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  #776  
Alt 17.12.2013, 21:58
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wurde ja verbessert in Feld F

Feld F Zulässige Gesammtmasse

Feld 7 Zulässige Achslast
Und genau diese Positionen sind eben nicht definiert als "Achslast plus Stützlast im abgekuppelten Zustand".

Ich denke mir das hier nicht aus. Genau Deine Fragen habe ich heute dem TÜV Ingenieur auch gestellt (siehe Beitrag 746). Und seine Antworten gebe ich hier auf allgemeinen Wunsch wieder.

Gruss Mike
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  #777  
Alt 17.12.2013, 22:04
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Und ganau da sollte sich dein TÜV Prüfer nochmal schlau machen und die verordnung lesen.
Und du solltest nun langsam glauben was hier geschrieben wurde, da dies ja so auch vom KBA bestätigt wurde.


Viele TÜV Prüfer müssen sich nun umstellen da die ganze Begriffsbestimmung sich kräftig gewandelt hat.

Aber wie ich auch oben schon schrieb.
Ein Ingenieur der in der KFZ branche nichts taugt wird TÜV prüfer.

meine Alufelgen sind zum Beispiel nicht eingetragen. Ich habe eine TÜV abnahme in der Steht, das ich dies bei der nächsten bearbeitung der Paiere eintragen lassen muss.
Der letzte TÜV Prüfer meinte mir den Stempel nicht geben zu wollen, da dies in 13 Jahren noch nicht geschehen ist. Ich hab dann seinen Chef verlangt und der hat diesen erst mal zur Sau gemacht vor mienen Augen, dass dieser unterm Laminat Falschirm springen konnte.
Meine Plackette hab ich anstnadslos bekommen.

wie du sicher weist darf laut deutschem Recht kein TRailer schwerer sein las 3500kg abe das EU-Recht lässt mehr zu. Und das EU-Recht ist höher anzusiedeln als das Deutsche recht.
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Gruß Volker
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  #778  
Alt 17.12.2013, 22:05
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Und genau diese Positionen sind eben nicht definiert als "Achslast plus Stützlast im abgekuppelten Zustand".

Ich denke mir das hier nicht aus. Genau Deine Fragen habe ich heute dem TÜV Ingenieur auch gestellt (siehe Beitrag 746). Und seine Antworten gebe ich hier auf allgemeinen Wunsch wieder.

Gruss Mike

jeder Begriff ist überigens in der EU-Verordnung genau erklärt.
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  #779  
Alt 17.12.2013, 22:07
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
Lt. der EU- Richtlinie geht es zum einen um die "techn. zul. Anhängelast".
Diese muss bei den Zugfahrzeugen eingetragen sein und darf lt. Anhang+ §42 STVZO die 3500kg nicht überschreiten.
Zum anderen gibt diese EU-Richtlinie weiter vor, dass die Gesamtmasse
der Achslast an einem mit dem Zugfahrzeug verbundenen Anhänger ermittelt wird.
Dadurch entsteht meiner Auffassung nach diese Lücke in der die Stützlast auch bei 3500kg Gesamtmasse addiert werden darf.
Das ist Beitrag Nr. 396. Und das widerspricht in keiner Weise dem was der TÜV Mann gesagt hat.
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  #780  
Alt 17.12.2013, 22:09
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Das ist Beitrag Nr. 396. Und das widerspricht in keiner Weise dem was der TÜV Mann gesagt hat.
sagt ja auch keiner

dort steht ja : techn. zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges das ist die gesammtmasse der Achslast (7) aber nicht die technische gesammtmasse des Ahängers (F)

Hab dir auch die Buchstaben im Fahrzeugschein zugefügt.
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  #781  
Alt 17.12.2013, 22:13
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Das ist Beitrag Nr. 396. Und das widerspricht in keiner Weise dem was der TÜV Mann gesagt hat.
Du schmeißt Zugwagen und Anhänger wieder durcheinander...
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  #782  
Alt 17.12.2013, 22:15
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Leute eure Geduld bewundere ich wirklich 😳😳😳


Gruß Stephan
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  #783  
Alt 17.12.2013, 22:16
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Nochmal rechnerisch.

bei der M-klasse steht in den Papieren z.B.

