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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #51  
Alt 11.01.2009, 14:22
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Dazu mal eine Frage!
hat sonst noch jemand Lust im April oder Mai (vorher kann ich nicht!) in Hamburg den Funkschein zu machen?

Könnte doch ganz lustig werden!

Gruß Dierk
Würd ich gerne mit dir machen Dierk !
Leider ist Hamburg 250 KM weit wech

Sonst gern
__________________
.


lg

Heiko
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  #52  
Alt 11.01.2009, 15:02
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Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
.........Mich haben aber dann die enormen laufenden Kosten abgeschreckt, mein Handy hatte es dann auch getan.

Ich würde für Binnen doch einmal direkt die Zulassungsbehörde kontaktieren.

Gruß
Stefan
Moin,
Für Binnen sagt die Bundesnetzagentur: keine Handfunke für unsere kleinen Boote (erst ab 20 m). Habe da im November mal nachgehört, ob es was Neues gibt. In NL ist das inzwischen erlaubt (versuchsweise).

Laufende Kosten für Sprechfunk? Ich kenne da nur die TKG und EMV-Gebühren, das waren mal zusammen knappe 20 Euro pro Jahr. Zur Zeit (schon seit ein paar Jahren) wird da nichts kassiert, weil man mal wieder die Vorschriften ändert. Also keine Panik.
gruesse
Hanse
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  #53  
Alt 11.01.2009, 15:36
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Zitat:
Zitat von jannie Beitrag anzeigen


Laufende Kosten für Sprechfunk? Ich kenne da nur die TKG und EMV-Gebühren, das waren mal zusammen knappe 20 Euro pro Jahr. Zur Zeit (schon seit ein paar Jahren) wird da nichts kassiert, weil man mal wieder die Vorschriften ändert. Also keine Panik.
Hast recht, nur keine Panik, die Rechnung kommt schon.
Die sind aber mittlerweile so schlau und summieren auf, bis die Bearbeitungskosten niedriger sind als der Rechnungsbetrag.
__________________
Gruß
Ewald
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  #54  
Alt 11.01.2009, 15:52
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Zitat:
Zitat von Libertad Beitrag anzeigen
Hast recht, nur keine Panik, die Rechnung kommt schon.
Die sind aber mittlerweile so schlau und summieren auf, bis die Bearbeitungskosten niedriger sind als der Rechnungsbetrag.
Wie lange zurück gilt dass, ich warte schon 2 Jahre auf Anmeldungsrechnung
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Servus Willi
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  #55  
Alt 11.01.2009, 16:22
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Moin,
eigentlich sollte die Forderung nach drei Jahren verjährt sein (Paragr. 195 BGB), aber da gibt es nen Sack von Ausnahmen und Sonderregeln. In dem Fall nach Verwaltungs....gesetz gilt wohl eine vierjährige Frist. Kann nur ein Jurist verbindlich beantworten. In solchen Fällen einfach mal anrufen und sagen, nach meinem Verständnis ist das verjährt. Dann bekommt man (meistens) eine Antwort. Die Verjährung beginnt am 31.12. des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist.
gruesse
Hanse

Geändert von jannie (11.01.2009 um 16:28 Uhr)
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  #56  
Alt 11.01.2009, 16:32
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Ich werde es aussitzen
und wenn was kommt meine Schuld begleichen
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Servus Willi
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  #57  
Alt 11.01.2009, 19:46
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El Kapitano El Kapitano ist offline
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Zitat:
Zitat von Kapi Beitrag anzeigen
Moin !

Ich hege schon länger den Gedanken mir ein Funkgerät ins Boot einzunbauen. Da ich aber auch noch keinen Funkschein habe und auch das Boot dafür nicht vorbereitet ist , wird das ein etwas größeres angehen .

Deshalb :

Was sagt Ihr ? Ist ein UKW Funkgerät im Binnenverkehr sinnvoll oder ist es nur spielerei ? Habt Ihr ein solches Gerät und nutzt Ihr es auch ?
Oder ist ein Handy ausreichend ?
Danke
Hallo Heiko,
diese Frage habe ich mir im letzten Jahr - unsere erste Saison überhaupt - auch gestellt. Aber bereits nach einer Woche habe ich festgestellt, dass es eigentlich schon fast grob fahrlässig ist ohne Funke unterwegs zu sein. Unser Revier sind Saar und Mosel und da ist überall viel Berufsschifffahrt unterwegs, ohne Funke bekommt man von den Kursabsprachen und Anmeldungen vor Biegungen nichts mit. Im letzten Jahr fand bei uns kein Kurs mehr statt und so habe ich mir mit einer Handfunke weitergeholfen-besser als nix. Aber, in vier Wochen habe ich Prüfung, und die Funke ist auch schon eingebaut und angemeldet.
__________________
Gruss, Gerhard



La vida puede ser muy agradable pero nadie dice que sea perfecto
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  #58  
Alt 11.01.2009, 20:04
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[quote=FALKE;1120298]Moin Heiko: Du kannst mit dem UBI auch ein Gerät mit Seefunk kaufen-muß dann allerdings auf 1W und ATIS-Einstellung betrieben werden. Die höhere Sendeleistung darfst Du dann nicht nutzen.

Moin,

sowei ich das kenne und weis, werden bei den Kombianlagen(Seefunk&Binnenfunk) welchen im Binnenmodus betrieben werden, auf bestimmten Funkkanälen die Sendeleistung automatisch auf 1 Watt begrenzt.
In den Verkehrskreis "Nautische Informationen" darf auch im Binnenmodus
mit 25W gesendet werden.

