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Mittelmeer und seine Reviere Alles rund um Adria, westliches Mittelmeer, Ligurisches und Tyrrhenische Meer, Ionisches Meer, Ägäis und die italienischen Seen. |
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Themen-Optionen |
#76
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![]() Zitat:
Wenn ein Deutscher mit ausländischem Wohnsitz (wäre in diesem Fall Kroatien) Urlaub in Deutschland macht, darf er hier bis zu einem Jahr mit dem kroatischen Küstenpatent in Deutschland auf den Seeschifffahrtsstraßen fahren. Darüber hinaus benötigt er den SBF- See. Ein Deutscher ohne ausländischen Wohnsitz darf hier also nicht mit dem kroatischen Küstenpatent fahren. Oder habe ich da was falsch verstanden? Gruß Jörg
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#77
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Sehe ich genau so.
Nur würde ich sagen das ein Deutscher mit dem HR Patent wohl auch in Italien, Slovenien usw fahren darf. Allerdings 100% sicher bin ich mir auch nicht.
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Gruß Tobias Bijou |
#78
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![]() Zitat:
Hi, in Italien wird das kroatische Patent bei Deutschen mit Wohnsitz in Deutschland definitiv nicht anerkannt! |
#79
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![]() Zitat:
Wenn sie das Kroatische Patent bei einem Österreich akzeptieren weil er EU Bürger ist bzw weil Österreich Italien als Eu Land anerkennt, wie sollen sie es dann bei einem anderen EU Bürger/Land ablehnen ?
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Gruß Tobias Bijou |
#80
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Hmmm....das macht mich jetzt hier alles ein wenig nachdenklich.
Ich habe im Juli 2007 in Pula den Sportbootführerschein gemacht (und so gaaaaanz einfach, wie oftmals dargestellt, war er auch nicht). Damals wurde uns gesagt, dass der Schein natürlich in Kroatien und allen Mittelmeeranreinerstaaten Gültigkeit hat. ...und das habe ich gerade noch dazu gefunden.... http://www.kuestenpatent-kroatien.at...FQeW3godoGoAvw
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Gruß, Wera ![]() |
#81
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![]() Ein Deutscher braucht immer den SBF-See wenn er auf dt. Seeschifffahrtsstrassen (> 15PS) fahren möchte, völlig unabhängig wo sein Wohnsitz ist oder war. Binnen greift die Wohnsitzregelung u. max ein Jahr, wie von dir beschrieben. Der Sinn dieser unterschiedlichen Vorgehensweise hat sich mir zwar auch noch nicht erschlossen, aber man muss ja nicht alles verstehen ![]()
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Gruss Vestus |
#82
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![]() Zitat:
Für uns hat dies aber auch eher nur einen rein theoretischen Charakter. Für uns persönlich stellte sich damals gar nicht die Frage ob wir den SBF- See oder das kroatische Küstenpatent machen würden. Wenn schon, dann richtig um überall auf Wasser zu dürfen. Gruß Jörg |
#83
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![]() Zitat:
Jahrelang wurde das Wohnsitz (Hauptwohnsitz)Prinzip in div. Foren verbreitet unter anderem auch vom Redakteur Straßburger. Nun soll es auf einmal anders sein und die Staatsbürgerschaft gelten ? Sind die Deutschen in Führerschein Fragen ein Sonderfall genauso wie bei der Aussage, es gilt Deutsches Recht ![]() Wie soll da ein Neuling wissen was gilt wenn der eine so der andere so meint es zu wissen oder es gehört zu haben.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#84
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Beispiel: ein Deutscher mit deutscher Staatsbürgerschaft lebt in Kroatien seit vielen Jahren und möchte den Bootsschein für See machen. Dann muss er einen Urlaub für mehrere Wochen in Deutschland buchen, um den Schein zu machen ![]() |
#85
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wer mal lesen möchte, dort ist alles beschrieben:
http://www.dmyv.de/index.php?id=325&...he=1&tx_ttnews[pointer]=41&tx_ttnews[tt_news]=191&tx_ttnews[backPid]=163&cHash=da5e7b5712 die Resolution ECE Nr.40 gibt die Empfehlung ab, dass alle EU -Staaten die Fahrerlaubnis von EU-Staaten anerkennen sollten. Es ist aber nur eine Empfehlung. Die Entscheidung trifft das betroffene Land. Deutschland hält sich nur bedingt daran (1 Jahr).
