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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 15.12.2009, 22:42
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lachshunter lachshunter ist offline
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
§ 29 sagt doch eindeutig, daß es in D eine Untersuchungspflicht für zugelassene KFZ.. gibt. Abs. 2,7 beschreibt das noch genauer.
Das Zitat des Verkehrsministeriums kommentiert das noch zusätzlich,
daß es unabhängig vorm Ort des KFZ gilt,
was brauchst Du noch?
Mein Fall ist Jahre her, da hab ich nichts mehr von.
Genau das ist der Punkt, Jörg. In D ja, aber nur im Geltungsbereich der STVZO und dein Grundstück ist nicht in diesem Geltungsbereich.
Ansonsten brauch ich garnichts, bei mir kommt keiner auf den Hof zum gucken...wollte eigentlich nur helfen, kommt nicht wieder vor.


Gruß, Frank.
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  #52  
Alt 15.12.2009, 22:47
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
...wollte eigentlich nur helfen, kommt nicht wieder vor.

.
Ooch wat nu, ich doch auch.
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Jörg

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  #53  
Alt 15.12.2009, 23:11
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
§ 29 sagt doch eindeutig, daß es in D eine Untersuchungspflicht für zugelassene KFZ.. gibt. Abs. 2,7 beschreibt das noch genauer.
Gilt ein Hänger als Kfz?
Da fehlt doch die voraussetzung für das K.
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  #54  
Alt 15.12.2009, 23:26
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Gilt ein Hänger als Kfz?
Da fehlt doch die voraussetzung für das K.
Wolf, da sind doch noch Punkte hinter...
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Jörg

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  #55  
Alt 15.12.2009, 23:27
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Frank, ich habe mir erlaubt, einen guten Bekannten anzusprechen

Hier die Hausaufgaben für deinen Rechtsberater

Er möchte u.a. mal bei "Hentschel, StVR, 36. Auflage, RN 20 zu § 29 StVZO"
nach schauen
Ist, so glaube ich zu wissen, dass Gebetsbuch der Anwälte
Zitat:
Die Fahrzeuge müssen innerhalb der vorgeschriebenen Frist
geprüft werden, dafür sind die Fahrzeughalter verantwortlich!
(Zw VM 78 15, Kö VM 74 22).

Bei einem zugelassenes Fahrzeug erlischt nicht die Vorführpflicht,
auch wenn am öffentlichen Straßenverkehr nicht teil nimmt!
(Zw VM 78 15, Bay VRS 58 432, 62 386, Kö VRS 50 144).

Dafür entscheidend ist nicht die tatsächliche, sondern die rechtliche
zulässige Benutzung

(Bay VRS 62 386).
Ich bin kein Rechtsverdreher und kenne nicht
die entsprechende Urteile Also musst du
sie selbst nachlesen

Gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #56  
Alt 15.12.2009, 23:29
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
Ooch wat nu...
Nichts nu, Jörg, ich telefonier mir nur nicht´n Wolf um dann alles -zigmal zu wiederholen....für dich mach ich aber eine Ausnahme:

Beispiele:

Dein Auto steht (zugelassen) auf deinem Grundstück, die Reifen sind unterhalb der Verschleißgrenze, du fährst nicht. Sheriff sieht das und verpasst dir´n Strafzettel. Zahlst Du?


...oder es steht da ohne Stoßstangen (die du grade lackieren willst), ist auch nicht im Bereich der STVZO erlaubt. Zahlst du?

...oder mein 16jähriger Sohn fährt meinen zugelassenen Audi auf meinem Grundstück vom Haus zur Halle, kuppelt das Boot an und zieht es raus. Gilt im Bereich der STVZO als Fahren o. Führerschei. Zahlst du?


usw. usw. usw....darum bat mein Anwalt um den Pragraphen, der AUF DEM STRAFZETTEL/ZAHLUNGSBESCHEID stand, nicht um die Stellungnahme einer Sekretärin vom Bundesamt für Abzocker.

Aber ihr macht das alle richtig.

