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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 21.12.2011, 21:56
Statement Statement ist offline
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zu 1.) bitte Beispiel! Gewerbe und Atomgetriebener Flugzeugträger im Privatbesitz ja, sonst generell erlaubt (meiner Kenntnis und Erfahrung nach)

zu2.) Ist die bekannte Abzocke der Charterfirmen. Gehe zum Händler und kaufe ein Sportboot mit 2500PS, oder eine 100 Fuss Yacht und keiner wird fragen.
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  #77  
Alt 21.12.2011, 22:16
Yachtmaster Yachtmaster ist offline
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Zitat:
Zitat von Statement Beitrag anzeigen
zu 1.) bitte Beispiel!
Die Bundesstaaten Alabama, Oregon, North Carolina, Virgina und Washington haben eine Führerscheinpflicht für Sportboote.
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  #78  
Alt 21.12.2011, 22:22
Statement Statement ist offline
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OK, wusste ich noch nicht. Hast Du auch eine Quelle für mich?
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  #79  
Alt 21.12.2011, 22:42
Benutzerbild von Bully.a
Bully.a Bully.a ist offline
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Au man,

wie immer schiessen einige wieder übers Ziel hinaus und verrennen sich in ihre Standpunkte ohne Beispiele mit Verstand zu wählen.

Zu 1) keine Ahnung

Zu 2) Das ist ja nun eindeutig das Problem des Führerschein losen und von ihm einfach ab zu ändern (er macht den Schein)

In einem Gesetzentwurf steckt noch viel Potential und ist kein "fertiges" Gesetz, kann also noch vielen Änderungen und Anpassungen unterliegen.

@hansenlöwe

Zitat:
Und genau da ist das Problem. Leute wie du meinen, die See fängt erst irgendwo da draußen an.

Kennen aber weder die Ausweichsregeln noch die Kurshaltepflicht. Strömungen und Wind in Landnähe - ach was solls?

Und genau die Leute werden jedes Jahr zuhauf von der DGzRS wieder eingesammelt. Manche natürlich nicht, die tauchen dann irgendwann später wieder von alleine auf.........
Sorry, aber das meinst du nicht ernsthaft als Statement für einen Führerschein???
1. Können das ganz sicher die meisten trotz SBF nicht
2. dafür müste man dann aber auch ein entsprechend ausgerüstetes Schiff
haben, Windmessanlage, aktuelle Infos über Strömungs, Tiede und
sonstige Einflüsse auf den tatsächlichen Kurs - Plus damit auch
umzugehen
3. Was ist mit den nicht wenigen Binnenfahrern, müssen die auch die
Kursdrift berechnen??
4. Wieso muß ich eine Kursabweichung berechnen wenn ich eine
Landpeilung habe??
5. Schon oft bemerkt worden, nicht Besitz eines entsprechenden
Führerscheins heißt nicht das man entsprechende Regeln im Fahrgebiet
kennen muß und sich korrekt verhält
6. Mußten wohl schon genug möchte gern Kapitäne mit Führerschein
gerettet werden, weil sie ausseracht lassung des Gelernten, weder auf
den Törn vorbereitet waren, noch das Schiff in gutem technischem
Zustand, noch der entsprechende Sachverstand an Bord waren, oder
einfach nur Dusseligkeit dafür verantwortlich ains/waren.
Ausgenommen Fälle die uns alle erreichen können: Ursache dritte,
techniche Pannen (trotz guter Wachtung)

Generell finde ich ein Führerschein die richtige Wahl, nur sollte man vielleicht einen Idioten-Führerschein einführen. Soll heissen das sich Leute die sich eindeutig jeder Vernunft widersetzen einen General-Schein machen müssen um überhaupt an irgendwas teilnehmen zu dürfen.

Aber man muß auch nicht alles immer übertreiben, ein Schlauchi mit 15PS fände ich ohne Schein aber auch nicht gut. Nur ob ein Segelboot nun 5 - 10 oder 15PS hat macht keinen Racer daraus, zumal zumindestenz bei Verdrängern die Rumgeschwindigkeit mit recht kleinen PS schon erreicht wird.

