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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #76  
Alt 12.02.2014, 09:30
Benutzerbild von Haffskipper
Haffskipper Haffskipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

Ich übertreibe (jetzt mal....)

Gruß Thomas.


Hast du auch immer eine internationale Zulassung für dein Auto und den internationalen Führerschein dabei, wenn du in der EU rumfährst
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Gruß Daniel

"Ich muss weg, Zeit zu geh´n, weit entfernt rumort die See.
Mach´s dir selbst ..."
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  #77  
Alt 12.02.2014, 10:42
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Segelmatt Segelmatt ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Wenn ich bei uns in Roermond sehe, wieviele Boote mit der innerdeutschen Zulassung vom WSA fahren, kriege ich die Krise......
Zum Glück bekommst nur Du die "Krise", allen anderen ist das herzlich egal. Und seit wann gibt es "innerdeutsche" Zulassungen vom WSA? Hat Dein Auto auch eine "innerdeutsche" Zulassung?

fragt sich

Matthias.
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  #78  
Alt 12.02.2014, 11:12
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Seestern Seestern ist offline
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Zitat:
Zitat von Navigator18 Beitrag anzeigen
Hallo Volker,

ich will damit gar nicht die ewige Diskussion wieder lostreten.
Vielleicht ist es einfach ein Art von Höflichkeit, von Seemannschaft, oder wie auch immer ich es ausdrücken soll.
Ich übertreibe jetzt mal....
Wenn du bei der Wasserschutz wärst und ein Chinese käme, mit chinesischer Zulassung und würde behaupten, das wäre sein Boot, was er da fährt. Wärst du in der Lage, ihn anhand der Zulassung vom chinesischen WSA zu identifizieren?Sicherlich nicht. Aber mit einem IBS könntest du es.
Gruß Thomas.
Ich verstehe diese Interpretation der Wertigkeit von IBS vs. WSA nicht.
Das WSA-Kennzeichen ist ein amtliches Kennzeichen, von einem Amt ausgestellt. Der IBS ist hingegen ein amtlich anerkanntes Kennzeichen, von Vereinen - darunter einem Automobilclub - ausgestellt. Nur, weil die den "Internationalen Bootsschein" und nicht bspw. "Mitgliedsbootszettel" genannt haben, macht es den nicht international irgendwie wertvoller.

Ich persönlich hatte auf dem ersten Seestern einen DMYV-IBS (ADAC geht irgendwie gar nicht, finde ich persönlich) und auf dem jetzigen halt ein WSA-Kennzeichen, weil (für mich persönlich!) "amtlich > amtlich anerkannt" gilt.
Der Preis spielt für mich zumindest in dieser Dimension keine Rolle, im EU-Ausland gilt beides, die Lokalisierung des WSA-Kennzeichens mag ich (ich bin ein Ruhrgebietskind und schmücke mich gern mit "DU" [weil Mülheim kein WSA hat]). Ins Non-EU-Ausland komme ich doch nicht, und auch da gilt erstmal im Einzelfall zu klären, wo genau ich denn an Grenzen stoßen würde, zumal im Seebereich ja sogar Name und Heimathafen als Kennzeichen zulässig sind.
Und da die Voraussetzungen, ein WSA-Kennzeichen und einen IBS zu erhalten, die gleichen sind - "den Besitz glaubhaft versichern", was man i.d.R. mit einer Kopie eines Kaufvertrags macht - dürften sie für den internationalen Eigentumsnachweis mal gerade gleichwertig sein.
Ich habe keinen Stress mit IBSsen, aber das amtliche WSA-Kennzeichen im EU-Ausland als Krisenauslöser wahrzunehmen, ist m.E. ein verfälschter Blick auf die Sach- und Rechtslage.

