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  #876  
Alt 14.04.2021, 08:35
Katana1 Katana1 ist offline
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Zitat:
Zitat von ørret Beitrag anzeigen
Ich verstehe das mit dem Beherbergungsverbot in NRW nicht...
Ich dachte immer das betrifft nur Herbergen, Hotels, Pensionen usw.

In der "Verordnung zum Schutz
vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)
Vom 5. März 2021
In der ab dem 7. April 2021 gültigen Fassung "
§15 Abs((1):
"Die Nutzung von dauerhaft angemieteten oder im Eigentum befindlichen
Immobilien und von dauerhaft abgestellten Wohnwagen, Wohnmobilen und so weiter ausschließlich durch die Nutzungsberechtigten bleibt zulässig"

d.h. also ich darf auf meinem Boot gar nicht woanders übernachten Der Heimathafen könnte ja noch so gerade als "dauerhaft abgestellt" durchgehen...

Meine Saison ist soeben gelaufen Dabei hatte ich mir dieses Jahr aus diesen Gründen extra in NRW (und nicht Niederlande) einen Liegeplatz gesucht.
Oder hat jemand noch einen anderen Gesetzestext wo etwas gegenteiliges drinn steht?
Ich denke, das ist so zu verstehen, dass Du auf Deinem Boot übernachten darfst, wenn die Inzidenz unter 100 ist, aber niemand anderer. Besuch z.B.

Und über 100 keiner.
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Seemännischer Gruß,
Katana
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  #877  
Alt 14.04.2021, 08:38
Katana1 Katana1 ist offline
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Nach 21:00 nicht mehr verlassen ist richtig, wenn ich schon vor 21:00 an einem anderen Ort bin ist es absolut legal.

Wir hatten bei uns im LK eine Ausgangssperre über Silvester und es war definitiv so das man überall sein durfte wo man sich legal aufhalten durfte (ein Haushalt + eine weitere Person).
Man durfte sogar während der Ausgangssperre von außerhalb des LK nach Hause fahren.

Und man durfte wenn man außerhalb des LK wohnte diesen durchqueren und quasi Transit, wurde in der Presse zwar anders dargestellt, war aber erlaubt.
Da galt das Infektionsschutzgesetz in seiner derzeit überarbeiteten Form aber noch nicht.

Was ist an "in der (seiner) Wohnung aufhalten" unklar ?
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Seemännischer Gruß,
Katana
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  #878  
Alt 14.04.2021, 08:43
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Zitat:
Zitat von Leukermeerbewohner Beitrag anzeigen
Das gilt doch nur wenn du dann auch zu Hause bist
Es kann ja niemand von dir verlangen das du dich aus deinem Wochenend/ Kurzurlaub nach Hause begibst um da die nächtliche Ausgangssperre zu verbringen
Ich sehe das nach wie vor alles viel lockerer
Das ist schön. Die BUndesregierung sieht das aber leider nicht so locker wie Du, und an so etwas wie Urlaub darf man ja nicht mal denken.
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  #879  
Alt 14.04.2021, 08:45
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Zitat:
Zitat von Katana1 Beitrag anzeigen
Da galt das Infektionsschutzgesetz in seiner derzeit überarbeiteten Form aber noch nicht.

Was ist an "in der (seiner) Wohnung aufhalten" unklar ?
Weil du Blödsinn schreibst!
1. Ist das Gesetz noch nicht verabschiedet
2. Ist kein Hausarrest an der Meldeadresse im Entwurf
3. Würde ein solches Gesetz keiner gerichtlichen Überprüfung standhalten
4. Wollen auch die Politiker zu ihren Ferienhäusern, daher wird es erlaubt bleiben!
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Hendrik
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  #880  
Alt 14.04.2021, 08:48
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Um deine Meinung gesetzlich zu formulieren müsste es heißen:

Jeder Deutsche hat sich von 21:00 - 05:00 an seiner Meldeadresse (Erstwohnsitz) aufzuhalten, außer es sprechen berufliche oder medizinische Gründe dagegen.

