#9676
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Mal aus der Praxis für die Praxis einige Werte in Ltr./Std. von meinem Boot, das noch ein kleines Stück längere Wasserlinie hat: 8 km/h: 3 Ltr./Std. 10 km/h: 4,5 Ltr./Std. 12 km/h: 6 Ltr./Std. Also fahre ich entweder in Gleitfahrt (min. 35 km/h) bei 30 Ltr./Std. oder tucker mit 8 km/h durchs Wasser. Nur mit der Gleitfahrt hat sich das bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h auch schnell erledigt. Gruß Peter |
#9677
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Das handhabe ich ähnlich. Entweder mit 9 km/h tuckern oder mit 25 km/h gleiten (mein Boot ist ca. 1 m kürzer), der Verbrauch ist in etwas der selbe. Nur den Bereich dazwischen sollte man meiden.
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#9678
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ich habe mich selber sehr sehr lange mit dem Thema auseinandergesetzt um die beste Möglichkeit zu finden. Die einfachste Lösung, die für Binnen und See zulässig ist, ist eine Zweifarbenlaterne am Bug und eine Rundumlaterne senkrecht darüber (min. 1m höher). Wenn Du beide Leuchten mit Steuerrad-Zulassung (Steuerrad-Symbol auf den Leuchten) nimmst, bist Du in beiden Fällen völlig vorschriftsmäßig unterwegs und wenn Du die Rundumlaterne so anschließt, dass sie einzeln geschaltet werden kann, hast Du auch direkt ein zugelassenes Ankerlicht. Ich hatte auf meinem vorherigen Boot beide Leuchten von Aqua Signal Serie 34 LED montiert, die Zweifarben auf dem Deckel des Ankerkastens und die Rundumleuchte auf einem abnehmbaren Mast aus 22mm Edelstahlrohr genau dahinter. Einziger Nachteil, im Dunkelen guckst Du selber natürlich auch auf die leuchtende Rundumlaterne. Kostenpunkt für beide Leuchten zusammen übrigens so rund 170,-€.
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Grüße aus´m Ruhrpott Danny
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#9679
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Moin
Genau das was Gerhard sagt, konnte ich mit der Verbrauchs Anzeige sehr genau feststellen. Nichtmal 3 Km/h schneller und der Verbrauch ist über doppelt so hoch. Den Bereich von 10 km/h bis zum Gleiten ca. 27 km/h meide ich auch immer.
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Gruß aus Hamburg Eckhard
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#9680
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Hallo Danny, danke für Deine ausführliche Antwort.
Ich habe mal ein Bild beigefügt. Meinst Du dort wo ich die rote Linie eingezeichnet habe? Am Heck an der Steuerbordseite ist ab Werk eine Öffnung für ein Mast vorgesehen. Dies wäre aber nicht zulässig, oder? Die Aqua Signal Lampen sind mir ehrlich gesagt etwas zu teuer. Aber leider finde ich nur extrem wenige Lampen mit Steuerrad-Symbol, fast allen, die bezahlbar sind, fehlt diese Kennzeichnung. Viele Grüße Christopher |
#9681
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Hi Christopher, ja, so meinte ich das. Hab mal ´n Bild von meinem alten Boot angefügt (musste es leider dunkler machen, damit man die Zweifarbenlaterne auch erkennen kann). Diese besagte Öffnung am Heck, die Du meinst, ist für die bei vielen Booten mitgelieferte Ankerleuchte. Die Position hinten seitlich ist auch nur für eine Ankerleuchte brauchbar, die von mir beschriebene Konstellation ist nur am Bug zulässig. Übrigens haben die mitgelieferten Ankerleuchten meisten keine bei uns brauchbare Zulassung und wären damit genau genommen noch nicht mal zum Ankern zulässig. Du hast recht, dass die Aqua Signal Leuchten nicht ganz billig sind, ich hatte mich auch gescheut, so viel Geld auszugeben. Aber wie Du ja schon selber erkannt hast, sind die Leuchten mit der "EU-Steuerradzulassung" eher sperlich gesät. Da sind die Aqua Signal Leuchten im Vergleich noch recht "günstig" und vor allem auch ansehnlich. Für See ist es mit der Zulässigkeit der Leuchten nicht so schwierig, Binnen gilt aber nur noch "Steuerrad" (lt. BSH). Wenn Du Dir Leuchten kaufen willst, dann nimm auch zugelassene, sonst ist es rausgeschmissenes Geld, denn in einer Kontrolle zahlst Du für nicht zugelassene Leuchten.
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Grüße aus´m Ruhrpott Danny
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#9682
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(oder hilf mir mal einer auffe spruenge ... auf welcher leitung steh ich?? ... fast jeder hat doch hinten rechts die rundumleuchte oder hab ich die ganzen jahre getraeumt...)
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#9683
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Hinten rechts wäre natürlich wesentlich leichter umzusetzen und optisch schöner wäre es auch noch. Hoffentlich klärt sich dieser Punkt noch.
