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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#76
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zu 1.) bitte Beispiel! Gewerbe und Atomgetriebener Flugzeugträger im Privatbesitz ja, sonst generell erlaubt (meiner Kenntnis und Erfahrung nach)
zu2.) Ist die bekannte Abzocke der Charterfirmen. Gehe zum Händler und kaufe ein Sportboot mit 2500PS, oder eine 100 Fuss Yacht und keiner wird fragen. |
#77
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Die Bundesstaaten Alabama, Oregon, North Carolina, Virgina und Washington haben eine Führerscheinpflicht für Sportboote.
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#78
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OK, wusste ich noch nicht. Hast Du auch eine Quelle für mich?
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#79
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Au man,
wie immer schiessen einige wieder übers Ziel hinaus und verrennen sich in ihre Standpunkte ohne Beispiele mit Verstand zu wählen. Zu 1) keine Ahnung Zu 2) Das ist ja nun eindeutig das Problem des Führerschein losen und von ihm einfach ab zu ändern (er macht den Schein) In einem Gesetzentwurf steckt noch viel Potential und ist kein "fertiges" Gesetz, kann also noch vielen Änderungen und Anpassungen unterliegen. @hansenlöwe Zitat:
1. Können das ganz sicher die meisten trotz SBF nicht 2. dafür müste man dann aber auch ein entsprechend ausgerüstetes Schiff haben, Windmessanlage, aktuelle Infos über Strömungs, Tiede und sonstige Einflüsse auf den tatsächlichen Kurs - Plus damit auch umzugehen 3. Was ist mit den nicht wenigen Binnenfahrern, müssen die auch die Kursdrift berechnen?? 4. Wieso muß ich eine Kursabweichung berechnen wenn ich eine Landpeilung habe?? 5. Schon oft bemerkt worden, nicht Besitz eines entsprechenden Führerscheins heißt nicht das man entsprechende Regeln im Fahrgebiet kennen muß und sich korrekt verhält 6. Mußten wohl schon genug möchte gern Kapitäne mit Führerschein gerettet werden, weil sie ausseracht lassung des Gelernten, weder auf den Törn vorbereitet waren, noch das Schiff in gutem technischem Zustand, noch der entsprechende Sachverstand an Bord waren, oder einfach nur Dusseligkeit dafür verantwortlich ains/waren. Ausgenommen Fälle die uns alle erreichen können: Ursache dritte, techniche Pannen (trotz guter Wachtung) Generell finde ich ein Führerschein die richtige Wahl, nur sollte man vielleicht einen Idioten-Führerschein einführen. Soll heissen das sich Leute die sich eindeutig jeder Vernunft widersetzen einen General-Schein machen müssen um überhaupt an irgendwas teilnehmen zu dürfen. Aber man muß auch nicht alles immer übertreiben, ein Schlauchi mit 15PS fände ich ohne Schein aber auch nicht gut. Nur ob ein Segelboot nun 5 - 10 oder 15PS hat macht keinen Racer daraus, zumal zumindestenz bei Verdrängern die Rumgeschwindigkeit mit recht kleinen PS schon erreicht wird. MFG Bully
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Irgendwas is ja immer...
