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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #76  
Alt 30.01.2014, 07:54
Kadarka Kadarka ist offline
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Guten Morgen Dieter,

ich denke, das hier ein "empfindliches Übel" im Raum steht. Eine Kontenpfändung anzudrohen ist schon mal ne Hausnummer. Ich würde mich unter Umständen genötigt fühlen. So als Ansatz für die Polizei.
Eine solche Nummer mit dem Konto durchgezogen, kann dir schon ganz schön das Kontor verhageln. Siehe BGH zur Schufa Berechnungsproblematik. Da hast du das Problem jemals? wieder eine weiße Weste zu bekommen.

LG
Marcus
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  #77  
Alt 30.01.2014, 10:17
Emsländer Emsländer ist offline
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Zitat:
Zitat von Fishermen Beitrag anzeigen
Wenn das Ding echt ist, muss der Vorgang in der Buchhaltung von Vattenfall bekannt sein! Ich würde da ganz vehement versuchen mit Vattenfall in Kontakt zu kommen, nur die können das aufklären.
Wenn die Inkassofirma einen Auftrag hat führt sie den aus, stoppen kann die am besten der Auftraggeber!
Bei meinen Eltern hatte ich eine ähnliche Geschichte.

Schreiben eines Inkasso-Büros im Auftrag von xyz.. - Meine Eltern total aus allen Wolken gefallen, da nie irgendwas von denen überhaupt zur ersten Mahnung kommen soll. Im Internet gesucht und nur negatives zu dem Inkassobüro gefunden - erster Verdacht somit "fake"; aber nicht sicher gewesen mit dem Gedanken.

Da im Schreiben ein Auftraggeber vermerkt war dessen Daten im Internet rausgesucht und Kontakt aufgenommen. Die wussten sofort, um was es ging und haben mir auch offen bestätigt, dass der Auftrag korrekt ist. (Kurz vor Verjährungsfrist abgegeben) - Rechnungskopie kam dann auch von denen schnell per Mail, der Inkassoauftrag wurde von denen aber nicht rückgängig gemacht (was ich durchaus verstehen kann)

Rechnung gesehen, da hat es bei Mutter "klick" gemacht und es war ihr hochgradig peinlich. - Inkassofirma angerufen und Zahlungsabsicht mitgeteilt.

Resumee: Obwohl der Inkassodienst in der online-Welt nur negativ aufgefallen war hatte in der Sache doch alles seine Richtigkeit (in der Forderung).


Also in den Sachen immer versuchen die Bestätigung durch den Auftraggeber zu erlangen. - Dort gibt es die Originalbelege.
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  #78  
Alt 30.01.2014, 10:35
Saarlandskipper Saarlandskipper ist offline
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ich hatte einmal den Fall mit 1&1
ich hatte fristgerecht gekündigt und es wurden keine Zahlungen mehr fällig.
1Jahr später (vermutlich dachte 1&1 ich hätte keine Unterlagen mehr) kam dann das Inkasso für 12 Monate Telefongrundgebühr
Schritt 1) dem Inkasso die fristgerechte Kündigung präsentiert und freundlich angefragt warum sie sich vor einen solchen Karren spannen lassen???
Schritt 2) 1&1 Strafanzeige gestellt wegen Betrug
Ergebnis:
das Inkasso hat sich ordentlich entschuldigt
von 1&1 kein Beitrag
die Staatsanwaltschaft hat eingestellt; Begründung eine Mitarbeiterin von 1&1 habe einen Eingabefehler gemacht....

Ab da war sofort Ruhe
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  #79  
Alt 30.01.2014, 11:25
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Spätestens mit Lesen von Beitrag 74 von GeorgK sollte Tagedieb alarmiert sein sich nicht weiterhin dummzustellen, auch wenn er

Zitat:
mit denen nix zu tun haben will
Die wollen nämlich mit ihm etwas zu tun haben.

Mittlerweile verstehe ich auch nicht mehr warum er sich partout so unsichtbar und passiv verhält, WENN !!!! er doch nie Kunde war, er doch nie eine Rechnung geschweige denn eine Mahnung bekam.

Sind doch tolle Gründe dem ganz schnell ein Ende machen zu können - und nur er kann sie liefern.

Auch bei berechtigten Forderungen erleben Inkassodienste dieses von Tagedieb angewandt Verhalten - auf Fehler muss man hinweisen, sonst dreht sich die Spirale weiter. Es nützt doch nix, dass nur der tagedieb weiß das was falsch läuft.

