#76
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Kroatien
Ich habe heute anhängende Information zu Kroatien bekommen. Sollte das schon bekannt sein, bitte gebt dann eine Info, ich nehme es dann wieder raus.
Brunello |
#77
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Zitat:
https://www.boote-forum.de/showthrea...18#post4936018 Gruß, Rainer
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#78
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Zitat:
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Freundliche Grüße, Sebastian Mittelmeer, Südfrankreich https://ontheboatagain.wordpress.com Geändert von Jeaston (20.04.2020 um 23:15 Uhr) |
#79
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Hallo Jeaston, ja es hat zur Zeit viele verschiedene Aussagen zur Situation,
Ruf einfach die WSP in Kehl oder KA an, die sagen dir was geht und was nicht ! Ab RKM 308 Rheinau mußt du nun selbst schauen wie du ab da weiter den Rhein hinab kommst. Wir waren in die andere Richtung gen Süden Rhein hoch gefahren und hatten keine Probleme wie geschrieben. Durch die verschiedenen Bundesländer hat es verschiedene Vorgaben und da müßen dir Ortansässige Helfen. Wir wünschen die viel Glück bei deiner weiten Reise an die Ostsee und hoffen du kommst gut behalten an. Grüssle DLK |
#80
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Zitat:
Lg, Saint-Ex
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Lg, Saint-Ex “Überlegen macht überlegen“ Der Flieger und Schriftsteller Antoine de Saint Exupéry (*29.6.1900, † 31.7.1944 während Aufklärungsflug über dem Golf du Lion bei der Île de Riou)
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#81
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Berlin - Köpenick
Die Sportstadträtin Frau Flader setzt sich für die Wassersportvereine ein, heißt es im tagesspiegel. Mal sehen was der Senat heute bekannt gibt. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#82
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So einen Brief hab ich schon am 7.April an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport geschrieben und nur eine Eingangsbestätigung erhalten :
Zitat:
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#83
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Zitat:
ich habe eine Überführung in umgekehrter Richtung vor - genau von NL nach Karlsruhe (Km 362). Nach Rücksprache mit der WSP Karlsruhe ist es kein Problem diese Überführung zustarten. Die Tankstellen Hafen Duisburg, Hafen Neuwied sowie Eitel Schneider Werft Budenheim Gegenüber WI-Schierstein haben mir normalen Betrieb zugesichert. Dies als Ergebnis eigener Recherche Stand 20.04.2020. Gruß, Roland
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#84
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Ich habe gerade mit meiner Marina (Nautec Mare, Monfalcone, Italien) telefoniert:
Privates Bootfahren ist in Italien nach wie vor generell untersagt. Die Marina ist im "Notbetrieb". Das heißt: Es werden nur Arbeiten zur Sicherung der Boote durchgeführt - also keine Wartungen oder sonstige Arbeiten wie Waschen oder Polieren. Immerhin wurde mir versprochen, hin und wieder das Landstrom-Kabel anzuschließen, damit meine Batterien die lange Pause (hoffentlich) überleben. Der Marina Chef rechnet nicht vor Mitte/Ende Juli mit Lockerungen, die einen Normalbetrieb wieder möglich machen könnten. Das ist natürlich nur seine persönliche Einschätzung - der Blick in die trübe Glaskugel. Gerd
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#85
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Zitat:
Ab 04.05. sollen dort jedoch alle Häfen wieder öffnen. Klaus, der auf die Tabelle hier im Tröt verweist |
#86
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Zitat:
Wollte Gott , es würden mal einheitliche Regeln gelten, Ordnungsamt macht bei uns fast jede Stunde einen Kontrollgang ( gewerbl. Marina, gegenüber Verein)
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
#87
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Mal sehen, ob der Vorschlag angenommen wird:
https://www.tagesspiegel.de/berlin/c.../25655678.html
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#88
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Offenes Anschreiben des MCO - Berlin an die Dachverbände für den Wassersport MVB,LSB
Sehr geehrter Präsident,
