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Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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#51
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Was passiert denn nun wenn man ein Stück zu weit fährt und eigentlich keinen passenden Führerschein mehr hat?
Muß ich dann nach Hause schieben ![]() |
#52
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Moin,
also es nütz alles nichts, das Einzigste was zählt und gillt sind Gesetze. ![]() Im Hambuger Hafengebiet gilt die KVR, die Seeschiffahrtsstraßenordnung und die Hamburger Hafenordnung. Folgende Gesetze (Verordnungen) kommen zur Anwendung: ---------------------------------- Seeschiffahrtsstraßenordnung: Nach dieser bedarf es zum Befahren einer solchen den Sportboot-See ! ---------------------------------- Hamburger Hafenordnung: Nach dieser gilt im Hamburger Hafengebiet die Seeschiffahrtsstraßenornung ! (Ergo: Sportboot-See) ----------------------------------- Nach der Binnenschiffahrtsstraßenordnung, hier Artikel 1 Absatz 1: ... die Binnenschiffahrtsstraßenordnung gilt NICHT .... auf Seeschiffahrtsstraßen, Elbe im Hamburger Hafen ..... (Ergo: im Hafengebiet von HH NIX mit Sportboot-Binnen!) ------------------------------------ Denke das weder Törnführer noch Aussagen von ? hier relewant sind. Das einzig gültige dürften wohl Gesetze und deren amtlichen Veröffentlichungen sein. Die Hambuger Hafenordnung liegt mir als PDF-File vor. Weis leider nicht ob und wie man diese hier hochladen kann. ![]() ![]() @Kochi Na klar, wenn dich die WSP kriegt, musste nach Hause schwimmen ![]() ![]() ![]() Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#53
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Moin moin
![]() der Hamburger Hafen ist ein Umschlagplatz, und zwar nicht weil in Hamburg besonders viel hergestellt wird, sondern weil er als Tor von Binnen zur See/Übersee gesehen wird, für die Berufsschifffahrt ist im Hamburger Hafen kein Seepatent nötig, ähnlich sieht es wohl auch bei den Freizeitskippern aus. Hamburg lässt sich das Recht auch nicht nehmen, siehe Post von Cyrus. Für den Hafenbereich braucht man gewiss auch keine nautisches Gerät oder Seekarten mitführen. Es wäre auch unsinnig einen Binnenskipper für das Anlaufen im Hamburger Hafen ein Seepatent abzuverlangen, und wenn doch, dann freut sich Boitzenburg ![]()
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Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#54
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![]() Deshalb hat ja auch der Smut die Quen Marry 2 ausgedockt und die Elbe raus gefahren und nicht der Kapitän nebst drei (3) Lotzen. ![]() Oder war es andersrum ![]() ![]() Ihr könnt reden was ihr wollt, im Hamburger Hafen gilt: Hamburger Hafenordnung - Seeschiffahrtstraßenordnung - KVR in dieser Reihenfolge und Wertigkeit, und zwar nur Diese. Wer es nicht glaubt, möge sich die Hafenordnung besorgen und nachlesen. Muss ja eigentlich sowieso jeder, der ein Gewässer befährt. Sich gehörig informieren und die entsprechenden Litaraturen studieren. Oder wie haben wir das noch bei den Führerscheinkursen gelernt ![]() ![]() ![]() Sportboot-Binnen ist (Talfahrend) an den Elbbrücken Schluß. Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#55
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Ich wiederhole noch einmal: Den Hamburger Hafen darf ich sowohl mit dem Binnen- wie mit dem Seeschein befahren.
