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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 16.10.2012, 11:17
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Das ist aber nur ein Teil der Wahrheit, ...
Mir ist die Besteuerung einer GmbH bekannt.
Allerdings liegt die von dir genannte Steuerlast in etwa auf dem Niveau wie die eines Einzelunternehmers, Freiberuflers oder eines Angestellten mit entsprechend hohem Gewinn od. Einkommen.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #77  
Alt 16.10.2012, 11:25
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Ich weiss, wenn Gewinne nicht in der Kapitalgesellschaft verbleiben, dann ergibt sich steuerlich kein Vorteil für AGs oder GmbHs, das finde ich auch gut so.

Anders sieht die Sache mit den berühmten "Spardosen GmbHs" aus, allerdings bin ich da äusserst skeptisch, dass die Rechtslage so bleibt wie sie aktuell ist, denn grundsätzlich verstösst man mit der steuerlichen Behandlung dieser Konstrukte gegen EU-Recht.
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  #78  
Alt 16.10.2012, 11:29
Nana (m)
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Solange sich Spitzenverdiener wie Michael Schumacher an geltendes Recht halten, kann ich Ihnen keinen Vorwurf machen....ob das moralisch ok ist muss jeder für sich selber entscheiden....

Wobei zu bedenken ist:
Jeder von uns, versucht in seinem Rahmen Steuern zu sparen, ob durch unversteuerte Boote in HR, Abschreibungsobjekte in Deutschland, Altersvorsorge Modelle und und und.....
Da, wenn ja alles im legalen Rahmen abläuft, kann und werde ich niemandem einen Vorwurf machen (egal ob MS oder dem Arbeiter der riestert)........da ich davon ausgehe, dass es von dem Staat gewünscht ist, sonst würde es diese Ausnahmen nicht geben!

Wenn ich zu entscheiden hätte, würde ich jede Möglichkeit der Subventionen, Auslandversteurungen........verbieten..(wer im Ausland versteuern will, muss seine Deutsche Staatsangehörigkeit abgeben)...

Wenn alle "legalen" Löcher zu wären, und wir unsere Steuererklärung auf dem berühmten Bierdeckel a la Koch machen könnten, würde wir alle massiv steuern sparen....

stefan

kurz zur kleinen GmbHs:
wenn Du da, als geschfäftsführender Gesellschafter Geld ins privat Vermögen transferien möchtest, liegst du bei knapp unter 50%
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  #79  
Alt 16.10.2012, 11:29
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Was ist denn eine Spardosen-GmbH ?
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  #80  
Alt 16.10.2012, 11:54
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Ich persönlich verstehe die Steuerflüchtlinge. Nicht weil ich es grundsätzlich gut finde, sondern weil die Steuern in unserem Land einfach nicht sinnvoll eingesetzt werden.
Im Ansatz erstmal nachvollziehbar.

Aber: Warum wird soviel Steuergeld verschwendet? Ich denke, dass wir als Wähler und Bürger zu träge/dumm/uninformiert/gleichgültig sind, um Druck auf den politischen Apparat aufzubauen, die Ausgaben strikt auf ihren Nutzen für den Bürger zu überprüfen.

Der Bundesrechnungshof moniert ja alljährlich Beispiele für die Verschwendung von Steuergeldern. Aber das ist ja nur die Spitze des Eisberges ... nur ein winzig-kleines Beispiel zur Illustration: In der Verwaltung des Bundestages arbeiten mWn 2.600 (!!) Menschen ... oder besser, sie werden von uns finanziert, arbeiten tun die meisten dort nicht. 10% bis max. 20% des Personals würden sicherlich genügen. Das ist wirklich nur Verwaltung, die für die Abgeordneten beschäftigten Hilfstruppen kommen noch dazu.

Anstatt ALLE Ausgaben auf ihren Nutzen für den Bürger zu durchforsten, verlegt sich die Politik darauf, die "Reichen" und "Besserverdienenden" zu besteuern ... gemäß der bisherigen Praxis also vermutlich 100% der BF-User.

Zudem: Was tut denn ein Steuersünder? Er entzieht dem Staat die Mittel, die dieser für seine legitimen Aufgaben benötigt. Das gleiche tun mit Exekutivrechten ausgestattete Politiker und politische Beamte, die Steuergeld verschwenden. Wenn Steuersünder bereits für 1 Mio. EUR an Steuerhinterziehung Freiheitsstrafen erhalten, sollte das gleiche für Politiker und politische Beamte gelten, die einen Schaden in ähnlicher Höhe zu verantworten haben.