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Mit baltischen Grüssen Marco ![]() |
#86
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![]() Zitat:
Gruß Jörg |
#87
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...dann kopier einfach den ganzen link und kopier in in die Browserzeile oder komplett markieren und linke Maustaste "Link in neuem Tab öffnen"
(oben sieht man doch, dass die Forensoftware nicht alles akzeptiert) .... http://www.dmyv.de/index.php?id=325&...he=1&tx_ttnews[pointer]=41&tx_ttnews[tt_news]=191&tx_ttnews[backPid]=163&cHash=da5e7b5712
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#88
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![]() Zitat:
http://www.buzer.de/gesetz/4710/a65444.htm § 1 Fahrerlaubnis 2 frühere Fassungen von § 1 | 9 Vorschriften zitieren § 1 (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). Sportboot im Sinne dieser Verordnung ist ein von seinem Bootsführer nicht gewerbsmäßig für Sport- oder Erholungszwecke verwendetes Wasserfahrzeug oder Wassermotorrad. Keiner Erlaubnis bedürfen 1. Inhaber eines Befähigungszeugnisses nach § 3 der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Januar 1992 (BGBl. I S. 22, 227), die zuletzt durch Artikel 440 der Verordnung vom 29. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2785) geändert worden ist, in jeweils geltender Fassung oder eines sonstigen vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung anerkannten amtlichen deutschen Befähigungszeugnisses zum Führen eines Wasserfahrzeugs auf den Seeschifffahrtsstraßen, 2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als ein Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten, es sei denn, dass in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Wasserstraßen, die mit den Seeschifffahrtsstraßen vergleichbar sind, ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben ist; in diesem Fall sind die Inhaber des in dem Staat ihres Wohnsitzes geltenden Befähigungsnachweises ausgenommen, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist, Binnen: http://www.buzer.de/gesetz/3277/a45917.htm § 3 Ausnahmen 2 frühere Fassungen von § 3 SportbootFüV-Bin | 10 Vorschriften zitieren § 3 SportbootFüV-Bin (1) Keiner Fahrerlaubnis nach dieser Verordnung bedürfen 1. Personen mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung, die sich nicht länger als 1 Jahr im Geltungsbereich dieser Verordnung aufhalten. Ist in dem Staat ihres Wohnsitzes für das Führen von Sportbooten auf Binnengewässern ein Befähigungsnachweis amtlich vorgeschrieben oder wendet dieser Staat die Resolution Nr. 40 ECE (TRANS/SC.3/147, Vkbl. 2000 S. 197) an, gilt Satz 1 nur, wenn diese Personen Inhaber des Befähigungsnachweises oder des Internationalen Zertifikats nach der Resolution Nr. 40 ECE für die jeweilige Antriebsart sind, und nur, soweit Gegenseitigkeit gewährleistet ist; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung macht im Verkehrsblatt bekannt, welche Staaten die Resolution Nr. 40 ECE anwenden; Fazit: nicht auf die bunten Blättchen verlassen. Kenntnis der Gesetze ist hilfreich bei der Rechtsfindung.
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Gruss Vestus |
#89
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Erst einmal Danke für den Link.
Nun möchte ich noch anmerken das es wenig Sinn macht bei SeeScheinen nun auch Binnen in´s Spiel z u bringen. Soweit ich den Eingangsbeitrag richtig verstanden habe geht es jaum Scheine für das befahren der Meere Habe die Gesetze mal durchgelesen, wie üblich nix verstandenbin ja Österreicher . ![]() na ja, ein wenig schon, wenn man Staatsangehöriger mit Staatsbürgerschaft meintwird wohl so sein. Allein der Glaube fehlt aber von glauben kann man nixfestmachen. Wenn ich das nun weiterspinne würde ein Österreicher mitWohnsitz Deutschland nicht nur ein Jahr sondern Lebenslang ohne Schein die DeutschenKüstengewässer befahren. Österreich schreibt keinen Schein vor und in Deutschland wird dieStaatsangehörigkeit angewendet, super. ![]() Na dann schau ma amoi was noch an Beiträgen kommt und was amEnde raus kommt.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#90
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![]() Zitat:
Quelle s.o. "Keiner Erlaubnis bedürfen... 2. ausländische Staatsangehörige mit Wohnsitz außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verordnung..."