Ahängelast 3500kg
Stützlast 150kg

Im Anhänger steht

Achslast 3500kg
Stützlast 150kg
ZlGG 3650 kg

Die Stützlsast am Zugfahrzeug muss die 2.Achse aufnehmen (Daher ist meist diese im Anhängebetrib unter den Ausnahmen sogar etwas angehoben.)
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  #784  
Alt 17.12.2013, 22:18
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Zitat:
Zitat von Stephan123 Beitrag anzeigen
Leute eure Geduld bewundere ich wirklich 😳😳😳


Gruß Stephan
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Ich auch..... und ich bin stolz auf mich.....
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Gruß - Georg
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  #785  
Alt 17.12.2013, 22:19
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Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
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Ich komm langsam an meine Grenze und muss aufpassen das ich mir nicht eine Rote Karte der Mods abhole
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  #786  
Alt 17.12.2013, 22:20
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
sagt ja auch keiner

dort steht ja : techn. zul. Anhängelast des Zugfahrzeuges das ist die gesammtmasse der Achslast (7) aber nicht die technische gesammtmasse des Ahängers (F)

Hab dir auch die Buchstaben im Fahrzeugschein zugefügt.
Ich habe auf diesen Beitrag verwiesen weil Du oben geschrieben hast dass Du's erst dann verstanden hast.

Wo aber bitte steht in der EU Verordnung, dass F1 bzw. F2 "Achslast plus Stützlast im abgehängten (!) Zustand" sind?
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  #787  
Alt 17.12.2013, 22:25
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Für dich hab ich es sogar nochma gesucht:
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Name:	Unbenannt.JPG
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Größe:	25,3 KB
ID:	502004

im Angekupeltem zustand werden nunmahl Achslast und Stützlast auf das Fahrzeug übertragen

Die Achslast als Anhängelast
Die Stützlast als Stützlast. Daher gibt es genau diese Begriffe auch für das Fahrzeug.
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  #788  
Alt 17.12.2013, 22:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Für dich hab ich es sogar nochma gesucht:
Anhang 502004

im Angekupeltem zustand werden nunmahl Achslast und Stützlast auf das Fahrzeug übertragen

Die Achslast als Anhängelast
Die Stützlast als Stützlast. Daher gibt es genau diese Begriffe auch für das Fahrzeug.
Danke. Und hier genau ist der Aufhänger: im angekuppelten Zustand wird die Stützlast nicht vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Diese ist im angekuppelten Zustand dem Zugfahrzeug zuzurechnen, also Teil des Zugfahrzeuges.
Und deshalb reichen unter F1 und F2 die 3500kg.
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  #789  
Alt 17.12.2013, 22:37
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Danke. Und hier genau ist der Aufhänger: im angekuppelten Zustand wird die Stützlast nicht vom Anhänger auf das Zugfahrzeug übertragen. Diese ist im angekuppelten Zustand dem Zugfahrzeug zuzurechnen, also Teil des Zugfahrzeuges.
Und deshalb reichen unter F1 und F2 die 3500kg.
wo ist die Stützlast am Fahrzeufg oder am Anhänger ?
Wer muss die Stützlast aufnehmen das Fahrzeug oder der Anhänger?

Richtig ist: Die Stützlast ist am Anhänger (oder kannst du deinen vorne leicht anheben) und muss vom Fahrzeug aufgenommen werden. Wird daher von der Gesammtmasse des Hängers beim Ankupplen abgezogen und dem Fahrzeug zugerechnet welches ja die Stützlast aufnimmt. und somit wird die Stützlast dem Fahrzeug beim Ankupplen zugerechnet.

beim Abkupplen ist die Stützlast ja nicht mehr am Fahrzeug und wird wieder dem Hänger zugerechnet.
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  #790  
Alt 17.12.2013, 22:42
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wo ist die Stützlast am Fahrzeufg oder am Anhänger ?
Wer muss die Stützlast aufnehmen das Fahrzeug oder der Anhänger?

