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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #76  
Alt 14.01.2013, 09:50
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von schnipsy Beitrag anzeigen
[...]
Wo liegt der Unterschied zwischen meinem Wohnwagen und meinem Boot?????
[
...]
Dem Wohnwagen entspricht der Trailer, der auch unproblematisch ist. Das Boot ist Ladung, die halt kein Kfz oder Kfz-Anhänger ist.

Für Kfz und deren Anhänger gibt es internationale Abkommen über Zollfragen, die für Boote nicht gelten.
__________________
Beste Grüße

John
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  #77  
Alt 14.01.2013, 10:51
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!

Der Unterschied: Der WW hat ne Tüvplakette die du nur in D bekommst. Damit hast du einen Nachweis wann der WW zuletzt in D war.
Die WW in Depots müssten demnach genauso nachversteuert werden, allerdings weiß ich nicht ob für WW die gleichen Fristen gelten wie für Boote (bezüglich 18/24 -Monats Regelung in HR oder 3 Jahre in EU).
Bei Wohnwagen sind es nur 6 Monate !
Es ist seit längerem bekannt, dass die Steuerfahnder WW-Depot durchforsten ....
__________________
Gruß Fred
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Bootfahren in Kroatien
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Geändert von Fred (14.01.2013 um 11:18 Uhr)
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  #78  
Alt 14.01.2013, 12:10
freerider13 freerider13 ist offline
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Ui, sogar nur sechs Monate...
Gibts da auch nen Unterschied ob unter Zollverschluß oder nicht?

Danke, Jan
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  #79  
Alt 14.01.2013, 12:38
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dieter dieter ist offline
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die ersten Wohnwagen, die nicht mehr beweg wurden, also die DAuercamper wurden in Valalta schon 2005 zur Kasse gebeten... Nachverzollung zum Gebrauchtwert.
__________________
servus
dieter


...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen,
sondern individuelle Situationen akzeptieren....
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  #80  
Alt 14.01.2013, 18:11
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Ui, sogar nur sechs Monate...
Gibts da auch nen Unterschied ob unter Zollverschluß oder nicht?

Danke, Jan
Na logo,

alles was der Tourist nach seinem Urlaub nicht wieder mitnimmt zählt als eingeführt und ist somit zu verzollen und versteuern, Ausnahme Zollverschluss mit den entsprechenden Fristen.
__________________
Gruss Vestus
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  #81  
Alt 14.01.2013, 18:21
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Was zum ulkigen Effekt führen kann, dass der Gegenstand sowohl im Ausland,
als auch der EU steuerlich eingeführt ist.

Die Eigenschaft, Gemeinschaftsware (also EU-versteuert) zu sein, geht erst nach 3 Jahren flöten.
__________________
Beste Grüße

John
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  #82  
Alt 15.01.2013, 09:49
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Servus!

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Na logo,

alles was der Tourist nach seinem Urlaub nicht wieder mitnimmt zählt als eingeführt und ist somit zu verzollen und versteuern, Ausnahme Zollverschluss mit den entsprechenden Fristen.

Das bringt mich auf ein Gedankenspiel:

Ich lass - sagen wir mal nächste Woche - mein Boot auf meinem Trailer in HR auf der Straße stehen. Geplant, dass ich im September wiederkomme.
Das Boot muss (müsste) ich ja erst nach 18 Monaten einführen aber was ist mit dem Trailer auf dem es liegt? Ist ja kein Zollverschluss - müsste der sofort versteuert werden? (Ob man auf der Straße parken darf sei jetzt mal dahingestellt...)

Schöne Grüße,
Jan
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  #83  
Alt 15.01.2013, 09:52
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
[...] Gedankenspiel:

Ich lass - sagen wir mal nächste Woche - mein Boot auf meinem Trailer in HR auf der Straße stehen. Geplant, dass ich im September wiederkomme.
Das Boot muss (müsste) ich ja erst nach 18 Monaten einführen[..]
Nur bei Zollverschlusslager, nicht wenn's auf der Straße steht.

Außerdem ist ist HR in weniger als 6 Monaten EU.
__________________
Beste Grüße

John
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  #84  
Alt 15.01.2013, 09:59
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Nur bei Zollverschlusslager, nicht wenn's auf der Straße steht.

Außerdem ist ist HR in weniger als 6 Monaten EU.
Nanu, ich dachte unter Zollverschluss wären es 24 Monate?Schon wieder verwechselt?

Jan
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  #85  
Alt 15.01.2013, 10:04
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Ach ja, hier stand das:
http://www.retter.tv/de/weitere-orga...ereignis=12485

Und klar ist Kroatien dann in der EU, gerade deshalb ja das Gedankenspiel:
Mit dem Boot hätt ich keine Probleme, den Trailer müsst ich aber uU. sofort versteuern...