Oder eben Weitermachen bis zur Kontosperrung. Und dazu wirds kommen! Ob ungerechtfertigt ist DANN erstmal egal.
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  #80  
Alt 30.01.2014, 11:25
G Leiter G Leiter ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45
....
Irgendwo habe ich mal gehört/gelesen dass eine Nichtreaktion zu einer Zustimmung werden kann. .....
Zitat:
Zitat von schnorps40 Beitrag anzeigen
Wo war das denn ? Brigitte / Bild der Frau oder irgendeine ählich gelagerte Fachzeitschrift ?
Doch das ist möglich. Allerdings gilt das nur in ganz bestimmten Bereichen und unter bestimmten Bedingungen.
Nicht für diesen und ähnliche Fälle.
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  #81  
Alt 30.01.2014, 13:54
WeserW WeserW ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Spätestens mit Lesen von Beitrag 74 von GeorgK sollte Tagedieb alarmiert sein sich nicht weiterhin dummzustellen, auch wenn er



Die wollen nämlich mit ihm etwas zu tun haben.

Mittlerweile verstehe ich auch nicht mehr warum er sich partout so unsichtbar und passiv verhält, WENN !!!! er doch nie Kunde war, er doch nie eine Rechnung geschweige denn eine Mahnung bekam.

Sind doch tolle Gründe dem ganz schnell ein Ende machen zu können - und nur er kann sie liefern.

Auch bei berechtigten Forderungen erleben Inkassodienste dieses von Tagedieb angewandt Verhalten - auf Fehler muss man hinweisen, sonst dreht sich die Spirale weiter. Es nützt doch nix, dass nur der tagedieb weiß das was falsch läuft.

Oder eben Weitermachen bis zur Kontosperrung. Und dazu wirds kommen! Ob ungerechtfertigt ist DANN erstmal egal.
Na wenn du #74 richtig gelesen hast, solltest du erkannt haben, dass das Inkassounternehemen RECHTSWIDRIG handelt, wenn es eine Kontovorsperrung vornimmt ohne die dazu notwendigen Titel wirklich zu besitzen. Das macht ein Inkassounternehmen ein paar Mal und ist dann seine Zulassung los, eher unwahrscheinlich also, das es auf jeden Fall dazu kommen wird, gerade bei einem so großen Laden wie hier.

Das Tagedieb weiss, dass er bei einem tatsächlichen Mahnbescheid reagieren muss, hat er ja auch bereits geschrieben. Rechtlich ist er zu keiner weiteren Auskunft verpflichtet. Ich würde allerdings auch versuchen die Angelegenheit zu klären, zumal hier zwar wohl ein Irrtum und ein ziemlich grenzwertiges Vorgehen des Inkassounternehmens vorliegt, dass ganze aber wohl eher keine echte Betrugsmasche ist.
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Sascha
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  #82  
Alt 30.01.2014, 14:09
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billi billi ist offline
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Tagedieb ist ja bereits dabei die Lage zu klären.
ER Hat ja VF informiert und um klärung gebeten.

Also alles läuft.

Bei einem Inkassounternehmen würde ich mich ohne Grund auch nicht melden wenn ich wüsste, dass die Vorderungen unbegründet sind.
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Gruß Volker
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  #83  
Alt 30.01.2014, 15:19
TageDieb TageDieb ist offline
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Zitat:
Zitat von Wolli45 Beitrag anzeigen
Mittlerweile verstehe ich auch nicht mehr warum er sich partout so unsichtbar und passiv verhält, WENN !!!! er doch nie Kunde war, er doch nie eine Rechnung geschweige denn eine Mahnung bekam.

Sind doch tolle Gründe dem ganz schnell ein Ende machen zu können - und nur er kann sie liefern.
Du gehst davon aus, dass EOS ein Interesse daran hat, die Sache aufzuklären. Das kommt mir, entschuldige, naiv vor.

Ich gehe davon aus, dass EOS ein Interesse daran hat, zu kassieren.

Die werden pro Tag 1000mal am Telefon belogen und mir deshalb kein Wort glauben. Die ziehen ihr Ding trotzdem durch.

Also werde ich so wenige Infos wie möglich preisgeben. Soll sich VF um den Shice kümmern...

Gruß
Mario
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  #84  
Alt 30.01.2014, 15:29
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12.552 Danke in 1.519 Beiträgen
Standard Ich habe sie angezeigt.

