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  #751  
Alt 17.12.2013, 20:23
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Was mich wirklich noch interresieren würde ist:

Der Einwand mit der Schweiz. Ich denke nicht, das wenn ich mit einer in Deutschland zugelassenen Zugkombination in Die Schweiz fahre wirklich probleme bekommen kann.
Normalerweise übernimmt die Schweiz die EU-Richtlinien bzw. gibt eine Freigabe für EU-Bürger die sich an diese Richtlinien halten.
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Gruß Volker
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  #752  
Alt 17.12.2013, 20:25
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
@Mike,
Ist also wie befürchtet auch wieder nur eine Meinung....
Und wenn im Feld F1 nur die 3500 KG stehen als Gesamtmasse, das ist spätestens im Versicherungsfall klar, das der Trailer eben dieses Gewicht inkl. Der Stützlast nicht überschreiten darf.
Gleiches gilt für den Hersteller, der dafür grade steht, alle Komponenten für diese Last ausgelegt zu haben und dies auch garantieren muss.

Daher nach wie vor, wenn in allen Feldern nur die 3500 KG stehen, dann kannst Du eben nicht da die Stützlast einfach noch drauf rechnen...
das denke ich ist Mike noch nicht so klar. Es darf immer nur bis zur zlGG beladen werden. und dort nie die Stützlast hinzugerechnet werden.
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  #753  
Alt 17.12.2013, 20:26
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
@Mike,
Ist also wie befürchtet auch wieder nur eine Meinung....
Und wenn im Feld F1 nur die 3500 KG stehen als Gesamtmasse, das ist spätestens im Versicherungsfall klar, das der Trailer eben dieses Gewicht inkl. Der Stützlast nicht überschreiten darf.
Gleiches gilt für den Hersteller, der dafür grade steht, alle Komponenten für diese Last ausgelegt zu haben und dies auch garantieren muss.

Daher nach wie vor, wenn in allen Feldern nur die 3500 KG stehen, dann kannst Du eben nicht da die Stützlast einfach noch drauf rechnen...
das ist die ganze zeit mein reden und bringt es auf den Punkt.... wenn überall nur 3500kg stehen kann ich nicht mehr die stützlast hinzurechnen!!! Achtung!!!
Ansonsten könnte ich ja beigeben und bei den 3650kg auch nochmal 150kg Stützlast hinzurechnen und wäre somit auf 3800kg!!! Achtung!!!
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  #754  
Alt 17.12.2013, 20:29
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Was mich wirklich noch interresieren würde ist:

Der Einwand mit der Schweiz. Ich denke nicht, das wenn ich mit einer in Deutschland zugelassenen Zugkombination in Die Schweiz fahre wirklich probleme bekommen kann.
Normalerweise übernimmt die Schweiz die EU-Richtlinien bzw. gibt eine Freigabe für EU-Bürger die sich an diese Richtlinien halten.
hallo billi, ich bin früher Lkw im Fernverkehr gefahren, mit einer deutschen Spedition, auch wir haben mit einem LKW der in Deutschland ganz regulär zugelassen war oft einen Bogen um die Schweiz gemacht (durch Montblanc nach Frankreich oder gleich den Brenner), die Schweiz ist kein Mitglied der EU und somit diesen Regelungen der EU und der Mitgliedsstaaten nicht verpflichtet!
Man nennt Sie auch kleines diebische Bergvolk (ich möchte hiermit keinen Schweizer beleidigen!)
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  #755  
Alt 17.12.2013, 20:35
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
das ist die ganze zeit mein reden und bringt es auf den Punkt.... wenn überall nur 3500kg stehen kann ich nicht mehr die stützlast hinzurechnen!!! Achtung!!!
Ansonsten könnte ich ja beigeben und bei den 3650kg auch nochmal 150kg Stützlast hinzurechnen und wäre somit auf 3800kg!!! Achtung!!!
Das ist schon seit gefühlten ca. 20 Seiten das Reden hier.
Genau deshalb gibt es eben die Trennung zwischen zulässiger Gesamtmasse und zulässiger Achslast......