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Gruß Heinz-Dieter |
#56
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![]() ![]() In der Hamburger Hafenordnung steht: .... das die Seeschiffahrtstraßenordnung zu Anwendung kommt. Und zum Befahren einer solchen braucht man nun mal den Spotboot-See. ![]() ![]() Aber es gibt natürlich auch Leute, die den NOK mit nem Binnenschein befahren ![]() ![]() ![]() Andreas
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#57
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![]() Zitat:
Aber was sagt das schon über Berechtigungen aus, der Smut (Küchenchef) hat sicher weder ein Binnen- noch ein Seepatent. Deshalb mußte der sich wohl in die Küche verdrücken und durfte nicht am Ruder stehen. Fakt ist aber, das sowohl Binnenschiffe als auch seegehende Schiffe den Hamburger Hafen anlaufen dürfen, und zwar mit Schiffsführern der entsprechenden Kategorie und falls sie mit der Navigation im Hafen nicht klar kommen, dann gibts nen Lotzen, oder auch drei (3). Ein tschechischer Binnenskipper, der regelmäßig die Elbe rauf und runter tuckert, muß also nach deiner "Regelung" ein Seepatent abgelegt haben um den Hamburger Hafen anlaufen zu dürfen, wenn er das hätte, dann könnte er doch gleich mit seiner Badewanne die paar Meilen bis z.B. England selbst weiterfahren, warum machen die Seeskipper aus Tschechien das wohl nicht und laden blöderweise ihre Ladung genau in Hamburg aus???? Obwohl Binnenskipper nach deiner Aussage den Hafen ja nicht befahren dürfen, weil es ja da strikt nach Seefahrtstrassenordnung abläuft und man nen Seepatent braucht, warum fahren die alle bis in den Hamburger Hafen, warum fängt die Keiner ab, z.B. in Boitzenburg, wär das ok????
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Gruß Frank ![]() Nur Asse auf der Hand, und der Rest der Welt spielt Halma |
#58
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![]() Zitat:
Das hier Lotzen an Bord sind liegt schlicht und ergreifen mal wieder an ner Verordnung, wonach bei Schiffen ab einer bestimmten Größe Lotzenpflicht besteht. Es gibt viele Käpitäne (von Skippern spricht man in der Regel nur in der Freizeitschiffahrt ![]() Aber das mit dem Smut sollte ja auch nur das darstellen, was du zwischen den Zeilen ansprachst (Zitat auf den Eintrag von Cyrus), das es eine Art Führerscheinfreie Zone wäre. Dann dürfte der Smut doch ![]() ![]() Zitat:
Und deshalb wird umgeschalgen ![]() ![]() Dein Hauptaugenmerk richten sich auf die BERUFSSCHIFFAHRT. Erstens gelten für die ja noch etwas andere Regelungen und Gesetze und Zweitens ist das hier (in erster Linie) ein Forum für Sportbootfahrer. Daher ist wohl interessanter, welche Gesetze und Verordnungen für uns gelten. ![]() Mich interessiert es nur sekundär, was Kapitäne alles an Gesetzen und Verordnungen einhalten müssen. ![]() Andreas
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Andreas www.segeln-hg.de -Der kürzeste Weg zum Land ist meist nach unten. -Segeln ist die teuerste Art unbequem zu Reisen. -Die 3 Feinde des Skippers: Zugluft, kaltes Wasser und mehr als 300 m laufen am Tag. |
#59
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Nachdem Andreas hier alles Niedermacht was eine andere Meinung hat möchte ich mich dem Reigen der Niederzumachenden ebenfalls anschließen
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![]() Übrigens hat der Geltungsbereich der Seeschiffartsstraßenberordnung nicht unbedingt oder zwingend was mit der Führerscheinpflicht auf den entsprechenden Gewässern zu tuen. Es wird zwar üblicherweise aus Gründen der Einfachheit so gehändelt das im Geltungsbereich der Seeschiffartsstraßenverornung auch der entsprechende Schein gilt. Aber Führerscheinrecht uns Schiffartsstraßenverornung sind rechtlich 2 unterschiedliche Dinge. Axel |
#60
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Glücklicherweise haben da die Bremer es etwas einfacher. Da wurde für die doofen Freizeitkapitäne gleich ein Schild (daher auch Schildbürger) an die Eisenbahnbrücke genagelt. Und diese leidige Disskussion mit dem richtigen Führerschein im Hafen wurde auch gleich geregelt: Sportboote bleiben draussen