Zweitwohnsitz etc.. nicht möglich!
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  #881  
Alt 14.04.2021, 09:05
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Hallo Leute,

bei einer Inzidenz unter 100 ist doch Boot fahren erlaubt. Nun fahre ich mit meinem Trailerboot in ein anderes Bundesland, wenn dann dort die Inzidenz über 100 steigt kann ich doch nur auf dem Boot übernachten, oder?
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Grüße aus dem Saarland
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  #882  
Alt 14.04.2021, 09:06
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Boot fahren ist immer erlaubt gewesen seit Mai letzten Jahres!
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  #883  
Alt 14.04.2021, 09:09
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Übernachten ist nur am Saisonliegeplatz erlaubt (Beherbergungsverbot)
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  #884  
Alt 14.04.2021, 09:11
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Übernachten ist nur am Saisonliegeplatz erlaubt (Beherbergungsverbot)
Und wie soll das z.B. bei einer Überführung laufen?
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  #885  
Alt 14.04.2021, 09:13
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Ich glaube eine Überführung ist keine touristische Aktivität.
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  #886  
Alt 14.04.2021, 09:15
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Noch ist das Gesetz nicht in Kraft. Ob die Ausgangssperre so, oder überhaupt kommt, ist noch nicht sicher. Es gibt da einigen Widerstand.
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  #887  
Alt 14.04.2021, 09:31
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Zitat:
Zitat von Katana1 Beitrag anzeigen
Schreibt doch nicht einfach irgend etwas, was Ihr Euch so denkt..... Du mußt in DEINER Wohnung sein, nicht in irgendeiner , nicht ..., nicht in der Laube, ...
Quelle?

ich finde (für Bayern)
Hinweis: Vom Begriff der Wohnung erfasst sind auch privat genutzte Gärten,
und die Laube steht doch üblicherweise im (eigenen) privat genutzten Garten!
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  #888  
Alt 14.04.2021, 09:31
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Zitat:
Zitat von Pocket Beitrag anzeigen
Ich glaube eine Überführung ist keine touristische Aktivität.
Nur zur Info:
Ein Vereinskollege hat hier in NL sein Boot vor 14 Tagen (nachts über die Stehende Mastroute durch Amsterdam) verlegt.
Hier in NL war schon seit drei Wochen Sperstunde(21.00-5.30).
Wegen der unklaren Situation hat er vorher auch die Obrigkeit angefragt und erhielt die Antwort:
....."Wenn sie das Boot in dem Sperrzeitraum nicht verlassen, auch wenn sie gezwungenermaßen anlegen müssen, wegen Wartezeit vor einer Brücke, steht der Überführung nichts im Wege."
Gut, ist NL und muß für D nicht gelten, wenn Die Sperrstunde kommt.
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Thomas

"Der Horizont vieler Menschen ist ein Kreis mit Radius Null und das nennen Sie ihren Standpunkt".
(Albert Einstein)
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  #889  
Alt 14.04.2021, 09:34
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Wildcampen ist wegen Beherbergungsverbot untersagt.
ist aber keine Beherbergung ;)

allenfalls:

- liegt ein Verstoß gegen eine etwaige Ausgangssperre vor

- ist in Niedersachsen das touristische Übernachten in Autos und Wohnmobilen (im öffentlichen Raum) kraft der dortigen Landescoronaverordnung explizit verboten
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  #890  
Alt 14.04.2021, 09:36
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Zitat:
Zitat von Katana1 Beitrag anzeigen
... Mallorca ist ein NIEDRIGinzidenzgebiet, ztrotzdem braucht man Tests.
Generell?
also auch für Ruderer, Schwimmer und Segler?

