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  #726  
Alt 24.03.2021, 10:51
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Mir tun die Kollegen leid, die ihr Schiff in Holland liegen haben. Mit an Bord arbeiten und Osterurlaub dürfte es ja leider nichts werden.
Warum nicht.

Wer Flugreisen nach Mallorca zuläßt, kann kaum Reisen in die Niederlande verbieten.

Viele Grüße

Harald
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  #727  
Alt 24.03.2021, 11:03
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Zitat:
Zitat von hajobo Beitrag anzeigen
Warum nicht.

Wer Flugreisen nach Mallorca zuläßt, kann kaum Reisen in die Niederlande verbieten.

Viele Grüße

Harald
du musst das mal richtig einordnen...
FLugreisen waren nie Verboten .... nur man sollte es nicht machen... es gab eine Reisewarnung aufgrund der erhöhten Werte..

Mallorca hat keine Touristen reingelassen (Mallorca oder Spanien hat das Verbot verhängt nicht Deutschland)
Mallorca hat jetzt wieder geöffnet... für Touristen..

Da die Region mit dem Indizes runter ist muss die Regierung ihre Reisewarnung rausnehmen..

Ein Reiseverbot gibt und gab es auch nicht für die Niederlande... es gibt nur eine Reisewarnung und damit verbundene Vorschriften...
Ob die Niederlanden deutsche Touristen ins Land lässt ist die Entscheidung der Niedeländischen Regierung..
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Gruß Volker
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  #728  
Alt 24.03.2021, 11:10
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Zitat:
Zitat von hajobo Beitrag anzeigen
Warum nicht.

Wer Flugreisen nach Mallorca zuläßt, kann kaum Reisen in die Niederlande verbieten.
Ist es nicht so, das man in den NL bei einem längeren Aufenthalt (>24h) in die Quarantäne muß? Die Wiedereinreise ist ja unproblematisch.
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  #729  
Alt 24.03.2021, 11:20
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Wir sind Rentner und haben viel Zeit, die 2 Wochen kriegen wir schon rum.

Harald
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  #730  
Alt 24.03.2021, 12:28
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Ist es nicht so, das man in den NL bei einem längeren Aufenthalt (>24h) in die Quarantäne muß? Die Wiedereinreise ist ja unproblematisch.
Siehe oben, das ist länderspezifisch. In NRW zum Beispiel gibt es dazu klare Regeln.

Grüße

Matthias.
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  #731  
Alt 24.03.2021, 15:35
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Eilmeldung...
Die Bundesregierung prüft , ob sie das Reisen verbieten kann....
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Gruß Bergi :

Heimathafen beim EWV-Hennigsdorf

Nach dem Sommertreffen , ist vor dem Sommertreffen…
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  #732  
Alt 24.03.2021, 15:42
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Hier kann man eigentlich recht gut aktuelle Informationen beziehen.

https://reopen.europa.eu/de/
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #733  
Alt 24.03.2021, 16:42
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Eilmeldung...
Die Bundesregierung prüft , ob sie das Reisen verbieten kann....
Ich dachte seit 1989 wäre das erledigt.
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Danyel, ja richtig gelesen mit y
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  #734  
Alt 24.03.2021, 16:52
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Zum Thema Reisen:
"Das tritt nach meiner Kenntnis - ist das sofort, unverzüglich."
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  #735  
Alt 24.03.2021, 17:07
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Übermorgen fängt hier in NL die Saison an, ich bin mal gespannt wie viele Deutsche nach NL reisen
Bevor da was geprüft wird und man mir in ein paar Tagen etwas verbietet würde ich jetzt schon schon fahren
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  #736  
Alt 24.03.2021, 17:52
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Hallo zusammen,

Unser Campingplatz in NL öffnet am Wochenende
die Bestimmungen, die man mir erst auf Nachfrage zugesendet hat, besagen das bei einer Einreise in die Niederlande eine 10 tägige Quarantäne eingehalten werden muss. Das gleiche gilt wohl für die Wiedereinreise nach NRW. Somit hat sich der Holland Urlaub für Berufstätige Leute erledigt. Oder hat jemand andere Informationen.