Richtig ist: Die Stützlast ist am Anhänger (oder kannst du deinen vorne leicht anheben) und muss vom Fahrzeug aufgenommen werden. Wird daher von der Gesammtmasse des Hängers beim Ankupplen abgezogen und dem Fahrzeug zugerechnet welches ja die Stützlast aufnimmt. und somit wird die Stützlast dem Fahrzeug beim Ankupplen zugerechnet.

beim Abkupplen ist die Stützlast ja nicht mehr am Fahrzeug und wird wieder dem Hänger zugerechnet.
Im abgekuppelten Zustand ist die Stützlast beim Trailer, muss auch vom Trailer aufgenommen werden. Deshalb reichen hier 3500kg zul.GG nicht aus -> Trailer illegal

Im angekuppelten Zustand ist die Stützlast beim Zugfahrzeug, und wird vom Zugfahrzeug aufgenommen -> Trailer legal
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  #791  
Alt 17.12.2013, 22:45
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Im abgekuppelten Zustand ist die Stützlast beim Trailer, muss auch vom Trailer aufgenommen werden. Deshalb reichen hier 3500kg zul.GG nicht aus -> Trailer illegal

Im angekuppelten Zustand ist die Stützlast beim Zugfahrzeug, und wird vom Zugfahrzeug aufgenommen -> Trailer legal
du merkst gar nicht wenn du Schwachsinn schreibst oder ?

Wie erklärst du dann die Einträge in den Fahrzeugscheinen ? Ilegale einträge von der Zulassungstelle ? Toll
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  #792  
Alt 17.12.2013, 22:50
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
du merkst gar nicht wenn du Schwachsinn schreibst oder ?
Ruhig, Brauner - Denk an Deinen Blutdruck

Nochmal, Volker: genau Deine Fragen habe ich heute dem TÜV Ingenieur gestellt. Einer der rennomiertesten Trailerhersteller Deutschlands lässt dort seine Trailer abnehmen und hat genau diese Problematik seit Wochen mit ihm diskutiert. Er hat mir heute alles ausführlich erklärt, und ich gebe es hier auf allgemeinen Wunsch weiter. Nichts davon ist auf meinem eigenen Mist gewachsen.
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  #793  
Alt 17.12.2013, 22:55
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Ruhig, Brauner - Denk an Deinen Blutdruck

Nochmal, Volker: genau Deine Fragen habe ich heute dem TÜV Ingenieur gestellt. Einer der rennomiertesten Trailerhersteller Deutschlands lässt dort seine Trailer abnehmen und hat genau diese Problematik seit Wochen mit ihm diskutiert. Er hat mir heute alles ausführlich erklärt, und ich gebe es hier auf allgemeinen Wunsch weiter. Nichts davon ist auf meinem eigenen Mist gewachsen.
Mach dir keine Sorgen um meinen Blutdruck der ist ok.
wie gesagt dann soll dein TÜV-Prüfer nochmal in die SChulbank oer über die Verordnungen hängen.

du kannst im ja mal den Passuns ziegen den ich oben ausgeschnitten habe und ihn fragen wie es hier aussieht.

Dem Trailerhersteller wünsche ich dass sie bald einen Fahcmann kontaktieren den andere Trailerhersteller haben diese ja auch gefunden (siehe SIGMA).

Wenn dir dieser TÜV-Mensch das nächste mal einen schönen Abend wünscht, schau mal ob die Sonne schon untergeht.

Nimm auch mal was an von anderen Leuten und versuch den TÜV-Mensch mit diesen Argumenten zu überzeugen.
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  #794  
Alt 17.12.2013, 23:03
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Einer der rennomiertesten Trailerhersteller Deutschlands lässt dort seine Trailer abnehmen und hat genau diese Problematik seit Wochen mit ihm diskutiert.
Nur so als Anmerkung von mir:

Wenn ich renomierter Trailerhersteller wäre, und ein TÜV-Ingenieur würde sagen "das geht nicht".
Ein konkurent bekommt genau so ein Produkt legal auf den markt (wenn es nicht legal wäre wären die Daten nicht im Fahrzeugbrief von er Zulassungstelle eingetragen).

