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Motoren und Antriebstechnik Technikfragen speziell für Motoren und Antriebstechnik. |
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Themen-Optionen |
#51
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Ein kalkulierbares Risiko muss man halt eingehen
Dann bezahlste und fragst den Onkel wie es ihm denn Recht sei So machst du es, dann haste bestimmt deine Ruhe Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. |
#52
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Zitat:
Natürlich hast du NICHT Recht- sowas macht man schließlich nicht! Grüße Andi
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#53
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M. E. gibt es einen weiteren Aspekt: insbesondere wir Binnenfahrer brauchen den guten Willen der Freunde und Helfer zu Wasser schon mal für andere Ordnungswidrigkeiten (Geschwindigkeit, Heckwelle etc.) auf, dann sollte zumindest die Bootstechnik das Fass nicht zum Überlaufen bringen.
"Zu schnell und dann noch illegale Beleuchtung" ist subjektiv was anderes als "zu schnell, aber wenigstens ordnungsgemäß beleuchtet". Oder man treibt's auf die Spitze: ein paar Kumpels von mir sind im Schleusenvorhof der Schleuse Datteln (DEK) - direkt vor der WSP-Wache - mal Wakeboard gefahren, da haben die Cops auch nicht mehr nach der Beleuchtung gefragt.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
#54
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Hallo all,
ich hoffe nur Ihr räumt auch mal hier auf. Klausi hatte nämlich ne Frage gestellt und wenn er dann alle Eure Antworten in die Tat bzw ins Boot umsetzt, hat er vermutlich ein U-Boot mit den Ausmaßen eines Schlachtschiffens und dem Stromverbrauch der Queen Mary
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Charly |
#55
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Hallo Klausi,
ganz einfach: es gilt für Mobos unter 20m und schneller als 7km/h: Entweder: Zweifarbenlaterne am Bug und ein weisses Rundumlicht, das 1m weiter hinten und 1m höher sein muß als die Positionslaterne im Bug. (Somit spricht nix gegen Montage Rundumlicht am Heck) Oder: Alle Positionslichter einzeln, also Top-, Heck-, Backbord- und Steuerbordlicht. Wobei auch hier das Toplicht 1m höher sein muß als BB und SBlicht. Gruss Peter
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Selbstbeherrschung ist die Wurzel aller Versäumnisse. |
#56
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Ich komm jetzt überhaupt nicht mehr mit!
Wo ist "am Bug" "nahe am Bug" "das Heck" Steht irgendwo in den Gesetzestexten wo der Bug anfängt und aufhört? Das selbige gilt fürs Heck! Wenn der Bug von der schmalsten Stelle bis zur breitesten des Bootes verläuft, bleiben bei meinem 8 Meter Boot nur noch 2 Meter fürs Heck! Habe langsam das Gefühl, das die Vorschriften deshalb so unklar geschrieben sind, damit sie sich jeder dahin ziehen kann wo er sie gerade braucht! Bei der Montage am Bug (Also vorn, ganz an der Spitze vom Boot) liegen sie mitten im Verkehrsweg! Dort laufen Ankerleine/kette! Desweiteren liegt da auch der Weg um das Boot zu betreten bzw. zu Verlassen! Bei dieser Montage sollen die Leuchten ja auch noch in der Längsachse des Bootes liegen! Und nicht seitlich versetzt! Ausser dem Hecklicht werde ich an meiner Beleuchtung erst mal nix ändern! Ab 18:00 Uhr hat die Polizei bei uns eh Feierabend!
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Grüße vom Pottkind Ricky |
#57
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Zitat:
sehe ich genauso, daher fahre ich auch weiterhin ohne Beleuchtung, und wenn man von Unsichtigem Wetter überrascht wird ist das doch ein Notfall und darf eben den nächsten Hafen anlaufen. Ralf Schmidt |
#58
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Boah!
Andi ratlos staun!
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Wer sein Leben so einrichtet, dass er niemals auf die Schnauze fällt, der kann nur auf dem Bauch kriechen. |
#59
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Hallo,
Hab mir wegen meiner Beleuchtung noch mal alles durchgelesen, und muß mit erstaunen feststellen, daß ich noch nicht so richtig durchsehe. Aber vieleicht bin ich ja auch nur ein bischen langsam. Bitte nicht gleich mit §§§ erschlagen, da ichs mit der Theorie nicht so habe. Also, mein MOBO ist ca. 5 meter lang. Fahre nur auf Binnen. Wollte vorne vor der Frontscheibe eine Zweifarbenlaterne anbringen und am Heck ein Rundumlicht ca. 1meter höher. Denke das ich damit durch komme, oder? Muß denn diese Beleuchtung BSH oder DHI oder BSH und DHI zugelassen sein? Oder reicht auch sowas (gemäß den IMCO 72-Normen, für Boote bis 12 m, typengeprüft, einschließlich R.I.Na.-Prüfungszeugnis)? Bekomme ich damit Ärger? Die sind in der Anschaffung etwas günstiger. Bitte erschießt mich nicht, weil ich das Thema noch mal aufgegriffen habe? Aber es ist schon ca. 15 Jahre her, als ich das letzte mal auf dem Wasser war. Bin für ein paar Antworten sehr dankbar.
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Gruß Karsten |
#60
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Hallo Nadja,
die Lampen (und Birnen) müssen in jedem Falle die BSH (früher DHI) Zulassung haben, alles andere wird in D nicht anerkannt.
