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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #76  
Alt 09.09.2013, 15:25
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Moin Micha!

Wie stellst Du dir z.B. im Fall A) eine Hilfe vor?
Ins Wasser springen, zum anderen Boot schwimmen, sich von dessen Besatzung an Bord hieven lassen und es dann an der Mauer festhalten?
*kopfschüttel*

Abgesehen davon ergötze ich mich nicht an den gemachten Fotos. Genau genommen hatte ich sie jetzt zum ersten Mal angeschaut, ein wenig bearbeitet und als schlechtes Beispiel für andere hier eingestellt.

viele Grüße
Arnt
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Dem deutschen Insch´nör iss nix zu schwör.

Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #77  
Alt 09.09.2013, 15:39
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Moin Micha!

Wie stellst Du dir z.B. im Fall A) eine Hilfe vor?
Ins Wasser springen, zum anderen Boot schwimmen, sich von dessen Besatzung an Bord hieven lassen und es dann an der Mauer festhalten?
*kopfschüttel*
... na zumindest hättest du laut und unflätig blöde Ratschläge durch die Schleuse brüllen können und die unfähigen Charterfuzzis lauthals beschimpfen. So viel Arroganz wird man ja wohl noch erwarten dürfen! Schäm dich was !

Hubert
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Niemand ist unnütz! Man kann immer noch als schlechtes Beispiel dienen!
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  #78  
Alt 09.09.2013, 15:42
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Zitat:
Zitat von clevertherm Beitrag anzeigen
Moin Micha!

Wie stellst Du dir z.B. im Fall A) eine Hilfe vor?
Ins Wasser springen, zum anderen Boot schwimmen, sich von dessen Besatzung an Bord hieven lassen und es dann an der Mauer festhalten?
*kopfschüttel*

Abgesehen davon ergötze ich mich nicht an den gemachten Fotos. Genau genommen hatte ich sie jetzt zum ersten Mal angeschaut, ein wenig bearbeitet und als schlechtes Beispiel für andere hier eingestellt.

viele Grüße
Arnt
Dann will ich es mal anders formulieren. Sollte ich bei einem meiner vielen verunglückten Manöver bemerken, dass ich von jemanden dabei gefilmt/fotografiert werde... werde ich mir die Speicherkarte holen.
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  #79  
Alt 09.09.2013, 15:44
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mit was für einer Begründung ?
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  #80  
Alt 09.09.2013, 16:04
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Moin Micha!

Auch Du wirst sicher bemerkt haben, dass die auf den Bildern abgebildeten Personen von mir anonymisiert wurden. Auch findest Du keine Angaben zu Zeit, Ort oder Bootsname.
Ich weiß also sehr gut, mit der Privatsphäre anderer umzugehen.

Bevor das hier zum ausartet, bin ich mal weg.

viele Grüße
Arnt
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Es kam am frühen Morgen. Es war klein. Es war wendig. Es war schnell. Es schlang die Arme um meinen Hals. Es drückte kräftig zu. Es raubte mir den Atem. Es suchte mein Gesicht. Es lächelte mich siegessicher an. Es gab kein Entrinnen. "Guten Morgen, Papa."
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  #81  
Alt 09.09.2013, 16:06
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
mit was für einer Begründung ?
Persönlichkeitsrecht bzw. Recht am eigenen Bild

Gruß Lutz
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  #82  
Alt 09.09.2013, 16:08
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Das greift aber erst bei einer Veröffentlichung. Das reine Anfertigen der Aufnahme wäre nur verboten, wenn es um den ganz persönlichen Lebensbereich geht. Also ein Schlafzimmer oder ein Bad, nicht aber eine Schleusenkammer.

Die Forderung nach Herausgabe des Speichermediums hat also keine Rechtsgrundlage, und ein Erzwingen der Herausgabe erfüllt u.U. den Tatbestand der Nötigung.

Matthias
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  #83  
Alt 09.09.2013, 16:19
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Das greift aber erst bei einer Veröffentlichung. Das reine Anfertigen der Aufnahme wäre nur verboten, wenn es um den ganz persönlichen Lebensbereich geht. Also ein Schlafzimmer oder ein Bad, nicht aber eine Schleusenkammer.