unser Motorwassersportclub Oberspree (MCO) 1912 e.V. ist seit über 100 Jahren die sportliche Heimat vieler aktiver Wassersportler. Vorschriften und Regeln einzuhalten gehört zum Grundsatz im Wassersport und so handeln wir auch in der derzeitigen Situation. Es geht um die Bekämpfung und Eindämmung der Corona – Pandemie und darum, die Mitmenschen zu schützen. Alle unsere Mitglieder ordneten ihr Vereinsleben den von den Regierenden getroffenen Verordnungen (Covid-19 VO) diszipliniert unter. Es war jedem klar, dass eine derart drastische Maßnahme nicht alle einzelnen Bereiche berücksichtigen kann und dass das „wie, was und in welcher Form“ geregelt werden kann und erst im Nachgang mit guter Überlegung reglementiert wird. So ist die jetzige Sachlage, dass es gewerblichen Marinas unter Einhaltung der SARS-CoV-2-EindV, mit der Begründung Individualsport zu betreiben, erlaubt ist, für Wassersportvereine und deren Marinas aber nicht, überhaupt nicht nachvollziehbar. Die Begründung, der Nichtkontrollierbarkeit ist vorsichtig ausgedrückt „fadenscheinlich“. Sie zeigt eindeutig, dass durch die Verantwortlichen hier keine sachliche und fachliche Begründung dargelegt werden kann. So hinterlässt diese Aussage einen bitteren Beigeschmack mit dem Hintergrund, das Gewerbe am Laufen zu halten. Das ist insofern nachvollziehbar, wenn es nur um den wirtschaftlichen Gedanken geht. Hier geht es aber in erster Linie um die Eindämmung des Coronavirus und dessen Folgen, deshalb diese Verordnung. Nun stellt sich für uns aber die Frage, was machen gewerbliche Marinas anders als die Vereinsmarinas? Wir kranen, betreten unsere Steganlage und Boote genauso wie zum Beispiel die „Marina Bitterhoff“, die als gewerblicher Hafen gilt. Beispielhaft sei hier erwähnt, dass es sich bei dieser Marina um einen Freizeitsportbootshafen handelt, der sich nicht als gemeinnütziger Verein zusammengefunden haben. Dort wurde vor einigen Tagen geslippt. Bei dieser Vorgehensweise ist die Einhaltung der Abstandregelung in keinster Weise gewährleistet. Im Gegensatz dazu werden unsere Boote gekrant und hier ist die Einhaltung der Abstände von sich aus schon gegeben. Solche Widersprüche können wir als Vorstand unseren Vereinsmitgliedern nicht glaubhaft begründen. Erklärungen für diese Vorgehensweise unserer politisch Verantwortlichen finden sich nicht. Die Abstandsregelungen können und werden bei uns genauso eingehalten wie woanders. Gerade unter Sportlern sind Disziplin und das Verantwortungsbewusstsein für das Gemeinwohl sehr stark ausgeprägt. Die Wirtschaft wird am Laufen gehalten unter den Vorgaben des Kontaktverbotes, das können Vereine auch und haben wir bisher auch bewiesen. Unsere Vereinsmitglieder fühlen sich, nachvollziehbar, als verantwortungslose Wassersportler behandelt, wenn wir an unserem Hafen Sportboote vorbeischippern sehen. Wir empfinden das als Ungleichbehandlung gegenüber jenen, die nichts anderes machen, als das was wir machen würden, einen Erholungsspaziergang mit der Familie auf dem Wasser. Dieses Gefühl führt unweigerlich dazu, dass die Stimmung im negativem Sinne bei uns steigt und die „Seelen hochkochen“. Wir, der MC-Oberspree 1912, tritt an unseren Dachverband heran, mit der Bitte, sich für unsere Belange beim Landessportbund Berlin stark zu machen und unseren Argumenten Gehör zu verschaffen, damit dieser seinerseits die Interessen der Berliner Sportvereine im Senat vertritt. Das Recht, nachvollziehbare Begründungen für Entscheidungen zu erhalten nehmen wir in Anspruch, gerade wenn mit zweierlei Maß gemessen wird. Sport und auch Wassersport soll uns gesund halten und gibt uns körperliche und geistige Erholung. Vielleicht schaffen wir es gemeinsam, die politisch Verantwortlichen davon zu überzeugen, dass auch Wassersportler verantwortungsbewusst handelnde Mitmenschen sind, die wie gewerbliche Marinas die Verordnungen und Bestimmungen einhalten, sogar kontrollierter, denn bei uns gibt es Satzungen und klare Bestimmungen. Diese werden durch unseren Vorstand lageaktuell angepasst. Wir bitten den MVB, insbesondere Sie als Präsident, uns über die weitere Vorgehensweise zu informieren. Als Motorwassersportler tragen wir die Hoffnung gemeinsam mit unserem Dachverband uns Gehör und Aufmerksamkeit zu verschaffen. Der Vorstand des MCO |
#89
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Noch etwas für die grenznahen Gebiete der Niederlande: in Limburg ist, (72h-Regel für Heimkehrer nach NRW) unter Beachtung der Abstandsgebotes eigentlich alles erlaubt. Wer dann aber auf das andere Maasufer wechselt, darf auf seinem Boot nur in der Marina übernachten, und auch nur dann, wenn man eigene sanitäre Anlagen hat. Also: in Plasmolen ankern über Nacht OK, auf den Kraijenbergse Plassen nicht.