Habe vor langer Zeit auch einmal Ärger mit so einem Unternehmen gehabt.
Habe sie dann bei der STA wegen Nötigung und Bedrohung angezeigt.
Kurze Zeit später,bekam ich ein Entschuldigungsschreiben. Die Mitarbeiterin hätte sich geirrt und der Fall sei für sie erledigt. Die STA,schrieb mich dann noch an,ob ich die Sache weiter verfolgen will.
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  #85  
Alt 30.01.2014, 16:03
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Zitat:
Zitat von georgk Beitrag anzeigen
Deshalb meine Frage: Arbeiten Deines Wissens "seriöse Unternehmen" mit solchen Briefen, die der Trend-Starter erhalten hat?
Garbage in, garbage out. Die verarbeiten nur die Informationen, die Ihnen der Kunde liefert.

Zitat:
Zitat von WeserW Beitrag anzeigen
Ich würde allerdings auch versuchen die Angelegenheit zu klären, zumal hier zwar wohl ein Irrtum und ein ziemlich grenzwertiges Vorgehen des Inkassounternehmens vorliegt, dass ganze aber wohl eher keine echte Betrugsmasche ist.
Das ist der Punkt, hier wird schlampige Arbeit (von wem auch immer) mit Betrug verwechselt oder vermischt.

Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass EOS ein Interesse daran hat, zu kassieren.
Das kannst Du wohl glauben
Die Vergütung ist 100%ig erfolgsabhängig.
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  #86  
Alt 30.01.2014, 16:11
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Hallo Tagedieb!

Das ein Energieversorger ein Inkassobüro beauftragt ist völlig unüblich,
die sitzen doch am viel längeren Hebel.
Da wird zuerst der Strom abgedreht und dann gehts ans eingemachte.
Mein Kumpel ist bei den Stadtwerken, mit den Schuldnern werden jahrelang Zahlungsmodalitäten ausgehandelt, dass die überhaupt zahlen können.

Gruss Andreas
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Gruss Andreas
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  #87  
Alt 30.01.2014, 16:34
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Zitat:
Zitat von Flause Beitrag anzeigen
Hallo Tagedieb!

Das ein Energieversorger ein Inkassobüro beauftragt ist völlig unüblich,
die sitzen doch am viel längeren Hebel.
Da wird zuerst der Strom abgedreht und dann gehts ans eingemachte.
Mein Kumpel ist bei den Stadtwerken, mit den Schuldnern werden jahrelang Zahlungsmodalitäten ausgehandelt, dass die überhaupt zahlen können.

Gruss Andreas
Das geht aber nur wenn der Schuldner noch kunde bei dem Unternehmen ist.
d.H. wenn er 2013 den Stromanbieter wechselt und die SChuld aus der Zeit davor bestht hat der alte Stromanbieter kein Recht, dem SChuldner den Strom abzustellen.
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  #88  
Alt 30.01.2014, 23:05
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Manoman, fast 100 Beiträge für ein Brief von solch einem Inkassohai, der angeblich einen Titel vorweisen kann und um Ratenzahlung bettelt. Wer einen Titel hat, winselt nicht um Knete, sondern macht dem Schuldner das oder die Konten dicht oder schickt ihm den Gerichtsvollzieher auf den Balg.
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  #89  
Alt 12.02.2014, 16:12
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Die Hamburger Kasperbude wieder...

Interessiert es überhaupt noch jemanden?


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Gruß
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Alt 12.02.2014, 17:18
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Habt Ihr eigentlich eine Ahnung, wie diese Inkassobuden funktionieren? Das sind nicht alles Verbrecher, sondern machen im Auftrag ihrer Mandanten in der Regel rechtmäßige Forderungen geltend. Die Wirtschaft würde nicht funktionieren, wenn man Rechnungen einfach ignorieren könnte - es muss so etwas wie Inkasso geben. Und wenn (wie hier) der Schuldner die Rechtmäßigkeit der Forderung bestreitet, können unterschiedliche Leute etwas vergeigt haben - der Mandant (sehr wahrscheinlich), das Inkassobüro (kommt vor), die Bank (eher selten) etc.

EOS gehört zur Otto-Gruppe und ist einer der großen der Branche - wenn die tagtäglich Schabernack treiben würden, gäbs die schon lange nicht mehr. Inkasso ist hochgradig reguliert, EOS Mitglied im BDIU - viel seriöser wird Inkasso nicht mehr.