Die Forderung nach Herausgabe des Speichermediums hat also keine Rechtsgrundlage, und ein Erzwingen der Herausgabe erfüllt u.U. den Tatbestand der Nötigung.

Matthias
Ganau ich kann in der Öffentlichkeit von dir so viele Bilder machen wie ich will. SObald ich sie veröffentliche mach ich mich eventuell strafbar.

Eine Speicherkarte bekommst von mir nicht.
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  #84  
Alt 09.09.2013, 16:21
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
SObald ich sie veröffentliche mach ich mich eventuell strafbar.
Naja, strafbar machst Du Dich nicht, sofern die Aufnahmen nicht im intimen Lebensbereich gemacht wurden, aber Du handelst unerlaubt und bist daher schadenersatzpflichtig. Also Zivilrecht. Kostet Geld, aber keinen Knast.

Matthias
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  #85  
Alt 09.09.2013, 16:24
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Ich hab ja das Boot photographiert und wenn der Skipper mit Drauf ist ist das nicht mein Problem. Wir sind schließlich in der Öffentlichkeit.
Schadenersatz setzt einen Schaden voaus. Der ja nicht möglich ist. da ich es ja nicht veröffentliche.

wie gesagt erst bei der veröffentlichung ist dies relevant.
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  #86  
Alt 09.09.2013, 16:24
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Ging es nicht um einen tragischen Schleusenunfall?
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  #87  
Alt 09.09.2013, 16:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ganau ich kann in der Öffentlichkeit von dir so viele Bilder machen wie ich will. ...
Da wäre ich mir nicht ganz so sicher.

Das bloße Erstellen eines Fotos, ohne es zu veröffentlichen, ist nicht von § 22 KunstUrhG, der nur von Verbreitung und öffentlicher Zurschaustellung spricht, erfasst. Damit war es ursprünglich nicht verboten. Nach heutiger Rechtslage aber ist das bloße Erstellen eines Fotos auch ohne Veröffentlichungsabsicht – da es nicht unter § 22 KunstUrhG fällt – am allgemeinen Personlichkeitsrecht messen.

"Damit war es ursprünglich nicht verboten." heißt doch nichts anderes, als das es derzeit nicht ohne weiteres erlaubt ist.

Und gerade wenn Du jemandem bei einem Missgeschick fotografierst, könnte das allgemeine Persönlichkeitsrecht durchaus angegriffen sein.

Gruß Lutz
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  #88  
Alt 09.09.2013, 16:46
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Natürlich kann es Fälle geben, wo das so ist. Aber die Strafnorm greift eben nur im ganz persönlichen Lebensbereich, also z.B. in einer Wohnung.

Wenn also z.B. ein Lehrer einer Bootsfahrschule ein Foto von einem Missgeschick in einer Schleusenkammer macht, alle Personen, Bootsnamen und Kennzeichen unkenntlich macht, um seine Schüler z.B. für das sichere Verhalten in Schleusen zu sensibilisieren, dann spricht da wohl nichts dagegen.

Bei einer Veröffentlichung im Internet müsste man ggf. noch höhere Maßstäbe an die Anonymisierung stellen, so dass die Betroffenen sich im besten Fall selbst nicht mehr erkennen können.

Matthias
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  #89  
Alt 09.09.2013, 16:47
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Hast ud auch den Paragraphen gelesen der das Photographieren verbietet (steht im nächsten Absatz).

Am 6. August 2004 trat jedoch § 201a Strafgesetzbuch (StGB) („Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen“) in Kraft[29], der unter bestimmten Umständen schon für das bloße Erstellen eine Kriminalstrafe vorsieht. Danach wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wer
  • (1) von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt Bildaufnahmen herstellt oder überträgt und dadurch deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzt.
  • (2) Ebenso wird bestraft, wer eine durch eine Tat nach Absatz 1 hergestellte Bildaufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht.
  • (3) Wer eine befugt hergestellte Bildaufnahme von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet


WEder 1 noch 3 wird bei einer Yacht verletzt wenn du am Steuer Stehst.