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Gruss Thomas, Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen. |
#61
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Es reicht eine 2 farben Bug Laterne und am Heck ein
weißes Rundumlicht (1m hoch). Gruß Flash |
#62
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Musst Dich für eine der Möglichkeiten entscheiden:
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#63
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Hallo,
das letzte Bild ist doch sehr vielsagend, so kenne ich es auch noch aus den Büchern zum Führerschein. Ich habe eine Beleuchtung entsprechend der mittleren Skizze, wenn man nur mit dem Daumen misst, ist auch fast 1m Höhenunterschied da . Ich nehme einfach das entsprechende Führerscheinbuch mit auf Tour. Eine Frage habe ich dennoch: Ich weiß, dass die Lampen BSH (bzw. DHI) – Zulassung brauchen. Mein Boot stammt aber aus der ehemaligen DDR und auch die Beleuchtung ist noch die originale, sehr schöne Lampen, aber natürlich ohne BSH. Nur der Hersteller ist eingeprägt. Gibt es dafür, wie für viele andere Sachen im Verlauf der Wiedervereinigung, eine Sonderregelung? Vielleicht kann jemand von euch diese Frage beantworten. Grüße Jürgen |
#64
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Zitat:
jetzt müßten wir nur noch wissen, ob man nach dem rechtem Bild das Rundumlicht Binnen auch rechts oder links am Heck führen darf, dann würde ich auch mit Beleuchtung bei Unsichtigem Wetter fahren. Ralf Schmidt
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. Bertrand Russell |
#65
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Soviel ich weiss gibt es keine Vorschrift, dass das Rundumlicht mittschiffs angebracht sein muss. Hast ja bestimmt auch keinen 20m breiten Kahn, oder?
Gruss Hank |
#66
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Nur so interessenhalber: kann man eigentlich das Top- und das Hecklicht auch gemäß dem rechten Bild oben zu einem Rundumlicht zusammenführen? Sprich: sie einfach direkt zusammen montieren? Ergeben zusammen ja auch 360°....
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#67
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Für ein ein Segelfahrzeug reicht ein Rundumlicht an gut sichtbarer Stelle. Allerdings muss bei Annäherung an andere Fahrzeuge ein zweites weißes Licht rechtzeitig gezeigt werden, um einen Zusammenstoß zu vermeiden. Maschinenfahrzeuge müssen die Seitenlichter führen, ob getrennt oder als Zweifarbenlaterne.
Für Segler noch alternativ: Dreifarbenlaterne im Topp. Gruss Hank |
#68
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Alte DDR-Beleuchtung
Hallo Schraubendreher!
Von mehreren Leuten habe ich versichert bekommen, daß vorhandene alte Originalbeleuchtung zulässig ist. Bestandschutz! Schriftlich habe ich es aber nicht! Ich habe mit meinen Uraltfunzeln aus Aluguß eine Kontrolle gehabt-ohne Beanstandung! Hatte das allerdings sicherheitshalber nicht konkret nachgefragt. Ich lasse meine Lampen weiterhin drauf. Mein Standplatznachbar auch-sagt er. Er wurde auch schon mehrmals kontrolliert-ohne Beanstandung an seinen ebenfalls alten DDR-Lichtern. Hoffe dies hilft dir weiter! MFG! |
#69
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Re: Alte DDR-Beleuchtung
Zitat:
kann man sich dann evtl. auch schriftlich geben lassen. Zitat:
altes ddr-boot mit alter originalbeleuchtung wird als zugehörig erkannt. dh. hier im revier keine probleme, am niederhein hättest du welche. westlich der elbe werde ich mit Sommertraum wohl nie fahren. habe deshalb auch das alte BAR-kennzeichen erhalten. le loup ********** |
#70
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Lichterführung -Binnen
.....ist ja echt nervig, Lichter so, aber nicht so...und wenn dann so...
Wenn ich es richtig verstanden habe, muß ich jetzt mein Topplicht versetzen ( auf gleich Höhe mit den Seitenlichtern und mindestens einen Meter davor ), d.h. wieder Bohrlöcher, sieht schxxxx aus...
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE |
#71
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Hallo Dirk, das Toplicht würde ich auf alle Fälle so lassen, wie es ist,
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#72
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Zitat:
es gab eine Sonderregelung. Die Übergangsfrist ist am 31.12.1995 abgelaufen. Seit diesem Datum dürfen die von der DDR-Schiff-Revision und -klassifikation (DSRK) zugelassenen Laternen nicht mehr verwendet werden. Ob sie im Einzelfall noch geduldet werden, ist eine andere Frage. Wenn es allerdings zu einem Unfall käme, bei dem die Frage der Positionslaternen eine Rolle spielen würden, könnte es ggfls. zu erheblichen Problemen kommen.
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Gruss, Helmut DGzRS - Fördermitglied werden! |
#73
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Hallo,
vielen Dank für den Hinweis. Dann werde ich mich nach neuen Lampen umsehen, bis ich mich entschieden habe müssen die alten noch herhalten. Ich kann mich nämlich nicht entscheiden zwischen LED-Technik oder schönem blanken Gehäuse. Beides zusammen habe ich noch nicht entdeckt. Gruß Jürgen |
#74
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Wo hast du BSH-zugelassene Posis in LeD-Technik gefunden?
Siggi
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Der Restothread für meine Condor 55 "marsvin": https://www.boote-forum.de/showthread.php?t=49473 |
#75
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Zitat:
@Dirk: genau dieselbe Situation hatte ich auch: alte Seitenlichter aus Nostalgie drangelassen (funktionslos) Toplicht, Ankerlicht, Hecklicht aquamarin Edelstahl, DHI, aus eBay gleiche Position wie vorher Seitenlichter aquamarin Edelstahl/Kunststoff, DHI, aus eBay Topplicht, Hecklicht und Seitenlichter sind bei mir "fast" auf einer Höhe, Toleranz ca. 15cm. Ob das klappt, sage ich nach der nächsten Kontrolle.
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Andreas www.bootstechnik.de alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207 Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019) |
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