Oder NUR wenn man mit dem Flieger zurückreisen will?
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  #891  
Alt 14.04.2021, 09:51
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Zitat:
Zitat von wannabe_wassernomade Beitrag anzeigen
ist aber keine Beherbergung ;)

allenfalls:

- liegt ein Verstoß gegen eine etwaige Ausgangssperre vor

- ist in Niedersachsen das touristische Übernachten in Autos und Wohnmobilen (im öffentlichen Raum) kraft der dortigen Landescoronaverordnung explizit verboten

Und zur Wiederherstellung der Fahrtüchtigkeit erlaubt Das gilt auch für die Übernachtung bei Bootsüberführungen.
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  #892  
Alt 14.04.2021, 09:54
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Zitat:
Zitat von Bergi00 Beitrag anzeigen
Gut.
Mein Boot liegt demnächst aber im gleichen Landkreis wie mein Haus.....
Dein Boot ist aber nicht Deine Meldeadresse - oder?

Ich denke, die Ausgangsbeschränkung bezieht sich in der Regel auf den gemeldeten, "festen" Wohnsitz.

Das Ganze hat doch den Sinn, private Kontakte zu vermeiden oder besser, unattraktiv zu machen: Wer trifft sich schon um 19 Uhr zum gemütlichen Abendessen, wenn der Gast um 20 Uhr 30 schon wieder gehen muss, damit er um 21 Uhr zu Hause sein kann?

Gruss


Gerd
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  #893  
Alt 14.04.2021, 09:59
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Zitat:
Zitat von Gerd-RS Beitrag anzeigen
Dein Boot ist aber nicht Deine Meldeadresse - oder?

Ich denke, die Ausgangsbeschränkung bezieht sich in der Regel auf den gemeldeten, "festen" Wohnsitz.

Das Ganze hat doch den Sinn, private Kontakte zu vermeiden oder besser, unattraktiv zu machen: Wer trifft sich schon um 19 Uhr zum gemütlichen Abendessen, wenn der Gast um 20 Uhr 30 schon wieder gehen muss, damit er um 21 Uhr zu Hause sein kann?

Gruss


Gerd
Richtig, er müsste bis 20:30 gehen oder bis 05:00 bleiben, beides ist erlaubt!

Wird zwar nicht breitgetreten, ist aber so.
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  #894  
Alt 14.04.2021, 10:02
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Mal unabhängig von Ausgangssperren, die haben wir ja (noch) nicht in NRW, fallen eigentlich Gastliegeplätze unter das Beherbungsverbot? Ankern?
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Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #895  
Alt 14.04.2021, 10:03
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Mal unabhängig von Ausgangssperren, die haben wir ja (noch) nicht in NRW, fallen eigentlich Gastliegeplätze unter das Beherbungsverbot? Ankern?
Gastliegeplätze ja, ankern nein - abgeschotteter geht ja nicht.
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  #896  
Alt 14.04.2021, 10:10
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Das wäre ja Logik, ist sicher nicht im Sinne der Verordnung


Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
---ankern nein - abgeschotteter geht ja nicht.
Wir wollen nächste Woche ein paar Tage auf dem Boot verbringen, seit Monaten geplant. Erst Holland, fällt ja wohl flach.
Plan B war von Emmerich bis Duisburg und zurück, hiesse aber einige Nächte auf dem Boot.
Ankern ok..
Gastlieger im Hafen...nein
Stadtanleger????
Sonst jeden Tag zum Mahnsee und abends zurück nach Emmerich, andere Richtung geht ja nicht...

Vielleicht ist NL doch einfacher????
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Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

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  #897  
Alt 14.04.2021, 10:33
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Übernachten ist nur am Saisonliegeplatz erlaubt (Beherbergungsverbot)
Bei uns an der Mosel ist es so, dass das übernachten laut KV Cochem-Zell verboten ist. Ich frage mich jetzt aber mal direkt, wenn der Inzidenz unter 100 ist, dann müsste das Beherbergungsverbot lt. dem sehr wahrscheinlich beschlossene Infektionsschutzgesetz aufgehoben sein! Oder habe ich da ein Denkfehler????

