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Warte mal noch 10 Beiträge, dann steigt billi wieder ein damit er die Flasche Sekt abräumt...
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nicht so ganz, du hast hier das schreiben des kba komplett in meinen Augen zum absurdum geführt, eigentlich sollte euch das bei euren trailerherstellern behilflich sein..... sofern diese dazu bereit sind, denn trotz diesem schreiben müssen sie denken und evtl. das ein oder andere teil am trailer modifizieren.....
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das könnte sein.....
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[QUOTE=tosa-sec;3341828]nach 9.2.2.1. ... ja. Nach 9.2.2.2. aber auch die Bremsen! Egal, ich dreh' mich im Kreis und geb's jetzt erst mal auf.
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[QUOTE=Chris Craft Düsseldorf;3341868]du gehst hier zu tief, du mußt nicht die rechtliche Grundlage suchen, sondern zuerst einmal die entsprechenden Bauteile am trailer haben, der rest ist dann einfacher....
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Zitat:
Ich hatte diese Thematik einem Bekannten gegeben, der aus beruflichen Gründen zum einen Schulungen zu diesem Thema unterhält und zum anderen täglich in der Praxis draußen als Prüfer unterwegs ist. Klar ist, dass die mobilen Waagen eine Messtoleranz von 20-50 kg haben und alles weitere unter 5% Überladung liegt. I.d.R. bleibt es bei einer mündlichen Ermahnung da der Aufwand wegen 10 € OWi zu groß sei. Ich denke, manche müssen sich da mehr um das Gesamtgew. bzw. Zuladung beim Zugfz. Gedanken machen.
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Gruß vom Oberrhein. |
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allen Beteiligten in diesem Forum und diesem Threat ein frohes und gesegnetes Weihnachtsfest
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Ja, hat Spass gemacht Euch alle zu nerven
Vielleicht kann man den Sigma ja im Januar in Düsseldorf auf der Messe bewundern? Frohe Weihnachten Mike |
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Und dann? Sind vom bewundern alle Un / Klarheiten beseitigt?
Frohes Fest Uli07 Geändert von uli07 (24.12.2013 um 14:57 Uhr) |
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Wie ja bereits angedeuted wurde, könnte man dann nicht nur das Gesamtkunstwerk bewundern sondern auch seine Einzelkomponenten... was evtl. Erleuchtung bringen könnte...
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Zitat:
frohes fest |
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na, ob man da alles das sehen würde was die anderen Hersteller suchen.... sfg
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Wenn sollte Sigma wirklich den Trick raushaben wird das wohl nicht am Anhänger zu sehen sein. Die machen nicht umsonst so ein Geheimnis drum und andere bieten es garnicht erst an.
Habe mich letztens mit einem Spezi für Auflastungen im Fahrzeugbereich unterhalten. Er sagt ganz klar nein und es wäre das alles in einer Grauzone und Auslegungssache. Er hätte mit viel Aufwand, ABS und ESP, einen 4 Tonnen Anhänger abgenommen bekommen für die "Sprinter". Er sagt ohne ABS läuft über 3,5Tonnen tatsächlichem Gewicht gar nichts. Mit tatsächlichem Gewicht meint er den kompletten Anhänger mit Boot , also 5 Räder auf der Waage. Ich meine, die die es vermeintlich eingetragen bekommen haben sollten froh sein und nochmal froh sein wenn sie angehalten werden und der Polizist nickt alles ab. frohes Fest Gruß Uli07
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#965
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Leute, wir sind krank! Es ist WEIHNACHTEN! Nehmt die Finger von der Tastatur und sauft Glühwein mit Euren Lieben! Sch... auf 3650kg!
Gruss Mike |
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1000
Wer schickt mir jetzt den Champagner ?
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Gruß Michael NUR DER HSV / unaufsteigbar Leidenschaftlicher Dieselfahrer |
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super klasse kumpels habt ihr alle..... also nochmal, es ist laut Zulassungsstelle, laut kba, inzwischen der dekra und auch dem tüv legal wenn die richtigen Bauteile verbaut und das richtige zugfahrzeug vorhanden ist. kein abs, wie du jedoch auf einem Anhänger esp nutzt wird mir ein Rätsel bleiben, hmmmmm, aber hierzu hätte ich gerne mal ein statement deines Kumpels, warum esp vorgeschrieben ist und wie es eingesetzt wird auf einem Anhänger..... lach, brüll, lach |
#969
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Das war oder ist nicht mein Kumpel!
ESP war wohl nen Schuß von mir, es sei denn du hast diese "Einparkhilfe" für nen Wohnwagen. Ich lache und brülle mit! Gruß Uli07
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Das ist eben so eine Sache mit den (selbsternannten) Fachleuten die
nur bedingt ihr Fachwissen auf aktuellen Schulungen auffrischen und auf das alte vertrauen. Dann kommt es eben zu solchen Aussagen wie "Grauzone, Auslegungssache, geht nicht, usw." Macht man sich die Mühe und recherchiert, stellt man fest, dass sich da einiges geändert hat. Lässt sich auch in diesem Thread nachlesen. Wie viele (ich eingeschlossen) zunächst diese 3650kg-Lösung anzweifelten und nach etwas lesen und recherchieren feststellen mussten, dass es eben doch geht. Allerdings würde ich von einem TÜV- Ing. zu solchen Themen eine fachlich korrekte Antwort erwarten.
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Gruß vom Oberrhein.
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Von dem ich sprach ist kein selbsternannter Fachmann, glaube ich jedenfalls. Er lastet seid Jahren erfolgreich Autos auf und wurde hier schon mehrmals von anderen lobend erwähnt. Aber wenn der nun mit einem unwissenden Tüv-Mensch zu tun hat / hatte kann er das natürlich nicht wissen.
Gruß Uli07 |
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Auch ich habe dieses Thema in den vergangenen Wochen mit "Fachleuten" besprochen, die es eigentlich wissen müssten und erhielt Aussagen von "geht nicht- das wird teuer" bis "da muss ich aktuell mal nach lesen. Wobei ich letztere Aussage für die schlaueste halte. Man muss ja nicht alles wissen, aber man muss wissen wo man es nach lesen kann.
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Gruß vom Oberrhein. |
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Die ich alle vom ersten Post an verfolgt habe. MfG. Sebastian
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Wer Rechtschreibfehl findet darf sie behalten
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Und der §34 STVZO sagt dazu, Zitat:
Und hier gibt's auch Anhänger mit 3100kg Nutzlast,350kg Stützlast und 3850kg Gesamtmasse mit Auflaufbremse.
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Gruß vom Oberrhein.
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