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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#76
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Wer Bock drauf hat, kann mal hier checken
http://ip-check.info/?lang=de was sein Browser so alles über den Benutzer verrät, gibt auch sonst noch einiges zum weiter bilden, (die Eigenreklame für das eigene Produkt mal vergessen), gruss dieter
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- Die Birne klar und unten dicht, mehr braucht ein alter Rentner nicht, hier gibts Musik von meinen Friends http://www.youtube.com/results?searc....1.kRWm8KtlxIE
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#77
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So isses, man kann ja auch freie Proxy Server suchen und im Browser einstellen die anonym arbeiten, da sitzt man dann aber 10 Minuten vor der Kiste, bis der sich mal in Brasilien oder sonst wo eingelogt hat, die Verbindung ist dann schneckengeschwindigkeitsförmig, alles für den After,
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#78
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Zitat:
Gruß Willy |
#79
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Heute in der FAZ: Wenn ein RA versucht offensichtlich unbegründete Forderungen einzutreiben, begeht er Nötigung. Sollte also jemand offensichtlich unbegründete Forderungen erhalten, sollte er vllt. im Interesse der Allgemeinheit mit Hilfe seiner Rechtsschutzversicherung Gegenklage einreichen bzw. die Staatsanwaltschaft einschalten und dem RA das Handwerk legen.
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Liebe Grüße Lalao0 - Hartwig Hier geht´s zum Blog http://wavuvi.over-blog.com/ Hier kann sinnvoll Geld gespendet werden https://arche-stendal.de/unterstuetz...fuer-container WAVUVI steht wegen Neuanschaffung zum Verkauf. VB 70k Euro |
#80
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servus dieter ...man sollte nicht immer von sich selbst ausgehen, sondern individuelle Situationen akzeptieren.... |
#81
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Zitat:
Das Wörtchen "offensichtlich" hat in "offensichtlich unbegründete Forderungen" große Bedeutung, was für den einen oder anderen nicht so ganz offensichtlich sein mag.
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Beste Grüße John |
#82
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offensichtlich:
1. keine rechtswidrige Quelle 2. Streaming nicht verboten 3. technisches Zwischenspeichern nicht verboten, weil sonst kein Fernsehen, Radio, DVD u.s.w. mehr verwendet werden dürfte 4. kein gewolltes Ansurfen der Seite, sondern technisch speziell dorthingeführt 5. Firmengeflecht offenbar nur zu diesem Zwecke mit komischen Zahlungsvereinbarungen und Konten geschaffen 6. Sinn der Abmahnung nur zum Geldscheffeln statt Urheberrechte zu sichern - geht anders schneller und einfacher 7. große Töne, wüste Drohungen zwecks Verunsicherung der Abgemahnten 8. Austricksen des Kölner Landgerichtes durch Antrag ähnlich P2P 9. extra verfängliches Filmmaterial um Schämeffekt auszulösen 10. Zur Weihnachtszeit herum 11. Wert mit 16,- angesetzt, obwohl derartige Leihvideos nur um die 1-2€ ansetzbar sind 12. nur 250,- um die (obsoleten) Anwaltsberatungskosten im Verhältnis zum Streitwert unsinnig wirken zu lassen. Was ist nun übrig? Gruß Michael |
#83
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Moin...
deine Aufstellung ist leider nicht ganz korrekt. z.Zt. ist all das nur Spekulation. Ich will um Gottes Willen die Praxis der Abmahnanwälte nicht in Schutz nehmen, aber bisher müssen wir feststellen, das alles soweit noch rechtens ist. Redtube ist genauso wie Xhamster oder Youporn eine Plattform auf der sich viele Filme "illegal" aufhalten, da diese Filme Urheberrechtlich geschützt sind und irgendein User diese da hochgeladen haben. Somit ist das Streamen auch nicht legal, da der Plattformanbieter für den Film keine Abspielrechte hat. "Streamen" ist eine Grauzone, die Privatrechtlich noch nicht entscheiden wurde. TV/Radio etc, haben mit den Rechteinhabern abkommen z.B. Gema etc., somit ist das erlaubt. Alles andere was Du sagst mag stimmen....... aber z.Zt. sind alle Klagen gegen den Abmahner wegen nicht schlüssiger Beweise und Mutmaßungen abgewiesen worden. Ich denke es wird einen Schauprozess geben, in dem das "Streamen" juristisch geklärt wird, danach werden wir weiter sehen. Alles andere sind z.Zt. nur Mutmaßungen. Juristisch gilt nur, was auch bewiesen werden kann. Gruß Olli |
#84
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Zitat:
Sorry, aber das ist absoluter Quatsch, was du da schreibst. Alles, was Michael anführt, entspricht dem aktuellen Stand der Informationen. Streamen ist keine "Grauzone", sondern absolut legal, sonst dürftest du keinen einzigen Clip mehr auf Youtube ansehen, da dort ebenso jeder User Filme hochladen kann. Für diesen Fall haben alle seriösen Streamingportale (und auch Redtube) die Möglichkeit vorgesehen, Urheberrechtsverletzungen zu melden, die dann sofort entfernt werden (was allerdings für die Abmahnmafia uninteressant ist, da es kein Geld bringt). Redtube mag moralisch verwerflich sein, ist aber auf keinen Fall "offensichtlich illegal". Hier handelt es sich in der Tat um ein groß angelegtes raffiniertes Betrugsnetzwerk, das keinen anderen Zweck hat als einen Bodensatz von Angsthasen abzuschöpfen, die aus lauter Furcht bezahlen. Diese Ganoven-Kanzlei wird keinen einzigen Fall vor Gericht bringen, es bleibt nur zu hoffen, dass sich vielleicht einmal ein Staatsanwalt und Richter der Sache annehmen, die etwas sachkundiger sind als die. Dilettanten vom Kölner Landgericht. Gruß Rudi |
#85
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Na Oli, das sehe ich anders.