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#80
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#81
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Zitat:
grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber dieser Gesetzänderungsentwurf stammt bereits aus dem Verkehrsausschuss und ist daher bereits verhandelt. Eine Weiterreichung in die Ausschüsse scheint daher bereits erfolgt zu sein. Da der Antrag von beiden Regierungsparteien stammt, kann bei einer (bald anstehenden) Bundestagsabstimmung nicht mehr viel passieren. Ein Stolperstein könnte beim Bundesrat liegen, aber muss dieser in diesem Fall zustimmen? Dort hat die Bundesregierung ja keine Mehrheit, allerdings sitzen in den Ausschüssen auch die Oppositionsparteien und daher kann ich mir auch hier keine Rückgabe an die Ausschüsse vorstellen. Das Gesetz bietet viele Vorteile für Brandenburg und Meck`Pom und schon ist die Mehrheit im Bundesrat da. Die Regierung bietet diese Bonbons ja nicht kostenlos an. Für mich ist dieser Gesetzentwurf zu 99,9 % eine ziemlich zügig beschlossene Sache. Viele Grüsse Danny
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#82
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Bis etwa 1970 durfte jeder ohne Schein mit nem Boot rumfahren, manche haben überlebt
Ich habe 1968 bei den Bundeswehrpionieren einen Schein (Motorbootführerschein A) gemacht, aus dessen Wissen ich heute noch schöpfe auch unter "Feindbeschiss". Als ich 1979 endlich auch meinen SBF-See gemacht habe, habe ich so Vieles gelernt, das mir nie wieder begegnete. Ich habe im Mittelmeer und im Atlantik niemals das Wissen des SBF gebraucht, sondern nur das Wissen um die örtlichen Gegebenheiten. Ganz klar sind für mich Führerscheine nur eine Einnahmequelle interessierter Organisationen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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#83
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Hallo,
welcher Gesetzesentwurf ? Das Patent-/Führerscheinrecht in der Schifffahrt ist nicht in Bundesgesetzen, verabschiedet durch die Legeslative festgeschrieben. Anders wie übrigens im Straßenverkehr. Hier werden die Rechtsvorschriften durch den Bundesminister für Verkehr, also die Exekutive erlassen, welcher nach dem BinSchAufgG und SeeAufgG dazu ermächtigt ist. Wenn hier der Bundestag der Vorlage folgt, steht das ganze also erst am Beginn des Verfahrens. Ach, gerade gelesen, der gemeinsame Antrag der CDU/CSU und FDP war ja noch gar nicht im Verkehrsausschuss - dann ist ja noch wirklich gar nix spruchreifes passiert. Jetzt frag ich mich nur, warum die jetzt den komplizierten Weg über den Bundestag gehen wollen. Die haben doch den passenden Verkehrsminister. Fehlende Auslastung? Bis dann Dominic Geändert von Dominic (22.12.2011 um 01:30 Uhr) |
#84
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Zitat:
im Bezug auf Landeswasserstrassen hast Du recht, für Bundeswasserstrassen sieht es schon anders aus. Die meisten Bundesländer folgen dieser Bundesvorlage, Ausnahmen (wie in Berlin) gibt es immer. Der Wunsch der Exekutive muss übrigens in den meisten Fällen die Legislative entscheiden - ob nun auf Bundes- oder Länderebene ist dabei völlig egal. Der Bundesminister für Verkehr benötigt auch im Bereich des Strassenverkehrs bei 99 % seiner "Ideen" einer Zustimmung der Legislative. Die Zeiten in denen die Exekutive per Handwink bestimmt sind zum Glück vorbei. Die Legislative verabschiedet die Gesetze und die Bundesregierung (=Exekutive) muss diese befolgen. Gleiches gilt auf Länderebene. Natürlich werden einige Länder einen eigenen Weg gehen, der Grossteil erfahrungsgemäss allerdings nicht. Daher werden ja auch die Vorteile auf Landesebene in diese Gesetzentwürfe eingebaut. Politik halt - ist doof wenn einer bestimmt und niemand folgt. Viele Grüsse Danny |
#85
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Zitat:
Gruß Dieter
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#86
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es geht nicht darum ob es aktuell schneller als 20 KM/h möglich ist sondern ob die Boot-Motor Kombi schneller als 20 Km/h laufen kann.
Ist dann wie in Holand. Dort darfst du einen 15m Verdränger fahren wenn er nicht mehr als 15PS hat. diese Kombi it nicht schneller als 20km/H. Ein Schlauchboot von 2,5 m mit 5 PS kann dagegen schon schneller als 20 Km/h sein.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#87
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Tja nun, dann bleibt die Regelung aber immer noch Gummi. Dann nehme ich eben statt dessen einen 8 PS mit Schubschraube. Kommt technisch nicht über die 20 km/h.