MFG
Bully
__________________
Irgendwas is ja immer...
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  #80  
Alt 21.12.2011, 22:49
Yachtmaster Yachtmaster ist offline
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Zitat:
Zitat von Statement Beitrag anzeigen
OK, wusste ich noch nicht. Hast Du auch eine Quelle für mich?
http://www.boaterexam.com/usa/
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  #81  
Alt 21.12.2011, 22:56
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von Bully.a Beitrag anzeigen
Au man,

wie immer schiessen einige wieder übers Ziel hinaus und verrennen sich in ihre Standpunkte ohne Beispiele mit Verstand zu wählen.

Zu 1) keine Ahnung

Zu 2) Das ist ja nun eindeutig das Problem des Führerschein losen und von ihm einfach ab zu ändern (er macht den Schein)

In einem Gesetzentwurf steckt noch viel Potential und ist kein "fertiges" Gesetz, kann also noch vielen Änderungen und Anpassungen unterliegen.

...

MFG
Bully
Hi Bully,

grundsätzlich gebe ich Dir recht, aber dieser Gesetzänderungsentwurf
stammt bereits aus dem Verkehrsausschuss und ist daher bereits
verhandelt. Eine Weiterreichung in die Ausschüsse scheint daher
bereits erfolgt zu sein.

Da der Antrag von beiden Regierungsparteien stammt, kann bei einer
(bald anstehenden) Bundestagsabstimmung nicht mehr viel passieren.

Ein Stolperstein könnte beim Bundesrat liegen, aber muss dieser in
diesem Fall zustimmen? Dort hat die Bundesregierung ja keine
Mehrheit, allerdings sitzen in den Ausschüssen auch die
Oppositionsparteien und daher kann ich mir auch hier keine Rückgabe
an die Ausschüsse vorstellen. Das Gesetz bietet viele Vorteile für
Brandenburg und Meck`Pom und schon ist die Mehrheit im
Bundesrat da. Die Regierung bietet diese Bonbons ja nicht kostenlos
an.

Für mich ist dieser Gesetzentwurf zu 99,9 % eine ziemlich zügig
beschlossene Sache.


Viele Grüsse

Danny
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  #82  
Alt 21.12.2011, 23:14
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Bis etwa 1970 durfte jeder ohne Schein mit nem Boot rumfahren, manche haben überlebt
Ich habe 1968 bei den Bundeswehrpionieren einen Schein (Motorbootführerschein A) gemacht, aus dessen Wissen ich heute noch schöpfe auch unter "Feindbeschiss".
Als ich 1979 endlich auch meinen SBF-See gemacht habe, habe ich so Vieles gelernt, das mir nie wieder begegnete. Ich habe im Mittelmeer und im Atlantik niemals das Wissen des SBF gebraucht, sondern nur das Wissen um die örtlichen Gegebenheiten.
Ganz klar sind für mich Führerscheine nur eine Einnahmequelle interessierter Organisationen.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #83  
Alt 22.12.2011, 01:03
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
welcher Gesetzesentwurf ?
Das Patent-/Führerscheinrecht in der Schifffahrt ist nicht in Bundesgesetzen, verabschiedet durch die Legeslative festgeschrieben. Anders wie übrigens im Straßenverkehr.
Hier werden die Rechtsvorschriften durch den Bundesminister für Verkehr, also die Exekutive erlassen, welcher nach dem BinSchAufgG und SeeAufgG dazu ermächtigt ist.

Wenn hier der Bundestag der Vorlage folgt, steht das ganze also erst am Beginn des Verfahrens.

Ach, gerade gelesen, der gemeinsame Antrag der CDU/CSU und FDP war ja noch gar nicht im Verkehrsausschuss - dann ist ja noch wirklich gar nix spruchreifes passiert.
Jetzt frag ich mich nur, warum die jetzt den komplizierten Weg über den Bundestag gehen wollen. Die haben doch den passenden Verkehrsminister. Fehlende Auslastung?