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"Das immer wieder Schwierige im Leben ist nicht so sehr, andere zu beeinflussen und zu ändern - am schwierigsten ist es, sich entsprechend den Bedingungen, mit denen man konfrontiert wird, selbst zu ändern." Nelson Mandela
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#62
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Hallo Axel, es geht hier weniger um Meinungen, ich starte ja auch keine Umfrage (wie butt Lichterführung) mit welchem Führerschein möchte ich wo fahren ![]() Es geht schlicht und ergreifend um Gesetze und Verodnungen an die sich jeder zu halten hat. Aber, siehe auch den Bereich Funkschein / Funkscheinpflicht, es gibt immer wieder Bootsfahrer die Gesetze nach ihren Wünschen umbiegen möchten, damit es für sie paßt bzw. sie mit ihren vorhandenen Scheinen doch das machen dürfen was sie eigentlicht nicht machen dürfen. ![]() Also Axel, nix niedermachen nur einhalten. Einhalten von Gesetzen und Verodnungen. ![]() ![]() ![]() Andreas
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#63
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Gruß Heinz-Dieter |
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und in welcher (amtlichen) Veröffentlichung/Literatur steht DAS ![]() Andreas
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#65
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Andreas, lies Dir mal innerhalb der SeeSchStrO den Geltungsbereich durch. Für diesen Bereich der SeeSchStrO wird unstrittig der Sportboortführerschein See benötigt
Diese gilt bis Untergrenze Hamburger Hafen. Danach gilt die Hamburger Hafenverordnung, die lediglich aussagt das im Hamburger Hafen die Seeschifffahrtsstraßen-Ordnung in der Fassung vom 22. Oktober 1998 und die Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 13. Juli 1977 gelten. In der BinSchPatentV steht im §5 u.a. : Zum Führen eines Fahrzeuges berechtigt ferner auf den im Hamburger Hafen gelegenen Teilen der Elbe ein auf der Elbe unterhalb von Geesthacht geltendes Befähigungszeugnis. Falls Du weiterhin der Meinung bist das im Hamburger Hafen lediglich der Sportbootführerschein See gültig ist bitte ich Dich darum die mit den entsprechenden Textpassagen zweifelsfrei darzustellen. Die WSP wird dies sicher sehr interessieren. Sagen diese doch bisher folgendes aus Zitat:
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#66
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![]() Zitat:
gerne ![]() Zitat:
![]() -------------------- Nur mal so nebenbei sollte diese Verordnung für uns gelten, müssen wir dann alle eine blaue Tafel nebst Funkellicht auf der Stb.-Seite nachrüsten ![]() ![]() ![]() ![]() -------------------- Aber eigentlich hast Du Dir die Antwort ja schon selbst gegeben: Zitat:
![]() Aber Axel, Du kannst mir gerne eine Stelle in der Binnenschiffahrtsstraßenordnung oder der SportbootFüV-Binnen (beide gelten ja für uns Sportbootfahrer) zeigen in denen steht, das man das Gebiet in dem die Hamburger Hafenverkehrsordnung gilt mit dem Sportbootführerschein-Binnen befahren werden darf. ![]() Andreas
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#67
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Moin Andreas,
schade das Du nur mal wieder auf das eingegangen bist was Du Dir passend zu Deiner Meinung und Aussage hindrehen kannst. Selbst die Texte hast Du durch zusammenfügen in den Zitaten verfälscht. Daher habe ich vor 5min einfach bei der WSP Hamburg angerufen und vom Wachhabenden des Wasserschutzpolizeikommissariates 2 die Aussage bekomen das beide Scheine gültig sind. Zu finden ist das wohl in den entsprechenden Unterlagen des DMYV oder des ADAC. Da ich der Aussage eine Wasserschutzpolizisten glaube, und keinen Bock habe mir diese Verornungen zukommen zu lassen und durchzuforsten, nur um Dir zu beweisen das ich und die anderen Vertreter dieser Meinung recht haben, ist diese Disskussion hiermit für mich beendet. Auf Erbsenzählerei wie Du sie betreibst habe ich keinen Bock. Axel |
#68
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Was Cyrus soeben geschrieben hat wollte ich eigentlich nicht so andeuten.