Nur mit dem Funkgerät hat das nichts zu tun.
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Andreas
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alle Binnen-Pflichtdokumente elektronisch dabeihaben: Thread 178207
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  #79  
Alt 12.02.2014, 11:41
Quax Quax ist offline
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Zum Thema Handfunkgerät (Binnen) in NL:

Ich habe bei der zuständigen Stelle der BNetzA angerufen und es wurde mir versichert, dass es reicht, wenn auf dem Antrag nur eine tragbare Funkanlage angegeben ist um Rufzeichen und ATIS zu bekommen. Somit muss kein Festeinbau mit beantragt werden. Bei Ausstellung der Urkunde würde lediglich darauf hingewiesen, dass die jeweils gültigen lokalen Benutzungsvorschriften einzuhalten seien.
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  #80  
Alt 12.02.2014, 12:02
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Haffskipper Beitrag anzeigen


Hast du auch immer eine internationale Zulassung für dein Auto und den internationalen Führerschein dabei, wenn du in der EU rumfährst

innerhalb der EU reicht beim KFZ der deutsche Fahrzeugschein der jetzt ja EU-weit gleich ist und auch der Führerschein ist ein EU-Führerschein (Der Rosane und die Karte) wobei der Rosane ja nicht mehr annnerkannt werden muss.
Einen Internationalen braucht man also nicht. Den Bräuchte man wenn man z.B. in Amerika Auto fahren will.

Ist im Prinzip genauso beim WSA Kennzeichen. das ist Europaweit gültig.

Ich denke das wolltest du damit sagen.
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  #81  
Alt 30.04.2020, 18:16
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welli welli ist offline
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Hallo,
Ich lese hier interessiert mit, aber eine Frage stellt sich mir dennoch. Kann ich bei einer WSA Zulassung mit Amtl. Kennzeichen zusätzlich einen Schiffsnamen führen, wie weiter oben der erwähnte Seestern, und diesen auch im Antrag für die Zuteilungsurkunde verwenden, oder muss dies das Amtl. Kennzeichen sein?
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  #82  
Alt 30.04.2020, 18:22
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Zitat:
Zitat von welli Beitrag anzeigen
Hallo,
Ich lese hier interessiert mit, aber eine Frage stellt sich mir dennoch. Kann ich bei einer WSA Zulassung mit Amtl. Kennzeichen zusätzlich einen Schiffsnamen führen, wie weiter oben der erwähnte Seestern, und diesen auch im Antrag für die Zuteilungsurkunde verwenden, oder muss dies das Amtl. Kennzeichen sein?
Klar geht das...

In meinem WSA Kennzeichen steht kein Bootsname
In meiner zulassungsutkunde kein Kennzeichen nur der Name
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  #83  
Alt 30.04.2020, 18:24
Der mit dem Boot tanzt Der mit dem Boot tanzt ist offline
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Denen ist beim Funk dein Kennzeichen komplett egal. Die wollen sogar ein Namen vom Boot.
Du kanst dein Boot aber auch DU AB 123 nennen
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=9
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Gruß
Jörg
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  #84  
Alt 30.04.2020, 20:19
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welli welli ist offline
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Alles klar, also ist der "frei gewählte" und nicht weiter dokumentierte Schiffsnamen im Bug auf beiden Seiten anzubringen und im Funkantrag zu nennen, das Amtl. Kennzeichen wird am Heck geführt, so könnte es dann funktionieren?
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  #85  
Alt 30.04.2020, 20:34
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Kismet Kismet ist offline
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Zitat:
Zitat von Der mit dem Boot tanzt Beitrag anzeigen
Denen ist beim Funk dein Kennzeichen komplett egal. Die wollen sogar ein Namen vom Boot.
Du kanst dein Boot aber auch DU AB 123 nennen
https://www.bundesnetzagentur.de/Sha...cationFile&v=9
dieses ist nicht ganz richtig...denn wenn du eine Registrierung bei dem Seeschiffsregister hast, musst du der BNetzA neben dem Namen noch das vom Amtsgericht festgelegte Unterscheidungsmerkmal nennen, dieses ist zugleich dein Rufzeichen, die MMSI und ATIS bekommst du dann von der BNetzA.
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Viele Grüße Hubert

Von den Wellen des Lebens getragen zu werden ist auch ein Schicksal "Kismet"

