Zitat:
Zitat von Flybridge
Die Frage ist ja, wer welche Rechte an der Ausstattung hat. Sind die Sachen nur geleast, dann holt der Leasinggeber diese einfach wieder ab. Da ist dann nix mit Konkursmasse und Abschreibungen...
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Naja, bei einer Insolvenz mit mal eben so abholen und dann Nase, das läuft i.d.R. nicht. Bei jeder Inso müssen wir unser Eigentum dem Insoverwalter nachweisen und abwarten wie er sich nach §103Inso entscheidet.
Werden nach Insolvenzeröffnung weitere 2 Raten fällig und nicht beglichen ist der Schutz aufgehoben und wir können den Vertrag kündigen, ist aber nicht ganz so einfach. Ich wollte mal abholen lassen und mir wurde mit den Konsequenzen wegen verbotener Eigenmacht gedroht.
Zumindest hat er sich danach unverzüglich nach §103 Inso erklärt, mehr wollte ich gar nicht und die Zahlung wurde wieder aufgenommen....
Wenn er weiternutzt zahlt er die fälligen Nutzungsraten. Wählt er Aussonderung holen wir ab und versuchen bestmöglich zu verkaufen.
Beim Eigentumsnachweis melden wir i.d.R. die Höhe der abgezinsten Restraten zur Tabelle an, da die Leasingverträge für Einrichtungsgegenstände normalerweise als FPO (FullPayOut) Verträge kalkuliert sind und somit aufgrund des nicht unerheblichen Risikos als Vollamortisationsverträge ausgerichtet sind.
Wenn wir abschreiben, dann nur intern
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Ist aber das ewige und immer gleiche Spiel zwischen Gläubiger und Insolvenzveralter