Ich habe lange überlegt ob ich etwas ähnliches ebenfalls schreibe. Aber hinter Cyrus seine Aussage kann ich mich voll und ganz hinterstellen. Axel |
#69
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![]() Zitat:
![]() Andreas
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#70
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wenn ich (z.B.) einen LKW fahre und dafür KEINEN Führerschein habe, was ist daran Erbsen zählen ? Und Du zitierst bzw. verweist auf die BinSchPatentV, die ja wohl eindeutig für die Berufsschiffahrt gilt. Wer versucht hier irgendwas für sich passend zu biegen.... Andreas
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Jedenfalls sagen weder die Hamburger Hafenverkehrsordnung noch die Seeschifffahrtstraßenordnung noch die KVR irgendetwas über die Gültigkeit der Führerscheine aus. Ob es so was wie eine "Hamburger Hafenverkehrssportbootführerscheinverordnung" gibt oder ob diese Regelung einfach in irgendeinem städtischen Erlass zu finden ist, ist mir nicht bekannt. Und zwei Anfragen bei der Waschpo Hamburg haben die Bestätigung erbracht, dass beide Scheine im Bereich des Hamburger Hafens Gültigkeit besitzen. Hier noch ein Hinweis auf eine Veröffentlichung - leider auch nichtamtlich: http://www.boote-magazin.de/reise/rei11001a.html "Ein Sonderfall ist das Gebiet des Hamburger Hafens von Elbe-km 607,5 (Oort- katen) bis Elbe-km 639 (Verbindungslinie Tinsdal/ Cranz). Dieser Elbeabschnitt einschließlich der Nebengewässer darf sowohl mit dem Sportbootführerschein See als auch mit dem Sportbootführerschein Binnen befahren werden."
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Gruß Heinz-Dieter |
#72
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![]() Zitat:
das ist ja auch ok und für diese Ausage sage ich auch brav DANKE. Zitat:
Habe daher entsprechende Stellen angeschrieben mit der Bitte um Klärung nebst eben eines Verweises auf entsprechende Literatur. Sobal ich Antwort habe, werde ich es kundtun. Andreas
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#73
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Ich habe diesbezügliche Hinweise nur in der BinSchStrO gefunden, lasse mich aber gerne eines besseren belehren. Wenn Du regelmäßig aus solcher Basis argumentierst kann das nichts werden. Mich überzeugst Du spätestens seit dieser Aussage nicht mehr. Da musst Du mit fundierterem Wissen kommen. Axel |
#74
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Moin,
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![]() ![]() Na dann, Aatackeee (würde Martin Schneider jetzt sagen) ![]() ![]() Zitat:
Fein, dann lese doch mal das Nachfolgende, von Dir verfasste bzw. zitierte: ![]() Zitat:
![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Zitat:
![]() Also, Du hast die BinSchPatentV zitiert..... Diese betrifft aber die Berusschiffahrt ...... Sollte Sie aber auch für uns, Sportbootfahrer gelten (so wie Du es formuliert hast), wären wir Berufsschiff ... Wenn wir nun Berufsschiff wären...... .... dann brauchten wir die blaue Tafel nebst Funkellicht....... ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Alles klar ? ![]() ![]() Sonst erkläre ich es gerne nochmal. ![]() Aber Du hast mich auch nicht richtig bzw. vollständig zitiert. Mein Eintrag sah so aus: Zitat:
![]() ![]() Andreas
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#75
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Ich habe Deinen Beitrag aus dem Zusammenhang gerissen um Dir zu mal das vorzuführen was Du hier ständig machst.
Es scheint eine Deiner Spezialitäten solange rumzudiskutieren bis Du Dein Recht hast. Dann mach mal weiter. Axel |
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