Redtube ist wie youtube, t-online, vimax und alle anderen keine offensichtlich rechtswidrige Quelle. Die reagieren auf jede Urheberrechtsverletzungsmail, wenn sich ein Rechteinhaber meldet(Da gibts so eine Vereinbarung, da halten die sich dran). Außerdem ist da m.E. ein anonymes Hochladen, wie bei Kino.to und onClick-Hostern nicht möglich. Was soll da als offensichtlich rechtswidrig vom normalen User erkannt werden? Alles, was nicht verboten ist, ist erlaubt! Du darfst auch rückwärts laufen - ist zwar nicht explizit erlaubt, aber eben nicht verboten. Streamen ist derzeit nicht verboten und wirds wohl auch rückwirkend nicht(aber man weiß ja nie...). Die derzeitlich rechtliche Grauzone ist die IP-Datenermittlung und die Verbringung personengebndener Daten über Ländergrenzen und die eidesstattliche Erklärung von Andras R aus Ingolstadt. Auch das IP-Adressen-Abschnorchelprogramm wurde nur beim Sharing unter Laborbedingungen kurz getestet und begutachtet. Ob das hier reicht? Zitat:
Klagen gegen Abmahner: Der Klagende muss beweisen! Beweise mal, dass die was falsch ermittelt haben, wenn Du nix genaues weißt. Strafrechtlich könnten auch die Staatsanwälte in die Puschen kommen, bei 10g Gras klappts schneller..... Klagende Abmahner sind da viel einfacher beherrschbar, leider klagen die absolut selten. Deren Beweise sind schon fragwürdig. Gruß Michael |
#86
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Hast du noch nie bei Youtube ein Video gesehen ?
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden Inoffizielle Boote-Forum Map |
#87
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Gestern kam ein Bericht das es zwei arten von Streaming gibt.
direktes Streaming (da wird nichts auf dem Rechner zwischengespeichert, sondern direkt vom Server abgespielt) und indierektes Streaming (da wird auch zwischengespeichert) wie z.B. bei Youtube. Den Unterschied erkennt der Laie an den grauen Ladebalken die einen weiteren Fortschritt haben als die Abspielsequenz. Man kann innerhalb des Streams hin und her springen, ohne dass nachgeladen werden muss. wenn man bei diesem indirekten Streamen (der Fuzzi nannte noch einen Fahcbegriff) den Film komplett runter lädt, kann man ihn theoretisch auhc auf der Festplatte speichern und kopieren (da muss man aber gute Computerkentnisse haben). Beim direkten Streaming ist dies nicht möglich, da die abgespielte Sequenz nicht mehr auf dem Rechner ist und auch bei einem zurückspringen auf einen vorrigen Index dieser wieder frisch geladen wird.
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#88
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Laut im Netz gut nachlesbarer Beschreibung von Redtube erlauben die den Usern eben nicht das Hochladen von Filmen.