Bis dann

Dominic
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Geändert von Dominic (22.12.2011 um 01:30 Uhr)
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  #84  
Alt 22.12.2011, 01:33
doggeldoggel doggeldoggel ist offline
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Zitat:
Zitat von Dominic Beitrag anzeigen
Hallo,
welcher Gesetzesentwurf ?
Das Patent-/Führerscheinrecht in der Schifffahrt ist nicht in Bundesgesetzen, verabschiedet durch die Legeslative festgeschrieben. Anders wie übrigens im Straßenverkehr.
Hier werden die Rechtsvorschriften durch den Bundesminister für Verkehr, also die Exekutive erlassen, welcher nach dem BinSchAufgG und SeeAufgG dazu ermächtigt ist.

Wenn hier der Bundestag der Vorlage folgt, steht das ganze also erst am Beginn des Verfahrens.

Bis dann

Dominic
Hallo Dominic,

im Bezug auf Landeswasserstrassen hast Du recht, für
Bundeswasserstrassen sieht es schon anders aus.

Die meisten Bundesländer folgen dieser Bundesvorlage,
Ausnahmen (wie in Berlin) gibt es immer.

Der Wunsch der Exekutive muss übrigens in den meisten
Fällen die Legislative entscheiden - ob nun auf Bundes-
oder Länderebene ist dabei völlig egal.

Der Bundesminister für Verkehr benötigt auch im Bereich des
Strassenverkehrs bei 99 % seiner "Ideen" einer Zustimmung
der Legislative. Die Zeiten in denen die Exekutive per
Handwink bestimmt sind zum Glück vorbei.

Die Legislative verabschiedet die Gesetze und die Bundesregierung
(=Exekutive) muss diese befolgen. Gleiches gilt auf Länderebene.
Natürlich werden einige Länder einen eigenen Weg gehen, der
Grossteil erfahrungsgemäss allerdings nicht. Daher werden ja auch
die Vorteile auf Landesebene in diese Gesetzentwürfe eingebaut.
Politik halt - ist doof wenn einer bestimmt und niemand folgt.


Viele Grüsse

Danny
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  #85  
Alt 22.12.2011, 10:34
DieterTD DieterTD ist offline
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Zitat:
Zitat von maribde Beitrag anzeigen
Wegen der 15 PS geht es doch nur darum , den Tourismus anzukurbeln.
es heißt ja 15 PS und nicht schneller als 20 km/h
Manches Schlauchboot fährt mit 5 PS schon über 20km/h, ist also
führerscheinpflichtig.
Deshalb halte ich die Geschichte mit der Geschwindigkeit auch für groben Unfug. Steige ich mit zwei Dicken ins Schlauchboot, ist es führerscheinfrei. Steigt einer aus, brauche ich einen Führerschein...

Gruß

Dieter
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  #86  
Alt 22.12.2011, 10:38
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es geht nicht darum ob es aktuell schneller als 20 KM/h möglich ist sondern ob die Boot-Motor Kombi schneller als 20 Km/h laufen kann.

Ist dann wie in Holand. Dort darfst du einen 15m Verdränger fahren wenn er nicht mehr als 15PS hat. diese Kombi it nicht schneller als 20km/H.
Ein Schlauchboot von 2,5 m mit 5 PS kann dagegen schon schneller als 20 Km/h sein.
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Gruß Volker
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  #87  
Alt 22.12.2011, 11:04
DieterTD DieterTD ist offline
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Tja nun, dann bleibt die Regelung aber immer noch Gummi. Dann nehme ich eben statt dessen einen 8 PS mit Schubschraube. Kommt technisch nicht über die 20 km/h.

Wer will das wie kontrollieren? Binnen gelten eh meist Geschwindigkeitsbeschränkungen zwischen 6 und 15 km/h. Wer sich daran hält und nicht deutlich über der Rumpfgeschwindigkeit ist, bleibt wohl außen vor. Die Steigung mißt keiner nur einfach so nach. See spielt es keine Rolle, wenn das Schlauchi nicht in Gleitfahrt um den Molenkopf in den Hafen einschwebt.