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Gruss Vestus |
#91
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![]() ![]() Was ich mich frage warum wird einmal bei See von Staatsangehörigen geschrieben, bei Binnen aber von Person. Liegt da unter umständen nur eine Juristen...... vor? ihr seid schon arm dran.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#92
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Ooch, lass mal
![]() Dafür sind bei uns "Ziviltechniker" und "regelmässige Schiffsuntersuchung" Fremdworte ![]() Blöd ist es nur für die Zugezogenen ![]()
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Gruss Vestus
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#93
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![]() Zitat:
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#95
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![]() Zitat:
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFas...ummer=10003438 Schlusssatz: Bilaterale Verträge, die zwischen Österreich und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien abgeschlossen wurden, die in dieser Liste nicht angeführt sind, werden im Verhältnis zwischen Österreich und Kroatien als nicht in Kraft stehend angesehen. Oder meinst bilaterales Abkommen mit z.B. Italien ? Das der Kroatische Schein in Deutschland bei einem Deutschen nicht anerkannt wird verstehe ich ja noch (Deutsche Vorschrift) Aber wenn Italien den Kroatischen Schein bei einem Österreicher anerkennt, nur weil es keine Nationalen Befähigungsscheine gibt, glaube ich immer noch, das im Sinne der Europäischen Gleichstellung der HR Schein Grundsätzlich anzuerkennen ist.(ausser in diesem Fall vermutlich bei einem Italiener )
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Gruß Tobias Bijou Geändert von apollobandit (15.09.2013 um 11:14 Uhr) |
#96
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![]() Zitat:
mit Italien. in Österreich gibt's eben keinen amtlichen Führerschein fürs Meer. Alex |
#97
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Und immer wieder ...
![]() Vorweg die zentralen Aussagen: ![]()
A. KEINE EU-REGELUNG, nur ZUM TEIL zwischenstaatliche Abkommen Im Gegensatz zum vielfachen Wunsch hier im Forum ("Wo steht das?", "Quelle?", "EU-Mitgliedstaat?", "UN/ECE Resolution No. 40?", "ICC?" usw.) ist die Sache mit dem "Sportbootführerschein See" (egal aus welchem Land und wie er dort heißt) nicht schwarz oder weiß, sondern uneindeutig und grau. Da kann sich der deutsche oder sonstige Sportbootfahrer noch so sehr wünschen, dass die Rechtslage "ein für allemal" klar wäre. Es ist nunmal nicht eindeutig und klar. Und auch wenn das "deutsche Verständnis" verlangt, vermutet oder voraussetzt, dass "das irgendwo geregelt ist", gilt: Es ist nicht verlässlich und eindeutig geregelt. Im Gegensatz zum Autoführerschein, wo dies ja "eindeutiger" zu sein scheint (aber bisweilen auch nicht immer und überall so war; man erinnere sich an die garnicht weit zurückliegende Sache mit "ein Alkolenker, dem in D oder Ö der Führerschein entzogen worden war, fährt nach CZ oder PL und macht dort einen FS. Gilt der nun oder nicht in Ö oder D?" Zu dieser Situation gab es 101 Stammtischmeinungen, Expertenmeinungen, Rechtsansichten. Es war nicht klar, bis schließlich Gerichte und Gesetzgebung diese Unklarheit beseitigten.); also im Gegensatz zum Autoführerschein gibt es zwar Bestrebungen "Sportbootführerscheine" irgendwie zumindest in der EU zu vereinheitlichen, diese Bestrebungen sind aber weit entfernt von bereits gültigen EU-weiten Bestimmungen. Im Sportbootführerscheinwesen gilt nationales Recht, und nicht internationales, auch nicht EU-Recht. B. MEIST nicht mal ZWISCHENSTAATLICH sonder bloß EINSEITIG Ob Staaten Bootsführerscheine verlangen, welche sie anerkennen, wie das mit "Staatsbürgerschaft" und/oder "Wohnsitz" verknüpft ist - oder auch nicht! -, ist eine nationale Angelegenheit. Und dabei