Zusammengefasst: Ich verstehe die Unmut über die Ver(sch)wendung von Steuermitteln zu 100%. Als Erklärung für Steuerflucht mag das im einen oder anderen Fall dienlich sein. Aber IMO kann das keine Rechtfertigung für Steuerflucht sein. Auch wenn in einem Land mit 80 Mio. EW die Mitwirkungsmöglichkeiten begrenzt sind, sollte sich jeder erst einmal zur Verbesserung der Situation einbringen, statt sich durch Steuerflucht außerhalb der Gemeinschaft zu stellen.
__________________
Gruß,
Thorsten
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  #81  
Alt 16.10.2012, 12:22
medo medo ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Was ist denn eine Spardosen-GmbH ?
Kurzfassung: Ein Privatmensch oder eine Familie besitzt Anteile an einem Unternehmen, wenn Gewinne ausgeschüttet werden, dann ist die Abgeltungssteuer + Soli fällig, bei einem Anteilsverkauf -Aktien!- wird auch der Kursgewinn wie zuvor beschrieben besteuert. Ausserdem sind alle Aufwändungen steuerlich anrechenbar, das ist als Einzelperson bei Versteuerung nach Abgeltungssteuer nicht oder nur sehr bedingt möglich.

Ausweg: Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, diese wird steuerlich anders behandlet, bei Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften, an denen man unter 15% beteiligit ist, wird zwar auf den Ertrag die volle GewSt fällig, allerdings werden nur 5% des Ertrags mit KSt + Soli belastet, wenn die Beteiligung 15% übersteigt, dann gilt die 5% Regelung auch für die KST.

Ausserdem sind Veräusserungsgewinne steuerfrei, der Teufel steckt aber im Detail, zB führt reger Handel mit Wertpapieren dazu, dass dieses Steuerprivileg (Schachtelprivileg) nicht zur Anwendung gelangt.

Der Vorteil dieser Konstruktion liegt eindeutig bei thesaurierenden Anlageverhalten, d.h. die Gewinnanteile werden von der Gesellschaftern der Spardosen GmbH nicht entnommen, sondern auf Gesellschaftsebene belassen, bei Ausschüttungen ist diese Lösung sogar kontraproduktiv.
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  #82  
Alt 16.10.2012, 12:31
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Sehr interessant hier mitzulesen, nach 4 Seiten habe ich jetzt gelernt, dass ich meine Staatsbürgerschaft abgeben soll, nur weil ich ein attraktives Jobangebot in der Schweiz angenommen habe und ausgewandert bin?

Warum soll ich in D Steuern zahlen, ich nehme keinerlei Leistungen des Staates in Anspruch, sondern nehme Leistungen des Landes in Anspruch in dem ich lebe. Also zahle ich hier meine Steuern.

Und um euch mal eine Zahl zu sagen, meine persönliche Abgabenlast im Kanton Schwyz ist 28%, ich ziehe jetzt nach Zürich, da habe ich eine persönliche Abgabenlast von 33%, ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Es gibt eine Bundessteuer (2,3%), die zahlt jeder. Alles andere wird individuell von Kanton (Kantonssteuer) und Gemeinde (Gemeindesteuer) festgelegt. Es zählt übrigens für das ganze Jahr der Wohnsitz am 31.12....

Meines Wissens ist Genf eines der teuersten Kantone der Schweiz. Der Kollege von dem ihr sprecht wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mitlereile einen "C" Status haben, also Niederlasungsbewilligung, da sieht die Sache nochmal anders aus... Es gibt Gerüchte, das man ab einem bestimmten Vermögen einen indivduellen Steuerdeal aushandeln kann, ob dem so ist kann ich nicht sagen...

Würde D das selbe Gesundheitssystem wie die Schweiz haben, könnten dort etliche Milliarden gespart werden. Man muss sich als deutscher halt auch mal vor Augen halten, dass man in einem Vollkaskoland lebt, dass kostet halt...

Die Schweiz ist nicht so ein Vollkaskoland, hier muss man sehr viel individuell machen, es wird so auch nicht subventioniert. Hinzu kommt, dass über alles abgestimmt wird. Wir haben hier fast jedes Wochenende ne Abstimmung. Soll die Bahnhoftoilette für 500k CHF renoviert werden oder nicht. Soll das Rathaus nen neuen Anstrich bekommen etc etc...