Viele Grüße
Winni
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Der sein erstes Boot gefunden hat..
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  #737  
Alt 24.03.2021, 18:06
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NRW kannst du dich freitesten.
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Hendrik
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  #738  
Alt 24.03.2021, 18:07
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NL ist meines Wissens nach eine Empfehlung.
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  #739  
Alt 24.03.2021, 18:13
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Regierung prüft temporäres Verbot von Urlaubsreisen.

https://www.t-online.de/nachrichten/...ubsreisen.html
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  #740  
Alt 24.03.2021, 19:28
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Stingray-Burgi Stingray-Burgi ist offline
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Zitat:
Zitat von schimi Beitrag anzeigen
Regierung prüft temporäres Verbot von Urlaubsreisen.

https://www.t-online.de/nachrichten/...ubsreisen.html
Malle können die meinetwegen gerne verbieten ...
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Gruß Burkhard
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  #741  
Alt 27.03.2021, 06:55
Fillette Pénichette Fillette Pénichette ist offline
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Hallo, Frankreich wurde zum Hochinzidenzgebiet erklärt, ab morgen
Sonntag 28.3. hat es Verschärfungen Grenzüberschreitenden Verkehr.

Auszug aus den Vorschriften:
Was gilt ab Sonntag, 28.3, bei der Einreise in den Ortenaukreis für Grenzpendler und Grenzgänger; Personen, die nahe Angehörige, Ehegatten oder Lebenspartner und Lebensgefährten besuchen sowie für Mitarbeiter von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst im grenzüberschreitenden Einsatz?

A. Bei einer Einreise an ausschließlich 2 aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb einer Kalenderwoche (Mo-So) reicht ein negativer Coronatest.

B. Bei einer Einreise an mehr als 2 Tagen oder 2 nicht aufeinanderfolgenden Tagen innerhalb einer Kalenderwoche (Mo-So) reichen 2 negative Coronatests. Der erste Test muss direkt vor oder direkt nach der Einreise nach Deutschland gemacht werden. Der zweite nach 48 Stunden oder direkt vor oder direkt nach der zweiten Einreise (frühestens 48 Stunden nach dem ersten Test). Der zweite Test gilt für den Rest der Woche.

Beispiele:

A. Person A reist am Montag von Frankreich in den Ortenaukreis ein. Sie macht direkt vor oder direkt nach der Einreise nach Deutschland einen Antigen-Schnelltest. Sie erhält eine Bestätigung des negativen Testergebnisses. Am Dienstag reist sie erneut mit der gleichen Bestätigung ein.

B. Person B reist von Montag bis Freitag täglich ein. Sie macht am Montag direkt vor oder direkt nach der Einreise nach Deutschland einen Antigen-Schnelltest. Sie erhält eine Bestätigung des negativen Testergebnisses. Am Mittwoch (nach 48 Stunden) macht sie wieder einen Test. Sie erhält eine Bestätigung des negativen Testergebnisses. Den Rest der Woche reist sie mit der Bestätigung von Mittwoch ein.

C. Person C reist am Montag von Frankreich in den Ortenaukreis ein. Sie macht direkt vor oder direkt nach der Einreise nach Deutschland einen Antigen-Schnelltest. Sie erhält eine Bestätigung des negativen Testergebnisses, die 48 Stunden gilt. Am Donnerstag reist sie erneut ein. Sie macht wieder einen Test. Sie erhält eine Bestätigung des negativen Testergebnisses, die bis Sonntag gilt.
(B.O. Presse)
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Wenn Du ein Schiff bauen willst, dann trommle nicht Männer zusammen um Holz zu
beschaffen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten, endlosen Meer.

(Antoine de Saint-Exupéry)
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  #742  
Alt 31.03.2021, 07:19
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Was bedeutet die nun verhängte nächtliche Ausgangssperre z.B. im Land Brandenburg für uns Wassersportler?

