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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 31.05.2012, 14:32
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ghaffy ghaffy ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Den Bogen von der Frage ob ein bis zwei Bier vor Anker erlaubt wären zur MPU wegen volltrunkenem Fahradfahrens halte ich für bemerkenswert.
Ich stell mir grad die Frage, wie die Diskussion bisher verlaufen wäre (und weiter verlaufen würde), wenn die Eingangsfrage gelautet hätte, ob das Gesetz schon inkraft ist, wonach Ausländer in NL keine Coffee-Shops mehr besuchen dürfen ...
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Gruss Andreas

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Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem.
(Karl Valentin)
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  #77  
Alt 31.05.2012, 14:52
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fliegerdidi fliegerdidi ist offline
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Also wie man erkennen kann, haben die Meisten hier mit Allohol kein Problem


































abba ohne
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  #78  
Alt 31.05.2012, 15:28
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Zitat:
Zitat von ghaffy Beitrag anzeigen
Ich stell mir grad die Frage, wie die Diskussion bisher verlaufen wäre (und weiter verlaufen würde), wenn die Eingangsfrage gelautet hätte, ob das Gesetz schon inkraft ist, wonach Ausländer in NL keine Coffee-Shops mehr besuchen dürfen ...

Ab 01.01.2013 voraussichtlich in allen Niederländischen Provinzen. Amsterdam soll eventulell ausgenommen werden. Sollte Herr Wilders nicht wieder gewählt werden, könnte das Gesetzt schon vorher gekippt werden. Erste Sammelklagen laufen schon.

Genug Info
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  #79  
Alt 31.05.2012, 16:52
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Den Bogen von der Frage ob ein bis zwei Bier vor Anker erlaubt wären zur MPU wegen volltrunkenem Fahradfahrens halte ich für bemerkenswert.
Der Bogen ist gar nicht so abwegig.

Der Führerscheinstelle ist es schnurz mit welcher Art Fahrzeug der Fahrer besoffen unterwegs war um dessen persönliche Eignung zum Führen eines KFZ´s in Zweifel zu ziehen.
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Gruss Vestus
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  #80  
Alt 01.06.2012, 20:41
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Der Führerscheinstelle (hier: KVR München) ist es sogar schnurz, ob überhaupt ein Fzg geführt wurde...
Ein Spezl auf einer wirklich großen Feierei (viele tausend Gäste), zwar im Besitz eines FS, aber noch nie im Besitz eines Fzgs gewesen,
einen Dübel gezogen. Kann man von halten was man will, ist in diesem Zusammenhang auch nicht weiter wichtig.
Die Trachtengruppe in Zivil natürlich ob des eindeutigen Dufts aufmerksam geworden und bei halbem Dübel war der Spaß schon wieder
vorbei... Die Folge: MPU, weil "Drogenabhängige" generell nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen.
Da half alles Wehren nichts, allerdings war die MPU keine Hürde.

Zusammengefasst: Auf einem Festival, ohne Fzg anwesend und zu Fuß beim Dübelrauchen gesichtet darf man in Bayern schon zur MPU
antreten.
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Es muss nicht immer alles Sinn machen.
Oft reicht es schon wenn es Spaß macht.
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  #81  
Alt 01.06.2012, 23:18
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Zitat:
Zitat von mzsveni84 Beitrag anzeigen
Hallo wir wollen wochenende mit boot raus Ostsee. Und sicher auch drauf schlafen wenn das Wetter es zu lässt. Nun meine frage wir wollten auch was trinken darf man wenn man vor Anker liegt Alkohol trink? Bzw. Wenn das boot am land festgemacht ist.oder zählt da auch die 0.5 Grenze
Tolle Beiträge!!!

...aber?

habt ihr das Thema noch im Kleinhirn?

Was sollen alle Beiträge über "Alkoholgenuss, sinnvoll, schwachsinn, modeerscheinung, rechtlich gestattet, strafbar....."

Warum bleibt hier niemand beim eigentlichen Thema:
"... Anker oder Hafen;... Promillegrenze?"