Dann wäre der TÜF-Ingenieur das letzte mal mein Berater gewesen bzw. würde nur noch die Radmuttern montieren wenn es ein angestellter wäre.
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  #795  
Alt 17.12.2013, 23:08
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"Wie erklärst du dann die Einträge in den Fahrzeugscheinen ? Ilegale einträge von der Zulassungstelle ? Toll"

Der Eintrag ist nicht illegal, das habe ich nirgends geschrieben. Sie beruht lediglich auf einer Ausdehnung in eine rechtliche Grauzone durch den TÜV, und die Zulassungstelle trägst's hält ein. Die 3650 kann man gerne eintragen, sie nutzen nur nichts. Denn im abgekuppelten Zustand werden die zugelassenen Bremswerte überschritten, also darf man trotzdem nur max 3500kg haben (in dem Moment wo der Trailer im abgekuppelten Zustand auf einer öffentlichen Strasse rollt).

Und im angekuppelten Zustand begründet die Definition der EU Verordnung, dass man auch bei einem ganz normalen 3500er Trailer die Stützlast oben drauf rechnen darf.

Aber lass uns doch einfach abwarten bis Torsten seinen neuen Trailer hat. Ich wette mit Dir, da sind ganz normale Knott- oder Alko Achsen drunter, mit Bremsprüfung für max. 3500kg.
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  #796  
Alt 17.12.2013, 23:52
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
1)Aber wie ich auch oben schon schrieb.
Ein Ingenieur der in der KFZ branche nichts taugt wird TÜV prüfer.

2)wie du sicher weist darf laut deutschem Recht kein TRailer schwerer sein las 3500kg
1) Diffamierung einer Berufsgruppe = oberflächliches Geschwätz.
Bei den Beamten waren wir noch einer Meinung; jetzt nicht mehr ?
In jedem Beruf gibt es Gute, nicht so Gute und Schlechte.
Ich kenne TÜV-Ing. mit Fachwissen und Rückgrat, du scheinbar auch, hast ja schon von einem geschrieben.

2) definitiv falsch, ohne Zusatz.
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  #797  
Alt 18.12.2013, 00:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Mach dir keine Sorgen um meinen Blutdruck der ist ok.
wie gesagt dann soll dein TÜV-Prüfer nochmal in die SChulbank oer über die Verordnungen hängen.

du kannst im ja mal den Passuns ziegen den ich oben ausgeschnitten habe und ihn fragen wie es hier aussieht.

Dem Trailerhersteller wünsche ich dass sie bald einen Fahcmann kontaktieren den andere Trailerhersteller haben diese ja auch gefunden (siehe SIGMA).

Wenn dir dieser TÜV-Mensch das nächste mal einen schönen Abend wünscht, schau mal ob die Sonne schon untergeht.

Nimm auch mal was an von anderen Leuten und versuch den TÜV-Mensch mit diesen Argumenten zu überzeugen.
Der Mann hat studiert, wusste die Hintergründe und Argumente, hat sie mir gegenüber ausführlich abgewogen und erklärt.

Du hingegen kriegst kaum einen Beitrag ohne Rechtschreibfehler und Beschimpfungen anderer Leute hin.

Was glaubst Du von wem ich eher etwas annehme?

Schönen Abend
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  #798  
Alt 18.12.2013, 07:07
tosa-sec tosa-sec ist offline
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
"Wie erklärst du dann die Einträge in den Fahrzeugscheinen ? Ilegale einträge von der Zulassungstelle ? Toll"

Der Eintrag ist nicht illegal, das habe ich nirgends geschrieben. Sie beruht lediglich auf einer Ausdehnung in eine rechtliche Grauzone durch den TÜV, und die Zulassungstelle trägst's hält ein. Die 3650 kann man gerne eintragen, sie nutzen nur nichts. Denn im abgekuppelten Zustand werden die zugelassenen Bremswerte überschritten, also darf man trotzdem nur max 3500kg haben (in dem Moment wo der Trailer im abgekuppelten Zustand auf einer öffentlichen Strasse rollt).