Sehr viel wird von der Bevölkerung abgelehnt, so wird effizient mit den Geldern umgegangen...

Von daher, seht mal über den Steuertellerand....
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  #83  
Alt 16.10.2012, 12:40
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Hab noch was vergessen:

Heisst das im Umkehrschluss, dass alle ausländischen Arbeitnehmer in Deutschland auch in Ihren Heimatländern versteuern sollen?
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  #84  
Alt 16.10.2012, 13:27
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Nein, denn man möchte keine in sich logischen Regeln, die für alle gelten.

Man dämonisiert und jagt nur diejenigen, bei denen ordentlich was zu holen ist.

Bei allen übrigen ist vollkommen egal, was sie machen, weil ja kein schnelles In-
kasso in nennenswerter Höhe dabei rausspringen würde.
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Viele Grüße, TOM
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  #85  
Alt 16.10.2012, 13:30
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Zitat:
Zitat von 911er Beitrag anzeigen
Sehr interessant hier mitzulesen, nach 4 Seiten habe ich jetzt gelernt, dass ich meine Staatsbürgerschaft abgeben soll, nur weil ich ein attraktives Jobangebot in der Schweiz angenommen habe und ausgewandert bin?
Hi ,
das geht aber noch viel schlimmer
Ich liege dem deutschen Staat auf der Tasche und lebe in NL
Gruß Udo
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  #86  
Alt 16.10.2012, 14:04
Wohnbusfahrer
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen
Steuererklärung auf dem berühmten Bierdeckel a la Koch
Merz. Koch war der brutalstmögliche Aufklärer mit den jüdischen Erbschaften.
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  #87  
Alt 16.10.2012, 14:50
Nana (m)
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Zitat:
Zitat von Wohnbusfahrer Beitrag anzeigen
Merz. Koch war der brutalstmögliche Aufklärer mit den jüdischen Erbschaften.
sorry
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  #88  
Alt 16.10.2012, 16:23
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Kurzfassung: Ein Privatmensch oder eine Familie besitzt Anteile an einem Unternehmen, wenn Gewinne ausgeschüttet werden, dann ist die Abgeltungssteuer + Soli fällig, bei einem Anteilsverkauf -Aktien!- wird auch der Kursgewinn wie zuvor beschrieben besteuert. Ausserdem sind alle Aufwändungen steuerlich anrechenbar, das ist als Einzelperson bei Versteuerung nach Abgeltungssteuer nicht oder nur sehr bedingt möglich.

Ausweg: Gründung einer vermögensverwaltenden GmbH, diese wird steuerlich anders behandlet, bei Ausschüttungen von Kapitalgesellschaften, an denen man unter 15% beteiligit ist, wird zwar auf den Ertrag die volle GewSt fällig, allerdings werden nur 5% des Ertrags mit KSt + Soli belastet, wenn die Beteiligung 15% übersteigt, dann gilt die 5% Regelung auch für die KST.

Ausserdem sind Veräusserungsgewinne steuerfrei, der Teufel steckt aber im Detail, zB führt reger Handel mit Wertpapieren dazu, dass dieses Steuerprivileg (Schachtelprivileg) nicht zur Anwendung gelangt.

Der Vorteil dieser Konstruktion liegt eindeutig bei thesaurierenden Anlageverhalten, d.h. die Gewinnanteile werden von der Gesellschaftern der Spardosen GmbH nicht entnommen, sondern auf Gesellschaftsebene belassen, bei Ausschüttungen ist diese Lösung sogar kontraproduktiv.
Ok, Du meinst mit Spardosen-GmbH eine vermögensverrwaltende GmbH. Diesen Begriff kannte ich bisher nicht.

Deine Ausführung oben sind aber teilweise nicht richtig, so hat das gewerbesteuerliche Schachtelprivileg nichts mit der Regelung nach 8b (7) KStG zu tun.
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  #89  
Alt 16.10.2012, 16:36
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Sorry, ist missverständlich ausgedrückt, wer eine solche Konstruktion realisieren will, sollte sich ohnehin fach- und sachkundigen Rat einholen.