Ich habe mir jetzt diese Lampen ausgesucht: http://www.ebay.de/itm/Hella-marine-...AAAOSwyQtVyKW3 (PaidLink) http://www.ebay.de/itm/Hella-Marine-...cAAOxyni9S~OR5 (PaidLink) Klar, optisch nicht der Hit, auch keine LED, aber preislich noch im Rahmen. Diese wären ok, oder? |
#9684
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ja Quicksilver bittet mir nicht das was ich suche. Ich habe mich in eine Monterey 262 verliebt.
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund |
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
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deserteur .... .... aber sehr schick, keine frage
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#9687
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Hier in dem Post sieht man eine Zeichnung. Anscheinend kann man wohl wirklich die hintere Vorrichtung nutzen (zumindest im Geltungsbereich KVR?), hauptsache 1m über den Seitenlichtern. Geändert von CH1 (21.12.2015 um 13:17 Uhr) |
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googlen ... lichterführung see bzw. binnen ... 1m drueber ... viele habens hinten seitlich ... viele auf dem Geraetetraeger
die Version v danny seh ich nu wirklich das erste mal.......... macht eben wegen dem blenden m.e. auch wenig Sinn........
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Grüsse aus dem Süden! Joschka
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#9689
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und ist dazu auch ehrlich gesagt potten hässlich!
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Lieben Gruß Marco Mein privates Sammelsurium Segel und Motorbootverein ESV Turbine Stralsund |
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Hallo zusammen,
mich wundert, dass obwohl hier ja scheinbar viele langjährige Bootsbesitzer schreiben, sich keiner so wirklich mit den Vorschriften in der Lichterführung auskennt. Ich habe das ganze Thema lange recherchiert inkl. Nachfrage beim BSH um eine möglichst einfache Lösung zu finden, die für See und Binnen gleichermaßen zulässig ist. Danach hatte Christoper (CH1) hier ja auch ausdrücklich gefragt. Bitte lest mal selber unter folgendem Link nach und achtet dabei auf die Unterschiede für Binnen und See: http://www.sportbootschule-hotwater....erfuehrung.pdf @joschka: lies den Bericht aus der Zeitschrift "Boote" durch, der unter dem oben angegebenen Link steht, dann siehst Du, dass die Rundumleuchte hinten nicht taugt, um eine in beiden Revieren zulässige Beleuchtung zu haben. .... und auch wenn es viele so machen, heißt es ja nicht, dass es deswegen richtig ist. @Marco (welle1501): Na ja, "potten häßlich" ist vielleicht übertrieben, aber ausgesprochen schön fand ich es jetzt auch nicht, so´n Pinn auf´m Bug stehen zu haben. Aus diesem Grund, hatte ich ihn ja auch abnehmbar montiert und nur benutzt, wenn Lichterführung notwendig war. Aber Optik scheint für Christoper ja auch nicht ganz so wichtig zu sein, sonst hätte er vielleicht andere Leuchten ausgesucht.... @Christoper (CH1): Die Leuchten, die Du Dir ausgesucht hast, sind Binnen leider nicht zulässig, da die "EU-Steuerradzulassung" fehlt. Die dort angegebenen Zulassungen sind NICHT das selbe! Welche Zulassungen die Leuchten für welches Boot in welchem Revier benötigen, kannst Du beim BSH nachlesen (kleine Tabelle auf Seite zwei unten): http://www.bsh.de/de/Produkte/Infoma...erfuehrung.pdf
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Grüße aus´m Ruhrpott Danny
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na dann ... viel Erfolg weiterhin ... ich finds sehr sehr seltsam ...
liest sich f mich dennoch auch nicht ganz eindeutig - vorne ist dort ein Toplicht dargestellt und kein Rundum auf jedenfall kaeme ich niemals auf die Idee mir eine Rundumleuchte vor die Nase zu basteln die mich dann blendet (ob nun theoretisch zulaessig oder nich...) ... aber wie immer ... jeder wie er denkt. Ich hatte damals meine Werft gefragt und die haben mir das so wie gesagt empfohlen - und so sehe ich das auch bei fast allen in dieser Groesse kleiner 12m. und bei dem bsh link ... nuja ... seite 4 oben unter röm. III und seite 6 unter 2. .... nuja ... jajaja ... ich weiss .... see kontra binnen .... ist jedenfalls auch meine Loesung wie die der allermeisten anderen
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
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also hier...