Und Aussitzen hilft da nicht - erstens vergessen Inkassounternehmen in Zeiten von IT nichts mehr, und zweitens hast Du solange ein hartes Negativmerkmal in Deiner Bonitätsauskunft, wie es eine unbestrittene notleidende Forderung gegen Dich gibt. Mag sein, dass da irgendwann nichts mehr kommt, weil die Forderung insgesamt nicht wirtschaftlich weiterzuverfolgen ist. Vielleicht kommt aber als nächstes auch ein gerichtlicher Mahnbescheid, den zu ignorieren ist keine gute Idee.

Also: stelle sicher, dass die Forderung wirklich nicht berechtigt ist. Wer ist (und war!) Dein Energieversorger? Ist sichergestellt, dass es nicht einfach ein Vattenfall-Reseller ist und Du zwar mit dem Namen Vattenfall nichts anfangen kannst, im Kleingedruckten Deines Strom- oder Gasvertrags aber sowas wie "im Namen und für Rechnung der Vattenfall" steht und diese tatsächlich Forderungsinhaber sind? Nicht, dass Du die Nachzahlung der Gasrechnung 2010 von XYenergy verbaselt hast und Dich das gerade einholt.

Wenn doch: mal auf Einrede der Verjährung prüfen. Verjährte Forderungen beizutreiben ist vollkommen zulässig, der Schuldner kann sich aber auf die Einrede der Verjährung berufen. Eine Forderung verjährt i.d.R. mit Ablauf des dritten Jahres nach ihrer Entstehung, für alle Forderungen aus 2010 also am 31.12.2013 (das ist etwas anderes als "nach drei Jahren"!).

Wenn nicht: Forderung bestreiten. Eine bestrittene Forderung hat bspw. sofort Auswirkungen auf Deine Negativmerkmale bei der Bonitätsauskunft. Lass EOS die Vertragsgrundlage der Forderung erläutern. Ich bin mir sicher, dass das Missverständnis sich dann aufklärt, bspw. falsche Zählernummer auf der Rechnung, falsche Anschrift o.ä. Eine Forderung bedarf einer korrekten Rechnung - ist die Rechnung formal nicht korrekt, begründet sie auch keine Forderung.

EOS hat von der Vattenfall auch nur die Forderung übergeben bekommen, und der Mandant - Vattenfall - verpflichtet sich gegenüber EOS, nur rechtmäßige Forderungen zu übergeben. EOS hat gar nicht genug Informationen (und braucht sie juristisch auch nicht), um die Rechtmäßigkeit der Forderungen im Detail zu prüfen.

Bei 180,- EUR Forderungswert halte ich es für ziemlich wahrscheinlich, dass sie es irgendwann mit einem gerichtlichen Mahnbescheid probieren werden - vorausgesetzt, Deine sonstige Bonität ist gut.

Auch wenn's nervt: ohne eigene Initiative wirst Du die nicht nachhaltig los.

(Ich habe mal 8 Jahre u.a. Prozesse und IT-Systeme im Telekommunikations-Inkasso betreut.)
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  #91  
Alt 12.02.2014, 17:23
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Flause Beitrag anzeigen
Hallo Tagedieb!

Das ein Energieversorger ein Inkassobüro beauftragt ist völlig unüblich,
die sitzen doch am viel längeren Hebel.
Da wird zuerst der Strom abgedreht und dann gehts ans eingemachte.
Mein Kumpel ist bei den Stadtwerken, mit den Schuldnern werden jahrelang Zahlungsmodalitäten ausgehandelt, dass die überhaupt zahlen können.

Gruss Andreas
fundamentaler Irrtum.
Strom abdrehen darf in Deutschland ausschließlich der Grundversorger, und auch nur, nachdem er sich vergewissert hat, dass keine medizinischen Geräte davon abhängig sind, und auch nur zu Tageszeiten und vor Ort.
Alle anderen Anbieter außer dem Grundversorger können nur den Vertrag einseitig kündigen, dann fällt der Kunde automatisch auf den Grundversorger zurück (der dann das Problem bekommt), und der Anbieter muss seine Forderungen gegen den Ex-Kunden per Mahnverfahren und Inkasso geltend machen.
Dein Kumpel bei den Stadtwerken ist beim Grundversorger (die Stadtwerke sind i.d.R. die Grundversorger), dort ist das richtig. Für alle anderen ist Inkasso der ganz normale Weg, Forderungen beizutreiben.
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  #92  
Alt 12.02.2014, 17:25
Verbraucheranwalt Verbraucheranwalt ist offline
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Erst einmal unter Hinweis auf 174 BGB die Forderung zurück weisen und eine Originalvollmacht verlangen

1. Hast du somit einen Nachweis ob die tatsächlich von xy beauftragt sind - dort auch ruhig mal unter Vorlage der Vollmacht um Bestätigung bitten.