Groetjes Matthias. |
#90
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Niederrhein - Yachthafen Emmerich - Stand 21.04.2020
Im Yachthafen Emmerich ist das Übernachten auf dem Schiff wieder erlaubt - offensichtlich ohne Einschräunkungen. (Mail Yachthafen von heute 09:50h)
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Gruß Ralf Schlechte Laune ist keine Option |
#91
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Moin
Auszug aus dem Senatsbeschluss von heute: Erlaubt ist das kontaktlose Sporttreiben auf Sportanlagen im Freien, soweit es alleine, mit Angehörigen des eigenen Haushalts oder mit einer anderen Person, ohne jede sonstige Gruppenbildung ausgeübt wird. Der Mindestabstand von 1,5 Metern ist einzuhalten. Die Nutzung fest installierter Sportgeräte für die individuelle Fitness (z.B. Calisthenics-Anlagen) bleibt weiterhin untersagt. Das Betreten der Gebäude zum ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig. Umkleiden, Duschen, mit diesen verbundene WCs und sonstige Räumlichkeiten bleiben geschlossen. Gesonderte WC-Anlagen können geöffnet werden. Wiesen und Freiflächen der Sportanlage dürfen ausschließlich für die sportliche Betätigung genutzt werden. Sollten aufgrund der besonderen Beschaffenheit der Sportanlage Abstandsregelungen nicht eingehalten werden können oder durch die Nutzenden tatsächlich nicht eingehalten werden, kann die Sportanlage durch die zuständige Stelle ganz oder zeitweise gesperrt werden. Mal schauen, was draus wird. Gruß und bleibt gesund Kapitaenwalli
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#92
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Zitat:
"Gehe ich recht in der Annahme, dass auch hier die Menschen zwar Boot fahren und nach dem Rechten sehen, jedoch nicht auf ihrem Boot übernachten dürfen?" Heute die Antwort: "so sieht es aus! Instandhaltungsarbeiten sind dort erlaubt, das Übernachten im keinem Fall!"
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#93
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Zitat:
Ebenso bleibt derzeit noch der Lastenaufzug geschlossen.
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Gruß - Georg Geändert von gbeck (21.04.2020 um 18:57 Uhr)
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#94
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Hat schon jemand Neues für BRB und Potsdam-Mittelmark?
Andy
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________alle sagen das geht nicht...bis einer kommt und es einfach macht.__________ |
#95
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Bootsvereine in Berlin jetzt offen ?