https://www.elwis.de/Schifffahrtsrec....13/index.html .... stehts doch eigentlich ... aber ich frag gern nochmal ... was peil ich nicht??? 1. wir sind Kleinfahrzeuge (Maschinenantrieb) ergo gilt: §3.13 in dem von mir geschilderten Fall stehen nach dem "oder" die Buchstaben d und e (ob in der Version aa oder bb ist offenbar unerheblich) und das ganze i V m buchstabe f, da wir ja eine rundumleuchte haben wollten.... daher muesste folgendes gelten: unter d steht ausschließlich "1m höher" , ich seh nix von wegen "vor" den Seitenlichtern ... bliebe bei d Montage hinten seitlich allenfalls der seitliche Versatz zu würdigen .... just my 2 ct
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
#9693
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Nur mal als Idee, um die Wogen zu glätten und um Ch1 zu ermutigen, es so zu tun wie es ihm gefällt:
Fahrt Ihr Nachts? Ich versuche es zu vermeiden! Entsprechen die Lichter im seltenen Fall das es eng wird mit der Zeit nicht zu 100% den Vorschriften, sind aber funktionstüchtig, dann dienen sie der Sicherheit und erfüllen ihren Zweck. BSH, Gesetze, Vorschriften hin oder her. Mein Rat: mach es so wie es Dir gefällt in Anlehnung an die Gesetze und sieh zu, daß Du vor der Nacht oder noch viel besser am nächsten Morgen wieder zu Hause bist. Nachts fahren finde zumindest ICH nicht besonders schön. Wenn die Lichter funktionieren ( und auch an sind) liegt die Wahrscheinlichkeit der Kontrolle durch die WSP bei 0. Und sollte da etwas zu beanstanden sein, dürfte die Strafe gering ausfallen wenn nicht sogar bei einem freundlichen Hinweis bleiben. Viel Spaß Gunter Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD Geändert von GunKraus (22.12.2015 um 10:07 Uhr) |
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ich seh hier keine Wogen ... es geht nur drum die Sache der Vorschriftenlage nach auszulegen wie der Rechtstheoretiker sagt ...
die handhabe in der Praxis ist was ganz anderes, individuell verschieden und vor allem nicht verlaesslich... und zu Deinem "Rat" an den TE sag ich ma lieber nix ... da wuerd ich mich aber sowas von hueten.... und uebrigens sind gelegentliche Nachtfahrten auf dem Lago oder in der Kvarner was fantastisches
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
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tja, und ob dort deutsche Gesetze und Vorschriften und vor allem 100%ig genau gelten? Wie gesagt geht es nur um geringfügige Abweichungen wenn es halt nicht anders geht, nicht sinnvoll erscheint, dann würde ich es halt etwas anders machen. Und es ist selbstverständlich nur ein Rat, sich nicht immer zu 100% zu verbiegen. Gesendet von meinem iPad mit Tapatalk HD |
#9696
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Moin Moin, ich wollte mich über die freien Tage noch einmal mit dem Mercury Gateway befassen. Für unseren 100PS EFI aus 2006 habe ich aber noch nichts zum Anschluss gefunden. Die Anleitung die eigentlich zum Motor gehören sollte (Heruntergeladen bei Mercury) passt leider nicht auf unser Modell. Die Anleitung des Vorgängermodells trifft zwar auf unseren Motor zu, enthält aber nichts zu SmartCraft...
Könnt ihr mir ggf. sagen was bzw. wonach ich suchen muss? Ich möchte herausfinden ob das Gateway angeschlossen und verwendet werden kann. Viele Grüße Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk |
#9697
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Die Diskussion über Leuchten mit oder ohne Zulassung wurde ja schon zig mal geführt, die beste Zusammenfassung aus meiner Sicht ist diese. Fast alle fahren mit ihren eigentlich nicht zugelassenen Ami-Lampen herum, ich selbst auch. Allerdings ist es bei mir genau wie Bei GunKraus: Ich fahre praktisch nie nachts.
Dass der Anbringungsort der Rundum-Leuchte (bei unseren Quickies in aller Regel hinten rechts) in Frage gestellt wird, hatten wir noch nicht. Mal ganz im Ernst: Es wird sich doch niemand einen Laternenmast auf den Bug setzen, nur weil das in der Publikation einer Fahrschule beispielhaft so abgebildet ist. Ich habe jedenfalls gelernt, dass die Rundumleuchte auch hinten sitzen darf, sie muss nur mindestens 1 m höher als die rt/gn Positionsleuchten angebracht sein. In der BinSchStrO steht auch nichts gegenteiliges, den Link hatte Joschka ja schon gepostet. Geändert von Kladower (22.12.2015 um 11:09 Uhr) |
#9698
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am einfachsten nimmst Du mal die Haube ab und fahndest nach dem Anschluss mit dem gelben Deckel, ziemlich in der Mitte. Das zweite Bild zeigt das angeschlossene SmartCraft-Kabel. Wenn der Anschluss bei Dir vorhanden ist, können wir weiter reden. (Kevin kann bestimmt au dem Stand sagen, ob die Motoren 2006 schon einen Smartcraft-Anschluss hatten).
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#9699
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Genau den Tipp brauchte ich - Besten Dank dafür. Mache ich zwischen den Tagen
Gesendet von meinem SM-G920F mit Tapatalk |
#9700
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Grüsse aus dem Süden! Joschka |
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