gibt es noch nicht mal die Gewissheit oder Notwendigkeit oder Sicherheit, dass es überhaupt in jedem Land gesetzlich geregelt wäre. Es ist gut möglich und auch wahrscheinlich, dass es in manchen Ländern dazu nur "Verwaltungspraxis ohne zugrundeliegende Rechtsnorm" gibt; also zB keinen Rechtsanspruch, den man (wo?) einklagen könnte. Das Fehlen dieser Rechtsnormen in manchen Ländern erscheint dem bürokratisch wohlerzogenen Deutschen oder Österreicher a) unglaublich (im Sinne von: "Das kann ich ja gar nicht glauben!") und b) willkürlich (im Sinne von: "Da bin ich ja der Willkür des einzelnen Polizisten ausgeliefert!") Beides zusammen, nämlich Unglauben und Willkür-Vermutung, führen dazu, dass manche meinen "Das gibt es nicht, dass es da keine Regelungen gibt. Weil da muss es ja was geben." Muss es aber nicht. Etliche Länder kommen seit ihrer politischen Existenz OHNE Sportbootführerschein aus. Denen geht das Thema völlig am Axxxh vorbei, weil sie nicht verstehen, wozu das überhaupt gut sein soll. Etliche Länder sagen: "Gegenseitigkeit: Wir haben einen Schein. Dort, wo der anerkannt wird, anerkennen wir im Gegenzug auch." Etliche Länder sagen: "Herkunftslandregel: Was einer bei sich zuhause braucht, braucht er bei uns auch." Und so weiter. Weil das Problem insgesamt in seiner Bedeutungslosigkeit nur von der Gurkenkrümmung übertroffen wird, denkt kaum einer beim Formulieren solcher Regeln nach, welche Einzelfall-Konstellationen es geben kann. C. RESULTAT: Nach wie vor UNKLAR, manchmal ABSURD SCHEINEND Für die deutsche Seele fast unvorstellbar: Es gibt in Europa mindestens 9 Binnenstaaten (A, CZ, SK, CH, SRB, Mazedonien, Lichtenstein, Moldau, Weißrußland). Welches Interesse sollte ein Binnenstaat an einer Regelung zum Thema "SBF See" haben? Ist doch gut verständlich, dass diese Länder zT sagen: "Was Staaten mit Seezugang für Führerscheine verlangen, ist deren Angelegenheit. Was sollen wir ein Führerscheinwesen hochziehen? Damit unsere Touristen einen "SBF See" im Urlaub vorweisen können? Wenn es sein muss, ja. Aber es muss eben noch nicht sein." Dessen ungeachtet haben etliche Binnenstaaten - man möchte fast sagen "lächerlicherweise" - sehr restriktive "SBF See"-Bestimmungen. Gerne vergessen: Es gibt in Europa Staaten, die verlangen gar nichts, darunter einige nicht ganz unbedeutende Staaten, wie UK, IRL, FI. Usw. D. KONKRETE BEISPIELE, die eben NICHT überall eindeutig GELÖST sind Man stelle sich vor: Jemand, der zuhause "nichts" braucht, kommt in das Land A, welches sagt: "Bei uns braucht der Skipper das, was er zuhause auch braucht." Dann "braucht" ein Österreicher im Land A keinen Schein. Dasselbe Land A verlangt aber von Leuten, die (kann man sich nun aussuchen) a) dort geboren sind und/oder b) dort Staatsbürger sind und/oder c) dort ihren Wohnsitz haben einen "SBF See". Bei dieser Regelung entsteht die absurde Situation, dass - der Österreicher keinen Schein braucht und - der Deutsche einen SBF See braucht. Nun ruft die gerechte Seele "Frechheit, Ungerechtigkeit, Ungleichbehandlung, EU-rechtswidrig, Versicherung wird nicht zahlen, Skandal, Sauhaufen, Willkür!" usw. Dem mag man zustimmen oder nicht. Dem Land A ist das so oder so egal, weil es im Land A zB gar nicht als "Problem" wahrgenommen wird. Im Land B hingegen gilt: "Bei uns braucht jeder einen Schein." Dann darf der Deutsche dort mit seinem SBF See fahren. Der Bürger aus Land X braucht zuhause keinen "SBF See", weil er gar kein Meer dort hat. Was macht der dann in Land B? Er macht einen "lokalen Bootsschein". Fein. Im Land C gilt wie in Land B: "Bei uns braucht jeder einen Schein." Wieder kein Thema für den Deutschen mit seinem SBF See. Der Bürger aus Land X, der zuhaus kein Meer hat und daher auch keinen Schein braucht, aber einen "lokalen Bootschein" aus Land B: Was macht der im Land C? Noch einen lokalen Bootsschein? Möglich. Oder er fragt nach, ob er in Land C mit dem Schein von Land B fahren darf, obwohl