Gruß
BertG
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  #59  
Alt 11.01.2009, 20:08
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FALKE FALKE ist offline
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Moin Bert,

laut meinen Quellen ist im Binnenbereich nur 1Watt max. erlaubt.

Gruß ALF
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  #60  
Alt 11.01.2009, 20:16
BertG BertG ist offline
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Moin,

im Anhang §3 bitte lesen.

Gruß

BertG
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  #61  
Alt 11.01.2009, 22:20
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FALKE FALKE ist offline
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Moin Bert,

Wahnsinn - wie soll das bei reinen Binnenfunkgeräten gehen? Die senden mit max. 1 Watt ...

Interessant.

Gruß ALF
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  #62  
Alt 11.01.2009, 22:21
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Nur Schiff/Schiff, Hafen- und soziale Kanäle sind Binnen auf ein Watt begrenzt. Schleusen und Revierfunk sendet mit 25 Watt
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Gruß Sepp

Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!!

Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat.
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  #63  
Alt 11.01.2009, 22:23
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FALKE FALKE ist offline
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Moin Sepp,

also wieder Profis. Die dürfen ja auch mit HaFuGer arbeietn z.B. Brücke und Vordeck etc.

Das die Behörden mit mehr Sendeleistung fahren, ist klar. Nur hörte sich das o.a. mit 6-25W so an, als wenn das für alle gilt....

Mannomann-Papierkramdschungel

Gruß ALF
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  #64  
Alt 11.01.2009, 23:13
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Moin,
hört sich nicht nur so an, sondern ist auch so gemeint.
gruesse
Hanse
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Alt 12.01.2009, 11:21
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Stefan13 Stefan13 ist offline
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Zitat:
Zitat von Kapi Beitrag anzeigen
...Jetzt geht es darum was ich brauche , es gibt ja etliche verschiedene Geräte . Bei einigen steht nur Seefunk , bei anderen See und Binnenfunk . Ich steig da nich durch...
Also ich habe das IC-M603 und bin hellauf begeistert. War zwar nicht ganz billig, aber der DSC hat einige nette Funktionen die bei preiswerteren Geräten nicht vorhanden sind.
Angehängte Dateien
Dateityp: pdf IC-M603_D.pdf (755,6 KB, 117x aufgerufen)
__________________
Sportliche Grüße
Stefan
http://www.divedreams.org
Intelligenz ist die Fähigkeit, seine Umgebung zu akzeptieren
William Faulkner

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  #66  
Alt 12.01.2009, 11:26
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ghaffy ghaffy ist offline
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Boot: Albin 25 AK
9.038 Danke in 3.578 Beiträgen
Standard Sendeleistung binnen

Hallo Leute,

Jetzt machts Euch nicht verrückt. Folgendes ist Fakt:

1) Jedes zulassungsfähige Funkgerät MUSS AUTOMATISCH im ATIS-Modus (=Binnen) jene Kanäle sperren, die Binnen nicht erlaubt sind (dabei gibt es einige regionale Ausnahmen, es gibt zB ein paar Kanäle, wo man zB in D binnen funken darf und in Ö oder H oder SK - noch - nicht, oder wo es regionale Beschränkungen gibt, zB am Rhein zwischen km 150 und 350 etc. Diese Handvoll Kanäle muss man kennen, daher muss man das "Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk" an Bord haben).

2) Jedes zulassungsfähige Funkgerät MUSS AUTOMATISCH im ATIS-Modus auf jenen Kanälen die Sendeleistung mit 1 W begrenzen, auf denen das vorgeschrieben ist. Auf allen anderen hat man die Wahl zwischen 25 W oder 1 W (wenn ich zB unmittelbar vor der Schleuse stehe, schalte ich im Schleusenverkehr auf 1 W).

3) Jedes zulassungsfähige Funkgerät MUSS AUTOMATISCH im ATIS-Modus "Dual-Watch" oder "Tri-Watch" oder vergleichbare Scan-Funktionen DEAKTIVIEREN.

Werden diese (und natürlich eine Reihe von anderen) Eigenschaften nicht erfüllt, gibts für den Hersteller keine Konformitätserklärung = kann nicht zugelassen werden.

Wenn man daher bei einem neueren Funkgerät (und nur die sind zulassungsfähig, ältere mussten vor einigen Jahren deaktiviert werden und werden auch nicht mehr zugelassen, obwohl sie alles haben außer zB die automatische Deaktivierung von Dual-Watch) in den ATIS-Modus schaltet, braucht man im Prinzip kein Kopfweh, auf welchen Kanälen welche Sendeleistungen zugelassen sind, weil das das Gerät automatisch machen MUSS.

Falls ich richtig von der aktuell gültigen Liste abgeschrieben habe, dann gilt die Sendeleistungsreduktion für die Kanäle 76 und 10, sowie in NL und B zusätzlich für den Kanal 82.

Auf allen anderen gilt 25W (soll ich meinetwegen einen oder zwei Kanäle jetzt übersehen haben).

Nachzulesen im "Handbuch für den Binnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil", verpflichtend an Bord zu führen, wenn ein Funkgerät vorhanden ist, herausgegeben von der Moselkommission, Donaukommission, Zentralkommission für die Rheinschifffahrt.
__________________
Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
www.albin25.eu
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