Jan
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  #86  
Alt 15.01.2013, 12:52
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Nanu, ich dachte unter Zollverschluss wären es 24 Monate?Schon wieder verwechselt?

Jan
Es gibt, soweit ich weiß, unterschiedliche Qualitäten der Lager, 18 m ist das
Minimum.

Unser schlaues "Gedankenspiel" scheitert an der Tatsache, dass alle Boote in der
EU den Status, Gemeinschaftsware (also EU-versteuert) zu sein, grundsätzlich
immer nachweisen können müssen. Es gibt Ausnahmen, die aber bei dem
"Gedankenspiel" nicht helfen.

Am Straßenrand steht dann ein Boot, dass nach dem EU-Beitritt immer noch
keinen Nachweis führen kann. Was hilft's?

Genau solche "Gedankenspiele" (andere nennen es Betrugsüberlegungen)
führen dazu, dass diejenigen mit ordentlich versteuerten Booten sich Sorgen
vor einsetzender Kontrollwut der Zollorgane machen.
__________________
Beste Grüße

John
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  #87  
Alt 15.01.2013, 13:06
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Servus!

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Genau solche "Gedankenspiele" (andere nennen es Betrugsüberlegungen)
führen dazu, dass diejenigen mit ordentlich versteuerten Booten sich Sorgen vor einsetzender Kontrollwut der Zollorgane machen.
Dazu zähle ich dann wohl...

Nein, ich wollt mit meinem Gedankenspiel eigentlich auf was anderes hinaus: Es kann ja welche (mit ordentlich in D versteuertem Trailerboot) die sich denken "Hey klasse, ich fahr im Juni zum ersten mal runter und im August zum zweiten mal. ich lass mein Boot einfach gleich unten, die 18-Monatsregelung überschreit ich nicht und bis dahin ist Kroatien EU-Land, da hat sich das mit der Einfuhr erledigt."
Und dann bekommt er Post weil er den Trailer hätte einführen müssen.

Jetzt klar worauf ich hinaus wollte?
Jan
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  #88  
Alt 15.01.2013, 13:20
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
[..]
Jetzt klar worauf ich hinaus wollte?
Jep. War auf dem falschen Dampfer.

6 Monate sind, soweit ich weiß, für Touristenware und Kfz/Anhänger unkritisch.
Wenn Du weiter für das Boot einen EU-Steuernachweis hast, z.B. das hier schon
mehrmals genannte INF3, gibt's auch bei der Rückreise nichts zu befürchten.
__________________
Beste Grüße

John
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  #89  
Alt 15.01.2013, 18:47
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen
Servus!


Dazu zähle ich dann wohl...

Nein, ich wollt mit meinem Gedankenspiel eigentlich auf was anderes hinaus: Es kann ja welche (mit ordentlich in D versteuertem Trailerboot) die sich denken "Hey klasse, ich fahr im Juni zum ersten mal runter und im August zum zweiten mal. ich lass mein Boot einfach gleich unten, die 18-Monatsregelung überschreit ich nicht und bis dahin ist Kroatien EU-Land, da hat sich das mit der Einfuhr erledigt."
Und dann bekommt er Post weil er den Trailer hätte einführen müssen.

Jetzt klar worauf ich hinaus wollte?
Jan
...und wenn er Pech hat bekommt er auch Post für das Boot.

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Jep. War auf dem falschen Dampfer.

6 Monate sind, soweit ich weiß, für Touristenware und Kfz/Anhänger unkritisch.
Wenn Du weiter für das Boot einen EU-Steuernachweis hast, z.B. das hier schon
mehrmals genannte INF3, gibt's auch bei der Rückreise nichts zu befürchten.
...aber nur wenn der Tourist bei seinem Kfz/Anhänger ist. Reist er vor dem EU-Beitritt ohne sein Gedöns aus, könnte ihn noch eine Keule treffen.
__________________
Gruss Vestus
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  #90  
Alt 15.01.2013, 19:00
JohnB JohnB ist offline
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Er wird seinen Anhänger ja nicht auf einem öffentlichen Platz abstellen, da gäbe es ja
schon in DE Probleme.

Und die Rückreise ist sicherlich unproblematisch.

Ähnliches habe ich im Übrigen schon mehrmals gemacht. Das Boot stand zwischen Pfingst-
und Sommerurlaub hübsch bewacht auf Privatgrund im Süden, wärmte sich und wartete
auf unsere Rückkehr.
__________________
Beste Grüße

John

Geändert von JohnB (15.01.2013 um 19:05 Uhr)
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  #91  
Alt 15.01.2013, 19:25
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Er wird seinen Anhänger ja nicht auf einem öffentlichen Platz abstellen, da gäbe es ja
schon in DE Probleme.
Das ist relativ egal. Die kroatischen Zöllner grasen z.Zt. alles ab was Geld bringen könnte. Private Marinas ohne Zollstatus, Campingplätze, Schuppen.