Ich nehme mal an, dass es "eigentlich" niemand weiss (ich übrigens auch nicht) und desshalb "viele" irgendetwas schreiben um halt "irgendetwas" zu schreiben um hier "irgendetwas" zu schreiben

Im Nebel aller Beiträge filtere ich Folgendes:

Hafen = EGAL, da ich NICHT mehr Fahren muss.
Ankern: KEIN Alkohol, da ich "evtl." Manöver fahren muss!

Richtig ???

Wobei mich die "Promillegrenze" NICHT interresiert! Besoffen ist besoffen, ob mit 0,51 oder 2,5 Promille (was macht den Unterschied?)

Die unsinnigen Diskussionen über Alkohol "brauch ich zum Lustig sein" oder nicht,... sind irrelevant hier! Thema verfehlt!!!
Eigene "Meinungen" über Alkoholkunsum waren "NICHT" die Fragestellung von "mzsveni84".

Sorry für meine harsche Redensweise, aber ich rege mich halt auf über Zerpflückungen des eigentlichen Themas.

...

habt ihr mit euren Beiträgen die Frage beantwortet???
...
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Gruss, Tom
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  #82  
Alt 02.06.2012, 00:15
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
Ich nehme mal an, dass es "eigentlich" niemand weiss (ich übrigens auch nicht) und desshalb "viele" irgendetwas schreiben um halt "irgendetwas" zu schreiben um hier "irgendetwas" zu schreiben..............
habt ihr mit euren Beiträgen die Frage beantwortet???
...
Die Frage wurde schon in Beitrag 2 und 3 richtig beantwortet.
Die Gesetzeslage ist eindeutig, vor Anker gilt 0,5.
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  #83  
Alt 02.06.2012, 09:44
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
Im Nebel aller Beiträge filtere ich Folgendes:

Hafen = EGAL, da ich NICHT mehr Fahren muss.
Ankern: KEIN Alkohol, da ich "evtl." Manöver fahren muss!

Richtig ???
Nein.

Hafen: Keine Beschränkung
Ankern: 0,5 Promille

Soweit die Rechtslage - und die wurde eindeutig und schnell beantwortet.


Zitat:
Wobei mich die "Promillegrenze" NICHT interresiert! Besoffen ist besoffen, ob mit 0,51 oder 2,5 Promille (was macht den Unterschied?)
Oh, das ist sowohl von der Fahrtüchtigkeit als auch von der rechtlichen Würdigung im Falle das Falles ein
ganz erheblicher Unterschied.

Bist Du mit 0,51 noch nicht im Straftatenbereich, giltst Du mit 2,5 Promille schon wieder als unzurechnungsfähig.
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  #84  
Alt 02.06.2012, 09:50
bootsmann bootsmann ist offline
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Die Frage war: "Alkohol am Board"

und nicht "Alkohol an Bord!


Also alles falsch!
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  #85  
Alt 02.06.2012, 10:17
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Zitat:
Zitat von bootsmann Beitrag anzeigen
Die Frage war: "Alkohol am Board"

und nicht "Alkohol an Bord!


Also alles falsch!
Doppeldanke!!

Dieses "Board" verursacht mir jedesmal Augenkrebs. "Über Board, Außenboarder, an Board" usw...
Über die fehlerhafte Grammatik ("am") kann man nach 20 Jahren Internet hinwegsehen, da ist
schon eine gewisse Gewöhnung eingetreten - naja, eher eine Resistenz.
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  #86  
Alt 02.06.2012, 11:03
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Ja, es gibt immer wieder Beiträge, da rätselt man schon, was der Schreiber meint - wegen abstruser Rechtschreibung und Grammatik.
Ein kleines bisschen davon wäre manchmal nett
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Gruß
Ewald
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  #87  
Alt 02.06.2012, 13:28
Wohnbusfahrer
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Was ist denn ein Dübel in diesem Zusammenhang?
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  #88  
Alt 02.06.2012, 15:38
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Was ist denn ein Dübel in diesem Zusammenhang?
Bin zwar kein Bayer, tippe aber mal auf die Cannabistüte. Da geht es ab zur MPU wenn der gelegentliche Konsum nachgewiesen wird. Und gelegentlich bedeutet: mehr als einmal...

Am Morgen ein Joint und der Tag ist Dein Freund, so hiess es jedensfalls früher mal.
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Gruss Vestus
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  #89  
Alt 02.06.2012, 21:20
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
...