Wenn dies so wäre hätte sich Google mehrere Millionen Male Strafbar gemacht. Da sicher kaum einer zugestimmt hat, sich für Streetview photographieren zu lassen.
Die reine unkentlichmachung reicht aus.
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  #90  
Alt 09.09.2013, 17:00
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Auch von mir noch ein Schleusenerlebnis, welches ganz übel hätte ausgehen können. Beim Hochschleusen auf dem Canal du Nivernais hatten wir bereits belegt, als nach uns ein weiteres Boot einfuhr. Die Crew hatte vor der Schleuse niemanden an Land gebracht, welcher die Leinen in der Schleuse in Empfang nimmt. Unser Mann an Land war mit dem Schleusenwärter inzwischen an den unteren Schleusentoren, um diese zu schließen. Bei dem anderen Boot kletterte dann eine Person auf das Dach der Kajüte und sprang in Richtung Schleusenrand, um sich dort hochzuziehen und anschließend die Leinen im Empfang zu nehmen. Mit dem Sprung erreichte er dann zwar den oberen Rand der Schleusenwand, dadurch dass der Rand durch die endlose Anzahl von Leinen, die dort schon belegt waren, rundgescheuert war, hatte er jedoch keinen richtigen Halt um sich hochzuziehen. Durch seinen Sprung hatte das Boot einen Impuls zu anderen Schleusenseite bekommen, schlug dort an die Schleusenwand und triftete wieder zurück in Richtung Absprungseite. Seine Kameraden standen derweil an Deck und lachten sich kaputt über den Freund, der bewegungslos an der Schleusenwand hing. Sie waren sich der Gefahr nicht bewusst, dass für den Fall, dass ihr Freund vom Schleusenrand ins Wasser fällt, er durch das zurücktriftende Boot an der Wand zerquetscht werden kann. Ich schrie, dass sie ihr Boot schnell mit dem Bootshaken von der Schleusenwand weghalten sollten, was sie nicht kapierten. Gott sei Dank kamen in diesem Moment der Schleusenwärter und unser Mann zu Hilfe und zogen den an der Schleusenwand hängenden Kollegen aus der Schleuse heraus. Wir haben abends die Besatzung des anderen Bootes getroffen. Inzwischen waren sie sich bewusst, in welcher Gefahr sich ihr Freund befunden hat. Wir haben dann gemeinsam Einen oder Zwei auf die Rettungsaktion getrunken und gut war´s.

Noch eine Bemerkung: Sowohl bei den Kollegen des anderen Bootes als auch bei unserer Besatzung handelte es sich um Charterer. Der Beinahe-Unfall hatte meines Erachtens nichts mit dem Thema Charterer oder Eigner zu tun, sondern damit, dass hier zu wenig Kenntnisse und Erfahrung mit dem Schleusen und letztendlich auch zu wenig gesunder Menschenverstand vorlag. Zu bemängeln ist dann, dass Vercharterer in den wenigsten Fällen mit den Charterern eine Schleusendurchfahrt mit detaillierter Einweisung vornehmen. Zu beanstanden ist aber auch, dass beim SBF Binnen in den meisten Fällen kein Schleusen ausgebildet wird.

Mein Mitgefühl gilt den Betroffenen.

Gruß
Werner
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  #91  
Alt 09.09.2013, 18:19
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Back to the roots: Das Unglücksboot liegt eine Woche nach dem tragischen Unfall immer noch vor der Schleuse.
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Gruss Vestus
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  #92  
Alt 09.09.2013, 20:13
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Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Dann will ich es mal anders formulieren. Sollte ich bei einem meiner vielen verunglückten Manöver bemerken, dass ich von jemanden dabei gefilmt/fotografiert werde... werde ich mir die Speicherkarte holen.
OT An :
Nur mal so als Gedankenanstoß.
Eine Schleuse ist ein Öffentlicher Ort. Der einzige , der dort das Filmen verbieiten könnte wäre der Bund. Und Gesichter sind dort auch nicht zu sehen, auch keine Regeistreirungen
Juristisch also absolut einwandfrei.