Von daher war redtube keine guter Startpunkt für so eine fragwürdige Aktion. Da hätte man eben besser eine Seite benommen, die tatsächlich user-uploaded-content ermöglicht UND nicht gut auf copyright infringements reagiert. Beides trifft bei Redtube nicht zu. Daher sieht es nun etwas seltsam aus. Zitat:
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#89
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Zitat:
Zitat:
Nicht immer gleich vor Ehrfurcht erstarren, nur weil sich einer als Fachmann bezeichnet und ein paar Fremdwörter verwendet Hajo
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#90
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Fällt jetzt schon das Bedienen von Google in die Kategorie "gute Computerkenntnisse"?
was will man: bei Youtube downloaden was sucht man also in Google: Youtube downloader Was findet man: Youtube Downloader Eh voila. Sie haben Ihr Ziel erreicht.
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Grüße, Andreas |
#91
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gibt ja Portale, die wollen sich nicht so einfach downloaden lassen, dafür gibts dann für den unbegabten User z,B, CamStudio oder Screen Video Recorder,
gruss dieter
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#92
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Moin...
die Rechtslage ist wie ich schon angedeutet habe nicht eindeutig und "rechtlich" in der Grauzone. Streaming-User befinden sich in einer Grauzone. Wenn die Datei illegal auf dem Streaming-Portal hochgeladen worden ist, kann die Gefahr einer Abmahnung bestehen. Von aktuellen Film/TV/Porno Produktionen etc. sollte man auch lieber die Finger lassen, wenn nicht der Rechteinhaber selbst die Dateien anbietet. Natürlich besteht das recht auf die "Privatkopie" aber halt nur dann wenn der Rechteinhaber dem Portal auch diese Rechte überträgt. Da aber auf den Seiten wie Redtube/Xhamster/Youporn aber auch der User (Ja auch bei Redtube kann der User Filme einstellen) Filme hochladen kann sind meist viele Illegale Filme dabei. Ja es stimmt auch, dass bei all diesen Streaming-Hostern die Möglichkeit besteht Urheberrechtsverletzungen zu melden, aber wer ausser dem Rechteinhaber selber macht das auch ? Bisher war die Pronoindustrie im Gegensatz zu den "Renomierten Filmproduzenten" nicht daran interessiert eine Urherberrechtsverletzung zu verfolgen. Aber stellt euch mal die Frage, was passiert währe wenn man auf Redtube z.B. der kleine Hobbit angeboten worden währe.... selbstverständlich nur als Stream..... Legal ??? genauso verhält es sich mit den meisten anderen Werken bei den Streaming-Hostern. Solange kein Kläger..... Was die Ermittlung der Daten der User, Abmahnung etc. steht bei mir auf einem anderen Blatt und ist Juristisch ein Skandal, aber das Streaming selber ist und beleibt bis zu einem Rechtskräftigen Urteil " Grauzone " Gruß Olli |
#93
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also bräuchte man ein Programm um die Sequenzen zu speichern. Das wäre dann wieder illegal.
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#94
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Hallo
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Nicht aber die Zuschauer, denn wo soll denn beim Anschauen die illegale Tat stecken, Du verbreitest ja nichts. Viele Grüße, Oliver |
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Theoretisch ist es dann auch illegal, bei Youtube videos zu Streamen, da diese ja auch auf dem Rechner gespeichert werden.
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Wenn dann für den Zuschauer /Streamer "offensichtlich erkennbar" ist, dass das Material unrechtmäßig angeboten wird, dann ist auch das Anschauen mMn illegal. Wenn also "Der Hobbit 2" bei Youtube läuft, dann wäre das für mich zumindest offensichtlich, dass dieser Film illegal angeboten wird. Bin aber kein Jurist.
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Grüße, Andreas |
#97
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Illegal ist doch immer die Vervielfältigung und die findet beim Anschauen nicht statt. Genau deswegen wurden ja die Tauschbörsenbenutzer abgemahnt, da sie dort das Material anderen angeboten hatten (->Upload). Steaming ist aber absolut passiv. Um das zu kriminalisieren probieren einige Anwälte nun die Nummer mit der "Kopie im Zwischenspeicher", damit sollte man die auf keinen Fall durchkommen lassen. Viele Grüße, Oliver |
#98
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Grüße, Andreas Geändert von Hausbootbewohner (19.12.2013 um 10:56 Uhr) Grund: AZ hinzugefügt |
#99
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Jedes Video das bei Youtube hochgeladen wird untersteht irgendwo dem Urheberrecht.
wenn ich meine Bootsfahrt filme bin ich der Urheber. wenn ich dies bei Youtube hochlade habe udn behalte ich die rechte daran. Wenn du diesen Film dir anschaust lädtst du diesen theoretisch auf deinen Rechner runter und köntest ihn vervielfältigen. Also verstößt du damit gegen das Urheberrecht. Nicht viel anderes ist ja bei den Pornoseiten passiert.
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#100
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Grüße, Andreas |
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