Bist Du mit 0,51 noch nicht im Straftatenbereich, giltst Du mit 2,5 Promille schon wieder als unzurechnungsfähig.
Aha, dann doch lieber 20 Bier wie nur 2, denn dann kann dich wegen "Unzurechnungsfähigkeit" niemand belangen?
Und wenn das Bier nicht reicht, haue ich mir noch ne Flasche Wodga rein?

Neee, Spass beiseite:

Wenn Du nen Unfall verursachst, gilt sogar die 0,5 Grenze nicht mehr.
1 Bier reicht um eine (zumindest) Teilschuld zu bekommen.
Was Viele NICHT wissen (oder nicht wissen wollen):

Im Falle einer Straftat (Unfall, Körperverletzung z.F.) gilt bei uns die 0,3 Grenze!

http://www.kostenlose-rechtsauskunft...er-05-promille

http://www.anwaltseiten24.de/alkohol-am-steuer.html

...
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wenn Jemand denkt, ich schreibe Unsinn, dann braucht er/sie es mir nicht zu sagen, ich weiss es
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Gruss, Tom
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  #90  
Alt 02.06.2012, 21:50
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Worum ging es hier nochmal...?

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Gruß FriLu

Wir leben nur einmal, aber diesmal machen wir alles richtig.


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  #91  
Alt 02.06.2012, 22:17
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Zitat:
Zitat von Frilu Beitrag anzeigen
Worum ging es hier nochmal...?

Anhang 364721

so nen Motor brauche ich auch
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Gruss, Tom
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  #92  
Alt 02.06.2012, 22:27
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
so nen Motor brauche ich auch
welchen Motor ?
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Gruß Volker
***************************************
und immer `ne Handbreit Sprit im Tank
http://www.msv-germersheim.de

Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map
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  #93  
Alt 03.06.2012, 08:07
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curdjuergens curdjuergens ist offline
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Doppeldanke!!

Dieses "Board" verursacht mir jedesmal Augenkrebs. "Über Board, Außenboarder, an Board" usw...
Über die fehlerhafte Grammatik ("am") kann man nach 20 Jahren Internet hinwegsehen, da ist
schon eine gewisse Gewöhnung eingetreten - naja, eher eine Resistenz.
Ich muss mich mal als "Boarder" outen.
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  #94  
Alt 03.06.2012, 13:14
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Mork Mork ist offline
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Zitat:
Zitat von Toms Beitrag anzeigen
Aha, dann doch lieber 20 Bier wie nur 2, denn dann kann dich wegen "Unzurechnungsfähigkeit" niemand belangen?
Und wenn das Bier nicht reicht, haue ich mir noch ne Flasche Wodga rein?

Neee, Spass beiseite:

Wenn Du nen Unfall verursachst, gilt sogar die 0,5 Grenze nicht mehr.
1 Bier reicht um eine (zumindest) Teilschuld zu bekommen.
Was Viele NICHT wissen (oder nicht wissen wollen):

Im Falle einer Straftat (Unfall, Körperverletzung z.F.) gilt bei uns die 0,3 Grenze!

http://www.kostenlose-rechtsauskunft...er-05-promille

http://www.anwaltseiten24.de/alkohol-am-steuer.html

...

Damit hast Du fast recht

Ein Unfall ist noch niemals eine Straftat gewesen und wird auch niemals eine - es bleibt ein Unfall

Die von mir genannten Grenzen beziehen sich auf zweierlei:

Die erste Grenze (1,2) auf eine Routinekontrolle OHNE Ausfallerscheinungen oder Ereignis wie Unfall,
die zweite (oberhalb 2 Promille) wird immer herangezogen und im Einzelfall beleuchtet.

Selbstredend ist es so, dass man auch bei geringem Alkoholgenuß ggfs. zur Teilschuld herangezogen
werden kann im Falle eines Unfalls - wobei es dann doch auch arg auf den Unfall ankommt, ob Du also
unalkoholisiert evtl. eine Chance gehabt hättest, den Unfall zu vermeiden oder abzuschwächen.

Stehst Du zB an einer roten Ampel mit 0,4 Promille und einer brennt Dir hintenauf, dann hat das keinen
Einfluss.