Ich mach das so: Auf MEINEM Grundstück entscheide ICH (solange keine Straftat geschieht) und kein anderer und für einen abgelaufenen TÜV, wie es mir z.B. laufend bei irgend einem meiner Anhänger oder Motorräder oder sonstigen Fahrzeugen passiert zahle ich definitiv nicht, solange sich dieses Garät hier auf dem Hof befindet, die Klage würde ich bis zum letzten durchziehen.
Nicht immer gleich löhnen, Boote sind teuer genug im Leben

Gruß, Frank.
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  #57  
Alt 15.12.2009, 23:30
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oder bei mir


Zitat:
Zitat von derausdemnorden Beitrag anzeigen
Dan meldest du dich bei mir.
Ich hol den dann kostenlos bei dir ab.
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  #58  
Alt 15.12.2009, 23:34
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Also musst du sie selbst nachlesen ...
Danke Uwe,

werde ich nicht nachlesen, meine Meinung dazu steht, habe ich ja eben geschrieben, kannst ihn ja mal nach meinen Beispielen befragen.
Ist auch müßig, darüber weiter zu diskutieren, das Problem wird es hier in der Gegend nicht geben...ich reich es aber gerne zur Info weiter.

Edith: Ich sagte ja auch, dass mein Anwalt das eben zwischen Tür und Angel aus dem Arm geschüttelt hat...darum fragte er nach der Begründung.



Gruß, Frank.
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  #59  
Alt 15.12.2009, 23:34
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soll ich das machen? reine kosten frage

. Ich glaube, der schafft es gar nicht in die Ecke vom Grundstück, in der er stehen sollte, er müßte rückwärts durch die Einfahrt und die ist eng - sehr eng. Und dann hinten an Bäumen und Hecken vorbei - ich glaub nicht daß das was wird.

Aber schönen Dank erstmal, das mit dem Unterschreiben werde ich machen.

Anneke[/quote]
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  #60  
Alt 15.12.2009, 23:39
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@Uwe:

Wie ich grade sehe, sind das Bayerische Aktenzeichen....genau das hat mein Anwalt gesagt: "Oder kam der aus Bayern....es kann auch eine Ländersache sein, die sind da eh ein wenig bekl.....in solchen Angelegenheiten".


Gruß, Frank.
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  #61  
Alt 15.12.2009, 23:42
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
.......
Nicht immer gleich löhnen, Boote sind teuer genug im Leben

.
Uwe hat ja schon eine Antwort gegeben,
zum Zahlen - man wollte mich einige Tage in Erzwingungshaft nehmen,
weil ich das auch nicht einsah und nicht zahlte.
Letztlich hab ich dann meine Zahnbürste zu Haus gelassen und doch gezahlt.
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Gruß aus Berlin
Jörg

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  #62  
Alt 15.12.2009, 23:47
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
@Uwe:

Wie ich grade sehe, sind das Bayerische Aktenzeichen....genau das hat mein Anwalt gesagt: "Oder kam der aus Bayern....es kann auch eine Ländersache sein, die sind da eh ein wenig bekl.....in solchen Angelegenheiten".


Gruß, Frank.
Mäuschen,
die StVZO ist in ganz Deutschland gleich

Die Urteile werden bei vergleichbare Handlungen zu Grunde gelegt,
da spielt es keine Rolle, welches Gericht das Urteil gefällt hat

Manno, wir haben hier so viele Rechtsverdreher im Forum,
warum lassen die mich hier im Regen stehen
Ich habe das nur mal "am Rande mitbekommen" und nix gelernt

Gruß
UWE
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  #63  
Alt 15.12.2009, 23:48
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Zitat:
Zitat von checki Beitrag anzeigen
- man wollte mich einige Tage in Erzwingungshaft nehmen...
Hätte vieles hier leichter gemacht weisst ja wie ich das meine, nä Jörgimaus



Gruß, Frank.
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  #64  
Alt 15.12.2009, 23:49
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Wie ich grade sehe, sind das Bayerische Aktenzeichen....genau das hat mein Anwalt gesagt: "Oder kam der aus Bayern.....
Seitdem es geht, kommen meine Trailer nur zum TÜV, wenn ich sie brauche. Da ist er dann auch schon mal mehrere Jahre abgelaufen und es hat noch keiner was gesagt.
Die Boote stehen auch in einer Ecke im Garten ohne Zaun außen rum.
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  #65  
Alt 15.12.2009, 23:52
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Mäuschen,
die StVZO ist in ganz Deutschland gleich...