Im übrigen wie ist denn in den anderen Sportboothäfen in Rheinland-Pfalz, dürft ihr übernachten??????
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Liebe Grüße
Gabi und Rudi

zu finden vom 01.04.2024bis 31.10.2024 an der Mosel - Heimathafen Treis-Karden
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  #898  
Alt 14.04.2021, 10:36
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Zitat:
Zitat von volker1165 Beitrag anzeigen
Wir wollen nächste Woche ein paar Tage auf dem Boot verbringen, seit Monaten geplant. Erst Holland, fällt ja wohl flach.
Plan B war von Emmerich bis Duisburg und zurück, hiesse aber einige Nächte auf dem Boot.
Ankern ok..
Gastlieger im Hafen...nein
Stadtanleger????
Sonst jeden Tag zum Mahnsee und abends zurück nach Emmerich, andere Richtung geht ja nicht...

Vielleicht ist NL doch einfacher????
Selbst wenn man überall als Gastlieger in einem Hafen übernachten könnte, wäre es doch blöd, wenn überall alles zu hat. Wir werden solange Zuhause bleiben, bis sich das wieder normalisiert hat. Ob das im Laufe der Saison noch was wird???
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  #899  
Alt 14.04.2021, 10:39
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Zitat:
Zitat von marius_manja Beitrag anzeigen
Bei uns an der Mosel ist es so, dass das übernachten laut KV Cochem-Zell verboten ist. Ich frage mich jetzt aber mal direkt, wenn der Inzidenz unter 100 ist, dann müsste das Beherbergungsverbot lt. dem sehr wahrscheinlich beschlossene Infektionsschutzgesetz aufgehoben sein! Oder habe ich da ein Denkfehler????

Im übrigen wie ist denn in den anderen Sportboothäfen in Rheinland-Pfalz, dürft ihr übernachten??????

Ist das übernachten laut KV Cochem-Zell auch auf Campingplätzen (Dauerstellplatz) und in Zweitwohnungen verboten? Wäre eine Besonderheit!
Wie gesagt, übernachten auf dem Boot auf dem gemieteten Saisonliegeplatz ist meines Kenntnisstand nach in ganz Deutschland erlaubt.
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  #900  
Alt 14.04.2021, 10:45
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Wenn "Wildcampen" im Rahmen der Ausgangssperre verboten ist, glaube ich nicht, dass "Wildankern" erlaubt sein soll!

Da aber das Anlegen an einem Gaststeg für den Gastgeber das Problem der nicht erlaubten "Beherbergung" birgt, ist ein Übernachten auf dem Boot außerhalb des Heimathafens in Landkreisen mit Inzidenz über 100 so oder so kaum möglich, sobald das nachgebesserte Infektionsschutzgesetz in Kraft tritt.

Im eigenen Heimathafen ist das Übernachten auf dem Boot während einer angeordneten Ausgangssperre nach meiner Auffassung ebenfalls nicht möglich:

a) Weil man sich während der Sperrzeit nur in der eignen Wohnung (und das ist in der Regel wohl nicht das Boot) oder im eigenen Garten aufhalten darf und b) weil der Verein / Marinabetreiber gegen das Beherbergungsverbot verstoßen würde, wenn er ein Übernachten auf seinem Gelände duldet.

Das ist alles recht starker Tobak. Über Sinn und Unsinn hier zu diskutieren können wir uns eigentlich sparen. Wenn "das Ding" Bundestag und Bundesrat passiert hat, unterschrieben und veröffentlicht ist, hat es Gesetzeskraft. Mindestens solange, bis es vielleicht vom Bundesverfassungsgericht kassiert wird.

Natürlich wird es - wie immer - den einen oder anderen "Ausnahmetatbestand" (Überführungsfahrt) geben und "schlaue" Mitbürger werden versuchen Schlupflöcher zu finden oder zu konstruieren.

Ob das aber angesichts der aktuell 21.683 Neuinfektionen im Vergleich zu 9.677 Fällen am Mittwoch der Vorwoche wirklich "schlau" ist, mag jeder für sich alleine beurteilen.

OK - ich habe momentan kein Boot und kann gut reden. Und ich war bereits infiziert und bin nun mutmaßlich immun. Dennoch werde ich mein Verhalten - ob mit oder ohne Boot - auch weiterhin dem Ernst der Situation anpassen. Auch, wenn das unbequem ist und mir nicht gefällt.

Gruss


Gerd
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