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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Zitat:
Nämlichkeitsbescheinigung siehe zB hier Posting #29 und andere in diesem Thread: http://www.boote-forum.de/showpost.p...4&postcount=29
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#77
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Zitat:
Und um auch das nochmals zu betonen: die können Dir an der Grenze wegen ALLEM Ärger bzgl MwSt. machen. Von den Klamotten, die Du trägst über den Fotoapparat bis hin zum Schmuck Deiner Frau. Wenn der Zöllner Zweifel daran hat, dass Du die Dinge schon aus der EU nach HR gebracht und jetzt nur wieder zurück bringst, kann er einen Nachweis dafür verlangen. Es gibt nur eine Freigrenze für Reisemitbringsel von ein paar Euro. Wie gesagt: ein Boot wird da genau so behandelt wie jede andere Ware, eigene Regeln dafür gibt es nicht. |
#78
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Dann mußt du in I Mwst zahlen
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Gruß Jörg |
#79
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....oder zumindest in Höhe der fälligen Mwst. eine Kaution bei eine zugelassenen Spedition / Reederei hinterlegen. Bekommste wieder wenn Du den EU Raum verlassen hast... Muss aber alles per Stempel und Papierkram bestätigt werden...
Grüße Christian
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#80
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Das geht, wenn überhaupt, für nicht-gewerbliche Leute mit Wohnsitz innerhalb der EU nur in seltenen Ausnahmefällen. Wer vorsteuerabzugsberechtigt ist und das Boot gewerblich nutzt, der kann das natürlich so machen - der kriegt ja auch die gezahlte MwSt zurück, wenn er ein Boot aus der EU exportiert.
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#81
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wenn man das im Rahmen eines T1 Verfahrens (Transit) macht müßte es doch gehen, zumindest für ein paar Tage. Die Abwicklung muss aber eine Spedition machen.
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#82
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Ja, das geht natürlich. Das Problem ist, dass die EU insgesamt eher nicht als Transitland anzusehen ist. OK, man kann natürlich auf der Reise von Kroatien nach Tunesien mal in Italien und Malta Transitstation machen, aber das dürfte eher die Ausnahme sein. Transit kommt v.a. in Betracht, wenn man die Einfuhrumsatzsteuer nicht im ersten EU-Staat entrichten will, in dem man ankommt, sondern erst im Heimatstaat. Das lohnt bei deutschen 19% aber eher nicht.
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#83
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Hier ein nettes Beispiel:
Österreicher kauft von privat ein Trailerboot Bj 2003. Im Kaufvertrag steht von privatem Verkäufer bestätigt´die MwSt wurde entrichtet. Jener Österreicher fährt 2 Jahre völlig unbehelligt über die Grenzen. 2009 wurde an der slowenischen Grenze an der Einreise kontrolliert, er konnte im ersten Augenblick alles nachweisen, durfte auch weiterfahren, trotzdem wurde eine erweiterte Kontrolle der Zollbehörde eingeleitet. Ergebnis nach ca. 2 Monaten. Das Boot wurde 2003 an 1.Kunde XXX ohne Bezahlung der MwSt. ausgeliefert, ein weiterer Beweis für die Bezahlung der MwSt. konnte nicht gefunden werden. Der Österreicher wurde vom Zoll zur Zahlung der MwSt. und eines Strafzolles verdonnert. Dieser beteuerte seine Unschuld laut Kaufvertrages und beauftragte eine Rechtsanwalt zur Klärung. Nun die Gesetzeslage: Die Behörde kann und darf beim aktuellen Besitzer die fälligen Steuern samt Strafzoll einfordern, der Besitzer kann aber diese Summe beim Verkäufer privatrechtlich einklagen. |
#84
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Zitat:
Ja, das ist so ja auch völlig logisch. Der Käufer war in dem Fall so blauäugig, der Behauptung des Verkäufers zu glauben, dass die MwSt irgend wann mal entrichtet wurde, ohne dass dafür weitere Nachweise erbracht worden wären. Eine Behauptung aber ist nun mal kein Nachweis. Es ist nun mal so: man muss die MwSt-Zahlung bzw den Binnencharakter eines Boots im Zweifel nachweisen können. Dazu muss man noch nicht mal irgend welche Grenzen überschreiten. |
#85
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Da wäre ich vorsichtig, dass das nicht längst verjährt ist...
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN |
#86
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Die Steuer fällt beim Grenzübertritt an, also jetzt.
Wann soll das verjährt sein? Gruß Volker
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#87
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Nur nochmal zum richtigen Verstehen!
