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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel. |
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Themen-Optionen |
#76
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Zitat:
Für Kfz und deren Anhänger gibt es internationale Abkommen über Zollfragen, die für Boote nicht gelten.
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Beste Grüße John
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#77
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Zitat:
Es ist seit längerem bekannt, dass die Steuerfahnder WW-Depot durchforsten ....
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- Geändert von Fred (14.01.2013 um 11:18 Uhr)
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#78
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Ui, sogar nur sechs Monate...
Gibts da auch nen Unterschied ob unter Zollverschluß oder nicht? Danke, Jan |
#79
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die ersten Wohnwagen, die nicht mehr beweg wurden, also die DAuercamper wurden in Valalta schon 2005 zur Kasse gebeten... Nachverzollung zum Gebrauchtwert.
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#80
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Zitat:
alles was der Tourist nach seinem Urlaub nicht wieder mitnimmt zählt als eingeführt und ist somit zu verzollen und versteuern, Ausnahme Zollverschluss mit den entsprechenden Fristen.
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Gruss Vestus |
#81
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Was zum ulkigen Effekt führen kann, dass der Gegenstand sowohl im Ausland,
als auch der EU steuerlich eingeführt ist. Die Eigenschaft, Gemeinschaftsware (also EU-versteuert) zu sein, geht erst nach 3 Jahren flöten.
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Beste Grüße John |
#82
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Servus!
Zitat:
Das bringt mich auf ein Gedankenspiel: Ich lass - sagen wir mal nächste Woche - mein Boot auf meinem Trailer in HR auf der Straße stehen. Geplant, dass ich im September wiederkomme. Das Boot muss (müsste) ich ja erst nach 18 Monaten einführen aber was ist mit dem Trailer auf dem es liegt? Ist ja kein Zollverschluss - müsste der sofort versteuert werden? (Ob man auf der Straße parken darf sei jetzt mal dahingestellt...) Schöne Grüße, Jan |
#83
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Zitat:
Außerdem ist ist HR in weniger als 6 Monaten EU.
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Beste Grüße John |
#84
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Zitat:
Jan |
#85
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Ach ja, hier stand das:
http://www.retter.tv/de/weitere-orga...ereignis=12485 Und klar ist Kroatien dann in der EU, gerade deshalb ja das Gedankenspiel: Mit dem Boot hätt ich keine Probleme, den Trailer müsst ich aber uU. sofort versteuern... Jan |
#86
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Zitat:
Minimum. Unser schlaues "Gedankenspiel" scheitert an der Tatsache, dass alle Boote in der EU den Status, Gemeinschaftsware (also EU-versteuert) zu sein, grundsätzlich immer nachweisen können müssen. Es gibt Ausnahmen, die aber bei dem "Gedankenspiel" nicht helfen. Am Straßenrand steht dann ein Boot, dass nach dem EU-Beitritt immer noch keinen Nachweis führen kann. Was hilft's? Genau solche "Gedankenspiele" (andere nennen es Betrugsüberlegungen) führen dazu, dass diejenigen mit ordentlich versteuerten Booten sich Sorgen vor einsetzender Kontrollwut der Zollorgane machen.
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Beste Grüße John |
#87
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Servus!
Zitat:
Nein, ich wollt mit meinem Gedankenspiel eigentlich auf was anderes hinaus: Es kann ja welche (mit ordentlich in D versteuertem Trailerboot) die sich denken "Hey klasse, ich fahr im Juni zum ersten mal runter und im August zum zweiten mal. ich lass mein Boot einfach gleich unten, die 18-Monatsregelung überschreit ich nicht und bis dahin ist Kroatien EU-Land, da hat sich das mit der Einfuhr erledigt." Und dann bekommt er Post weil er den Trailer hätte einführen müssen. Jetzt klar worauf ich hinaus wollte? Jan |
#88
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Jep. War auf dem falschen Dampfer.
6 Monate sind, soweit ich weiß, für Touristenware und Kfz/Anhänger unkritisch. Wenn Du weiter für das Boot einen EU-Steuernachweis hast, z.B. das hier schon mehrmals genannte INF3, gibt's auch bei der Rückreise nichts zu befürchten.
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Beste Grüße John |
#89
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Zitat:
...aber nur wenn der Tourist bei seinem Kfz/Anhänger ist. Reist er vor dem EU-Beitritt ohne sein Gedöns aus, könnte ihn noch eine Keule treffen.