Schnucki,
Bayern ist nie der Bundesrepublik Deutschland beigetreten...

Und mit dem "Alleinlassen" gebe ich dir Recht...geht mir auch so, darum ist das hiermit auch für mich erledigt, ich weiß auf jeden Fall aus erster Hand, dass ich von unseren Grünkappys nichts zu befürchten habe, und vom TÜV-Onkel auch nicht, das haben mir beide heut persönlich bestätigt.


Gruß, Frank.
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  #66  
Alt 15.12.2009, 23:54
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Seitdem es geht...
Wölfi, Uwe hat doch grad gepostet, dass es nicht geht....hörst du denn niiiiiiie zu?


Gruß, Frank.
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  #67  
Alt 15.12.2009, 23:58
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Wölfi, Uwe hat doch grad gepostet, dass es nicht geht.....
Natürlich geht da was ich meine, Frank.

Früher einmal mußte der Trailer regelmäßig zum TÜV, da sonst eine vollabnahme notwendig geworden wäre. Heute fahre ich mit einem 3 Jahre abgelaufenen TÜV vor und bekomme meine neue Plakette für 2 Jahre.
Das letzte mal hab ich das in diesem Jahr so gemacht.
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  #68  
Alt 16.12.2009, 00:01
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Mein Trailer mit dem kaputten Zodiac stand über 3 Jahre auf dem Grundstück - ohne TÜV.
Nachdem ich es dieses Jahr geflickt hatte, bin ich mit dem Gespann Richtung TÜV gefahren. Ca. 100m vor dem TÜV hat sich ein Polizeiwagen hinter mir eingefunden und das nur weil mein Vordermann an der grünen Ampel nicht aus´m Tee kam - man hab´ ich da geschwitzt...
Wo ich dann auf´s TÜV-Gelände gefahren bin, haben sie noch irritiert hinterhergeschaut - sind aber zum Glück weitergefahren.
Der TÜV-Prüfer war auch "ganz begeistert" und hat für ein knappes halbes Jahr die Plakette geklebt...

Ich stimme "Lachshunter" zu, man sollte vor Gericht die Gültigkeit der StVO auf Privatgelände anzweifeln...
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MfG Thorsten

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  #69  
Alt 16.12.2009, 00:05
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Zitat:
Zitat von Toddy123 Beitrag anzeigen
Wo ich dann auf´s TÜV-Gelände gefahren bin, haben sie noch irritiert hinterhergeschaut - sind aber zum Glück weitergefahren....
Nichts anderes hätten sie auch machen können. Mit fälligem oder abgelaufenen TÜV ist es dir erlaubt zum TÜV zu fahren....aber nur auf direktem Wege, nicht noch vorher bei Cyrus Teile abholen, dat geit nicht.


Gruß, Frank.
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  #70  
Alt 16.12.2009, 00:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Natürlich geht da was ich meine, Frank.

Früher einmal mußte der Trailer regelmäßig zum TÜV, da sonst eine vollabnahme notwendig geworden wäre. Heute fahre ich mit einem 3 Jahre abgelaufenen TÜV vor und bekomme meine neue Plakette für 2 Jahre.
Das letzte mal hab ich das in diesem Jahr so gemacht.
Wolf, dann schreib lieber nicht, zu welchen TÜV du fährst,
ich glaube mal, wenn das publik wird, wird der entsprechenden
Ärger bekommen Da hat sich in den letzten Jahren vom Gesetzgeber
einiges geändert, was die Sachverständigen bzw. die Gesellschaften
zu ihren Gunsten ausgelegt haben

Mich wundert es immer wieder, warum man solche Sachen veröffentlicht,
kann wirklich nur ärger geben Einfach mal ein wenig googlen, dann
kann man einige Erfahrungen nachlesen und muss noch niemals einen
Rechtsanwalt kontaktieren