Wenn ich ein Boot in der EU kaufe von Privat oder Händler, so sollte er mir auf alle Fälle eine Rechnung vom Erstbesitzer aushändigen damit ich bei verlassen der EU keine Probleme bekomme wegen der MwSt.! Wenn der Verkäufer in der EU aber nicht der Erstbesitzer ist und auch keine Rechnung hat, was kann man dann machen? Boot nicht kaufen! Gruß walter
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#88
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GENAU... das wäre die logische Konsequenz um diesen Problemen aus dem Weg zu gehen.
Ich würde ggf. ungerne meine Rechnung vom damaligen Vorkauf mit aushändigen. Was geht das den Käufer an, wieviel ich für das Boot bezahlt habe.
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#89
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Zitat:
Komm dem Verkäufer mal 5 Jahre später und sage dem, dass er noch (bsp) um die 3000+ EU nachversteuern muss, weil DU das Boot "ungeschickt" beim Zoll vorgestellt hast OHJE... da sehe ich Konfliktpotenzial
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN
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#90
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Kontrolle
Wie würde denn eine Kontrolle in Italien ablaufen? 2008 habe ich dazu folgende Stellungnahme hier im Forum geschrieben, die immer noch gilt und so würde auch in Slowenien die Nachzahlung bestimmt:
Also, wie würde so etwas ablaufen? Kontrolle auf See, Abfangen durch ein Schnellboot der Guardia di Finanza, welches gegebenenfalls den Kurs des aufzubringenden Bootes über Radar schon einen Weile verfolgt haben - oder auch nur aus Routine. Das Boot wird also auf der Adria kontrolliert und dabei stellt sich heraus, dass es aus Kroatien kommt. Jetzt sind die Beamten hellwach! Wo bitte ist der Nachweis der bezahlten MwSt? Es gibt keinen? Das Boot ist danach tatsächlich "aufgebracht" und läuft den nächsten Stützpunkt der Guardiua di Finanza an. Dort wird es bis zur Klärung tatsächlich an die Kette gelegt. Wenn das ganze als illegaler Grenzübetritt noch zusätzlich gewertet wird, dann gute Nacht. Wenn es aber nur um die Nachbezahlung der MwSt geht, dann wendet die Guardia di Finanza eine Art "Schwacke-Liste" an, welche die Fachzeitschrift Nautica für Italien herausgibt. Da stehen die Zeitwerte und danach wird verfahren. Auch wenn jemand schon lange in Italien ist und noch nie eine Kontrolle erlebt hat, ich habe auch bei meinen Veranstaltungen das Interesse der ital. Finanzpolizei schon erlebt und auch schon eine Kontrolle auf einer Rückfahrt von Venedig. Einem Hafennachbarn ist bei einer solchen Kontrolle wirklich alles abgecheckt worden, hin bis zur Vorlage des Sprechfunkzeugnisses und der Frequenzzuteilung. Also es kann gut gehen - muß aber nicht. Merphy: Was schief gehen kann geht schief. Tatsächlich ist es aber heute kein gezieltes Vorgehen mehr. Nach Einführung der MwSt und der europäischen Richtlinien der Umsetzung dazu gab es Boote in ital. Häfen, die an der Kette lagen. Wir sind 9 Jahre lang immer über die offene See aus Kroatien zurückgekehrt - mit einem nagelneuen Boot damals - auch über Slowenien noch in diesem Jahr - es hat sich nie jemand um uns gekümmert. |
#91
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Zitat:
Du gehst zum nächsten Zollamt und lässt Dir eine NÄMLICHKEITSBESCHEINIGUNG ausstellen, die den Binnencharakter der Ware (in dem Fall des Boots) bescheinigt. |
#92
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Zitat:
Andernfalls dürften Deine Chancen auf einen Verkauf zu angemessenem Preis deutlich sinken, denn da bleiben Dir ja nur noch die Dummen als potentielle Käufer. Aber von denen gibt's ja auch genug ... |
#93
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Zitat:
Was kümmert die Leute offenbar bei zB 20.000 EUR Schätzwert die Lächerlichkeit von rund 4.000 EUR potenzielle MwSt.-Nachzahlung.
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#94
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Zitat:
Learning by Doing . Gruss, Michi |
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Zitat:
Das einzige Mal, als ich danach kontrolliert wurde, war ebenfalls nicht bei einem Grenzübertritt. |
#96
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ich habe das im Kaufvertrag stehen das müsste doch reichen oder
§7 1. Der Verkäufer versichert, dass er alleiniger Eigentümer ist und ihm keine Schiffsgläubigerrechte am verkauften Gebrauchtboot bekannt sind. Sollen dennoch derartige Rechte gegenüber dem Käufer geltend gemacht werden, hat der Verkäufer den Käufer von diesen Ansprüchen frei zu halten und alle dieserhalb entstehenden Kosten zu tragen und vorzuschießen. 2. Der Verkäufer versichert ferner, dass er oder ein früherer Eigentümer bei dem erstmaligen Erwerb oder bei der Einfuhr in einen EU-Mitgliedsstaat für das Gebrauchtboot und die Ausrüstung Zölle und gesetzliche Mehrwertsteuer gezahlt haben. Andreas
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Willst du fliegen, einfach zu Boden werfen und ihn verfehlen. "ich hab was, was Du nicht hast..."