Mein Zugang zur Thematik ist nicht der steuerliche Aspekt, ich habe nur beruflich gelegentlich mit Vertretern solcher vermögensverwaltenden Gesellschaften zu tun (M&A), das ist gelegentlich nicht unamüsant, nämlich dann, wenn hinter der vv GesmbH eine Familienclan steht, der sich nicht so ganz einig ist, was da dann teilweise abgeht ist besser als fernsehen.
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  #90  
Alt 17.10.2012, 12:11
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Zitat:
Zitat von medo Beitrag anzeigen
Der Vorteil dieser Konstruktion liegt eindeutig bei thesaurierenden Anlageverhalten, d.h. die Gewinnanteile werden von der Gesellschaftern der Spardosen GmbH nicht entnommen, sondern auf Gesellschaftsebene belassen, bei Ausschüttungen ist diese Lösung sogar kontraproduktiv.
Damit steigt der Wert der Anteile an der GmbH, und bei einem Verkauf oder vererben dieser Anteile fällt Steuer an. Wo liegt der Vorteil?

Gruß

Volker
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  #91  
Alt 17.10.2012, 12:53
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wie bei allen diesen Modellen in einer Steuerstundung oder einer Verschiebung der Steuer in die einkommensarmen Zeiten. Dazu kommt bei Thesaurierung noch ein Zinseszinseffekt.
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  #92  
Alt 17.10.2012, 13:14
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Der Zinseszinseffekt ist ja kein Effekt der besonderen Art.
Wen ich meine Kapitalerträge nicht ausgebe, sondern wieder anlege, habe ich ja auch keinen "Effekt".

Und auch der Stundungseffekt ist überschaubar, da ja die Steuerbelastung der KapGes zu berücksichtigen ist.

Und, was in Bezug auf den Threadtitel am wichtigsten ist, eine Verschiebung ist keine Steuerflucht, da letztendlich die Erträge immer noch steuerverhaftet sind.
Anders als bei Wegzug in die Schweiz.

Gruß

Volker
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  #93  
Alt 17.10.2012, 14:07
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Zitat:
Zitat von Nana (m) Beitrag anzeigen

Wenn ich zu entscheiden hätte, würde ich jede Möglichkeit der Subventionen, Auslandversteurungen........verbieten..(wer im Ausland versteuern will, muss seine Deutsche Staatsangehörigkeit abgeben)...
Wer zahlt im Ausland freiwillig Steuern? Dort werden Steuern genauso eingetrieben, wie in Deutschland. Oder sollen die, die im Ausland leben, arbeiten und Geld verdienen, das Geld zweimal versteuern, einmal im Wohnland, und dann noch einmal in Deutschland?
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  #94  
Alt 17.10.2012, 15:55
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Es gibt für sowas Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie sagte mir mal jemand der vorher in Frankfurt gearbeitet hat: In Luxemburg verdiene ich zwar Brutto weniger habe aber 30 % mehr netto raus.

Oder zwei Bekannte die beide in der Schweiz arbeiten, da sie ihren Wohnsitz auf der Schweizer Seite haben, bekommen sie jeden Monat 900 € (!) mehr als in Deutschland ausgezahlt. Da nehmen sie auch gerne die leicht höhere Miete in Kauf.


Gruß
Chris
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  #95  
Alt 17.10.2012, 15:55
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Das ist eben das Problem

Und die in Deutschland arbeitenden Ausländer versteuern ihr deutsches Einkommen im Heimatland, nutzen aber hier den Bürgersteig ab. Gleiches gilt für die Kranken- und Rentenversicherung.

Alternative wäre, dass jeder, der hier arbeitet, auch Deutscher sein muss. Aus verschiedenen Gründen schwer machbar

@Volker: "Zinseszins" bei diesen "Spardosen" entsteht durch die 95%ige steuerfrei der Veräußerungserlöse, die Du privat nicht hast.
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  #96  
Alt 17.10.2012, 16:49
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Es gibt für sowas Doppelbesteuerungsabkommen.

Wie sagte mir mal jemand der vorher in Frankfurt gearbeitet hat: In Luxemburg verdiene ich zwar Brutto weniger habe aber 30 % mehr netto raus.

Oder zwei Bekannte die beide in der Schweiz arbeiten, da sie ihren Wohnsitz auf der Schweizer Seite haben, bekommen sie jeden Monat 900 € (!) mehr als in Deutschland ausgezahlt. Da nehmen sie auch gerne die leicht höhere Miete in Kauf.


