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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#76
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Zitat:
Will der TO seine Dienste auf Seeschifffahrtsstraßen anbieten: Seeaufgabengesetz Seemannsgesetz Sportbootvermietungsordnung See Sportseeschifferscheinverordnung Schiffssicherheitsverordnung Richtlinie für den Bau, die Ausrüstung und den Betrieb von Fahrgastschiffen in der Seefahrt Kostenverordnung für Amtshandlungen der See-Berufsgenossenschaft ... und noch einige mehr Will er auf Binnenwasserstraßen aktiv werden: Binnenschifffahrtsaufgabengesetz Verordnung über die Eichung von Binnenschiffen Binnenschiffsuntersuchungsordnung Kostenverordnung der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt Binnenschifffahrtsstraßenordnung Rheinschifffahrtspolizeiverordnung Verordnung über das Schiffspersonal auf dem Rhein Donauschifffahrtspolizeiverordnung Moselschifffahrtspolizeiverodnung Binnenschifferpatentverordnung Durchlesen und verstehen muss es jeder selbst. Mal ganz grob: Die Frage ob ein Boot gewerblich betrieben wird hat nichts, aber wirklich gar nichts, mit dem Finanzamt zu tun. Es geht ausschließlich um die Einhaltung der gewerberechtlichen und schifffahrtsrechtlichen Regeln. Wer z. B. binnen mit einem 4 Meter langen Alu-Kahn Personen gegen Entgelt über einen 10 Meter breiten Kanal stagt (ganz ohne Maschinenantrieb) braucht bereits ein Patent. Der Alu-Kahn ist eine Fähre! Boot und Besatzung müssen alle gesetzlichen Vorschriften für den Fährbetrieb erfüllen. Hat eigentlich einer der hier diskutierenden schon einmal überlegt, warum es in Deutschland, anders als etwa in UK, keine Wassertaxis gibt?
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#77
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@ Hans: Ich bin dir nicht böse, wenn Du mal in der Gegend bist, lade ich dich mal auf re Runde Bootsfahren ein - kostenlos
Morgen bin ich übrigens unterwegs, mit 2 Studenten, von denen nehme ich selbstverständlich auch kein Geld Aber ich denke mal auch im Sinne vieler anderer Forenteilnehmer könnte man ja die Rechtslage mal klären. Bis jetzt läuft in meinen Augen hier auch viel durcheinander. Hier mal ein paar Fragen die ich mir mittlerweile stelle (ich will die Antwort gar nicht wissen ) Wenn ich z.B. nen Schäferhund habe und die Welpen per Kleinanzeige verkaufe, muss ich dann nen Gewerbe anmelden und sämtliche Auflagen eines Landwirts erfüllen? Wie ist das bei der Eignergemeinschaft? Ich bin Eigentümer eines Bootes, meinem Kumpel erlaube ich mit dem Teil zu fahren, wir vereinbaren, dass die anfallenden Kosten geteilt werden, das Boot gehört aber weiter nur mir. Bin ich dann gewerblicher Vercharterer? Was ist wenn ich den Kumpel über ein Forum/Ebay gefunden hätte? Wie ist das mit den unzähligen Hand gegen Koje Fahrten? Auch da steht in den "Anzeigen" meist drin, dass die anfallenden Kosten für Sprit und Marinas geteilt werden. Oder was wäre wenn ich ein größeres Boot chartere und noch Mitfahrer suche? Alles gewerblich? Stehe ich da mit einem Bein im Knast wenn was schiefgeht Blieben im Prinzip drei Stellen wo man konkret nachfragen müsste: 1. Eigene Versicherung 2. Finanzamt (sehe ich die wenigsten Schwierigkeiten) 3. WSA Gruß Chris |
#78
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Ich habe in Berlin auch schon ein kleines gesehen, wobei das dort eher sinnlos ist, weil die Fahrgastschiffe auf der Spree und Havel sehr zahlreich sind. Außerdem sind die Boote von Anlegestellen abhängig. Auf der Havel in Spandau und bei den südlichen Inseln im Tegeler See fährt die Odin IV. Das geht je nach Wunsch und Gegebenheiten kreuz und quer innerhalb eines Anlegestellennetzes. Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de Geändert von Zzindbad (29.09.2012 um 16:52 Uhr) |
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Wieviel wollen wir wetten, dass der Schiffsführer ein richtiges Patent hat, und nicht nur einen Sportbootführerschein?
