZ.
Teilweise gibt es innen und außen einen Steuerstand.
Wenn was passiert..... wer will dann noch sagen können wer gesteruert hat...(zb Augenzeugen..."das Kind hat oben am Ruder gestanden...")
Also ist immer der Boots-Schiffsführer dafür verantwortlich.

Also kann auch meine kleine bei mir auf dem Schoß theoretisch lenken... beim KFZ nicht.. dort ist alles klar festgelegt.
Gesetz oder Bestimmung hin und her.... so siehts doch aus...
MFG Sancho
Mit Zitat antworten top
  #73  
Alt 21.10.2008, 20:47
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

@ Slider (#71)
Das ist Deine Interpretation, ob die im Fall der Fälle greift weiß ich nicht.

@Camper77 (#72)
Können wird Deine Kleine schon, dass heißt aber immer noch nicht, dass sie auch darf.

Im Fall der Fälle ist sicher der Schiffsführer verantwortlich.
Doch hier kann der kleine, aber feine Unterschied grob fahrlässiges Verhalten lauten. Das spiegelt sich aber sicher im Strafmaß und ggf. im Versicherungstechnischen wieder.

Letztendlich sind das jedoch alles nur unsere laienhaften Interpretationen der vorliegenden Gesetzestexte. Heerscharen von Anwälten leben davon (im Fall der Fälle) zu klären, wie das Gesetz auszulegen ist.
Auf hoher See und vor Gericht ist der Mensch in Gottes Hand.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
  #74  
Alt 22.10.2008, 01:08
Benutzerbild von Eckaat
Eckaat Eckaat ist offline
Ehrenmitglied
 
Registriert seit: 07.08.2005
Ort: Volksrepublik Mecklenburg
Beiträge: 6.476
Rufzeichen oder MMSI: Wer bekommt das Lammfilet mit grünen Bohnen?
16.422 Danke in 5.873 Beiträgen
Eckaat eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

Geht das jetzt hier nur um gesetzestreue Rechthaberei?

Oder können wir uns darauf einigen, dass Kinder unter 16, alleine nichts am Steuer verloren haben und für die Lütten, Papa, Mama, Onkel oder wer immer, die helfende Hand macht?

Oft hilft auch einfach der gesunde Menschenverstand.

Gruß Ecki
__________________
Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


Mit Zitat antworten top
Folgende 7 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #75  
Alt 22.10.2008, 17:39
Benutzerbild von B4-Skipper
B4-Skipper B4-Skipper ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 09.12.2004
Ort: Berlin
Beiträge: 6.878
Boot: Marco 860 Salon
Rufzeichen oder MMSI: DJ6172 - 211610820
9.920 Danke in 4.822 Beiträgen
Standard

Hallo Ecki,
mir geht es nicht um gesetzestreue Rechthaberei.
Wir können uns auch einigen, wann wie wo was Kinder das Boot steuern dürfen. Ob das jemand interessiert, dass wir uns geeinigt haben weiß ich nicht.

Mit Sicherheit hilft der gesunde Menschenverstand

Deshalb kann auf die Eingangsfrage von Donjohnson:
Dürfen meine Kinder an das Motorboot Steuer wenn ich an Bord bin ?

die Antwort nicht "vielleicht", "ich glaube ja", oder "wir einigen uns" heißen.

Einzig richtig ist BinSchStrO §1.09:
Ja, wenn sie älter als 16 (12) Jahre und geignet sind.
Nein, wenn sie jünger als 16 (12) Jahre oder nicht geeignet sind.

Was Donjohnson und alle anderen daraus machen ist dann jedem seine Sache.

Aber jemanden durch eine (falsche) Antwort in Sicherheit wiegen ist unverantwortlich.

Auch die SportbootFüBinV stellt im §5 Allgemeine Anforderungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis. Meines Erachtens gelten diese Anforderungen auch für den (Nicht-)Führer des Bootes, nur dass dieser eben keine Fahrelaubnis haben muss.

Daraus, dass im §2 keine Angaben zum Alter und zur Tauglichkeit gemacht werde zu schließen, dass Blinde, Taube, Gelähmte und halt auch kleine Kinder das Boot unter Aufsicht führen dürfen halte ich für sehr Blauäugig.

Gruß Lutz
__________________
Nur Tonic ist Ginlos.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 26 bis 50 von 114Nächste Seite - Ergebnis 76 bis 100 von 114



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 15:07 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.