Wenn neue Regelungen, dann eindeutig und ohne Ausnahmen. Das betrifft sowohl die Geschwindigkeiten als auch die Ausnahmen von der Regel - Charter beispielsweise. Und das sage ich als jemand, der überzeugter 5 PS-Fahrer ist (Zweckmäßigkeit bei Wanderfahrten und outdoor).

Gruß

Dieter
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  #88  
Alt 22.12.2011, 12:22
Dominic Dominic ist offline
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Hallo,
Zitat:
Zitat von doggeldoggel Beitrag anzeigen
Hallo Dominic,

im Bezug auf Landeswasserstrassen hast Du recht, für
Bundeswasserstrassen sieht es schon anders aus.

Die meisten Bundesländer folgen dieser Bundesvorlage,
Ausnahmen (wie in Berlin) gibt es immer.

Der Wunsch der Exekutive muss übrigens in den meisten
Fällen die Legislative entscheiden - ob nun auf Bundes-
oder Länderebene ist dabei völlig egal.

Der Bundesminister für Verkehr benötigt auch im Bereich des
Strassenverkehrs bei 99 % seiner "Ideen" einer Zustimmung
der Legislative. Die Zeiten in denen die Exekutive per
Handwink bestimmt sind zum Glück vorbei.

Die Legislative verabschiedet die Gesetze und die Bundesregierung
(=Exekutive) muss diese befolgen. Gleiches gilt auf Länderebene.
Natürlich werden einige Länder einen eigenen Weg gehen, der
Grossteil erfahrungsgemäss allerdings nicht. Daher werden ja auch
die Vorteile auf Landesebene in diese Gesetzentwürfe eingebaut.
Politik halt - ist doof wenn einer bestimmt und niemand folgt.


Viele Grüsse

Danny
jetzt erkläre mir mal, wo der Bundestag in der Schifffahrt welcher Rechtsvorschrift zustimmen muß? Muß er der BinSchStrO, der SportbootFüV oder der BinSchUO zustimmen, wenn der BMV diese ändern will? Wenn ja, warum?
Was haben die Bundesländer und damit der Bundesrat damit zu schaffen? Diese Verordnungen gelten für sich erstmal nur auf den Bundeswasserstraßen, die nach Gesetz zuständigen Behörden sind Bundesbehörden. Wenn sich Landesvorschriften auf diese Rechtsvorschriften beziehen, begründet das noch keine automatische Beteiligung der Länder.

Im Straßenverkehr ist das völlig anders geregelt. Deshalb ist hier auch vieles bis ins Detail in Gesetzen verabschiedet.

Die meisten Rechtsverordnungen sehen nie das Parlament. Das ist auch bei deren Anzahl in Deutschland schier unmöglich.

Bis dann

Dominic
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  #89  
Alt 22.12.2011, 12:46
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Hallo Dominic,

wir reden hier nicht über eine Verordnung, sondern über eine
Gesetzesvorlage des deutschen Bundestags. Der Bundesrat hat
insofern damit zu tun, weil es eben auch um Landeswasserstrassen
geht. In der Vorlage geht es ja eben darum das Wirrwarr
zu vereinfachen und das kann nur der Bundestag in Dingen
die auch die Länder betreffen im Zusammenspiel mit dem Bundesrat.
Ob er in dem Fall angerufen werden muss weiss ich nicht,
kann es mir aber vorstellen.

Der Bundestag ist auch berechtigt Verordnungen zu überprüfen
und nötigenfalls zu kippen - macht nur keiner. Wer macht schon
ins eigene Nest.

So jetzt aber Schluss mit diesem Kram.

@all Wie kommt ihr eigentlich immer wieder auf 20kmh? Darüber
redet doch niemand?


Viele Grüsse

Danny
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  #90  
Alt 22.12.2011, 19:22
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Ist dann wie in Holand. Dort darfst du einen 15m Verdränger fahren wenn er nicht mehr als 15PS hat. diese Kombi it nicht schneller als 20km/H.
Moin,

wo hast Du denn diese Weisheit her?