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#97
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Die Frage ist "reichen wofür?"
Die Versicherung im Kaufvertrag gegenüber dem Käufer, dass die MwSt. einst entrichtet wurde, ist kein NACHWEIS. Schon gar nicht gegenüber den Finanzbehörden. Selbst mit diesem Zusatz brauchst du immer noch einen NACHWEIS. Sollte sich trotz Nachweis herausstellen, dass die Steuer nie entrichtet wurde (weil der Nachweis nicht den Tatsachen entspricht), dann könnte man aufgrund dieses Absatzes im Kaufvertrag gleich vom Verkäufer die Summe einfordern, ohne erst einen Titel erwirken zu müssen. Den Finanzbehörden gegenüber ist dieser Zusatz wirkungslos. Der aktuelle Besitzer bleibt Abgabenschuldner. Auch die Frage, ob das Boot seit der damaligen Entrichtung der MwSt eventuell länger als drei Jahre außerhalb der EU war, wird mit dieser Zusage des Verkäufers ebenfalls nicht beantwortet.
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#98
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Also wenn dem so ist, ich als Finanzamt würde umgehend eine große Bootskontrollaktion starten.. ich schätze 50% aller Boote in D müßten nachzahlen weil der Nachweis der gezahlten Mwst. nicht erbracht werden kann...
Da wären die doch schon lange drauf gekommen wenns so einfach ist oder ? Grüße Christian |
#99
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Zitat:
Leute, lasst doch mal die Kirche im Dorf. Das Finanzamt ist ja nicht dämlich und weiß, dass für die meisten in D befindlichen Booten eben sehr wohl die MwSt entrichtet wurde. Die wahllose Einforderung von alten Rechnungen wäre als nicht gerechtfertigte Schikane zu verstehen. Darüber hinaus gibt es Grenzen der Aufbewahrungspflicht von Belegen. Einen begründeten Verdacht müsste es auch noch geben oder einen gesetzlichen Auftrag dazu, die Angemessenheit des Vorgehens ist zu hinterfragen etc.etc... Bei einer Einreise in die EU allerdings - und das war ja wohl der Ausgangspunkt - ist diese Überprüfung selbstverständlich im Rahmen der üblichen Formalitäten zu erwarten, genau so wie der Blick in den Kofferraum. Wenn da etwas vorhanden ist, was einen entsprechenden Wert repräsentiert oder sonstige Fragen aufwirft, dann erwarte ich mir vom Zöllner als Steuerzahler selbstverständlich, dass er mal nachfragt und schließlich aufgrund der Erkenntnisse, seiner Erfahrung etc. Schmuggel, Abgabenverkürzung etc. entweder ausschließen kann oder "meinem" Staatssäckel die ihm zustehenden Einkünfte verschafft. Und der Zöllner kann dir in die Augen schauen, wenn du sagst "Das hab ich schon bei der Ausreise mitgehabt" und er kann sagen "glaub ich Ihnen" oder kann sagen "können Sie das irgendwie glaubhaft machen?". Um mehr geht es doch in der ganzen Sache nicht. Und wenn die Frage nach dem "glaubhaft machen" auftaucht, dann gibt es eben ein paar - in aller Breite und Ausführlichkeit hier bereits wiederholt dargestellte - Möglichkeiten, dem Zöllner es eben glaubhaft zu machen. Diese Idee, dass nun im ganzen Land Prüfer ausschwärmen und alte Boote überprüfen, ist doch ein wenig bizarr, oder? Die Finanzbeamten werden ja nicht vom König bezahlt und beauftragt, sondern von der Mehrzahl der Steuerpflichtigen, den sogenannten "Wählern" ...
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu |
#100
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Servus Andreas,
das wollte ich ja damit ausdrücken, solange Du nicht die EU verlässt gibts auch keinen Ärger... wenn einer kommt und das 13 Jahre alte Boot kontrolliert, der Beleg muss nicht mehr da sein... Steuerrecht in D... Aber: Was glaubst Du auf was für abstruse Ideen das deutsche Finanzamt kommt... da wiehert der Amtsschimmel in einer Tour... und löhnen tut das der deutsche Wähler als Opfer... Wenn ich das Finanzamt wäre dann hätte ich auch so nen Pott wie Abramovic und wäre aktuell nicht beim Schneeräumen sondern in der Karibik auf Steuerzahlers Kosten natürlich Grüße Christian
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