Kommen nur immer wieder neue dazu, die dann die Begriffe nen bissl durcheinander würfeln und schauen, ob dabei was neues raus kommt...
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Gruß - Georg
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  #756  
Alt 17.12.2013, 20:37
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tja, ist ja nicht schlimm es immer wieder zu erklären, ich finde es schlimmer wenn die Hersteller der trailer bzw. vermeintliche TÜV u. DEKRA-Leute ohne Hintergrund ihren Senf dazu geben und es wieder und immer wieder verdrehen....
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  #757  
Alt 17.12.2013, 20:51
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Zitat:
Zitat von tosa-sec Beitrag anzeigen
das ist die ganze zeit mein reden und bringt es auf den Punkt.... wenn überall nur 3500kg stehen kann ich nicht mehr die stützlast hinzurechnen!!! Achtung!!!
Ansonsten könnte ich ja beigeben und bei den 3650kg auch nochmal 150kg Stützlast hinzurechnen und wäre somit auf 3800kg!!! Achtung!!!
Ich hab' Euch ja gewarnt dass jetzt alles wieder losgeht

Das war nicht irgendein TÜV Prüfer. Der Mann hat wirklich Ahnung und das Thema auch nicht so einfach abgetan. Sein glasklares Argument war:

Eine Last, die garnicht zum Anhänger gehört, kann diesem auch nicht zugerechnet werden. Auch nicht dem zulässigen Gesamtgewicht. Und im angekuppelten Zustand gehört die Stützlast nun mal zum Zugfahrzeug. Siehe auch KBA Schreiben.
Daher ist im angehängten Zustand das zulässige Gesamtgewicht gleich der Achlast.

Und hier liegt auch der Grund, warum Deine o.g. Gleichung nicht aufgeht: Du hast unter Garantie auch beim Sigma Alkos oder Knotts drunter, und eine zulässige Achslast von 3500kg. Deshalb darfst Du auch nicht nochmal 150kg draufrechnen... sondern nur einmal 150kg Stützlast... wie wir anderen "normalen" 3500er Fahrer auch.

So einfach kann die Welt sein...

Gruss Mike
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  #758  
Alt 17.12.2013, 20:57
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Zitat:
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Der Einwand mit der Schweiz. Ich denke nicht, das wenn ich mit einer in Deutschland zugelassenen Zugkombination in Die Schweiz fahre wirklich probleme bekommen kann.
Normalerweise übernimmt die Schweiz die EU-Richtlinien bzw. gibt eine Freigabe für EU-Bürger die sich an diese Richtlinien halten.
In der Schweiz darf z.B. lt. dem TÜV Ingenieur das Boot auch nicht breiter sein als der Anhänger...
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  #759  
Alt 17.12.2013, 21:13
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Ich hab' Euch ja gewarnt dass jetzt alles wieder losgeht

Das war nicht irgendein TÜV Prüfer. Der Mann hat wirklich Ahnung und das Thema auch nicht so einfach abgetan. Sein glasklares Argument war:

Eine Last, die garnicht zum Anhänger gehört, kann diesem auch nicht zugerechnet werden. Auch nicht dem zulässigen Gesamtgewicht. Und im angekuppelten Zustand gehört die Stützlast nun mal zum Zugfahrzeug. Siehe auch KBA Schreiben.
Daher ist im angehängten Zustand das zulässige Gesamtgewicht gleich der Achlast.

Und hier liegt auch der Grund, warum Deine o.g. Gleichung nicht aufgeht: Du hast unter Garantie auch beim Sigma Alkos oder Knotts drunter, und eine zulässige Achslast von 3500kg. Deshalb darfst Du auch nicht nochmal 150kg draufrechnen... sondern nur einmal 150kg Stützlast... wie wir anderen "normalen" 3500er Fahrer auch.

So einfach kann die Welt sein...

Gruss Mike
Noch mal für dich:

im Fahrzeugschein gibt es einen Eintrag F1 Der besagt das Zulässige Gesammtgewicht des ANhängers.

dort steht wie man in dem Scan des SIGMA Trailers kalr siehrt 3650kg

bei der Stützlast steht 150KG bei Der Achslast 3500 kg

Die Achslast + die Stützlast ist die Zulässige Gesammtmasse des Trailers alleine. (nicht angekuppelt) Heirbei werden ja die Massen über die Achse und über die Stützlast (Stützrad) auf den Boden gebracht.

in Angekuppeltem Zustand ist natürlich nur die Achslast entscheidend. Diese darf nie und ich wiederhole NIE über 3500kg liegen.

hier siehst du wie es in den Paieren aussieht: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177

in nummer 7 steht übrigens Die Achslast in nummer 13 die Stützlast
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  #760  
Alt 17.12.2013, 21:18
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Selbst ich war am Anfang der Meinung man könnte nicht über 3500kg Zulassen und musste mich eines besseren belehren lassen.