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Gruss Vestus |
#90
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Er wird seinen Anhänger ja nicht auf einem öffentlichen Platz abstellen, da gäbe es ja
schon in DE Probleme. Und die Rückreise ist sicherlich unproblematisch. Ähnliches habe ich im Übrigen schon mehrmals gemacht. Das Boot stand zwischen Pfingst- und Sommerurlaub hübsch bewacht auf Privatgrund im Süden, wärmte sich und wartete auf unsere Rückkehr.
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Beste Grüße John Geändert von JohnB (15.01.2013 um 19:05 Uhr) |
#91
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Zitat:
Was im Zolllager ist, ist denen sowieso sicher. Jetzt geht es um die Waren die illegal im Land sind. Und da läuft die HR-Uhr nur bis zum 30.06.2013.
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Gruss Vestus |
#92
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Servus!
Zitat:
In Rovinj im Wohngebiet hatte einer sein ca. 7 M langes Rib (glaube ein Marlin) mitsamt 250 PS Motor aufm Trailer auf so nem "Brachgrundstück" am Ende einer Häuserreihe abgestellt. Der Grund wurde sonst nur zum Wildparken genutzt, nicht abgesperrt, kein Zaun, kein Schild, nix. Das war im August, das Boot war schmutzig und Luft war nur noch wenig drin. Gras wuchs auch recht hoch, stand da also schon länger rum. Der deutsche Trailer hatte aber gültige Zulassung und Tüv. Also ja, es gibt Menschen die so was machen. Mir persönlich wär das zu heikel, allein schon wegen Vandalismus. Schöne Grüße, Jan |
#93
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Vor drei Jahren hat das noch niemanden interessiert. Touris sind gern gesehene Wirtschaftsförderer, mit den man es sich nicht verscherzen wollte.
Nun gibt es aber Druck aus Brüssel, und Geld stinkt bekanntermassen nicht.
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Gruss Vestus Geändert von vestus (16.01.2013 um 21:01 Uhr) |
#94
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haben 2012 auch das Boot beim Zoll vorgefahren
Boot 3.Hand, immer privat, und Händler gibt es nicht mehr, dadurch auch kein Mehrwertsteuernachweis mehr das Zollpapier kostet nix, nur bischen Zeit und ein Foto für die Papiere und zudem ist es noch ganz lustig, da unsere Zöllner noch nix mit Booten hatten und schon ist man auf der sicheren Seite
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Grüße aus dem Frankenland *** Heike von der Sommer-Crew*** |
#95
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Wie schaut es den aus beim privaten Kauf des Bootes,
wenn im Kaufvertrag der Verkäufer bestätigt, dass die MwSt bezahlt ist?
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#96
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Bringt nix; es geht um die USt bei Einfuhr oder Erstverkauf in der EU. Die Suche sagt Dir Details.
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Beste Grüße John |
#97
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Servus!
Ich bezog das auch eigentlich eher auf das Risiko, mein Boot ohne Motor oder mit aufgeschlitzten Schläuchen oder gar gar nicht mehr vorzufinden. Schöne Grüße, Jan |
#98
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Zitat:
http://www.boote-magazin.de/test_tec...en/a39985.html Um es vorweg zu nehmen: eine einfache Bestätigung reicht nicht aus.
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Gruss Vestus
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#99
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Danke Vestus, guter Hinweis
WÜRG, das soll einer komplett verstehen ?? Selbst wenn Du ne Rechnung mit MWST hast, gilt diese nicht? Schaun mer mal was das gibt.
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Take it easy under the tree Bleibt gesund Matthias Rhein km 335,5 |
#100
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Nö,
kannste mit einem PKW vergleichen: der Brief, oder Zulassungsbescheinigung II, ist der MwSt-Nachweis, und der Schein, Zulassungsbescheinigung I, mit den HU-Stempeln ist der Nachweis dass dass Fahrzeug nicht länger als drei Jahre ausserhalb der EU gewesen ist. Ist alles behördlich organisiert und geregelt. Der Boots-/ Schiffs-/ Yachteigner hat sich aber selbst drum zu kümmern. Also Originalrechnung aufbewahren und regelmässig z.B. Liegeplatzrechnungen aus der EU dazulegen. Das Thema wird seit Jahren gepredigt, aber kaum jemand hat es für ernst genommen.
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Gruss Vestus |
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