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Setzt du auf 'nur einen Sportbootführerschein'? Dann mache ich mit.
Tom
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Meine Artikel über Fototechnik: photoinfos.com Mein Blog über Boote und Reisen: oxly.de |
#81
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@ Atropos
ich stimme deiner Idee einer Dienstleistung so nicht zu. Mal einen Auszug aus der grundlage zum Gewerbe. "Die Gewerbeanmeldung ist erforderlich, wenn in der Absicht der Gewinnerzielung ein Gewerbebetrieb errichtet wird. Es kommt also nicht auf den Gewinn an, sondern nur auf die Absicht, einen Gewinn zu erzielen." und daraus ergibt sich leider auch ein Gewerbe ist immer in Verbindung mit dem Finanzamt. Wenn du ein Gewerbe anmeldest, egal in welcher Branche, kommt die Anmeldung zum Finanzamt. Ob du dann Steuern zahlen mußt ist dann ein anderer Part. Aber es werden ja immer verschiedenen Meinungen gelten. |
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Fahrgastschiff mit Patentinhaber.
Chris, wenn Du ´ne wirklich reele Antwort willst und nicht blos ´ne schöngeredete Rechtfertigung dann sprich mal mit der BG-Verkehr.
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When we remember that we are all mad, the mysteries disappear and life stands explained... (Mark Twain) |
#83
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Fahrgäste auf "Sportfahrzeugen"
Moin moin,
erst einmal kommt die grosse Trennung: See und Binnen. Ich hatte 4 Sportfahrzeuge in den letzten 10 Jahren in Köln, Düsseldorf und Duisburg im Einsatz. 3 waren über 15 Meter, also normal Rheinsportschifferpatent, es fuhr aber immer ein Patentinhaber mit dem "Grossen Patent" / Berufspatent. Unter 15 Meter ein Binnenführerschein, es fuhr aber ein Rheinsportschifferpatentinhaber. Also immer eine Nummer größer. Die Sportfahrzeuge wurden durch einen Sachverständigen der Z SUK Mainz abgenommen. Sehr viele Auflagen... Finanzamt kam auf jeden Sportfahrzeug fast jedes Jahr zur Kontrolle. So lange keine Personenschäden geschehen ist alles gut, aber wenn nehmen die Gäste keine Rücksicht und eine Unterschrift ist nichts wert. Kontrolle durch die Wasserschutzpolizei fast bei jeder Fahrt. Die Kontrolle der vorhandenen Rettungsmittel ist das geringste Übel und auch OK. Aber eine richtige gewerbliche Anmeldung hat natürlich auch steuerliche Vorteile. Also nicht entmutigen lassen und den richtigen Fachanwalt für Steuerrecht beauftragen. Fahrgäste sind genug vorhanden. Im Osten ist allerdings alles etwas anders. Die WSD Ost sieht das Chartergeschäft offener, ehemalige Fahrgastschiffe fahren nur dort als Charterschiffe und brauchen die Vorschriften der Fahrgastschiffahrt nicht einhalten, denn die haben Vorschriften zum "Wegrennen"... Zollfreien Diesel bekommt man mit einem "Charterboot" auch nicht. Man hat ja keine Europanummer wie die Berufsschifffahrt. Wo man alles nachlesen kann wurde ja schon erwähnt. Es macht viel Spass mit Fahrgästen zu fahren und man kann tatsächlich Geld damit verdienen. Aber der Weg ist weit. Denkt immer an die Haftung! Allzeit "Gute Fahrt" Atlas / Rolf
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#84
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Hallo Sportbootfahrer,
ich bin 66 Jahre alt, Teilzeitrentner und würde gerne mal eine Woche im Sommer im Raum Berlin Brandenburg "mitfahren" Ich habe Sportbootführerschein Binnen und See. Wer sucht einen Mitfahrer, natürlich nur mit Kostenbeteiligung? Grüße aus Süddeutschland von Günther |
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