2. Wenn die keine Vollmacht vorlegen können stimmt irgend was nicht.

3. Wenn die eine gefälschte Vollmacht vorlegen sind sie direkt dran wegen Urkundenfälschung. Da kann man sich dann auch nicht mehr so leicht rausreden

Gruß
Chris
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  #93  
Alt 12.02.2014, 17:27
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Manoman, fast 100 Beiträge für ein Brief von solch einem Inkassohai, der angeblich einen Titel vorweisen kann und um Ratenzahlung bettelt. Wer einen Titel hat, winselt nicht um Knete, sondern macht dem Schuldner das oder die Konten dicht oder schickt ihm den Gerichtsvollzieher auf den Balg.
Ganz richtig.
Wäre die Forderung tituliert, käme kein Brief mehr. Allein schon, weil EOS eine Schadungsminderungspflicht hat und nicht für 6,- EUR Aufwandsentschädigung einen Brief schreiben wird, wenn sie auch einfach Kontenpfändung / Gerichtsvollzieher beauftragen kann.
Ich denke, die Forderung ist in der "letzten Mahnstufe" (die ist im Inkasso dehnbar) und läuft demnächst auf einen gerichtlichen Mahnbescheid hinaus, der, wenn Mario ihn ignoriert, automatisch zum Titel wird.
Ratenzahlung anbieten ist ein typisches Werkzeug von Inkassounternehmen, weil viele Schuldner zahlungswillig, aber nicht -fähig sind, und außerdem bedeutet eine Teilzahlung die Anerkenntnis der Forderung. Man kann die Forderung nicht mehr bestreiten, wenn man angefangen hat, sie zu begleichen.
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  #94  
Alt 12.02.2014, 17:31
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Zitat:
Zitat von Verbraucheranwalt Beitrag anzeigen
Erst einmal unter Hinweis auf 174 BGB die Forderung zurück weisen und eine Originalvollmacht verlangen

1. Hast du somit einen Nachweis ob die tatsächlich von xy beauftragt sind - dort auch ruhig mal unter Vorlage der Vollmacht um Bestätigung bitten.

2. Wenn die keine Vollmacht vorlegen können stimmt irgend was nicht.

3. Wenn die eine gefälschte Vollmacht vorlegen sind sie direkt dran wegen Urkundenfälschung. Da kann man sich dann auch nicht mehr so leicht rausreden

Gruß
Chris
Kann er machen, wird aber nicht viel bringen.
Bei den beteiligten Namen - Vattenfall und EOS - bin ich felsenfest überzeugt, dass es eine saubere Inkassovollmacht gibt und Mario die auch binnen weniger Tage bestätigt bekommt.
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  #95  
Alt 12.02.2014, 17:32
Wolli45 Wolli45 ist offline
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
  • Solange ich mich nicht rühre, wissen die ja nicht mal, ob meine Adresse stimmt bzw. ob ich jemals was bekommen habe.
  • Weil ich davon ausgehe, dass es nix bringt, mit denen zu diskutieren.
  • Weil ich mit den Typen nix zu tun haben will.

Gruß
Mario
Das solltest Du wirklich nochmal überdenken.
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  #96  
Alt 12.02.2014, 17:48
ferenc ferenc ist offline
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Den Kopf in den Sand Stecken und Abwarten funktioniert nicht und ich bin mir sicher ich hätte in der Zeit schon längst den Sachverhalt aus der Welt geschafft, alleine schon um mich nicht mehr aufregen zu müssen.
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  #97  
Alt 12.02.2014, 20:03
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
Kann er machen, wird aber nicht viel bringen.
Bei den beteiligten Namen - Vattenfall und EOS - bin ich felsenfest überzeugt, dass es eine saubere Inkassovollmacht gibt und Mario die auch binnen weniger Tage bestätigt bekommt.