Ein 15 m Verdränger kommt eh nicht über 20 Km/h, egal wieviel PS der hat.
__________________
Gruss Vestus
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  #91  
Alt 22.12.2011, 20:01
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genau du hast es erfast.

Aber ein Gleiter der Schneller ist als 20 km/h darf man dort auch nicht fahren ohne Führerschein.

Ich denke mal mein Boot (Bayliner2855) mit nem 15PS motor dürfte auch nicht über Rumpfgeschwindigkeit kommen und somit auch nicht über 20km/h und somit dürfte ich ihn ohne Führerschein fahren was übehaupt keine Sinn machen würde.
__________________
Gruß Volker
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  #92  
Alt 22.12.2011, 20:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
genau du hast es erfast.

Aber ein Gleiter der Schneller ist als 20 km/h darf man dort auch nicht fahren ohne Führerschein.

Ich denke mal mein Boot (Bayliner2855) mit nem 15PS motor dürfte auch nicht über Rumpfgeschwindigkeit kommen und somit auch nicht über 20km/h und somit dürfte ich ihn ohne Führerschein fahren was übehaupt keine Sinn machen würde.
Hi Volker,

wie schon gesagt in Deutschland redet niemand über 20 km/h.

Das ist es was sie sich im Moment vorstellen:

http://www.bundestag.de/bundestag/au...12/17-7937.pdf

Wie Dominic ja bereits erwähnt hat ist es durchaus möglich das sich
daran noch etwas ändert. Ich glaube aber nicht daran, dafür ist
das Streitpotential zu gering und der Anreiz für die Bundesländer
zu gross - Ausnahmen wie Berlin mal ausgenommen.

Aber Du hast recht so wie es im Moment geplant ist, könnte jeder
Deinen Bayliner mit 15 PS fahren - auch wenn er damit 100 km/h
erreichen könnte. Ob das Sinn macht ist eine andere Frage.


Viele Grüsse

Danny
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  #93  
Alt 22.12.2011, 21:00
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

Ist dann wie in Holand. Dort darfst du einen 15m Verdränger fahren wenn er nicht mehr als 15PS hat. diese Kombi it nicht schneller als 20km/H.
Es gibt in Holland keine 15 PS Grenze.

Max. 15 Meter und max. 20 Km/h, ansonsten = Führerschein.

Warum sollte eine Bayliner 2855 mit 15 PS- AB keinen Sinn machen. Fährt sich bestimmt ein bisschen komisch, aber zum Kaffeetrinken auf dem Kanal reichts allemal. Vorbeifahrende denken dann, das ist der Not-AB.
__________________
Gruss Vestus
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  #94  
Alt 25.02.2012, 02:09
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Bully hat vollkommen Recht, gegenseitige Hilfestellung und Tip`s sind wichtiger denn je!
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  #95  
Alt 25.02.2012, 11:10
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Schaut mal hier.Schlauchboot Forum


der Bundestag hat gestern beschlossen die Grenze für die Führerscheinfreiheit bei Bootsmotoren von 5 PS auf 15 PS herauf zu setzten.

Guckst Du erstmal hier:

http://www.boot.de/cipp/md_boot/cust...bis_15_PS.html __________________
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  #96  
Alt 25.02.2012, 11:49
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L0B0 L0B0 ist offline
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Zitat:
Zitat von winni76 Beitrag anzeigen
Schaut mal hier.Schlauchboot Forum
Der Beitrag ist einen Monat alt.

Gruß, Jörg
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  #97  
Alt 25.02.2012, 11:50
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Moin,

der Bundestag hat schon längst beschlossen. Das hier fehlt noch:

Jetzt ist das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung am Zug, diese Parlamentsbeschlüsse entsprechend umzusetzen.

Und wenn es dann im Bundesgesetzblatt veröffentlich ist, ist der Drops gelutscht, nicht eine Minute vorher.
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Gruss Vestus
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  #98  
Alt 25.02.2012, 11:53
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Wollt ihr das Theama ernsthaft in 2 parallelen Thread durchkauen?
http://www.boote-forum.de/showthread...49#post2562649
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