Also wird auch dein TÜV-Mensch noch was dazulernen müssen.
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  #761  
Alt 17.12.2013, 21:18
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
In der Schweiz darf z.B. lt. dem TÜV Ingenieur das Boot auch nicht breiter sein als der Anhänger...
Das ist ja kein Problem passende Begrenzungsleuchten gibt es im Zubehör !
Nur alles über 2,55m wird interessant

MfG. Sebastian
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  #762  
Alt 17.12.2013, 21:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Noch mal für dich:

im Fahrzeugschein gibt es einen Eintrag F.2 Der besagt das Zulässige Gesammtgewicht des ANhängers.

dort steht wie man in dem Scan des SIGMA Trailers kalr siehrt 3650kg

bei der Stützlast steht 150KG bei Der Achslast 3500 kg

Die Achslast + die Stützlast ist die Zulässige Gesammtmasse des Trailers alleine. (nicht angekuppelt) Heirbei werden ja die Massen über die Achse und über die Stützlast (Stützrad) auf den Boden gebracht.

in Angekuppeltem Zustand ist natürlich nur die Achslast entscheidend. Diese darf nie und ich wiederhole NIE über 3500kg liegen.

hier siehst du wie es in den Paieren aussieht: http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=177
Lies noch mal genau, Volker. Eine Last, die nicht zum Anhänger gehört, kann diesem auch nicht zugerechnet werden. Deshalb zählt im angekuppelten Zustand die Stützlast eben nicht zu dem unter F2 angegebenen zulässigen Gesamtgewicht.

Das sagt eigentlich alles und ist auch logisch. Und deshalb nützen dem Sigma Eigner die 3650kg auch nichts... denn auch er hat nur eine max. Achslast von 3500kg. Und seine Stützlast darf auch er nur einmal draufrechnen.

Gruss Mike
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  #763  
Alt 17.12.2013, 21:26
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@volker,
Nimm den Link.... http://www.boote-forum.de/showpost.p...&postcount=719

Da stehen wenigsten alle relevanten Werte...
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Gruß - Georg
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  #764  
Alt 17.12.2013, 21:27
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Lies noch mal genau, Volker. Eine Last, die nicht zum Anhänger gehört, kann diesem auch nicht zugerechnet werden. Deshalb zählt im angekuppelten Zustand die Stützlast eben nicht zu dem unter F2 angegebenen zulässigen Gesamtgewicht.

Das sagt eigentlich alles und ist auch logisch. Und deshalb nützen dem Sigma Eigner die 3650kg auch nichts... denn auch er hat nur eine max. Achslast von 3500kg. Und seine Stützlast darf auch er nur einmal draufrechnen.

Gruss Mike
lies nochmal genau. Das hat auch nie jemand behauptet.
Ein ANhänger in angekuppletem Zustand bringt 2 Gewichte zur Erde.

Die Stützlast die vom Auto aufgenommen wird und die Achslast die über die Räder auf den Boden gebrahct werden.

Die Achslast ist aber nicht das zulässige Gesammtgeicht sondern eben die Achslast. Diese ist in 7 der Papiere eingetragen und darf nie >3500kg sein.

In Abgekuppeltem Zustand ist aber das alleingewicht des Anhängers um die Stützlast größer daher ist im Zulässigen Gesammtgewicht eben die Summer aus Achslast und Stützlast eingetragen.

ABER ICH HAB JA SCHON GESTERN GESAGT DU BIST BERATUNGSRESISTENT

Edit: Folge dem Link von Georg und schau die mal die Paiere genauer an und auch die erklärungen zu den einzelnen Einträgen.
Du Must natürlich diese Einträge haben um es nutzen zu können ansonsten ist bei 3500kg Inkl Stützlast schluss.
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  #765  
Alt 17.12.2013, 21:29
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Die Definition, dass das unter F2 genannte zulässige GG eben immer "Achslast und Stützlast im abgekuppelten Zustand" sei, entspricht eben nicht der EU Richtlinie.

Das unter F2 genannte zulässige GG ist das max. zulässige tatsächliche Gewicht des Trailers. Und das ist im angekuppelten Zustand eben ohne Stützlast zu rechnen, denn die ist dann nicht Teil des Trailers.
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  #766  
Alt 17.12.2013, 21:32
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Die Definition, dass das unter F2 genannte zulässige GG eben immer "Achslast und Stützlast im abgekuppelten Zustand" sei, entspricht eben nicht der EU Richtlinie.

Das unter F2 genannte zulässige GG ist das max. zulässige tatsächliche Gewicht des Trailers. Und das ist im angekuppelten Zustand eben ohne Stützlast zu rechnen, denn die ist dann nicht Teil des Trailers.

ich geb echt auf . lern lesen und verstehen

du meinst also das du die Achslast die in 7 steht bei angekuppletem Zustand um 150kg überschreiten darfst, da ja in F2 3650kg stehen ? Viel spass beim Bezahlen der Strafzettel und beim Umlasten.
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  #767  
Alt 17.12.2013, 21:36
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
ich geb echt auf . lern lesen und verstehen

du meinst also das du die Achslast die in 7 steht bei angekuppletem Zustand um 150kg überschreiten darfst, da ja in F2 3650kg stehen ? Viel spass beim Bezahlen der Strafzettel und beim Umlasten.
Nein. Du darfst nur max. 3500 auf die Achse bringen.