Ich gehe davon aus, dass Mario hier das schildert was ihm passiert ist und uns hier keinen konstruierten Fall auftischt. Ein seröses Inkassobüro würde vor allem, wenn es von einem vollstreckbaren Titel spricht, das dazugehörende Aktenzeichen nennen und für Mario wäre es ein leichtes beim zuständigen AG. Auskunft zu bekommen. Es wird hier ehr der Eindruck vermittelt, als wenn EOS auch auf diesen unlauteren aber nicht strafbaren Zug des schnellen Geldes aufgesprungen ist. Mir ist selbst so ein Geier gleich mit 2 Hanynummern auf den Sack gegangen. Bin dann beim Besuch der Boot in Lohausen zu seiner abgetakelten Villa vorbei gefahren. Solche Leute offnen nicht mal die Tür, weil sie angst haben, dass man ihnen die Fresse poliert. Man macht sich dann schon seine Gedanken, wenn solche Leute nicht mal in der Lage sind, die Namen der Leute, welchen sie auf den Keks gehen wollen richtig aus dem Telefonbuch, abzuschreiben.
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  #98  
Alt 12.02.2014, 20:06
etspace etspace ist offline
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Lustig: wenn man sich die Adresse von dem Inkassobüro in Street View anschaut, dann steht davor ein Vattenfall-Auto
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  #99  
Alt 12.02.2014, 20:27
comet 11 plus comet 11 plus ist offline
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Zitat von etspace Beitrag anzeigen
Lustig: wenn man sich die Adresse von dem Inkassobüro in Street View anschaut, dann steht davor ein Vattenfall-Auto

Haben die bei Vattenfall auch ein extra Parkplatz für Inkassohaie?
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Alt 13.02.2014, 09:45
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Zitat von comet 11 plus Beitrag anzeigen
Ich gehe davon aus, dass Mario hier das schildert was ihm passiert ist und uns hier keinen konstruierten Fall auftischt. Ein seröses Inkassobüro würde vor allem, wenn es von einem vollstreckbaren Titel spricht, das dazugehörende Aktenzeichen nennen und für Mario wäre es ein leichtes beim zuständigen AG. Auskunft zu bekommen. Es wird hier ehr der Eindruck vermittelt, als wenn EOS auch auf diesen unlauteren aber nicht strafbaren Zug des schnellen Geldes aufgesprungen ist.
[...]
Wenn ich die Dokumente sorgfältig lese, lese ich da die (zugegebenermaßen grenzwertig formulierte) Androhung des gerichtlichen Mahnprozesses heraus - da ist kein vollstreckbarer Titel. Im ersten Brief sagen sie, alle Versuche seien gescheitert und sie bereiten jetzt das Zwangsvollstreckungsverfahren vor - zu den Vorbereitungen zählen mit gutem Willen auch der gerichtliche Mahnbescheid und die Titulierung.

Das vorbereitete Formular ist auch nichts anderes - kein AG genannt, keine Aktennummer (weil es sie noch nicht gibt), sondern nur eine Drohgebärde, dass ein solches Formular vollständig ausgefüllt u.a. an die Bank geht, sobald ein Titel besteht. Ich kann und will es juristisch nicht beurteilen, denke aber, dass das haarscharf im Bereich des Zulässigen liegt.

Ich kann nicht nachvollziehen, wieso die Beitreibung einer Forderung eines Energieversorgers "unlauter" und "schnelles Geld" sein soll. Wenn ich Leute abzocken will, erfinde ich doch Forderungen, die nicht so offensichtlich widerlegbar und anzweifelbar sind, bspw. angebliche Pornowebsite-Mitgliedschaften von Verstorbenen etc. Eine Energieforderung lässt sich doch jederzeit plausibilisieren, wenn nicht gar nachweisen/widerlegen. Und nochmal: EOS ist groß im Geschäft mit Beitreibungen realer, gerechtfertigter Forderungen. Die riskieren ihre Zulassung nicht für sowas. Wir reden hier nicht über einen gut trainierten Selbstständigen, der mit Forderungsbeitreibungen sein Glück versucht.

Wenn hier einer was vergeigt hat, ist es mit hoher Wahrscheinlichkeit Vattenfall: irgendwo ein Zahlendreher in der Zählernummer, schon wird der Verbrauch dem falschen Verbraucher zugeordnet, einen Umzug/Auszug nicht mitbekommen und dann per EMA-Abfrage (Einwohnermeldeamt) Marios neue Anschrift bekommen, obwohl der Schuldner eigentlich sein Nachmieter ist o.ä. Tausend Dinge, die in Frage kommen. Die klären sich aber nicht durch vergären.
__________________
Andreas
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