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  #86  
Alt 30.04.2020, 20:56
Pepper Pepper ist offline
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Zitat:
Zitat von welli Beitrag anzeigen
Alles klar, also ist der "frei gewählte" und nicht weiter dokumentierte Schiffsnamen im Bug auf beiden Seiten anzubringen und im Funkantrag zu nennen, das Amtl. Kennzeichen wird am Heck geführt, so könnte es dann funktionieren?
Schiffsname jedoch dokumentiert in der Zuteilungsurkunde!
Das amtliche Kennzeichen kommt ans Spiegelheck oder an beide Seiten des Bootes.
Wo du den Schiffsnamen am Boot hinschreibst, ist dir freigestellt.
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  #87  
Alt 30.04.2020, 21:01
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Zitat:
Zitat von welli Beitrag anzeigen
Alles klar, also ist der "frei gewählte" und nicht weiter dokumentierte Schiffsnamen im Bug auf beiden Seiten anzubringen und im Funkantrag zu nennen, das Amtl. Kennzeichen wird am Heck geführt, so könnte es dann funktionieren?
Wo hast du den Führerschein gemacht...
Kennzeichen beidseitig am bug oder Heck oder am spiegelheck... Name kannst du kleben wo du willst
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Gruß Volker
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  #88  
Alt 30.04.2020, 21:12
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Zitat:
Zitat von Kismet Beitrag anzeigen
dieses ist nicht ganz richtig...denn wenn du eine Registrierung bei dem Seeschiffsregister hast, musst du der BNetzA neben dem Namen noch das vom Amtsgericht festgelegte Unterscheidungsmerkmal nennen, dieses ist zugleich dein Rufzeichen, die MMSI und ATIS bekommst du dann von der BNetzA.
Bei nem 21-Füßer ist das eher unwahrscheinlich.
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  #89  
Alt 30.04.2020, 21:24
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Henning ausschliessen kann man auch 21 Füssler nicht wirklich..es gibt da Mittel und Wege...manchmal bekommst du die sogar vorgeschrieben...aber die Chance bei 21 F ist kleiner, das stimmt wohl
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  #90  
Alt 30.04.2020, 21:48
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wo hast du den Führerschein gemacht...
Kennzeichen beidseitig am bug oder Heck oder am spiegelheck... Name kannst du kleben wo du willst
Hallo,
Genau das war die entscheidende Info, also Name kann beidseits Bug geführt werden und dann eben dokumentiert über die Zuteilungsurkunde, amtl. Kennzeichen am Heck.

Bitte um Nachsicht, meine Führerscheine sind 30 Jahre her und ich habe mich gerade vergrößert und nun eben erstmals mit Funk..
Viele Grüsse
Ralf
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  #91  
Alt 30.04.2020, 21:54
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Zitat:
Zitat von welli Beitrag anzeigen
Hallo,
Genau das war die entscheidende Info, also Name kann beidseits Bug geführt werden und dann eben dokumentiert über die Zuteilungsurkunde, amtl. Kennzeichen am Heck.

Bitte um Nachsicht, meine Führerscheine sind 30 Jahre her und ich habe mich gerade vergrößert und nun eben erstmals mit Funk..
Viele Grüsse
Ralf

Grundsätzlich ja.... aber meist fort man das Kennzeichen beidseitig am Bug... und den Namen beidseitig in Höhe des Steuerstandes... am heck den heimathafen
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  #92  
Alt 30.04.2020, 22:05
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Grundsätzlich ja.... aber meist fort man das Kennzeichen beidseitig am Bug... und den Namen beidseitig in Höhe des Steuerstandes... am heck den heimathafen
OK ,
Meine Bisherige Boote hatten immer WSA Kennzeichen beidseits Bug und einmal am Heck, nun im Rahmen der Funkgeschichte steht gerade die Überlegung an, die "Regierung" noch zusätzlich mit dem Bootsnamen zu verbriefen😂 und eben WSA am Heck.
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  #93  
Alt 30.04.2020, 22:13
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Zitat:
Zitat von welli Beitrag anzeigen
OK ,
Meine Bisherige Boote hatten immer WSA Kennzeichen beidseits Bug und einmal am Heck, nun im Rahmen der Funkgeschichte steht gerade die Überlegung an, die "Regierung" noch zusätzlich mit dem Bootsnamen zu verbriefen😂 und eben WSA am Heck.
Manch Länder "fordern" das Kennzeichen beidseitig... daher macht es vorne hin und lieber den Namen ans Heck
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  #94  
Alt 04.05.2020, 13:26
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Manch Länder "fordern" das Kennzeichen beidseitig... daher macht es vorne hin und lieber den Namen ans Heck
Ein "deutsches" Boot muss m.E. nur der deutschen KlFzKV-BinSch entsprechen, auch wenn es in anderen Ländern unterwegs ist.