"Ein ANhänger in angekuppletem Zustand bringt 2 Gewichte zur Erde."

Eben nicht. Er bringt nur ein Gewicht zur Erde. Die Achslast!
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  #768  
Alt 17.12.2013, 21:38
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Nein. Du darfst nur max. 3500 auf die Achse bringen.

"Ein ANhänger in angekuppletem Zustand bringt 2 Gewichte zur Erde."

Eben nicht. Er bringt nur ein Gewicht zur Erde. Die Achslast!

jetzt mal angenommen ein Anhänger bringt im Angekuppletem Zustand 3500kg Achslast auf den Boden und hat eine Stützlast von 150kg.
Was wiegt diese Trailer dann im nicht angekuppeltem Zustand ?

(Mathe 2.Klasse)
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  #769  
Alt 17.12.2013, 21:40
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
jetzt mal angenommen ein Anhänger bringt im Angekuppletem Zustand 3500kg Achslast auf den Boden und hat eine Stützlast von 150kg.
Was wiegt diese Trailer dann im nicht angekuppeltem Zustand ?

(Mathe 2.Klasse)
Das interessiert so lange nicht, wie Du ihn im nicht angekuppelten Zustand nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegst. So einfach ist das.
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  #770  
Alt 17.12.2013, 21:42
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Die Definition, dass das unter F2 genannte zulässige GG eben immer "Achslast und Stützlast im abgekuppelten Zustand" sei, entspricht eben nicht der EU Richtlinie.

Das unter F2 genannte zulässige GG ist das max. zulässige tatsächliche Gewicht des Trailers. Und das ist im angekuppelten Zustand eben ohne Stützlast zu rechnen, denn die ist dann nicht Teil des Trailers.
Du schmeißt da wieder was deutlich zusammen, was nicht zusammen gehört...

Feld F hat mit an- oder abgekuppelt nichts zu tun und beschreibt einzig, was der Anhänger mutterseelenallein als Gesamtmasse auf die Waage bringen darf, ohne das die Bauteile nachgeben.

Hingegen wird mit der Achslast im Feld 7 angegeben, was genau der gleiche Anhänger über die Achse auf die Straße bringen darf, um dann mit der Grenze von 3500 KG noch per normaler Auflaufbremse gezogen zu werden.
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Gruß - Georg

Geändert von gbeck (17.12.2013 um 21:51 Uhr)
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  #771  
Alt 17.12.2013, 21:47
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Das interessiert so lange nicht, wie Du ihn im nicht angekuppelten Zustand nicht im öffentlichen Strassenverkehr bewegst. So einfach ist das.
Du redest Blödsinn.

D.H. für mich wenn ich bei einer Kontrolle den Obigen Trailer vom Fahrzeug trennen würde würde nach deiner Meinung nach ein Verstoß wegen überladung.

Less dir nochmal die EU-Verordnung durch.

und les nochmal genau die Begriffsbestimmung durch .

ich habs auch erst geglaubt als ich auf die EU bestimmug hingewissen wurde. Da steht ja was anderes als in dem deutschen Gesetz. Ich habs erst bei Beitrag 397 kapiert als ich die gesammte EU-Verordnung durchgeackert habe.
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Alt 17.12.2013, 21:48
Chris Craft Düsseldorf Chris Craft Düsseldorf ist offline
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"Feld 7 hat mit an- oder abgekuppelt nichts zu tun und beschreibt einzig, was der Anhänger mutterseelenallein als Gesamtmasse auf die Waage bringen darf, ohne das die Bauteile nachgeben."

Eben nicht. Feld 7 ist "die technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg".
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Alt 17.12.2013, 21:50
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
"Feld 7 hat mit an- oder abgekuppelt nichts zu tun und beschreibt einzig, was der Anhänger mutterseelenallein als Gesamtmasse auf die Waage bringen darf, ohne das die Bauteile nachgeben."

Eben nicht. Feld 7 ist "die technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg".
wurde ja verbessert in Feld F

Feld F Zulässige Gesammtmasse

Feld 7 Zulässige Achslast
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
"Feld 7 hat mit an- oder abgekuppelt nichts zu tun und beschreibt einzig, was der Anhänger mutterseelenallein als Gesamtmasse auf die Waage bringen darf, ohne das die Bauteile nachgeben."

Eben nicht. Feld 7 ist "die technisch zulässige maximale Achslast/Masse je Achsgruppe in kg".
Hatte es bereits korrigiert.
Man sieht, wie schell man sich vertun kann...
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  #775  
Alt 17.12.2013, 21:53
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wurde ja verbessert in Feld F

Feld F Zulässige Gesammtmasse

Feld 7 Zulässige Achslast

Und Billi, entspann dich...., geht doch nur um son doofen Anhänger...
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