er weder in Land B a) geboren, b) Staatsbürger noch c) wohnend ist. Was sagt Land C dazu? Folgende Antworten wären unter anderem denkbar: a) "Ja. Besser als nichts. Du hast einen Schein, das heißt: Du hast eine Mindestahnung, darum geht es uns. Passt so." b) "Nein. Entweder du hast einen Schein von deinem Heimatland oder du musst einen von uns machen." c) "Gute Frage. Darüber haben wir noch gar nicht nachgedacht. Da steht nichts in unseren Gesetzen dazu." Die Antwort a) (=ja) ist vielleicht pragmatisch, für manche aber "unglaublich, unvorstellbar, ungerecht", weil "bei uns ist das anders" oder "der Schein von Land B ist nichts wert" oder sonst eine Begründung. Meist folgen die Begründungen dem "Beamtendreisatz", wenn es darum geht, warum es angeblich nicht geht. ![]() Die Antwort b) (=nein) ist irgendwie seltsam: Wenn ich zuhaus keinen Schein machen kann, weil es keinen gibt (außer vielleicht einen Schein vom lokalen Bootsfahrer-Club), dann muss ich Scheine sammeln und mehrere Scheine machen? Jedesmal Zeit und Geld und Lernen und Quatsch?. Auch hier wird dann geruften "unglaublich, unvorstellbar, ungerecht, Ungleichbehandlung, EU-rechtswidrig" usw. Die Antwort c) (="wissen wir selber nicht"), oft in Verbindung mit einem halboffiziellen Schreiben eines hohen Beamten, diplomatischen Vertreters, Verbandsvorsitzenden oder sonst jemanden mit schönem Briefpapier und Unterschrift, wo sinngemäß drinnen steht: "Gut möglich, dass der Polizist vor Ort den Schein anerkennt. Aber auch nicht auszuschließen, dass ein anderer Polizist das anders sieht. Wir schreiben mal alle Polizisten an, dass es im Sinne des Tourismus wäre, wenn sie den Schein anerkennten", führt ebenso zu Reaktion bei manchen "unglaublich, Frechheit, Was jetzt?, Willkür!" usw. E. Unbefriedigend, aber Realität Faktum ist: Diese Fragen sind interessant. Sie sind allesamt nicht überall durchgängig geregelt. Es ist weder "Willkür" noch "Ungleichbehandlung" noch "EU-rechtswidrig", sondern es ist einfach unterschiedlich, nicht eindeutig und widersprüchlich (wie vieles im richtigen Leben). Es gibt Bestrebungen, aber keine Bestimmungen, die auch nur im Mindesten einheitlich oder nachvollziehbar wären. Eine der jüngeren Bestrebungen war zB jene der European Boatbuilding Industry" 2010, welche sich wünschte, man möge zu einer ähnlich klaren Regelung im See-Bereich kommen, wie man im Binnenwasserstraßenbereich schon (fast! ![]() Kann man zB hier gut nachlesen: http://iwm.index.be/uploads/99644_No...update_(2).pdf
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Gruss Andreas ------------------ Es ist schon alles gesagt worden, nur noch nicht von jedem. (Karl Valentin) www.albin25.eu
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#98
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Nur er ist freiwillig, nicht vorgeschrieben aber amtlich. Im Vergleich zum SBF See ist er mit viel mehr Praxis zu erwerben. Wer über 10m fahren möchte muß den FB 2 = SKS erwerben und 500 SM Praxis nachweisen. siehe http://www.msvoe.at/de/alcms/index.php?sid=1207141956 Nach langen Streitigkeiten der beiden Verbänden wurde ein FB 1 wieder eingeführt der für Boote bis 8m und 3 SM vorgesehen ist. Dann wurde er auf 10m erweitert. Also wie man sieht hat neben der Schweiz auch Österreich einen AMTLICHEN Bootsführerschein für das Meer.
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Gruß herbert Gott gab den Deutschen die Uhr und den Österreichern die Zeit |
#99
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![]() Schöne Grüsse aus Österreich.......Franz ![]() Ich liebe Arbeit , ich könnte stundenlang zusehen !! |
#100
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![]() ![]() ![]() ![]() wo gibts denn die Druckerpatronen mit UV-aktiver Tinte ???
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No Money - No Problem No Work - No Problem No Wind - PROBLEM |
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