Holländer dürfen ja auch mit ihren gelben Kennzeichen und Engländer sogar mit ihrem Steuerrad auf der rechten Seite in D Auto fahren .

Gruß Lutz
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  #95  
Alt 04.05.2020, 13:34
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Zitat:
Zitat von B4-Skipper Beitrag anzeigen
Ein "deutsches" Boot muss m.E. nur der deutschen KlFzKV-BinSch entsprechen, auch wenn es in anderen Ländern unterwegs ist.

Holländer dürfen ja auch mit ihren gelben Kennzeichen und Engländer sogar mit ihrem Steuerrad auf der rechten Seite in D Auto fahren .

Gruß Lutz
richtig daher in Anführungszeichen... früher musste ein deutsches Boot in Holland beidseitig ein Kennzeichen haben... und bei Schnellen Booten zusätzlich ein "schnellfahrkennzeichen".... das gibt es zum glück nicht mehr...

allerdings hört man das immer wieder deutsche mit nur Kennzeichen am Heck in Holland besonders gern kontrolliert werden... und irgendwas finden die ja immer...
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  #96  
Alt 04.05.2020, 14:23
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Zitat:
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richtig daher in Anführungszeichen... früher musste ein deutsches Boot in Holland beidseitig ein Kennzeichen haben... und bei Schnellen Booten zusätzlich ein "schnellfahrkennzeichen".... das gibt es zum glück nicht mehr...

allerdings hört man das immer wieder deutsche mit nur Kennzeichen am Heck in Holland besonders gern kontrolliert werden... und irgendwas finden die ja immer...
Also mein Stahleimer fuhr 24 Jahre in den Niederlanden, hatte bis zum Kauf nur Name und Heimathafen am Heck.Wieso sollte er jetzt was am Bug stehen haben?
LG Christian
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  #97  
Alt 04.05.2020, 15:15
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Kennzeichnung der Kleinfahrzeuge in der Binnenschifffahrt
Ein deutsches Kleinfahrzeug darf auf Binnenschifffahrtsstraßen nur geführt werden, wenn es mit einem gültigen amtlichen oder amtlich anerkannten Kennzeichen versehen ist. Die Registrierung ist vorzunehmen nach der Verordnung (Interner Link) über die Registrierung von auf Binnenschifffahrtsstraßen verkehrenden Kleinfahrzeugen (KlFzKV-BinSch). Das Kennzeichen ist in mindestens 10 cm hohen Buchstaben und Ziffern dauerhaft in heller Farbe auf dunklem Grund oder dunkler Farbe auf hellem Grund außen an beiden Bug- oder Heckseiten oder am Spiegelheck des Kleinfahrzeugs anzubringen.


Wir haben bei uns die Nummern an beiden Heck Seiten. An den Bugseiten die Namen und am Spiegelheck die Heimathäfen. Sollte überall passen
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Gruß
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  #98  
Alt 04.05.2020, 15:19
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
Also mein Stahleimer fuhr 24 Jahre in den Niederlanden, hatte bis zum Kauf nur Name und Heimathafen am Heck.Wieso sollte er jetzt was am Bug stehen haben?
LG Christian
wer spricht den von jetzt... ich sagte das es probleme gab .. ich kenne einige die Probleme gehabt haben...

und du bist sicher nicht unter deutscher Flagge Binnen gefahren... da besteht auch für deinen Eimer Kennzeichnungspflicht...
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  #99  
Alt 04.05.2020, 19:51
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Zitat von billi Beitrag anzeigen
wer spricht den von jetzt... ich sagte das es probleme gab .. ich kenne einige die Probleme gehabt haben...

und du bist sicher nicht unter deutscher Flagge Binnen gefahren... da besteht auch für deinen Eimer Kennzeichnungspflicht...
Logisch bin ich mit deutscher Zulassung gefahren, wie denn sonst
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  #100  
Alt 04.05.2020, 19:52
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Zitat:
Zitat von Kanalhummel Beitrag anzeigen
Logisch bin ich mit deutscher Zulassung gefahren, wie denn sonst
also mit deutschem Kennzeichen... und wo war das angebracht? du schreibst ja nur das nur Name und Heimathafen am Heck war... wenn du eine deutsche zulassung hattest, dann hattest auch ein Kennzeichen...

viele fahren in Holland auch mit holändischer Zulassung... auch deutsche.. man soll es nicht glauben ist aber so...
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