Es ist eben keineswegs so, dass das ein Automatismus ist, es wird zwar regelmäßig davon ausgegangen,
aber es ist nicht in jedem Fall so, auch wenn es 100x anders erzählt wird.
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...::: Gruß, Erik :::...

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  #95  
Alt 03.06.2012, 14:01
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Damit hast Du fast recht

Ein Unfall ist noch niemals eine Straftat gewesen und wird auch niemals eine - es bleibt ein Unfall

Die von mir genannten Grenzen beziehen sich auf zweierlei:

Die erste Grenze (1,2) auf eine Routinekontrolle OHNE Ausfallerscheinungen oder Ereignis wie Unfall,
die zweite (oberhalb 2 Promille) wird immer herangezogen und im Einzelfall beleuchtet.

Selbstredend ist es so, dass man auch bei geringem Alkoholgenuß ggfs. zur Teilschuld herangezogen
werden kann im Falle eines Unfalls - wobei es dann doch auch arg auf den Unfall ankommt, ob Du also
unalkoholisiert evtl. eine Chance gehabt hättest, den Unfall zu vermeiden oder abzuschwächen.

Stehst Du zB an einer roten Ampel mit 0,4 Promille und einer brennt Dir hintenauf, dann hat das keinen
Einfluss.

Es ist eben keineswegs so, dass das ein Automatismus ist, es wird zwar regelmäßig davon ausgegangen,
aber es ist nicht in jedem Fall so, auch wenn es 100x anders erzählt wird.
Wenn bei einem Unfall jemand zu Schaden kommt oder stirbt wird aus dem Unfall sehr schnell eine Straftat nämlich fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung und wenn Alkohol im Spiel war kannst du dich schon mal auf betreutes Wohnen vorbereiten.
__________________
Grüße
Michael

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  #96  
Alt 03.06.2012, 14:14
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen
Die von mir genannten Grenzen beziehen sich auf zweierlei:

Die erste Grenze (1,2) auf eine Routinekontrolle OHNE Ausfallerscheinungen oder Ereignis wie Unfall,
die zweite (oberhalb 2 Promille) wird immer herangezogen und im Einzelfall beleuchtet.

Moin,

gibt es in Bayern andere Promillegrenzen als im Rest der Republik, oder gelten die nur beim Oktoberfest?

Zitat:
Zitat von santhos Beitrag anzeigen
Wenn bei einem Unfall jemand zu Schaden kommt oder stirbt wird aus dem Unfall sehr schnell eine Straftat nämlich fahrlässige Körperverletzung oder fahrlässige Tötung und wenn Alkohol im Spiel war kannst du dich schon mal auf betreutes Wohnen vorbereiten.
Der Unfall an sich ist keine Straftat. Die Straftat ist das Führen eines Kfz´s unter Alloholeinfluss.
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Gruss Vestus
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  #97  
Alt 03.06.2012, 14:20
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Mork Mork ist offline
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Richtig und richtig.

Nein, in Bayern gelten keine anderen Regeln...

OHNE Fahrfehler/Ereignis: bis 0,5 alles im Lack, über 0,5 Ordnungswidrigkeit, ab 1,1
(sorry, nicht 1,2) absolute Fahruntüchtigkeit und Straftat (Trunkenheit im Verkehr).

MIT Beeinträchtigung des Verkehrs: ab 0,3 eine Straftat möglich, einzelfallabhängig.

Edit: Ab 2 Promille KANN dann auf Unzurechnungsfähigkeit plädiert werden, ab 2,5
wird regelmäßig davon ausgegangen. Das bedeutet "nur", dass man für das, was
geschah, eben wegen Unzurechnungsfähigkeit nicht belangt werden kann - aber sehr
wohl dafür, was zur Unzurechnungsfähigkeit führte.
Im Bekanntenkreis gab's mal ein Verfahren wegen "vorsätzlichen Vollrausches", welches
ziemlich schmerzlich endete.
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  #98  
Alt 03.06.2012, 15:00
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Zitat:
Zitat von Mork Beitrag anzeigen

Nein, in Bayern gelten keine anderen Regeln...
Schade, ich wollte grad meine Urlaubspläne ändern.
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  #99  
Alt 05.06.2012, 18:04
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Da habe ich ja echt eine thema angeschnitten. habe über manche beiträge schön gelacht. danke für eure Hilf
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