Gruß
Chris
Die leicht höhere Miete... Ich zahle für 98qm 3900chf warm inkl. 2 Stellplätze... Das sind 3.150€... Und das ist keine Luxuswohnung... Von wegen leicht höhere Mieten... Ein Bekannter zahlt für sein EFH mit 170qm 6000CHF Miete, dass sind 5.400€....

Und das sind keine Ausnahmen, das ist der Schweizer Immobilienmarkt...
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  #97  
Alt 17.10.2012, 16:53
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das ist eben das Problem

Und die in Deutschland arbeitenden Ausländer versteuern ihr deutsches Einkommen im Heimatland, nutzen aber hier den Bürgersteig ab. Gleiches gilt für die Kranken- und Rentenversicherung.

Alternative wäre, dass jeder, der hier arbeitet, auch Deutscher sein muss. Aus verschiedenen Gründen schwer machbar

@Volker: "Zinseszins" bei diesen "Spardosen" entsteht durch die 95%ige steuerfrei der Veräußerungserlöse, die Du privat nicht hast.
Das ist mir neu. Türken versteuern in der Türkei? Italiener in Italien? Kranken und Rentenversicherung sind doch in Deutschland Pflicht....

Deutschland sollte die Familienversicherung abschaffen, wer Leistung haben will muss zahlen. Kann jeder Grundschüler sich überlegen, dass 4 Personen für 300€ nicht krankenversicherbar sind, vor allem bei dem Leistungskatalog...
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  #98  
Alt 17.10.2012, 17:00
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Zitat:
Zitat von Sayang Beitrag anzeigen
Wer zahlt im Ausland freiwillig Steuern? Dort werden Steuern genauso eingetrieben, wie in Deutschland. Oder sollen die, die im Ausland leben, arbeiten und Geld verdienen, das Geld zweimal versteuern, einmal im Wohnland, und dann noch einmal in Deutschland?
Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Es gibt für sowas Doppelbesteuerungsabkommen.
Nicht wirklich. Fuer Arbeitseinkommen gilt ueblicherweise das Wohnsitzlandprinzip, d.h. das Arbeitseinkommen wird im Land des Wohnsitzes versteuert. So versteuere ich mein Einkommen in Australien, den deutschen Fiskus interessiert das gar nicht, ob DBA oder nicht. Zinseinnahmen, die ich moeglicherweise in Deutschland habe, muss ich jedoch grundsaetzlich in Deutschland versteuern. (Quellenlandprinzip), aber solche Zinseinnahmen muss ich auch in Australien versteuern (Welteinkommensprinzip). Hier hilft das DBA, die zweifache Besteuerung zu vermeiden.

Ausgangspunk war jedoch Nana’s Bemerkung, sie wuerde Auslandsversteuerung verbieten, und wer im Ausland Steuern zahlen will, muesste seine deutsche Staatsangehoerigkeit aufgeben.

Diese Meinung ist nicht sehr durchdacht. Warum sollte ich mein Einkommen in Deutschland versteuern? Zum einen benutze ich die australische, nicht die deutsche Infrastruktur, und warum sollte Australien auf meine Einkommenssteuer verzichten?

Eine zweifache Besteuerung, also in meinem Fall in Australien und in Deutschland, kann ja wohl niemand ernsthaft fordern.

Und meine deutsche Staatsbuergerschaft soll ich aufgeben? Weil ich im Ausland arbeite? Das wuerde doch dazu fuehren, dass kaum jemand im Ausland arbeiten wuerde (weil man die fremde Staatsbuergerschaft nicht so einfach bekommen kann), und kaum ein Auslaender in Deutschland (den man will ja nicht jedem Fremden gleich die deutsche Staatsbuergerschaft geben). Im Falle Australiens kann man ja durchaus den Wechsel der Staatsbuergerschaft erwaegen, aber ich habe auch viele Jahre in Bangladesh gelebt …

Ein bischen weiterdenken, ueber den Neid hinaus, wuerde helfen, solche weltfremden, verschwurbelten Ansichten zu korrigieren.
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  #99  
Alt 17.10.2012, 17:03
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Das ist mir neu. Türken versteuern in der Türkei? Italiener in Italien? Kranken und Rentenversicherung sind doch in Deutschland Pflicht....
Das war Ironie
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  #100  
Alt 17.10.2012, 17:08
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Das war Ironie
Hab echt gedacht ich hab seit meiner Auswanderung was in D verpasst....
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