Demnach wäre ein Übernachten auf dem Boot in den betroffenen Kreisen wohl nicht mehr möglich?

Bedeutet das nun wenn mein Wohnort im betroffenen Kreis liegt, dass ich nachts zu Hause sein muss, ich aber in anderen Kreisen auf dem Boot nächtigen darf, und/oder dass ich in den betroffenen Kreisen nicht nachts auf dem Boot sein darf?




Beste Grüße
Ronny
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Beste Grüße
Ronny

Geändert von Havelland (31.03.2021 um 08:58 Uhr)
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  #743  
Alt 31.03.2021, 08:28
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Zitat:
Zitat von Havelland Beitrag anzeigen
Was bedeutet die nun verhängte nächtliche Ausgangssperre z.B. im Land Brandenburg für uns Wassersportler?

Demnach wäre ein Übernachten auf dem Boot in den betroffenen Kreisen wohl nicht mehr möglich?

Bedeutet dass nun wenn mein Wohnort im betroffenen Kreis liegt, dass ich nachts zu Hause sein muss, ich aber in anderen Kreisen auf dem Boot nächtigen darf, und/oder dass ich in den betroffenen Kreisen nicht nachts auf dem Boot sein darf?




Beste Grüße
Ronny
Müsste man im einzelnen lesen...

Bei uns um Landkreis wo das boot liegt ist nachts der Aufenthalt nur am Wohnsitz erlaubt... Personen die nicht den Wohnsitz im Kreis haben dürfen sich nicht im Landkreis aufhalten...

= Übernachtungsverbot im Hafen...
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  #744  
Alt 31.03.2021, 08:40
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Zitat:
Zitat von Havelland Beitrag anzeigen
Was bedeutet die nun verhängte nächtliche Ausgangssperre z.B. im Land Brandenburg für uns Wassersportler?

Demnach wäre ein Übernachten auf dem Boot in den betroffenen Kreisen wohl nicht mehr möglich?
Moin Ronny,

rausfahren und ankern (nicht im Hafen bleiben). Interessiert hier niemand.
Potsdam-Stadt und Berlin ist auch schön.

Hab nochmal nachgesehen: an den Vorschriften für Wassersportler hat sich nichts geändert.

Geändert von Fronmobil (31.03.2021 um 08:47 Uhr)
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  #745  
Alt 31.03.2021, 12:48
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Auch ich habe vor, als Berliner über Ostern auf den Brandenburger Gewässern, vor Anker zu übernachten.

Zur Absicherung habe ich bei WSP Direktion Süd in Königs-Wusetrhausen und bei der Corona-Hotline vom Land Brandenburg angerufen.
Beide wußten nicht, ob das Übernachten vor Anker bei einer nächtlichen Ausgangssperre erlaubt ist oder nicht.

Ich bin also genauso schlau wie vorher.

@Klaus: Hast Du eine Textquelle, in der die aktuellen Regelungen für Wassersportler in Brandenburg nachlesbar sind? Dann wäre ich Dir für einen Link dankbar.
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Christoph
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  #746  
Alt 31.03.2021, 12:53
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Zitat:
Zitat von Christoph
Hast Du eine Textquelle, in der die aktuellen Regelungen für Wassersportler in Brandenburg nachlesbar sind? Dann wäre ich Dir für einen Link dankbar.
Regelung ist Stand 27.03.21
https://polizei.brandenburg.de/press...er-gew/1889322
(vorallem der letzte Satz ist schön!)
Also gilt: nicht viel fragen, machen.

Viel Spaß in Brandenburg!
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  #747  
Alt 31.03.2021, 12:58
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Meiner Meinung nach sollte man sich immer folgende Frage stellen: Inwiefern trägt ein bestimmtes Verhalten dazu bei, das Ausbreitungsgeschehen zu fördern oder zu bremsen? Danach werden letztlich auch Gerichte urteilen. Die nächtlichen Ausgangssperren dienen dazu, Besäufnisse und Zusammenrottungen zu verhindern. An den Spezialfall "nachts vor Anker auf dem Boot" wird in der Verwaltung niemand denken. Dabei ist das ja der Inbegriff von Vereinzelung und Absonderung.