Also wird hier von Speicherkarte holen geredet. Das wäre dann Nötigung deiner Seite, allein schon eine solche Ankündigung! Also eine Straftat.
Denk mal Bitte drüber nach
OT aus
Also kommt mal langsam wieder runter.
Grüße
Frank
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  #93  
Alt 09.09.2013, 20:28
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen

Also wird hier von Speicherkarte holen geredet. Das wäre dann Nötigung deiner Seite, allein schon eine solche Ankündigung! Also eine Straftat.
Denk mal Bitte drüber nach
OT aus
Also kommt mal langsam wieder runter.
Grüße
Frank
ich würde sogar von Räuberischem Diebstahl reden, da es nur mit Gewalteinwirkung seinerseits und gegen meinen Willen möglich wäre bei mir eine Speicherkarte zu holen.
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  #94  
Alt 09.09.2013, 20:38
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Hört doch BITTE mal auf mit so einer beschizzenen Paragraphen -Korinthen-Kackerei .

Das ist echt nicht zum Aushalten...vor allem nicht in so einem Thread hier.
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MFG
Steffen

Die Schlauheit des Fuchses besteht zu 50% aus der Dummheit der Hühner.
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  #95  
Alt 10.09.2013, 19:49
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weiß man denn nun was wirklich passiert ist oder laufen die Ermittlungen noch?

von Franks Handy
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Der Unterschied zwischen "Board" und "Bord" liegt in ihrer Bedeutung und Verwendung:
"Board" bezeichnet eine Platte oder ein Brett.
"Bord" bezieht sich auf den Rand oder die Seite eines Fahrzeugs (Boot) oder Objektes.
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  #96  
Alt 15.12.2013, 10:22
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Koerschgen Koerschgen ist offline
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Zitat:
Zitat von Etoile Beitrag anzeigen
weiß man denn nun was wirklich passiert ist oder laufen die Ermittlungen noch?

von Franks Handy


Der Frage schließe ich mich an. Gibt's schon einen Bericht?
__________________
Gruß René
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  #97  
Alt 15.12.2013, 21:39
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Die Ermittlungen laufen von Seiten der Staatsanwaltschaft.
Es wir nach wie vor gegen den Schleusenwärter als Verantwotlichen ermittelt.
Auskunft WSA auf der Bootsmesse Berlin.
Grüße
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  #98  
Alt 16.12.2013, 08:46
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Zitat:
Zitat von corvette-gold Beitrag anzeigen
... Es wir nach wie vor gegen den Schleusenwärter als Verantwotlichen ermittelt. ...
Was wird dem Schleusenwärter vorgeworfen
Das sich das Boot von der Schleusenmauer löste und die Besatzung dabei über Bord ging, dürfet ja nicht seine Schuld sein und in der Ursprungsmeldung heißt es: "Der Schleusenwärter unterbrach sofort den Schleusenvorgang und alarmierte die Feuerwehr." Auch darin sehe ich kein schuldhaftes Handeln.

Gruß Lutz
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  #99  
Alt 16.12.2013, 08:54
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Was wird dem Schleusenwärter vorgeworfen
Das sich das Boot von der Schleusenmauer löste und die Besatzung dabei über Bord ging, dürfet ja nicht seine Schuld sein und in der Ursprungsmeldung heißt es: "Der Schleusenwärter unterbrach sofort den Schleusenvorgang und alarmierte die Feuerwehr." Auch darin sehe ich kein schuldhaftes Handeln.

Gruß Lutz
ich konnte bei dem Bericht auch kein Verschulden des Schleusenwärters feststellen.

Wird wohl so sein wie wenn ein Polizist jemanden erschießen muss. Da wird von Amtswegen erst mal ermittelt gegen den Polizisten um jeden möglichen Fehler auszuräumen und spätere Schadensersatzansprüche abzuwimmeln.
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  #100  
Alt 16.12.2013, 09:03
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Was will die Staatsanwaltschaft denn jetzt nach über 3 Monaten noch an neuen Erkenntnissen gewinnen

So lange gegen ihn ermittelt wird, wird es dem Schleusenwärter sicher nicht wirklich gut gehen.

Gruß Lutz
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