Wer will das wie kontrollieren? Binnen gelten eh meist Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 6 und 15 km/h. Wer sich daran hält und nicht deutlich über der Rumpfgeschwindigkeit ist, bleibt wohl außen vor. Die Steigung mißt keiner nur einfach so nach. See spielt es keine Rolle, wenn das Schlauchi nicht in Gleitfahrt um den Molenkopf in den Hafen einschwebt. Wenn neue Regelungen, dann eindeutig und ohne Ausnahmen. Das betrifft sowohl die Geschwindigkeiten als auch die Ausnahmen von der Regel - Charter beispielsweise. Und das sage ich als jemand, der überzeugter 5 PS-Fahrer ist (Zweckmäßigkeit bei Wanderfahrten und outdoor). Gruß Dieter |
#88
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Hallo,
Zitat:
Was haben die Bundesländer und damit der Bundesrat damit zu schaffen? Diese Verordnungen gelten für sich erstmal nur auf den Bundeswasserstraßen, die nach Gesetz zuständigen Behörden sind Bundesbehörden. Wenn sich Landesvorschriften auf diese Rechtsvorschriften beziehen, begründet das noch keine automatische Beteiligung der Länder. Im Straßenverkehr ist das völlig anders geregelt. Deshalb ist hier auch vieles bis ins Detail in Gesetzen verabschiedet. Die meisten Rechtsverordnungen sehen nie das Parlament. Das ist auch bei deren Anzahl in Deutschland schier unmöglich. Bis dann Dominic |
#89
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Hallo Dominic,
wir reden hier nicht über eine Verordnung, sondern über eine Gesetzesvorlage des deutschen Bundestags. Der Bundesrat hat insofern damit zu tun, weil es eben auch um Landeswasserstrassen geht. In der Vorlage geht es ja eben darum das Wirrwarr zu vereinfachen und das kann nur der Bundestag in Dingen die auch die Länder betreffen im Zusammenspiel mit dem Bundesrat. Ob er in dem Fall angerufen werden muss weiss ich nicht, kann es mir aber vorstellen. Der Bundestag ist auch berechtigt Verordnungen zu überprüfen und nötigenfalls zu kippen - macht nur keiner. Wer macht schon ins eigene Nest. So jetzt aber Schluss mit diesem Kram. @all Wie kommt ihr eigentlich immer wieder auf 20kmh? Darüber redet doch niemand? Viele Grüsse Danny |
#90
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Zitat:
wo hast Du denn diese Weisheit her? Ein 15 m Verdränger kommt eh nicht über 20 Km/h, egal wieviel PS der hat.
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Gruss Vestus
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#91
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genau du hast es erfast.
Aber ein Gleiter der Schneller ist als 20 km/h darf man dort auch nicht fahren ohne Führerschein. Ich denke mal mein Boot (Bayliner2855) mit nem 15PS motor dürfte auch nicht über Rumpfgeschwindigkeit kommen und somit auch nicht über 20km/h und somit dürfte ich ihn ohne Führerschein fahren was übehaupt keine Sinn machen würde.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#92
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Zitat:
wie schon gesagt in Deutschland redet niemand über 20 km/h. Das ist es was sie sich im Moment vorstellen: http://www.bundestag.de/bundestag/au...12/17-7937.pdf Wie Dominic ja bereits erwähnt hat ist es durchaus möglich das sich daran noch etwas ändert. Ich glaube aber nicht daran, dafür ist das Streitpotential zu gering und der Anreiz für die Bundesländer zu gross - Ausnahmen wie Berlin mal ausgenommen. Aber Du hast recht so wie es im Moment geplant ist, könnte jeder Deinen Bayliner mit 15 PS fahren - auch wenn er damit 100 km/h erreichen könnte. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage. Viele Grüsse Danny |
#93
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Zitat:
Max. 15 Meter und max. 20 Km/h, ansonsten = Führerschein. Warum sollte eine Bayliner 2855 mit 15 PS- AB keinen Sinn machen. Fährt sich bestimmt ein bisschen komisch, aber zum Kaffeetrinken auf dem Kanal reichts allemal. Vorbeifahrende denken dann, das ist der Not-AB.
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Gruss Vestus
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#94
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Bully hat vollkommen Recht, gegenseitige Hilfestellung und Tip`s sind wichtiger denn je!
Egal was kommen wird.
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wir sind nicht nur verantwortlich für das was wir tun ! wir sind auch für das verantwortlich was wir nicht verhindern !!! |
#95
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Schaut mal hier.Schlauchboot Forum
der Bundestag hat gestern beschlossen die Grenze für die Führerscheinfreiheit bei Bootsmotoren von 5 PS auf 15 PS herauf zu setzten. Guckst Du erstmal hier: http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...bis_15_PS.html __________________ |
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Der Beitrag ist einen Monat alt.
Gruß, Jörg
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#97
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Moin,
der Bundestag hat schon längst beschlossen. Das hier fehlt noch: Jetzt ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, diese Parlamentsbeschlüsse entsprechend umzusetzen. Und wenn es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, ist der Drops gelutscht, nicht eine Minute vorher.
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Gruss Vestus |
#98
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Wollt ihr das Theama ernsthaft in 2 parallelen Thread durchkauen?
http://www.boote-forum.de/showthread...49#post2562649 |
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