Würde die Wasserschutzpolizei dann tatsächlich zu einer nächtlichen Kontrolle längsseits kommen, dann wäre meiner Meinung nach der Hinweis, dass man das Boot zur innerfamiliären Absonderung aufgrund eines Verdachtsfalles nutzt, eine ausreichende Erklärung, um die Kontrolle sofort zu beenden. Kein vernünftiger Polizist wird da eine Anzeige schreiben. Und wenn doch, würde sie wohl vom Gericht kassiert werden.

Matthias
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  #748  
Alt 31.03.2021, 15:17
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Hmm, was ich da lese, klingt aber auch nach Schleuseneinschränkungen und keiner Möglichkeit der Durchreise. Oder sehe ich das falsch?
Gruß
Gerhard
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  #749  
Alt 31.03.2021, 15:29
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Meiner Meinung nach sollte man sich immer folgende Frage stellen: Inwiefern trägt ein bestimmtes Verhalten dazu bei, das Ausbreitungsgeschehen zu fördern oder zu bremsen? Danach werden letztlich auch Gerichte urteilen. Die nächtlichen Ausgangssperren dienen dazu, Besäufnisse und Zusammenrottungen zu verhindern. An den Spezialfall "nachts vor Anker auf dem Boot" wird in der Verwaltung niemand denken. Dabei ist das ja der Inbegriff von Vereinzelung und Absonderung.

Würde die Wasserschutzpolizei dann tatsächlich zu einer nächtlichen Kontrolle längsseits kommen, dann wäre meiner Meinung nach der Hinweis, dass man das Boot zur innerfamiliären Absonderung aufgrund eines Verdachtsfalles nutzt, eine ausreichende Erklärung, um die Kontrolle sofort zu beenden. Kein vernünftiger Polizist wird da eine Anzeige schreiben. Und wenn doch, würde sie wohl vom Gericht kassiert werden.

Matthias
In Bayern hat ein Mann gegen die Ausgangssperre geklagt. Er wollte nachts allein im ländlichen Gebiet im Wald nach 21.00 Uhr joggen gehen. Keine Anzeichen von Zusammenrottung, Besäufnissen o.ä. Ansteckungsgefahr für alle gleich Null.

Ihr dürft raten, wie das Gericht entschieden hat: natürlich abgelehnt.

was will ich damit sagen?

Es ist gefährlich, sich in diesen Zeiten auf "Menschenverstand" oder "Logik" zu verlassen. Wenn man an den "Richtigen" gerät, heisst für den Ausgangssperre eben Ausgangssperre ...Dann hat man das Ding erstmal an der Backe...

Und vor Gericht und auf hoher See ....na, den Rest kennt Ihr ja

Aber probiert es doch mal und postet nach Ostern Eure Erfahrungen ...

Vielleicht geht ja auch alles gut.
__________________
Mahlzeit, Markus
-------------------------------
scheint die Sonne auf das Schwert, macht der Skipper was verkehrt

Geändert von berlinsky (31.03.2021 um 15:54 Uhr)
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Alt 31.03.2021, 16:54
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Zitat:
Zitat von Mystique Beitrag anzeigen
Hmm, was ich da lese, klingt aber auch nach Schleuseneinschränkungen und keiner Möglichkeit der Durchreise. Oder sehe ich das falsch?
Das siehst du falsch.
Die Schleusen sind, abgesehen von Baustellen und sonstigen Sperrungen in Betrieb.
Ein Vereinskamerad überführt gerade über den Mittellandkanal ein Boot nach Berlin (auch durch Brandenburg).
Wird heute Abend im Heimathafen erwartet. War bis jetzt völlig problemlos.
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