Was im Zolllager ist, ist denen sowieso sicher.

Jetzt geht es um die Waren die illegal im Land sind. Und da läuft die HR-Uhr nur bis zum 30.06.2013.
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Gruss Vestus
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  #92  
Alt 16.01.2013, 11:23
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Servus!

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Er wird seinen Anhänger ja nicht auf einem öffentlichen Platz abstellen, da gäbe es ja
schon in DE Probleme.
Nun ja, hab ich vor 3 Jahren schon gesehen:
In Rovinj im Wohngebiet hatte einer sein ca. 7 M langes Rib (glaube ein Marlin) mitsamt 250 PS Motor aufm Trailer auf so nem "Brachgrundstück" am Ende einer Häuserreihe abgestellt. Der Grund wurde sonst nur zum Wildparken genutzt, nicht abgesperrt, kein Zaun, kein Schild, nix.
Das war im August, das Boot war schmutzig und Luft war nur noch wenig drin. Gras wuchs auch recht hoch, stand da also schon länger rum. Der deutsche Trailer hatte aber gültige Zulassung und Tüv.

Also ja, es gibt Menschen die so was machen. Mir persönlich wär das zu heikel, allein schon wegen Vandalismus.

Schöne Grüße,
Jan
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  #93  
Alt 16.01.2013, 19:19
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Zitat:
Zitat von freerider13 Beitrag anzeigen

Nun ja, hab ich vor 3 Jahren schon gesehen:
Vor drei Jahren hat das noch niemanden interessiert. Touris sind gern gesehene Wirtschaftsförderer, mit den man es sich nicht verscherzen wollte.

Nun gibt es aber Druck aus Brüssel, und Geld stinkt bekanntermassen nicht.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (16.01.2013 um 21:01 Uhr)
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  #94  
Alt 16.01.2013, 20:12
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haben 2012 auch das Boot beim Zoll vorgefahren
Boot 3.Hand, immer privat, und Händler gibt es nicht mehr, dadurch auch kein Mehrwertsteuernachweis mehr
das Zollpapier kostet nix, nur bischen Zeit und ein Foto für die Papiere
und zudem ist es noch ganz lustig, da unsere Zöllner noch nix mit Booten hatten

und schon ist man auf der sicheren Seite
__________________

Grüße aus dem Frankenland
*** Heike von der Sommer-Crew***
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  #95  
Alt 16.01.2013, 22:03
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Wie schaut es den aus beim privaten Kauf des Bootes,

wenn im Kaufvertrag der Verkäufer bestätigt, dass die MwSt bezahlt ist?
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  #96  
Alt 16.01.2013, 22:17
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Bringt nix; es geht um die USt bei Einfuhr oder Erstverkauf in der EU. Die Suche sagt Dir Details.
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Beste Grüße

John
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  #97  
Alt 17.01.2013, 10:09
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Servus!

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Vor drei Jahren hat das noch niemanden interessiert.
Ich bezog das auch eigentlich eher auf das Risiko, mein Boot ohne Motor oder mit aufgeschlitzten Schläuchen oder gar gar nicht mehr vorzufinden.
Schöne Grüße,
Jan
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  #98  
Alt 17.01.2013, 18:37
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen
Wie schaut es den aus beim privaten Kauf des Bootes,

wenn im Kaufvertrag der Verkäufer bestätigt, dass die MwSt bezahlt ist?
Lies mal hier:

http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html

Um es vorweg zu nehmen: eine einfache Bestätigung reicht nicht aus.
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Gruss Vestus
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  #99  
Alt 17.01.2013, 19:15
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Danke Vestus, guter Hinweis

WÜRG, das soll einer komplett verstehen ??

Selbst wenn Du ne Rechnung mit MWST hast, gilt diese nicht?

Schaun mer mal was das gibt.
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  #100  
Alt 17.01.2013, 20:34
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Zitat:
Zitat von matisbad Beitrag anzeigen

Selbst wenn Du ne Rechnung mit MWST hast, gilt diese nicht?
Nö,

kannste mit einem PKW vergleichen: der Brief, oder Zulassungsbescheinigung II, ist der MwSt-Nachweis, und der Schein, Zulassungsbescheinigung I, mit den HU-Stempeln ist der Nachweis dass dass Fahrzeug nicht länger als drei Jahre ausserhalb der EU gewesen ist. Ist alles behördlich organisiert und geregelt.

Der Boots-/ Schiffs-/ Yachteigner hat sich aber selbst drum zu kümmern. Also Originalrechnung aufbewahren und regelmässig z.B. Liegeplatzrechnungen aus der EU dazulegen.

Das Thema wird seit Jahren gepredigt, aber kaum jemand hat es für ernst genommen.
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Gruss Vestus
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