Zitat:
hier der Original-link / die url von der heutigen Senats-Pressemitteilung: https://www.berlin.de/rbmskzl/aktuel...ung.923456.php Gruß Fun_Sailor, der sich für die Bootsvereine (mit)freut
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Jetzt erst recht: Cool bleiben - und weiter segeln |
#96
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Hallo Zusammen,
anbei ein Auszug aus meiner Mail an die WsP Karlsruhe. Falls es jemanden Interssiert 1. mein Anschreiben: Sehr geehrte Damen und Herren der Wasserschutzpolizei Karlsruhe, Ich habe folgende Fragen zum Motorbootfahren unter Beachtung der aktuellen Corona Verordnung des Landes Badenwürttemberg:
Ich bedanke mich herzlichst für Ihre Rückmeldung. Mit Freundlichen Grüßen 2. Rückantwort: zu Ihrer Frage 1: Das Führen eines Motorbootes ist in den Rheinabschnitten unter Einhaltung der CoronaVO erlaubt. Hierzu zählt das Aufenthaltsverbot im öffentlichen Raum, mit mehr als einer Person, die nicht zu den Angehörigen Ihres Hausstand gehören. Die Nichteinhaltung des Mindestabstand von 1,5 m, den Sie in Ihrer Auflistung erwähnt haben, stellt seit dem 09.04. keine Vorschrift mehr dar. Zu Ihrer Frage 2: In die CoronaVO wurde mit Stand vom 09.04.2020 in §4 (1) die neue Ziffer 5a eingefügt. Diese benennt nun speziell die Sportboothäfen. Somit ist nun der Betrieb von Sportboothäfen, soweit nicht die Benutzung zur unaufschiebbaren Sicherung der Boote vor Verlust oder Beschädigung, zum Ein- und Auswassern, zur Aufrechterhaltung der beruflichen Bootsnutzung (z. B. Berufsfischerei) oder zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten auf dem gelände (z. B. Bootsarbeiten durch Gewerbetreibende) erforderlich ist, …untersagt. Somit ist, auch nach Rücksprache mit dem OA der Stadt KA, dass Einwassern von Booten (z. B. aus dem Winterlager) und anschließendes Verholen in die Bootshalle bzw. an die Steganlage, erlaubt. Jedoch sind hierbei auch die Bestimmungen des § 3 der CoronaVO zu beachten. Zu Ihrer Frage 3: Ein Boot darf an einer öffentlichen Slipstelle, wie dies der Pionierhafen darstellt, geslippt werden. Zu Ihrer Frage 4: Grundsätzlich ist das Befahren des Hauptstromes möglich, auch wenn man im Fahrtverlauf auf französisches Hoheitsgebiet kommt, was durch die Streckenführung durchaus denkbar ist. Ein Anlanden oder Befahren von französischem Hoheitsgebiet außerhalb des Hauptstromes ist nicht möglich. Da oberhalb von Rhein-km 352,070 linksrheinisch das französische Hoheitsgebiet beginnt, bitte ich Sie, bei Rechtsfragen in Zusammenhang mit dem Coronavirus an die Gendarmerie Nationale Straßbourg zu wenden, die Sie unter der Telefonnummer 0033/ 388227351 erreichen können. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Polizeipräsidium Einsatz Wasserschutzpolizeistation Karlsruhe
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#97
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Stand 21.04.20 Allgemeinverfügung Landkreis Oberhavel.
Motorboot fahren wieder erlaubt, aber nur unter Einhaltung der bekannten Abstandsregeln. Das gilt auch für Boote in Vereinen. In wieweit jetzt schon alle Häfen wieder geöffnet werden, muss man morgen erst recherchieren.
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Lieben Gruß Uli .....ohne Wasser kein Leben
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#98
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Zitat:
und noch ein paar Farben in die Tabelle eingebracht...
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#99
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Wassersport in Berlin trotz Covid-19
Der Berliner Segler-Verband hat gestern auf seiner Webseite ein Schreiben der Senatsverwaltung veröffentlicht, das eigentlich keine Zweifel offen lässt. Die Stege dürfen "zur Entnahme des Sportgerätes" wieder betreten werden. Nur der Flyer der WSP verbietet das noch für Vereinsanlagen. Ich habe die WSP eben angeschrieben und angefragt, wann sie Ihre Regelungen anpassen.
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#100
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Heureka! Es ist vollbracht - Berliner Vereine dürfen wieder Boot fahren
Und das Schönste: es gilt ab heute 22.04.2020! Ich gehe davon aus, das dies eine Regelung für viele Wochen, vielleicht sogar Monate, sein wird. Also bleibt vernünftig und haltet auch auf dem Wasser Abstand, um die wiedererlangte Freiheit nicht in Gefahr zu bringen. Klaus, der nur aufs Wasser möchte |
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