Und im angekuppelten Zustand begründet die Definition der EU Verordnung, dass man auch bei einem ganz normalen 3500er Trailer die Stützlast oben drauf rechnen darf.

Aber lass uns doch einfach abwarten bis Torsten seinen neuen Trailer hat. Ich wette mit Dir, da sind ganz normale Knott- oder Alko Achsen drunter, mit Bremsprüfung für max. 3500kg.
ich verstehe immer noch nicht wie du einen voll beladenen abgekuppelten Anhänger auf den Straßen bewegst, und vor allem warum du dieses tust? hast du zu viel kraft (das war ironisch), also ich hänge den voll beladenen Anhänger an mein Fahrzeug und fahre damit vorwärts u. rückwärts, biege damit ab, aber mit der hand ziehen..... hmmmm, sorry da reichen meine Kräfte nicht für aus
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  #799  
Alt 18.12.2013, 07:09
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Zitat:
Zitat von herrmic Beitrag anzeigen
1) Diffamierung einer Berufsgruppe = oberflächliches Geschwätz.
Bei den Beamten waren wir noch einer Meinung; jetzt nicht mehr ?
In jedem Beruf gibt es Gute, nicht so Gute und Schlechte.
Ich kenne TÜV-Ing. mit Fachwissen und Rückgrat, du scheinbar auch, hast ja schon von einem geschrieben.

2) definitiv falsch, ohne Zusatz.
wir wollen hier keinen diffamieren, mein Schwiegervater fährt seit Jahren einen mit glasfasermatte an den Längsträgern gespachtelten wagen alle 2 Jahre durch den tüv. jetzt war auch noch das Fernlicht defekt, argument meines Schwiegervaters: "ich fahre nie im dunkeln"! und wieder gab es die Plakette, ich denke mal auch hier gibt es gute und schlechte....... lach
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  #800  
Alt 18.12.2013, 07:28
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Zitat:
Zitat von Chris Craft Düsseldorf Beitrag anzeigen
Du hingegen kriegst kaum einen Beitrag ohne Rechtschreibfehler und Beschimpfungen anderer Leute hin.


Schönen Abend
ich schreibe jeden Tag auf 5-6 verscheidenen Tastaturen. Diese haben zwar die gleiche Tastenanordnung, aber die größe der Tastaturen sind unterschiedlich.
Da kommt es nunmahl öfters vor das man in der schnelle einen benachbarten Buchstaben trifft. oder was bei mir häufig vorkommt, das ein Buchstaben mit dem nächsten vertauscht ist. da wird dann mal aus "als" ein "las" oder so.
Im Geschäft schreib ich emails und Berichte mit automatischer Rechtschreibkorrektur und hab mich so daran gewöhnt, dass wenn keine rote Linie unter den Wörtern erscheint auch keine Fehler drinnen sind.

Beim gegenlesen übersieht man manchmal auch das ein oder andere.
Wenn ich den überhaupt nochmal drüberschaue.

Dann hab ich noch das Problem, das meine Laptoptastatur in letzter Zeit Buchstaben schluckt. Letzte Woche ging das "J" nur wenn man es teilweise mehrfach drückte. Den Fehler hab ich gefunden und behoben.

@ Hermic: Ja ich kenne einen TÜV-Prüfer persönlich. Es ist ein Feuerwehrkamerad von mir. Sein Bruder hat übrigens eine Fahrschule.
Ich hab beiden das Problem damals geschildert und auch gefrag wie es sich mit dem EU-recht verhält.
Der Fahrlehrer machte keine Angaben ohne sich nicht erst mal rückzuversichern.
Der TÜV-Prüfer sagte gleich bei 3500 kg ist Schluss (wie der TÜV-Prüfer von Mike). 2 Wochen später bei der nächsten Übung sagten dann beide sinngemäss: Nach überprüfung der Unterlagen stimmt es dass man auch 3650kg als zlGG eingetragen bekommt und der Trailer dies auch wiegen darf. (3500kg Achslast und 150kg Stützlast).
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