Gruß
UWE
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  #71  
Alt 16.12.2009, 00:15
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Zitat:
Zitat von lachshunter Beitrag anzeigen
Mit fälligem oder abgelaufenen TÜV ist es dir erlaubt zum TÜV zu fahren....aber nur auf direktem Wege,.....
Dieser Widerspruch stört mich schon die ganze Zeit.
Entweder ist es erlaubt den TÜV zu überziehen oder nicht.
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  #72  
Alt 16.12.2009, 00:18
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Sehe ich ähnlich, Uwe. Wahrscheinlich hat wölfi aber wieder so ein leidendes Gesicht aufgesetzt, dass der Prüfer gar nicht anders konnte.

So, ich mach das zwar ungerne, aber vllt sollten wir (ihr) diesem Wunsch entsprechen:
Zitat:
Zitat von Anneke Beitrag anzeigen
Ähm - könnte hier mal jemand aufräumen????
...und das Thema separat aufstellen. Ich finde das zu wichtig (und mittlerweile auch zu gut ausgearbeitet), als dass es in diesem überaus wichtigen Parktrööt versinken sollte.


Gruß, Frank.
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  #73  
Alt 16.12.2009, 00:32
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Wolf, dann schreib lieber nicht, zu welchen TÜV du fährst,
ich glaube mal, wenn das publik wird, wird der entsprechenden
Ärger bekommen Da hat sich in den letzten Jahren vom Gesetzgeber
einiges geändert, was die Sachverständigen bzw. die Gesellschaften
zu ihren Gunsten ausgelegt haben
Das wären aber dann wenige Jahre.
Da ich normalerweise versuche mich an die Gesetze zu halten, habe ich den Prüfer extra gefragt. Da hat es dann geheißen, es geht nur wenn er durchgehend angemeldet war.
Das ist jetzt vielleicht 5 Jahre her.

Wegen dem Motorrad hab ich sogar extra bei der Polizei angerufen und gefragt, ob ich mein zerlegt im Keller liegendes Motorrad wg. TÜV abmelden muß.
Sie wiesen mich nur darauf hin, daß ich es danach am besten mit dem Hänger zum TÜV fahren solle.

Aber es stimmt schon, auch im Verkehrsportal schreiben sie es wäre verboten.
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  #74  
Alt 16.12.2009, 00:37
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Aber es stimmt schon, auch im Verkehrsportal schreiben sie es wäre verboten.
Ähm was denn nun TÜV (länger) zu überziehen oder "un-TÜV-fig" zum TÜV zu fahren ?
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  #75  
Alt 16.12.2009, 00:43
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Franki, wenn das Fahrzeug angemeldet ist,
muss es zur Hauptuntersuchung rechtzeitig
vorgestellt werden, ansonsten stellt es eine
Ordnungswidrigkeit dar und wird in der Regel
geahndet, egal wo das Fahrzeug steht!

Im Bussgeld-Katalog heißt es

und da ist es nicht relevant, wo die Frist überschritten wird

Gruß
UWE
Wenn Anneke ein Schild an Ihr Tor klebt - "Hier gilt die STVO" wäre das vielleicht im Geltungsbereich der STVO, so ist das nicht der Fall. Um ein Gesetz anwenden zu können, muß der Geltungsbereich erstmal zutreffen.



Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Frank, mir ist bekannt, dass ein Sachverständiger
es zur Anzeige gebracht hat, wie jemand mit einem
Fahrzeug vorgefahren ist, dass 8 Monate die HU
überzogen hatte
Unwissenheit schützt den Idioten nicht. Der Gesetzgeber hat eine eindeutige Regelung getroffen, seither werden Plaketten rückdatiert und es kann passieren, das bei über 2 Jahren abgelaufener Plakette maximal 2 Prüfungen durchgeführt und abgrechnet werden. Selbst mit dem Citroen schon erlebt.
Eine Anzeige kann er nur dann schreiben, wenn sich ihm erschließt, dass das Fahrzeug nicht abgemeldet stand oder nicht auf direktem Weg zur Prüfungsstelle gefahren wurde.
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